die spinnen doch alle!!!
aber das war echt gerade nicht mehr normal...
Senor Ich-werds-wohl-nie-lernen war mal wieder zu schnell
62 auf ner 2 spurigen brücke ( aber aufpassen das ist nicht das thema, sondern die nicht zu kommentierende einleitung!!!! )
da ich ausnahmsweise mal gelasert wurde, wurde ich natürlich
angehalten...
Polente: Fahrschein und Führerschein...
er guckt und grinst
siegessicher: " bitte einmal alle papiere zu den umbauten !
der nun ganz kleinepedro: "Ähm ich war noch nicht beim straßenverkehrsamt ist aber alles im Brief, der zuhause ist,
eingetragen habe, aber habe hier alle papiere und sogar die
rechnung samt prüfbericht vom tüV, bitte schön..."
ich überreiche ihm die die rechnung von 158 € auf der steht FAHRZEUG OHNE MÄNGEL
er blättert guckt und meint:
" da haben wir es ja, das lenkrad nur mit serien reifen!
tja da muss jetzt wohl ne anzeige schreiben..."
"moment aber ich doch alles eintragen, also ist es legal "
"nein beides zusammen dürfen sie nicht!"
EDIT er meinte das meine breitreifen 215mm
und mein raid lenkrad zusammen laut gutachten nicht möglich seien...
ich dürfen nur mit serienreifen so ein lenkrad haben!
"Und warum weiß nichts davon, ich war doch beim tüv...
es wurde alles eingetragen und ich habe viel geld bezahlt,
wieso, war ich denn dann beim tüv?????"
" der prüfer muss ihnen das nicht sagen, der kann ihnen das zwar eintragen, aber sie haben trotzdem keine BE..."
" Und wieso habe ich dann wenns nicht legal ist einzelabnahme gemacht...
um es einzutragen"
" Die wollen ja auch ihr geld verdienen... also entweder die felgen runter oder das lenkrad..."
da fiel mir nichts mehr ein, ich lies ihn machen weil diskutieren bringt ja nichts...
Wer hat den nun hier keine ahnung, mein prüfer oder die polente???
ich bin echt fertig...
nun soll ich wohl wieder 50 zahlen
warscheinlich bin ich wieder selbstschuld...
bitte keine antworten wie wärst du mal nicht wieder zu schnell gefahren...
der hätte mir auch bei ner normalen kontrolle begegnen können!!!
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BigPedro
und wofür gibt es dann die einzelabnahme????????????
ABE = Keine Tüv Abnahme erforlderlich
Teilegutachten dabei = Eintragung erforderlich
Nur Matrialgutachten = Einzelabnahme erforderlich.
Und hätte dein PRüfer das alles richtig gemacht, hätte er das Lenkrad nicht eingetragen.
Fertig.
Und Ein Fragezeichen oder Ausrufezeichen reicht, mehr als eines gilt als schreiend oder ausfallend werden.
MfG
Wiki
Souler, ich hatte damals zwar so ne Bestätigung vom TÜV, dass alles ok is (keine Mängel und Eintragung nach §21 bla bla), aber da stand nicht drauf, was sie gemacht haben... Das wurde direkt in den Brief eingetragen, auf'm Zettel stand wie gesagt nur keine Mängel, keine Wiedervorführung...
Zitat:
Original geschrieben von kementari
Souler, ich hatte damals zwar so ne Bestätigung vom TÜV, dass alles ok is (keine Mängel und Eintragung nach §21 bla bla), aber da stand nicht drauf, was sie gemacht haben... Das wurde direkt in den Brief eingetragen, auf'm Zettel stand wie gesagt nur keine Mängel, keine Wiedervorführung...
Also hier in BW hab ich auch nen Zettel bekommen dass man es beim Zettel belassen kann oder es nach Wunsch auch in die Papiere eintragen lassen kann.
Als ich den Mohr und die Felgen hab eintragen hab lassen wurde auch gleich alles beim TÜV in den Brief eingetragen. Ich hab keinen Wisch oder irgendeine Bestätigung dafür bekommen sondern mir hat man halt gesagt das ich mir bei Zeiten mal einen neuen Schein abholen soll.
mfg
Dany
Zitat:
Original geschrieben von Wikinger0815
Und Ein Fragezeichen oder Ausrufezeichen reicht, mehr als eines gilt als schreiend oder ausfallend werden.
MfG
Wiki
das ist entsetzen!!!
langsam kotzt mich das alles an...
wozu gibt es den tüv dann überhaupt...
und warum habe dann geld bezahlt!
nun geb ich auch mal meinen senf dazu.
beispiel lenkrad:
mein lenkrad musste per einzelabnahme eingetragen werden nach § 21 techn. änderung. das dekra schreiben was erstellt wurde dient zur erlangung der betriebserlaubniss. wenn also ein lenkrad abgenommen wurde vom prüfer heißt das noch lange nicht das es eingetragen ist. ich MUSSTE auf der zulassungsstelle mir neue papiere (schein und brief) austellen lassen um wieder eine betriebserlaubniss zu bekommen. änderungen nach §21 führen bei uns zur zulassungsstelle und bei änderungen nach §19 reicht es aus den prüfzettel mitzuführen.
eigentlich ist doch alles ganz einfach! Oder?
Zitat:
Original geschrieben von Wikinger0815
Angenommen du gehst mir voll abgefahrenen Bremsbelägen und Scheiben zum TÜV, bekommst die Plakette, fährst vom TÜV heim und verunglückst weil die Bremsen nicht gingen ist das dein Bier, da ist nicht der TÜV für verantwortlich.
MfG
Wiki
was ist das denn für ein quatsch. wenn man tüv bekommt, obwohl die bremsen nicht gehen, dann hat der tüv prüfer ein ziemlich großes problem. der tüv ist schließlich dafür da, dass alles seine richtigkeit und sicherheit hat.
Und soweit ich weiß, macht eine einzelabnahme die dekra. und wenn dir der dekramensch verschiedene sachen einträgt, dann sind die auch zulässig. falls er sie nämlich eintragen würde, obwohl sie garnicht zulässig sind, würde auch der dekramensch eine auf den deckel bekommen.
Dekra darf keine Einzelabnahmen durchführen. Das darf nur der TÜV.
Das mit dem Tüv ist nicht ganz richtig. Zb kannst du unter bestimmten umständen eine UBB eingetragen bekommen. Wenn dich jetzt aber ein Polizist anhält und das bemängelt wirst du die Straffe dafür bekommen und nicht der Tüv Mensch.
Auserdem versteh ich nicht warum in der Einzelabname nix drin steht. Bis jetzt hat Pedro ja nichts dazu gesagt was in der Einzelabnahme drinsteht.
Die könnte sich evtl so anhören. Lenkrad XY in Verbindung mit Reifen XY für unbedenklich empfunden. Somit auch eingetragen.
wahrscheinlich hätten 50 andere polizisten nichts bemängelt .... hat er eben so einen typen erwischt der auf jeden mist schaut
und dennoch verstehe ich das nicht ganz, wenn man beim tüv eine einzelabnahme macht und der ja eigentlich den selben gesetzen folgt wie die, die der polizei bekannt sind, wieso kann die abnahme dennoch ungültig sein ?? woher soll derjenige wissen, der die abnahme hat machen lassen, das dies nicht korrekt ist wenn er es extra beim tüv hat machen lassen die ja genau dafür da sind ? ich würde den tüv prüfer anzeigen wenn ich durch den ärger bekommen würde ... aber wahrscheinlich sind die auslegungen für bestimmte sachen einfach zu dehnbar..
wahrscheinlich steht irgendwann mal beim tüv sowas lächerliches drauf wie : keine gewährleistung für die richtigkeit der gemachten angaben !
@Morkhero
Deswegen würd ich die Einzelabnahme von Pedro ja mal gern sehen.
"nur in Verbindung mit serien Reifen" das ist doch der Text aus dem normalen Gutachten fürs Lenkrad würd ich jetzt mal behaupten.
Evtl. verwechselt hier auch jemand eine normale Tüvabnahme mit einer Einzelabnahme.
Ps. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.
Ich hab ein wisch vom tüv bekommen wo alle mängel draufstehen die ich bei meiner reifeneintragung hatte.
mängel: ja
wiedervorführung: ja
den hab ich nach der eintragung in meinen FZG-BRIEF auch mit gegeben bekommen.
habs halt jetzt nur im BRIEF stehen.
und ich komm aus NRW.... es war ne einzelabnahme und es war der tüv....
-
mal ne frage, muss ich noch was ausser meinen brief mitnehmen um das in meinen schein eintragen zulassen?
@ souler22
die aussage unwissenheit schützt vor strafe nicht, finde ich unpassend in dem zusammenhang, denn der tüv ist dazu da um eben in deutschland den gesetzgebungen folge zu leisten und auch nur das einzutragen was möglich ist, davon geht man nunmal aus.
wenn ein polizist diese eintragung einfach so anfechten kann, ist der tüv als solches für mich nicht tragbar. theoretisch müsste man dies vor ein gericht bringen um allgemein dem tüv einen echten status zukommen zu lassen der nur in ausnahmefällen anfechtbar ist. zuwas sollte ich denn eine eintragung machen lassen, wenn diese dann einfach als falsch und damit ungültig tituliert werden kann.
der tüv müsste zumindest haftbar gemacht werden können für fehler die ihm unterlaufen...
ich hasse ungerechtigkeit und dieser spruch oben gehört für mich dazu !
Zitat:
Original geschrieben von helldriver_82
was ist das denn für ein quatsch. wenn man tüv bekommt, obwohl die bremsen nicht gehen, dann hat der tüv prüfer ein ziemlich großes problem. der tüv ist schließlich dafür da, dass alles seine richtigkeit und sicherheit hat.
Der TÜV kann dir eintragen wass er will, wenn dich die Polizei anhält und was nicht stimmt bist du alleine dafür verantwortlich.
Zu dem mit den Bremsen gabs mal ein Urteil mit genau dem Sachverhalt und es wurde geurteilt, dass der Führer eines KFZ`s selber für den korrekten Betriebszustandes des KFZ`s haftbar gemacht werden kann.
Angenommen, der TÜV prüft deine Bemsenn, alles oki, an der nächsten Ampel bricht eine Bremsscheibe durch Materialfehler kann doch der TÜV auch nichts dafür.
Und nur weil der TÜV was einträgt, ist das noch lange kein Freischein.
Und das ist so.
und warum ist das so ?
zuwas brauch ich dann beim tüv überhaupt geld ausgeben ?damit die was zu tun haben ? was genau ist der tüv denn dann ? eine abnahmeempfehlungseintragungsgesellschaft vergleichbar mit einer lotterie ? ja sie können gewinnen müssen aber nicht ...... was wir eintragen kann stimmen muss aber nicht.....
wieder ein neues motto beim tüv: sie sind für unsere fehler mitverantwortlich ... viel glück bei der nächsten verkehrskontrolle !