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Die Reifen müssen im Radkastenbleiben oder?

Themenstarteram 28. Dezember 2021 um 13:11

Hallo Community,

ich hätte folgendes Problem

ich arbeite momentan an meinem Prelude und habe ihn tieferlegen lassen da nun meine 17 Zöller Sommerfelgen nicht mehr drauf passen, habe ich mir neue 16 Zöller Tiefbettfelgen gekauft. Diese werden bestimmt rausstehen und das ist ja leider nicht erlaubt. Wenn ich meine Kotflügelverbreitere und die Felgen in dieser Verbreitung liegt ist das wiederum im Grünen Bereich? Es gibt ja so "Fender flares" auf eBay die man draufschrauben kann mit Teilegutachten etc. mein Gedanke war das dies eine gute "Notlösung" ist korrigiert mich falls ich falsch liege.

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27 Antworten

Kommt meines Wissens auf das Bj. und die dafür geltenden Vorschriften an. Bei neueren Fahrzeugen muss das Rad komplett abgedeckt sein, bei älteren nur die Radlauffläche im vorgegebenen Bereich.

Welches Bj. ist deiner?

 

Folgendes ging ohne Probleme vor einigen Jahren per Einzelabnahme durch.

Img_0067.jpg
Img_0064.jpg

Meine letzte Info war, dass die Lauffläche, quasi die Fläche, die unmittelbar Fahrbahnkontakt hat, abgedeckt werden muss.

 

Aber auch hier sind wohl einige TÜV Prüfer strenger als die anderen. Fahr even zur Prüfstelle und kläre es ab. Da bekommt die beste Antwort ;)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 28. Dezember 2021 um 21:56:04 Uhr:

 

Folgendes ging ohne Probleme vor einigen Jahren per Einzelabnahme durch.

Da hast Du wohl mehr als Glück gehabt.

Vorne ist die Lauffläche,die bei ABE Fahrzeugen abgedeckt sein muss,nicht mal im entferntesten überdeckt.

Bei Fzg mit EGTG muss das ganze Rad im Winkel von bis abgedeckt.

Zitat:

habe ich mir neue 16 Zöller Tiefbettfelgen gekauft.

Was wie abgedeckt sein muss, steht alles im zugehörigen Gutachten.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 28. Dezember 2021 um 21:56:04 Uhr:

Kommt meines Wissens auf das Bj. und die dafür geltenden Vorschriften an. Bei neueren Fahrzeugen muss das Rad komplett abgedeckt sein, bei älteren nur die Radlauffläche im vorgegebenen Bereich.

Welches Bj. ist deiner?

Folgendes ging ohne Probleme vor einigen Jahren per Einzelabnahme durch.

In dem Fall war aber wohl einfach der Prüfer sehr, sehr grosszügig. Dann da ist ja die Lauffläche in garkeinem Bereich abgeckt, und der Überstand umfasst ja fast den ganzen Profilblock bis zur ersten Rille.

Das soll die Aussage sein, fahr zum Prüfer.

Bei unserem Sharan sagte der Prüfer, dass er sich die Flaps vorstellen kann und nicht extra angebaut werden müssen - die sehen ja nicht schön aus ;-)

Zitat:

@Martyn136 schrieb am 29. Dezember 2021 um 13:00:21 Uhr:

Zitat:

@Schubbie schrieb am 28. Dezember 2021 um 21:56:04 Uhr:

Kommt meines Wissens auf das Bj. und die dafür geltenden Vorschriften an. Bei neueren Fahrzeugen muss das Rad komplett abgedeckt sein, bei älteren nur die Radlauffläche im vorgegebenen Bereich.

Welches Bj. ist deiner?

Folgendes ging ohne Probleme vor einigen Jahren per Einzelabnahme durch.

In dem Fall war aber wohl einfach der Prüfer sehr, sehr grosszügig. Dann da ist ja die Lauffläche in garkeinem Bereich abgeckt, und der Überstand umfasst ja fast den ganzen Profilblock bis zur ersten Rille.

Kann auch sein, dass der damals einen Reifen drauf hatte der einfach schmaler ausgefallen ist. Oder der Prüfer war halt einfach "kulanter".

 

Deswegen ist der Gang zum zuständigen Prüfer immer gut. Schau das du den findest, der auch im Zweifel die Einzelabnahme vor Ort macht. Da hast dann den richtigen Ansprechpartner

Gibt da Baujahressachen.

Ältere Baujahre müssen die Abdeckung der Lauffläche gewährleisten, Felgen dürfen überstehen.

 

Neuere müssen das Rad in gewissen Winkeln abdecken

Allerdings sollte man sich auch bewusst sein das einem eine zu krasse Optik wahrscheinlich überdurchschnittlich viele und überdurchschnittlich gründliche Kontrollen beschert.

Für ein reines Showcar ist das weniger tragisch, aber bei einem Alltagsfahrzeug doch relativ nervig.

Zitat:

@DumbTrump schrieb am 29. Dez. 2021 um 13:22:29 Uhr:

Kann auch sein, dass der damals einen Reifen drauf hatte der einfach schmaler ausgefallen ist.

Ist ausgeschlossen, auf den Felgen hatten wir nur den einen Satz Reifen.

 

Vielleicht antwortet der TE, welches Baujahr sein Auto ist.

Zitat:

Vielleicht antwortet der TE, welches Baujahr sein Auto ist.

Maßgeblich ist das Radgutachten.

Und da steht nix von Baujahren.

Demnach hätte ich die Felgen, und auch die Felgen auf diversen anderen Fahrzeugen, niemals fahren dürfen, da es alles Einzelabnahmen waren. Die Gutachten dienten lediglich zum Nachweis der Traglasten, Reifengrößen und Festigkeit des Fahrwerks.

Das Radgutachten ist nicht entscheidend. Es ist die Abnahme des Prüfers entscheidend.

Bei einer Verkehrskontrolle kann man dich rausziehen und die Reifen überprüfen lassen. Dann kann ein anderer Prüfer evtl. anders entscheiden.

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