Die richtigen Schritte nach Unfallschaden - Gutachter - Anwalt - Quotenvorrecht?
Hallo Zusammen,
Folgendes ereignete sich auf meinem Grundstück: Meinen Wagen fuhr ich rückwärts aus der Garage und hielt davor an, von wo aus ich sie per Funk schloss. In diesem Moment fuhr ein Paketzustellfahrzeug rückwärts auf meinen Wagen auf.
Der Fahrer behauptete, dass ich ihm aufgefahren war. Die Polizei nahm den Unfall auf, die Schuldfrage blieb ungeklärt. Den Schaden habe ich bei meiner Versicherung und der des Gegners gemeldet und jeweils eine Schadennummer erhalten.
Offensichtlich beschädigt wurden an meinem Fahrzeug Stoßfänger, Heckklappe, Rückleuchte. Der umlaufende Rand der Kofferraumöffnung (auf der die Dichtung sitzt) wurde durch den hochgedrückten Stoßfänger etwas eingedrückt, der Kofferraumdeckel steht links etwas höher als rechts. Die Seitenwand ist im Bereich des herausgedrückten Rücklichtes etwas verkratzt. Mehr konnte ich nicht erkennen.
Mein Wagen ist VK (300 Euro SB, Rabattschutz) versichert, bei derselben Versicherung habe ich Rechtschutz (150 Euro SB).
Meine Versicherung riet mir, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, allerdings dürfe bis der versicherungseigene Gutachter einen Blick auf den Schaden geworfen hat, nichts abgebaut werden. Zum Gedanken, den Unterboden anzusehen und auch eine Vermessung in Betracht zu ziehen, bekam ich keine Aussage. Das Hinzuziehen eines Anwalts wurde empfohlen. Von einer Teilschuld sei auszugehen.
Von der Möglichkeit des Quotenvorrechts habe ich gelesen und, dass ein öffentlich vereidigter SV manchmal eine andere Sicht hat, als ein von der Versicherung geschickter.
Welche Schritte sollten nun der Reihe nach eingehalten werden, um Zeit, Nerven und Geld zu sparen?
Danke für Input.
46 Antworten
BEIDE KFZ fuhren rückwärts? Verstehe.
Spannend finde ich, dasss die gegnerische Haftpflicht nicht abweist sondern ein Angebot unterbreitet.
Also scheint tatsächlich eine gute Chanse fü 50%50 oder besser möglich zu sein. Geht aber nur mit Anwalt zu schaffen. Ich schick Dir noch eine PN ...
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 14. Mai 2022 um 11:47:13 Uhr:
BEIDE KFZ fuhren rückwärts? Verstehe.
Spannend finde ich, dasss die gegnerische Haftpflicht nicht abweist sondern ein Angebot unterbreitet.
Also scheint tatsächlich eine gute Chanse fü 50%50 oder besser möglich zu sein. Geht aber nur mit Anwalt zu schaffen. Ich schick Dir noch eine PN ...
Nicht ganz.
Mein Wagen stand still, nachdem ich rückwärts aus der Garage gefahren war. Das Garagentor war noch nicht komplett heruntergefahren, da traf mich der Zusteller.
Mir wurden 25% Schuldanteil zugewiesen, nicht 75.
Wenn der DHL-Fahrer das auch so aussagte, dann verstehe ich nichtmal die 25% Mitschuld.
Aber Deine RSV wird sicher einen top Anwalt stellen. Wünsche gute Nerven und viel Erfolg (und dass es nicht Jahre dauert ...)
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 14. Mai 2022 um 18:12:35 Uhr:
Wenn der DHL-Fahrer das auch so aussagte, dann verstehe ich nichtmal die 25% Mitschuld.
Aber Deine RSV wird sicher einen top Anwalt stellen. Wünsche gute Nerven und viel Erfolg (und dass es nicht Jahre dauert ...)
Leider ist das der Knackpunkt. Er behauptet das Gegenteil. Mein Anwalt vertrat die Meinung, mehr als 50% sei nicht drin. Daher blieb es bei der Erstberatung.
Über den ADAC kann ich kostenlos einen weiteren konsultieren, stellt sich due Frage nach dem Benefit. Nächste Woche möchte ich zum öff. vereidigter Gutachter.
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Ich habe nochmal gelesen und sorry, wenn ich doch nochmal schreibe:
Als einziger Zeuge steht Dein Kind zur Verfügung weil Beifahrer. Ansonsten kannst Du nicht nachweisen, dass Dein Auto tatsächlich stand (während der DHL-Fahrer lt Deinem ersten Posting das Gegenteil bei der Polizei am Unfallort aussagte).
Hast Du eine Dashcam im Auto, oder gibts dort irgendeine andere Kamera, die das eventuell aufgezeichnet haben könnte? Das gäbe definitiv den Nachweis, ob Dein Auto stand oder nicht, als es krachte. Ansonsten steht Wort gegen Wort. Sebst wenn die Dashv´cam "nach vorne" aufnimmt, so erkennt man trotzdem, ob Dein Auto in diesen 3 Sekunden in Bewegung war oder nicht.
Die Haftpflicht des Unfallgegners bot Dir 75% an d.h. möchte von Dir eine Teilschuld.
Das aber ist nur dann gegeben, wenn Dein Auto eben NICHT stand und wenn der DHL-Fahrer Dein Auto (wegen Büschen oder oder) in dem Moment gar nicht erkennen konnte. Wieder wären hier die Fotos einziger Beweis.
Insofern Dir die Haftpflicht 75% Kostenübernahme bereits zusagte, kannst Du nur auf 100% per Klage vor Gericht kommen. Hier wiederum hast Du volles Prozesskostenrisiko --- und Deine RSV eben auch.
Ohne Beweise, dass Dein Auto tatsächlich stand und problemlos vom Unfallgegner auch gesehen werden konnte - wird Dir die Verscicherung höchstwahrscheinlich keine Prozessgebühren vorschießen und Dich ein Anwalt eher abraten.
Was Du aber bei 75% Kostenübernahme der Haftpflicht machen könntest - das wäre die Beauftragung eines neutralen Schadengutachters und die freie Wahl bezüglich Reparatur/Werkstatt.
Haken -- vermutlich wird die Haftpflicht anschließend etliche Kostenpositione kürzen oder streichen und wieder bleibe Dir nur der Klageweg.
Die 25% wiederum kannst Du von Deiner Vollkasko übernehmen lassen - leider abzüglich SB (der aber wäre wenigstens zu 75% auch von der Haftpflicht zu holen).
Es entscheidet, ob Du eben zweifelsfrei nachweisen kannst, dass ... siehe oben.
Falls Du einen Anwalt nimmst und mit einer Klage beauftragst - dann kann dieser in jedem Fall seinen eigenen Gebührensatz in voller Höhe verlangen - egal wie die Sache ausgeht. Erhat ja gearbeitet.
Seit MEINEM Unfall vor paar Jahren bin ich nie wieder ohne geschaltete Dashcam unterwegs! Sorry, weil mir das erst heute einfiel, sonst hätte ich längst danach gefragt ...
Zum Thema Rückstufung und Rabattschutz hatten hier ja schon Andere geschrieben. Man wird zwar nicht zurück getuft, aber ab dem Folgejahr eben nur zeitversetzt kostengünstiger besser gestellt.
Ich denke, hier musst Du rechnen - was sich in Summe für Dich eher "lohnt". Verluste hast Du in jedem Fall trotzdem unterm Strich.
Falls Du kämpfen möchtest und Klage einreichst und vom Gericht auch eine Teilschuld bestätigt bekommst, dann snd auch z.B. 25% Prozesskosten von Dir zu zahlen. Weil die Klage nicht nötig gewesen wäre ... Ich las sogar von Fällen, wo eine RSV zwar Kosten vorschoß, später aber nach Abschluss von Verfahren vom Beiragszahler wieder zurück gefordert hat. Möglich ist alles. Mathe eben.
Keine Ahnung, wie hoch der Gesamtschaden in Summe ist und ob Du wirklich Erfolg haben kannst ...
Wenn der TE mit 75 % einverstanden ist, würde ich die VK in Anspruch nehmen und sämtliche bevorrechtigte und nicht bevorrechtigte Ansprüche von der Haftpflicht fordern.
Zitat:
@germania47 schrieb am 15. Mai 2022 um 14:20:44 Uhr:
Wenn der TE mit 75 % einverstanden ist, würde ich die VK in Anspruch nehmen und sämtliche bevorrechtigte und nicht bevorrechtigte Ansprüche von der Haftpflicht fordern.
Halt 75% der Beträge, nicht 100% ("sämtliche bevorrechtigten und nicht bevorrechtigten Ansprüche"😉.
Wenn ich ihn richtig verstanden habe, lehnt er aber 25% Mitschuld ab.
Ich denke auch, wenn er so abrechnet plus 25% von seiner VK - macht er am wenigsten Minus. So bitter es auch klingt falls sein Auto tatsächlich stand statt rückwärts rollte.
Zitat:
@germania47 schrieb am 15. Mai 2022 um 14:20:44 Uhr:
Wenn der TE mit 75 % einverstanden ist, würde ich die VK in Anspruch nehmen und sämtliche bevorrechtigte und nicht bevorrechtigte Ansprüche von der Haftpflicht fordern.
Das wäre das Quotenvorrecht, richtig?
Einzig, dass die Versicherung dann den Gutachter schickt, gefällt mir nicht ganz. Ich würde lieber bei einem SV, der nicht mit der VS zusammenarbeitet, vorstellig werden.
In dem Falle erstellt der SV das Gutachten und ich lasse (keine Werkstattbindung) reparieren.
Kosten die nun bleiben sind:
300 Euro SB der VK, Wertminderung (im Gutachten ausgewiesen?). Werden diese Posten nach Quote, oder zu 100% erstattet?
Suche ich dennoch einen weiteren SV auf - kann ich diese Kosten später ebenfalls über die Quote von der gegnerischen VS zurückholen?
Möchte ich so vorgehen, dann muss ich bei meiner VS den Schaden als VK-Schaden anmelden und mache mit dem SV einen Termin aus. Muss das Quotenvorrecht auch erwähnt werden?
Zitat:
@grisu4 schrieb am 16. Mai 2022 um 15:52:42 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 15. Mai 2022 um 14:20:44 Uhr:
Wenn der TE mit 75 % einverstanden ist, würde ich die VK in Anspruch nehmen und sämtliche bevorrechtigte und nicht bevorrechtigte Ansprüche von der Haftpflicht fordern.
Das wäre das Quotenvorrecht, richtig?
Einzig, dass die Versicherung dann den Gutachter schickt, gefällt mir nicht ganz. Ich würde lieber bei einem SV, der nicht mit der VS zusammenarbeitet, vorstellig werden.
In dem Falle erstellt der SV das Gutachten und ich lasse (keine Werkstattbindung) reparieren.
Kosten die nun bleiben sind:
300 Euro SB der VK, Wertminderung (im Gutachten ausgewiesen?). Werden diese Posten nach Quote, oder zu 100% erstattet?Suche ich dennoch einen weiteren SV auf - kann ich diese Kosten später ebenfalls über die Quote von der gegnerischen VS zurückholen?
Möchte ich so vorgehen, dann muss ich bei meiner VS den Schaden als VK-Schaden anmelden und mache mit dem SV einen Termin aus. Muss das Quotenvorrecht auch erwähnt werden?
Wenn du in der Werkstatt deines Vertrauens reparieren lässt, ist die Beauftragung eines SV durch die Versicherung in aller Regel unschädlich.
Du bekommst vom H-Versicherer die Selbstbeteiligung, und die Wertminderung zu 100%.
Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten und eine Auslagenpauschale erhältst du gemäß Quote zu 75 %.
Du musst das Quotenvorrecht dem SV nicht mitteilen. 🙂
Zitat:
@germania47 schrieb am 16. Mai 2022 um 16:27:03 Uhr:
Wenn du in der Werkstatt deines Vertrauens reparieren lässt, ist die Beauftragung eines SV durch die Versicherung in aller Regel unschädlich.
Leider nicht. Kein Versicherungsgutachter wird einen auch nur ansatzweise angemessenen merkantilen Minderwert testieren. Damit tun sich ja selbst die unabhängigen SV oft schwer.
Bedeutet, ich benötige dennoch einen zweiten SV für die Ermittlung der Wertminderung. Beide Posten (eigener SV und Wertminderung) kann ich später nach Quotenvorrecht zu 100% von der gegnerischen Haftpflicht einfordern?
https://www.verivox.de/rechtsschutzversicherung/themen/quotenvorrecht/
Also zu meiner aktiven Zeit war es den meisten Sachbearbeitern möglich eine normale Wertminderung zu ermitteln, ist aber heutzutage wohl nicht mehr angesagt.
Hier wird das Quotenvorrecht ausführlich und, wie ich meine, auch verständlich erlärt...