ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Die richtigen Schritte nach Unfallschaden - Gutachter - Anwalt - Quotenvorrecht?

Die richtigen Schritte nach Unfallschaden - Gutachter - Anwalt - Quotenvorrecht?

Themenstarteram 16. April 2022 um 9:30

Hallo Zusammen,

Folgendes ereignete sich auf meinem Grundstück: Meinen Wagen fuhr ich rückwärts aus der Garage und hielt davor an, von wo aus ich sie per Funk schloss. In diesem Moment fuhr ein Paketzustellfahrzeug rückwärts auf meinen Wagen auf.

Der Fahrer behauptete, dass ich ihm aufgefahren war. Die Polizei nahm den Unfall auf, die Schuldfrage blieb ungeklärt. Den Schaden habe ich bei meiner Versicherung und der des Gegners gemeldet und jeweils eine Schadennummer erhalten.

Offensichtlich beschädigt wurden an meinem Fahrzeug Stoßfänger, Heckklappe, Rückleuchte. Der umlaufende Rand der Kofferraumöffnung (auf der die Dichtung sitzt) wurde durch den hochgedrückten Stoßfänger etwas eingedrückt, der Kofferraumdeckel steht links etwas höher als rechts. Die Seitenwand ist im Bereich des herausgedrückten Rücklichtes etwas verkratzt. Mehr konnte ich nicht erkennen.

Mein Wagen ist VK (300 Euro SB, Rabattschutz) versichert, bei derselben Versicherung habe ich Rechtschutz (150 Euro SB).

Meine Versicherung riet mir, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, allerdings dürfe bis der versicherungseigene Gutachter einen Blick auf den Schaden geworfen hat, nichts abgebaut werden. Zum Gedanken, den Unterboden anzusehen und auch eine Vermessung in Betracht zu ziehen, bekam ich keine Aussage. Das Hinzuziehen eines Anwalts wurde empfohlen. Von einer Teilschuld sei auszugehen.

Von der Möglichkeit des Quotenvorrechts habe ich gelesen und, dass ein öffentlich vereidigter SV manchmal eine andere Sicht hat, als ein von der Versicherung geschickter.

Welche Schritte sollten nun der Reihe nach eingehalten werden, um Zeit, Nerven und Geld zu sparen?

Danke für Input.

Schaden seite
Schaden hinten
Ähnliche Themen
46 Antworten

Zitat:

@germania47 schrieb am 16. Mai 2022 um 19:42:20 Uhr:

Also zu meiner aktiven Zeit war es den meisten Sachbearbeitern möglich eine normale Wertminderung zu ermitteln, ist aber heutzutage wohl nicht mehr angesagt.

Damals waren Schadenssachbearbeiter ja auch noch fachlich qualifiziert...:)

Zitat:

@germania47 schrieb am 16. Mai 2022 um 19:42:20 Uhr:

Also zu meiner aktiven Zeit war es den meisten Sachbearbeitern möglich eine normale Wertminderung zu ermitteln, ist aber heutzutage wohl nicht mehr angesagt.

Oder man fragt mal in seiner eigenen Werkstatt des Vertrauens nach, ob es hierfür Tabellen gibt?

Dreimal hatte ich Gutachten mit Wertminderungen und von verschiedenen Gutachtern erstellt, 1x von der Versicherung, 2x unabhängige selbstständige.

Erster (Hagel-)Schaden war ca €2.000 und die Wertminderung wurde mit €200 festgelegt.

Zweiter Schaden war Haftflichtschaden (Parkunfall während meiner Abwesenheit) - Schadenhöhe war €1.600 und wieder wurde Wertminderung €200 fstgesetzt.

Dritter Schaden war der heftigste (Totalschaden) - Schadenshöhe €12.000 mit festgesetzter Wertminderung €300. Verkauf als Ersatzteilspender für diesen Betrag (vermittelt vom Gutachter selbst).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Die richtigen Schritte nach Unfallschaden - Gutachter - Anwalt - Quotenvorrecht?