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Definition: "unabhängiger Gutachter"

Hallo @ all,

 

hier wird ja immer von "unabhängigen Gutachtern" gesprochen.

 

Was genau bedeutet das "unabhängig"? Gibt es da eine bestimmte Definition oder ist das ein feststehender Begriff für eine bestimmte Eigenschaft?

 

Gibt es auch "abhängige" Gutachter die man selbst beauftragen kann (also nicht die, welche z.B. von der gegnerischen Versicherung kommen)?

 

Wer klärt mich auf? 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

Moin Moin,

 

mittlerweile arbeiten die meisten Versicherer mit der DEKRA zusammen.

 

Die Gutachter sollten gerichtlich bestellte Gutachter sein, damit das GA auch bei einem gerichtlichen Verfahren stand hält.

 

Wenn ich selbst einen GA beauftrage, der nicht gerichtlich bestellt ist, kann das ganze auch nach hinten losgehen.

 

Auch wird bei vielen VR bei kleineren Schäden oder auch bei neueren Fahrzeugen oft auf ein GA verzichtet, da es an dem Schaden nichts ändert, sondern nur die Kosten nach oben treibt.

 

Meistens reichen gute Fotos und die Rechnung auch aus.

 

im Fall der Fälle immer mit dem VR sprechen, bevor ein GA beauftragt wird.

 

Bei Bagatellschäden kann ich sogar auf den GA-Kosten sitzen bleiben, wenn der VR glaubhaft machen kann, dass ein GA nicht eingefordert worden wäre.

 

Außerdem ist ein GA immer zu den Schadenermittlungskosten zugehörig.

 

In einem unklaren Fall würde ich immer auf ein GA durch den VR bestehen, da bei einer eventuellen Mitschuld das GA von dem VR übernomen wird.

 

Wenn ich den GA beauftragt habe, bleibe ich auf dem nicht erstattungsfähigen Kostananteil sitzen und schmälere noch meine Entschädigung.

 

Viele Grüße

 

Johannes

Johannes, nun halt aber mal den Ball flach und schreib nicht so ein Kokolores hier ...:rolleyes:

 

Zum besseren Verständnis:

 

1.0

 

Der Sachverständige sollte qualifiziert sein. Ein "gerichtlich bestellter Gutachter" ist keine Notwendigtkeit. 

Das ist auch eine falsche Bezeichnung. Der SV den du meinst, sollte "öffentlich bestellt und vereidigt" sein.

Das ist die richtige Berufsbezeichnung und die sollte man schon kennen als Schadenprofi ;)

 

20.

 

Es ist völlig belanglos, ob der Versicherer auf ein Gutachten "verzichten" möchte oder nicht. Auch und gerade bei neuen Fahrzeugen ist ein Gutachten sehr oft erforderlich. Der Anspruchsteller muss hier auch mit Sicherheit nicht Rücksprache mit dem Versicherer halten, dass ist völliger nonsens Johannes.

 

Wenn du in diesem Gewerbe tätig bist z.b: als Versicherungsmakler (was ich vermute) empfehle ich dir dringend in deinem eigenen Interesse solche Aussagen zukünftig zu unterlassen, bevor dir mal jemand richtig die Ohren langzieht.

 

3.0

 

Ein Gutachten kann und darf der Geschädigte inmmer dann in Auftrag geben, wenn die Bagatellschadengrenze von 750 Euro überschritten wird und für diesen nicht erkenbar ist, dass ein Bagatellschaden vorliegt. (Bei alten Autos deren WBW darunter liegt ist natürlich immmer ein Gutachten erforderlich).

 

Der beauftragte SV entscheidet dann, ober ein Gutachten erstellt wird oder nicht. Evtl. fertigt er ein Kurzgutachten.

 

Also bitte nicht das wiedergeben und als richtig unterstellen, was die gegnerische Versicherung meint, oder was man selber für richtig hält, sondern dass, was der aktuellen Rechtsprechung entspricht.

 

Vielen Dank dafür Johannes

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abhängig sind eigentlich alle Gutachter.

 

Die einen bekommen Ihre Aufträge von der Versicherung.

 

Die andern bekommen Ihre Aufträge aus der "freien Wirtschaft" also vom Geschädigten oder aus den Werkstätten.

 

dann gibt es noch Sachverständige, die bekommen Ihre Aufträge von den Gerichten oder von Behörden.

 

Deine Frage müsste eigentlich lauten, welche Sachverständigen sind neutral und erstellen Ihre Gutachten nicht

aufgrund von Weisungen.

 

Ganz sicher gibt es auch bei den freiberuflichen SV´s welche, die "abhängig" sind.

 

Wichtig ist auch die Frage der fachlichen Qualifikation. Da gibt es nämlich auch solche und solche.

 

In beiden Lagern wohlgemerkt.

Es gibt "öffentlich bestellte und vereidigte" Sachverständige. Das ist die einizge geschützte Bezeichnung. Diese SV  werden z.B. bei Gericht als Sachverständige hinzugezogen.

 

Ansonsten ist die Berufsbezeichnung ungeschützt.

 

Die Frage "abhängig oder unabhängig" kann man so nicht stellen. Sachverständige, die außergerichtlich Gutachten zu KFZ-Schäden schreiben,  werden von Kunden beauftragt -eagl von wem- und sind prozessual immer Parteisachverständige.

 

EDIT: Delle war schneller!

Richtig.

 

Und wenn eine öbuV im Auftrag eines Kunden, egal ob Versicherung oder Anspruchsteller ein Gutachten erstellt, dann ist das auch ein Parteigutachten.

 

@Hafi

war doch eine gute Ergänzung von dir :)

Ende letzten Jahres hatte ich auch mit einem Gutachter zu tun.

 

Dieser sagte mir, man hätte keine Versicherungsgesellschaften als Auftraggeber, so könne man als Geschädigter sicher sein das der Gutachter nicht "zwischen den Stühlen sitzt".

 

In der Regel stehen die Auftraggeber ja nicht drausssen dran und man könnte das höchstens durch eine Frage klären ... aber wer macht das schon.

 

Daher meine Frage nach der "Unabhängigkeit".

Wenn ein SV unabhängig ist, ist gerade das seine Aufgabe: abseits der Stühlen und nicht auf einem der beiden zu sitzen!

Egal, wem die Stühle gehören.

 

Das ist ja genau der Punkt.

 

Ein Gutachten ist immer dann schlecht, und damit angreifbar, wenn es die gestellte Frage nicht neutral, sondern in eine bestimmte Richtung tendierend beantwortet.

 

Aber "hier noch ein wenig drauf schlagen" oder "dort noch ein wenig weglassen" ist dabei das gleiche: beides taugt nichts und ist nicht im Sinne des Auftraggebers, denn der steht am Ende mit einem unbrauchbaren Gutachten in der Hand da.

 

 

 

Moin Moin,

mittlerweile arbeiten die meisten Versicherer mit der DEKRA zusammen.

Die Gutachter sollten gerichtlich bestellte Gutachter sein, damit das GA auch bei einem gerichtlichen Verfahren stand hält.

Wenn ich selbst einen GA beauftrage, der nicht gerichtlich bestellt ist, kann das ganze auch nach hinten losgehen.

Auch wird bei vielen VR bei kleineren Schäden oder auch bei neueren Fahrzeugen oft auf ein GA verzichtet, da es an dem Schaden nichts ändert, sondern nur die Kosten nach oben treibt.

Meistens reichen gute Fotos und die Rechnung auch aus.

im Fall der Fälle immer mit dem VR sprechen, bevor ein GA beauftragt wird.

Bei Bagatellschäden kann ich sogar auf den GA-Kosten sitzen bleiben, wenn der VR glaubhaft machen kann, dass ein GA nicht eingefordert worden wäre.

Außerdem ist ein GA immer zu den Schadenermittlungskosten zugehörig.

In einem unklaren Fall würde ich immer auf ein GA durch den VR bestehen, da bei einer eventuellen Mitschuld das GA von dem VR übernomen wird.

Wenn ich den GA beauftragt habe, bleibe ich auf dem nicht erstattungsfähigen Kostananteil sitzen und schmälere noch meine Entschädigung.

Viele Grüße

Johannes

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

Moin Moin,

 

mittlerweile arbeiten die meisten Versicherer mit der DEKRA zusammen.

 

Die Gutachter sollten gerichtlich bestellte Gutachter sein, damit das GA auch bei einem gerichtlichen Verfahren stand hält.

 

Wenn ich selbst einen GA beauftrage, der nicht gerichtlich bestellt ist, kann das ganze auch nach hinten losgehen.

 

Auch wird bei vielen VR bei kleineren Schäden oder auch bei neueren Fahrzeugen oft auf ein GA verzichtet, da es an dem Schaden nichts ändert, sondern nur die Kosten nach oben treibt.

 

Meistens reichen gute Fotos und die Rechnung auch aus.

 

im Fall der Fälle immer mit dem VR sprechen, bevor ein GA beauftragt wird.

 

Bei Bagatellschäden kann ich sogar auf den GA-Kosten sitzen bleiben, wenn der VR glaubhaft machen kann, dass ein GA nicht eingefordert worden wäre.

 

Außerdem ist ein GA immer zu den Schadenermittlungskosten zugehörig.

 

In einem unklaren Fall würde ich immer auf ein GA durch den VR bestehen, da bei einer eventuellen Mitschuld das GA von dem VR übernomen wird.

 

Wenn ich den GA beauftragt habe, bleibe ich auf dem nicht erstattungsfähigen Kostananteil sitzen und schmälere noch meine Entschädigung.

 

Viele Grüße

 

Johannes

Johannes, nun halt aber mal den Ball flach und schreib nicht so ein Kokolores hier ...:rolleyes:

 

Zum besseren Verständnis:

 

1.0

 

Der Sachverständige sollte qualifiziert sein. Ein "gerichtlich bestellter Gutachter" ist keine Notwendigtkeit. 

Das ist auch eine falsche Bezeichnung. Der SV den du meinst, sollte "öffentlich bestellt und vereidigt" sein.

Das ist die richtige Berufsbezeichnung und die sollte man schon kennen als Schadenprofi ;)

 

20.

 

Es ist völlig belanglos, ob der Versicherer auf ein Gutachten "verzichten" möchte oder nicht. Auch und gerade bei neuen Fahrzeugen ist ein Gutachten sehr oft erforderlich. Der Anspruchsteller muss hier auch mit Sicherheit nicht Rücksprache mit dem Versicherer halten, dass ist völliger nonsens Johannes.

 

Wenn du in diesem Gewerbe tätig bist z.b: als Versicherungsmakler (was ich vermute) empfehle ich dir dringend in deinem eigenen Interesse solche Aussagen zukünftig zu unterlassen, bevor dir mal jemand richtig die Ohren langzieht.

 

3.0

 

Ein Gutachten kann und darf der Geschädigte inmmer dann in Auftrag geben, wenn die Bagatellschadengrenze von 750 Euro überschritten wird und für diesen nicht erkenbar ist, dass ein Bagatellschaden vorliegt. (Bei alten Autos deren WBW darunter liegt ist natürlich immmer ein Gutachten erforderlich).

 

Der beauftragte SV entscheidet dann, ober ein Gutachten erstellt wird oder nicht. Evtl. fertigt er ein Kurzgutachten.

 

Also bitte nicht das wiedergeben und als richtig unterstellen, was die gegnerische Versicherung meint, oder was man selber für richtig hält, sondern dass, was der aktuellen Rechtsprechung entspricht.

 

Vielen Dank dafür Johannes

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