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die spinnen doch alle!!!

Themenstarteram 4. August 2005 um 17:50

aber das war echt gerade nicht mehr normal...

Senor Ich-werds-wohl-nie-lernen war mal wieder zu schnell

62 auf ner 2 spurigen brücke ( aber aufpassen das ist nicht das thema, sondern die nicht zu kommentierende einleitung!!!! )

da ich ausnahmsweise mal gelasert wurde, wurde ich natürlich

angehalten...

Polente: Fahrschein und Führerschein...

er guckt und grinst

 

siegessicher: " bitte einmal alle papiere zu den umbauten !

der nun ganz kleinepedro: "Ähm ich war noch nicht beim straßenverkehrsamt ist aber alles im Brief, der zuhause ist,

eingetragen habe, aber habe hier alle papiere und sogar die

rechnung samt prüfbericht vom tüV, bitte schön..."

 

ich überreiche ihm die die rechnung von 158 € auf der steht FAHRZEUG OHNE MÄNGEL

er blättert guckt und meint:

" da haben wir es ja, das lenkrad nur mit serien reifen!

tja da muss jetzt wohl ne anzeige schreiben..."

"moment aber ich doch alles eintragen, also ist es legal "

"nein beides zusammen dürfen sie nicht!"

EDIT er meinte das meine breitreifen 215mm

und mein raid lenkrad zusammen laut gutachten nicht möglich seien...

ich dürfen nur mit serienreifen so ein lenkrad haben!

"Und warum weiß nichts davon, ich war doch beim tüv...

es wurde alles eingetragen und ich habe viel geld bezahlt,

wieso, war ich denn dann beim tüv?????"

" der prüfer muss ihnen das nicht sagen, der kann ihnen das zwar eintragen, aber sie haben trotzdem keine BE..."

" Und wieso habe ich dann wenns nicht legal ist einzelabnahme gemacht...

um es einzutragen"

" Die wollen ja auch ihr geld verdienen... also entweder die felgen runter oder das lenkrad..."

 

da fiel mir nichts mehr ein, ich lies ihn machen weil diskutieren bringt ja nichts...

Wer hat den nun hier keine ahnung, mein prüfer oder die polente???

ich bin echt fertig...

nun soll ich wohl wieder 50 zahlen

warscheinlich bin ich wieder selbstschuld...

bitte keine antworten wie wärst du mal nicht wieder zu schnell gefahren...

der hätte mir auch bei ner normalen kontrolle begegnen können!!!

34 Antworten

Wenn du das Lenkrad mit deinen Reifen eintragen lassen hast "Einzelabnahme" hast du ja vom Tüvprüfer eine Bestätigung wo draufsteht das das Lenkrad mit 215? Reifen zu fahren ist. Also wo liegt das Prob?

Es ist aber schon richtig, auch wenn etwas vom Tüv eingetragen ist, heist das noch lange nicht das du damit bei einer Kontrolle durchkommst. Bestest Beispiel sind ESD. Soweit ich weis darf der Sport ESD nur 2% über der DB Zahl im Schein laut sein. Also ist er 3% lauter und der Tüv trägt ihn dir ein, wirst aber kontroliert und es stellt sich raus das du 3% drüber bist ist es wie nicht eingetragen. Gleiches gibt für blaue UBB usw. Für all diese Fälle gibt es Gesätze und die kann auch ein Tüvgutachter nicht brechen bzw aushebeln.

MFG Souler22

Themenstarteram 4. August 2005 um 19:17

einer von beiden hat jedenfall keine ahnung von dem was er

macht... eigentlich sollte der tüvler bescheid wissen oder...

und seit wann darf keine felgen und alu zusammen montiert

abnehmen lassen... das kotzt halt an der polenten heini war voll überzeugt und wäre ich nicht gerade mit meinem brief zu revier gefahren hätte es wohl geglaubt... sowas gibt es doch oder???

Zitat:

Original geschrieben von BigPedro

einer von beiden hat jedenfall keine ahnung von dem was er

macht... eigentlich sollte der tüvler bescheid wissen oder...

und seit wann darf keine felgen und alu zusammen montiert

abnehmen lassen... das kotzt halt an der polenten heini war voll überzeugt und wäre ich nicht gerade mit meinem brief zu revier gefahren hätte es wohl geglaubt... sowas gibt es doch oder???

Ich blick deine Aussage nicht. Versuch mal Satzzeichen zu setzen. ;)

Also der Tüvprüfer schaut bei einer normalen Tüvprüfung, nicht immer genau hin, ob alles eingetragen ist.

Also wenn du dein Lenkrad + Reifen nicht per Einzelabnahme hast eintragen lassen, hat der Polizist doch recht.

Auserdem verstehe ich nicht was du mit dem Brief willst. Der Brief ist doch nur die Urkunde/Beweis wem das Fahrzeug gehört. Meinst wohl den Schein oder?

Also wo ist das Problem? Hast du jetzt ne Einzelabnahme oder nicht? Die Abnahme steht ja dann im Schein bzw auf dem Bericht vom Tüvgutachter.

es geht auch darum ob du das Lenkrad IN VERBINDUNG mit den Nicht Serienreifen fahren darfst. Es muss also das Lenkrad in Verbindung mit den 215ér eingetragen sein

 

Schöne Grüße aus dem Astra Forum

am 13. August 2005 um 14:09

eben es muss drin stehen in verbindung mit den reifen.....sonst gehts halt nicht...und 158 € für ne Einzelabnahme ist mit sicherheit nicht viel!

Jop, da lagst du eben voll daneben :D

Themenstarteram 14. August 2005 um 10:19

es wurde alles zusammen eingetragen...

also ist das wohl in verbindung oder???

naja werde erst mal die post abwarten und dann schicke ich denen ne kopie von meinem brief...

momentan steht die karre eh nur vor der tür weil ich jeden tag in dortmunder city muss und das wird zu teuer

@ souler: der tüv hat alles in den brief eingetragen,

weiß der geier warum

am 14. August 2005 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von souler22

Ich blick deine Aussage nicht. Versuch mal Satzzeichen zu setzen. ;)

Also der Tüvprüfer schaut bei einer normalen Tüvprüfung, nicht immer genau hin, ob alles eingetragen ist.

Also wenn du dein Lenkrad + Reifen nicht per Einzelabnahme hast eintragen lassen, hat der Polizist doch recht.

Auserdem verstehe ich nicht was du mit dem Brief willst. Der Brief ist doch nur die Urkunde/Beweis wem das Fahrzeug gehört. Meinst wohl den Schein oder?

Also wo ist das Problem? Hast du jetzt ne Einzelabnahme oder nicht? Die Abnahme steht ja dann im Schein bzw auf dem Bericht vom Tüvgutachter.

Souler, auch meine Einzeleintragung (Felgen, Reifen, Fahrwerk, Kotflügeländerung) wurde in den Brief eingetragen, daraufhin musste ich zum Landratsamt und habe einen neuen Fahrzeugschein bekommen, in dem dann alles drin stand... Und wenn er die Eintragungen hat machen lassen und dann noch nicht beim Landratsamt war zum Fahrzeugschein "anpassen" braucht er halt den Brief als Nachweis, dass es so is...

Themenstarteram 14. August 2005 um 10:48

genau und den hatte ich an dem tag nicht dabei, aber das hat der polenten heini ja nicht gecheckt....

 

weil er meinte es sei grundsätzlich nicht möglich lenkrad und alus einzutragen...

angeblich ginge ja nur eines von beiden...

Zitat:

Original geschrieben von BigPedro

genau und den hatte ich an dem tag nicht dabei, aber das hat der polenten heini ja nicht gecheckt....

 

weil er meinte es sei grundsätzlich nicht möglich lenkrad und alus einzutragen...

angeblich ginge ja nur eines von beiden...

Wo ist dein Problem ? In dem Gutchten des Lenkrades steht drin "nur in Verbindung mit Serienbereifung". Punktum. Ob der Prüfer vom TÜV es dir einträger oder nicht ist egal, es ist und bleibt nicht erlaubt.

Du bist im Endeffekt dafür verantwortlich nicht der vom TÜV.

Angenommen du gehst mir voll abgefahrenen Bremsbelägen und Scheiben zum TÜV, bekommst die Plakette, fährst vom TÜV heim und verunglückst weil die Bremsen nicht gingen ist das dein Bier, da ist nicht der TÜV für verantwortlich.

Und wenn du hier im Forum weiterhin Freude haben willst, gewöhn dir bitte einen normalen Umgangston an und nicht "Polenten-Heine" oder sowas.

MfG

Wiki

Nochmal zum Brief.

Pedro sagt er hat nix im Brief eingetragen. Also im Brief wird auch nix eingetragen sonder im Schein.

Therry sagt man braucht den Brief um was in den Schein einzutragen bzw um einen neuen Fahrzeug schein zu bekommen? Gut mag richtig sein. ABER. Alle Eintgragungen bekommt man auf einem Tüv/Dekra Formular. Dies sollte beim gelegenheit (kein Muß) in den Fahrzeugscheinübertragen werden. Also ist es absolut ausreichend diese Tüv/Dekra unterlagen vorzuzeigen. Ich habe nur solche Unterlagen im Handschuhfach. Mein Fahrzeugschein ist noch absolut Serie. :)

Themenstarteram 14. August 2005 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von Wikinger0815

Wo ist dein Problem ? In dem Gutchten des Lenkrades steht drin "nur in Verbindung mit Serienbereifung". Punktum. Ob der Prüfer vom TÜV es dir einträger oder nicht ist egal, es ist und bleibt nicht erlaubt.

Du bist im Endeffekt dafür verantwortlich nicht der vom TÜV.

Angenommen du gehst mir voll abgefahrenen Bremsbelägen und Scheiben zum TÜV, bekommst die Plakette, fährst vom TÜV heim und verunglückst weil die Bremsen nicht gingen ist das dein Bier, da ist nicht der TÜV für verantwortlich.

Und wenn du hier im Forum weiterhin Freude haben willst, gewöhn dir bitte einen normalen Umgangston an und nicht "Polenten-Heine" oder sowas.

MfG

Wiki

und wofür gibt es dann die einzelabnahme????????????

und warum ist er dann um das gebäude geheizt???

er hat doch exrta geprüft ob das alles so geht????

sollte in dem gutachten alles drin stehen...

@ souler ich habe alles eingetragen aber nur im brief und

nicht im schein...

das wird beim strassenverkehrsamt übertragen...

bedenke ich wohne in NRW...

kann ja sein das das bei euch in BW anders ist

Ja was steht den in deiner Einzelabnahme drin?

@Pedro

Auch wenn es im Brief eingetragen wird. Bekommst du doch vom Tüv ein Dokument welches man vorlegen muß für die Übertragung in den Brief/Schein.

Zum Bief. Wenn du das Auto Finanzierst hat die Bank den Brief, also wie willst da was eintragen? Bzw diese Eintragung dann bei einer Kontrolle vorzeigen wenn es im Brief steht den ja die Bank hat?

Glaub auch nicht das in NRW die Sache mit dem Brief anderst gehandhabt wird wie im Rest von Deutschland.

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