Die Sache mit dem Restwert...
Hallo in die Runde,
Bin kürzlich über einen ausführlichen (?) Wertermittler im im Internet gestolpert. Der Link war im Kaufberatungsforum für jemanden genannt worden.
Jetzt wurde für meinen s204, siehe Signatur, ein 'an Privat' Verkaufspreis von ca 16500 Euro ausgelobt. (Classic, 65000 km, Comand online, Sitzheizung, Multikontursitze waren nicht direkt anwählbar, Parkautomaten.)
Wann hat mein Auto bei weiterhin 35000 km/anno vermutlich den größten Wertverlust (wo seht ihr da den Break?) hinter sich resp. Ist 'nur noch' 10000 Euro wert?
Grund ist kein Verkaufsplan sondern eher ne persönliche Korrektur, ich dachte mein Auto ist weniger wert.
9 Antworten
Am Anfang steht der grösste Wertverlust, ist dein Auto erstmal 1000 € Wert ,liegt der weitere Wertverlust gerade mal bei 0 € ,erlebe ich gerade mit meinem W 202 , der is schon 5 Jahre 1000 € wert.
Dann noch zu deinen 16.500 € ,die musst estmal bekommen. Mir erscheint die Summe zu hoch ,bei der Ausstattung.
Welches Baujahr hat das Fahrzeug ?
Was mich bei den Internet Wertermittlern oft stört, ist die Inklusion der Mehrwertsteuer. DAT spuckt einen Händlereinkaufswert incl. Mehrwertsteuer aus. Gebrauchtautos können bei Ankauf von Nicht-Vorsteuer-Abzugsberechtigten aber der Differenzbesteuerung unterliegen. Das bedeutet, daß der Händler nur die DIFFERENZ zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis versteuern muss.
Ein Beispiel:
Ankauf Gebrauchtwagen durch Händler von Privat: 10.000 €
Verkauf durch Händler an Privat: 14.000 €
Differenz: 4000 €
MwSt: 760 € (nämlich 19% von 4000 €)
Somit kann man i.d.R. davon ausgehen, daß die Händlereinkaufspreise bei den Internet-Gebrauchtfahrzeugwert-Ermittlern um 19% nach oben vom Marktpreis abweichen, da jeder Gebrauchtwagenhändler bei Ankauf von Privat die Differenzbesteuerungsmethode anwenden wird.
Wirft also DAT einen Preis von 16.500 € INCL. MwSt. aus, kann man von einem halbwegs realistischen Ankaufspreis von 13.400 € ohne MwSt. ausgehen.
Macht mal - beim nächsten Mal, wenn Ihr ein Auto kauft, das der Händler von PRIVAT angekauft hat, den Test und fragt mal nach dem Differenzbesteuerungsbetrag für das Auto. Da ihr diesen Betrag zahlt, habt ihr auch das Recht ihn ausgewiesen zu bekommen. Und dann schaut mal genüßlich zu, wie Euer Gegenüber anfängt argumentativ zu "rudern".....😁
.. Da man wahrscheinlich erst nach dem Kauf das Recht hat ihn zu erfahren, ist es glaub besser ihn nicht zu wissen 😁
Also DAT war es nicht. Hab leider gerade nicht die Möglichkeit nach der anderen Homepage zu suchen. Es handelte sich aber um einen Verkaufspreis Privat an Privat inclusive noch vorhandener Junge Sterne Garantie. Im Gegensatz zur DAT konnte ich diverse Ausstattungen berücksichtigen lassen.
Das ein Auto mit 1000 Euro Restwert nicht mehr viel Wert verlieren kann ist mir soweit auch bewusst. Nur wollte ich gern hören wann:
- ihr den ungefähren Verkaufserlös an privat von ca 10000 Euro seht
- und wann der Hochgelobte Wertverlust neuer Fahrzeuge, meiner ist jetzt 3, wohl überstanden ist
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Hochgelobter Wertverlust ,is gut..............
DB soll ja allgemein einen nicht so hohen Wertverlust haben, m.M. Blendung ( sind bei Anschaffung auch teurer )
wie BMW o. Audi
Du weisst sicher selber ,Tageszulassung ,schon greift der Wertverlust. Kauf dir W204 AMG Preis ca 100.000 €
bekommst nach 2-3 Jahren für die Hälfte. Der Wertverlust wird geringer.
Im Fall des Ankaufs mit Vorsteuer, zahlt der Händler 10000 + Steuer (um ein transparentes Beispiel zu haben), das sind dann 11900 EUR.
Nun verkuaft er ihn um 14000 EUR an dich das sind 11764 Netto zzgl. 2236 EUR Umsatzsteuer. Du hast ein Auto gekauft, bei dem die Umsatzsteuer mit 2236 EUR ausgewiesen ist, wenn du das z.B. als Selbständiger nutzen kannst, hast du nun 2236 EUR, die du bei der Vorsteuer eintragen kannst und somit vom Finanzamt zurückerhältst (sofern alles seinen korrekten Weg dabei geht).
Der Händler bezahlt ans Fianzamt 2236 EUR Umsatzsteuer und bringt gleichzeitig 1900 EUR in Abzug, also gehen 336 EUR ans Finazamt. Vorteil des Händlers ist, daß dass Fahrzeug aufgrund der ausgewiesenen vollen Umsatzsteuer für jeden gleichermaßen interessant ist.
Im anderen Fall kriegt jetzt der Käufer 11900 EUR für seinen Alten und es kommt jemand, der das Auto dann beim Händler für 14000 mitnimmt, also wieder dieselben Summen geflossen (wir wollen ja vergleichen). Nun sind also 2100 EUR Differenz geflossen, die der Händler versteurn muß. Somit teilt sich der Betrag in 1764 EUR Netto auf und in einen Aufschlag von 19% auf diese Summe (=336 EUR), die der Händler dem Finanzamt überweist.
Somit ist es für den Privatkäufer unerheblich, wie die 336 EUR zustandekommen, dem gewerblichen (umsatzsteuerabzugsberechtigten) Käufer wird nur die erste Variante zusagen.
Sie sehen, Herr 204er, das Finanzamt kriegt sein Geld immer, deswegen kann es dem Privatkäufer auch egal sein, wie die Sache gehandhabt wurde, ein Gewerbetreibender rechnet netto, der Privatmann brutto, daher sind auch die Preislisten der Autohersteller meistens mit beiden Beträgen versehen.
Easy, oder nicht?
Hallo Eva,
nach meiner Erfahrung taugen alle Wertermittlungen nichts. Die Ermittlungsgebühr kann man sich sparen.
Es gibt übertragen eigentlich 3 Preise:
ad 1: den Zeitwert gem. Wertermittlung
ad 2: den Versicherungswert, das was die Versicherungen notfalls erstatten (z.B. bei Diebstahl oder Totalschaden)
ad 3: den Wert, der jemand bereit ist, zu zahlen; also der wichtigste Preis
Zwischen den einzelnen Summen liegen manchmal Welten.
Ich habe in den letzten 6 Jahren 4 Mal mein Fahrzeug gewechselt - W 204 / BJ 2008, W 204 / BJ 2011, C 207 / BJ 2011; aktuell W 204 / BJ 2013. Mein Fahrzeug habe ich jeweils in Zahlung gegeben.
Bei allen Inzahlungsnahmen haben die Händler meine Fahrzeugdaten bei "www.mobile.de"; und "www.autoscout24.de"; eingegeben und nachgesehen, welches das preiswerteste Angebot war. Das war die Hausnummer, nach der mir dann für mein Fahrzeug ein Angebot gemacht worden ist. Voraussetzung war bei der Inaugenscheinnahme allerdings der tadellose Zustand.
Damit keine Mißverständnisse aufkommen, es handelte sich hier nicht um 1 Händler, sondern um mehrere, und zwar verteilt auf die gesamte BRD: Ulm, Würzburg, Mönchengladbach, Bonn, etc.. In zwei Fällen haben selbst die MB-Vertragshändler dort nachgesehen.
Die Verhandlungen liefen dann so, dass Abschläge für die Reinigung/Aufbereitung (ca. 500 Euro), Inspektiondurchführung bei einer Fremdwerkstatt (ca. 300 Euro), keine adäquaten Reifen (Sommerreifen montiert bei Wechsel im Winter oder umgekehrt), etc. angeführt wurden und man dann in der Regel weit unter dem tatsächlichen Wert gelegen hatte.
Es war auch so, dass private Interessenten trotz sehr günstigem Preis Abstand nahmen, weil sie für einen minimalen Aufschlag bei den Händeln, vor allem bei MB bei Erwerb eines Jahreswagen die Garantie - bei "Junge Sterne-Fahrzeuge" 2 Jahre - erhielten; ist schließlich ja kein Dreck und bietet zudem eine gewissen Sicherheit.
Festgestellt habe ich auch, dass man sich nicht täuschen lassen darf von "Lockangeboten": z.B. 2000 Euro zusätzlich für den Gebrauchten, besonders hohe Summe bei der Inzahlungnahme, etc.
Fakt ist, man muss den Preis des zu erwerbenden Fz. in Relation zum Fahrzeug stellen, das man gerne in Zahlung geben möchte. Was nutzt es, wenn man übertrieben für sein Vehikel 5000 Euro zusätzlich erhält, auf der anderen Seite aber der Zahlbetrag für das zu erwwerbende Fz. 8000 Euro über dem Marktwert liegt - keiner verschenkt was, alle wollen von den Kunden nur das Beste, nämlich ihr Geld, und das nicht zu knapp.
Zitat:
@cdfcool schrieb am 25. November 2014 um 11:56:43 Uhr:
Im Fall des Ankaufs mit Vorsteuer, zahlt der Händler 10000 + Steuer (um ein transparentes Beispiel zu haben), das sind dann 11900 EUR.
Nun verkuaft er ihn um 14000 EUR an dich das sind 11764 Netto zzgl. 2236 EUR Umsatzsteuer. Du hast ein Auto gekauft, bei dem die Umsatzsteuer mit 2236 EUR ausgewiesen ist, wenn du das z.B. als Selbständiger nutzen kannst, hast du nun 2236 EUR, die du bei der Vorsteuer eintragen kannst und somit vom Finanzamt zurückerhältst (sofern alles seinen korrekten Weg dabei geht).
Der Händler bezahlt ans Fianzamt 2236 EUR Umsatzsteuer und bringt gleichzeitig 1900 EUR in Abzug, also gehen 336 EUR ans Finazamt. Vorteil des Händlers ist, daß dass Fahrzeug aufgrund der ausgewiesenen vollen Umsatzsteuer für jeden gleichermaßen interessant ist.Im anderen Fall kriegt jetzt der Käufer 11900 EUR für seinen Alten und es kommt jemand, der das Auto dann beim Händler für 14000 mitnimmt, also wieder dieselben Summen geflossen (wir wollen ja vergleichen). Nun sind also 2100 EUR Differenz geflossen, die der Händler versteurn muß. Somit teilt sich der Betrag in 1764 EUR Netto auf und in einen Aufschlag von 19% auf diese Summe (=336 EUR), die der Händler dem Finanzamt überweist.
Somit ist es für den Privatkäufer unerheblich, wie die 336 EUR zustandekommen, dem gewerblichen (umsatzsteuerabzugsberechtigten) Käufer wird nur die erste Variante zusagen.
Sie sehen, Herr 204er, das Finanzamt kriegt sein Geld immer, deswegen kann es dem Privatkäufer auch egal sein, wie die Sache gehandhabt wurde, ein Gewerbetreibender rechnet netto, der Privatmann brutto, daher sind auch die Preislisten der Autohersteller meistens mit beiden Beträgen versehen.
Easy, oder nicht?
Alles absolut Richtig. Gilt nur nicht beim Ankauf von Privat. Ich habe schon ein Paar Inzahlungnahmen auf dem Buckel. Hier waren IMMER Nettopreise im Spiel. Und ich würde fast WETTEN, daß der Kaufkunde später dem Händler die vollen 19% entrichtet hat (obwohl differenzbesteuert) - speziell bei Finanzierungen und Zahlung durch das Finanzinstitut eines geschickt vertraglich kaschierten und für das FA schwer durchschaubaren Bruttobetrages an den Händler ein gerne gebrauchtes "Tool", um sich ein kleines "Extra" zu erwirtschaften. Entrichtet wird dann nur die Differenz.
In Gebrauchtwagenbewertungen sind grundsätzlich Bruttobeträge genannt. Siehe hier: www.dat.de
Zitat:
@rudolfwu schrieb am 25. November 2014 um 14:05:24 Uhr:
Hallo Eva,
nach meiner Erfahrung taugen alle Wertermittlungen nichts. Die Ermittlungsgebühr kann man sich sparen.
Es gibt übertragen eigentlich 3 Preise:
ad 1: den Zeitwert gem. Wertermittlung
ad 2: den Versicherungswert, das was die Versicherungen notfalls erstatten (z.B. bei Diebstahl oder Totalschaden)
ad 3: den Wert, der jemand bereit ist, zu zahlen; also der wichtigste PreisZwischen den einzelnen Summen liegen manchmal Welten.
Ich habe in den letzten 6 Jahren 4 Mal mein Fahrzeug gewechselt - W 204 / BJ 2008, W 204 / BJ 2011, C 207 / BJ 2011; aktuell W 204 / BJ 2013. Mein Fahrzeug habe ich jeweils in Zahlung gegeben.
Bei allen Inzahlungsnahmen haben die Händler meine Fahrzeugdaten bei "www.mobile.de"; und "www.autoscout24.de"; eingegeben und nachgesehen, welches das preiswerteste Angebot war. Das war die Hausnummer, nach der mir dann für mein Fahrzeug ein Angebot gemacht worden ist. Voraussetzung war bei der Inaugenscheinnahme allerdings der tadellose Zustand.
Damit keine Mißverständnisse aufkommen, es handelte sich hier nicht um 1 Händler, sondern um mehrere, und zwar verteilt auf die gesamte BRD: Ulm, Würzburg, Mönchengladbach, Bonn, etc.. In zwei Fällen haben selbst die MB-Vertragshändler dort nachgesehen.
Die Verhandlungen liefen dann so, dass Abschläge für die Reinigung/Aufbereitung (ca. 500 Euro), Inspektiondurchführung bei einer Fremdwerkstatt (ca. 300 Euro), keine adäquaten Reifen (Sommerreifen montiert bei Wechsel im Winter oder umgekehrt), etc. angeführt wurden und man dann in der Regel weit unter dem tatsächlichen Wert gelegen hatte.
Es war auch so, dass private Interessenten trotz sehr günstigem Preis Abstand nahmen, weil sie für einen minimalen Aufschlag bei den Händeln, vor allem bei MB bei Erwerb eines Jahreswagen die Garantie - bei "Junge Sterne-Fahrzeuge" 2 Jahre - erhielten; ist schließlich ja kein Dreck und bietet zudem eine gewissen Sicherheit.Festgestellt habe ich auch, dass man sich nicht täuschen lassen darf von "Lockangeboten": z.B. 2000 Euro zusätzlich für den Gebrauchten, besonders hohe Summe bei der Inzahlungnahme, etc.
Fakt ist, man muss den Preis des zu erwerbenden Fz. in Relation zum Fahrzeug stellen, das man gerne in Zahlung geben möchte. Was nutzt es, wenn man übertrieben für sein Vehikel 5000 Euro zusätzlich erhält, auf der anderen Seite aber der Zahlbetrag für das zu erwwerbende Fz. 8000 Euro über dem Marktwert liegt - keiner verschenkt was, alle wollen von den Kunden nur das Beste, nämlich ihr Geld, und das nicht zu knapp.
Top Analyse. DAT & Co. sind heute nur noch Makulatur. Zumindest behaupten die Händler das. Ich habe mich in der Vergangenheit ein Paar Mal damit retten können, daß die Inzahlungs-Fahrzeuge recht jung waren (3-4) Jahre und ich während der Verhandlung dann plötzlich begann, vom Neukauf Abstand zu nehmen. Da kamen die Händler dann - wenn sie den Neuen unbedingt loswerden wollten - manchmal aus der Reserve, da sie den ausgezeichneten Zustand und die reichhaltige Ausstattung meiner Autos als Beleg nahmen, daß ich noch ein bißchen länger mit dem "Alten" aushalten könne.