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Die Reifen müssen im Radkastenbleiben oder?

Themenstarteram 28. Dezember 2021 um 13:11

Hallo Community,

ich hätte folgendes Problem

ich arbeite momentan an meinem Prelude und habe ihn tieferlegen lassen da nun meine 17 Zöller Sommerfelgen nicht mehr drauf passen, habe ich mir neue 16 Zöller Tiefbettfelgen gekauft. Diese werden bestimmt rausstehen und das ist ja leider nicht erlaubt. Wenn ich meine Kotflügelverbreitere und die Felgen in dieser Verbreitung liegt ist das wiederum im Grünen Bereich? Es gibt ja so "Fender flares" auf eBay die man draufschrauben kann mit Teilegutachten etc. mein Gedanke war das dies eine gute "Notlösung" ist korrigiert mich falls ich falsch liege.

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27 Antworten

Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 29. Dezember 2021 um 16:41:40 Uhr:

Das Radgutachten ist nicht entscheidend. Es ist die Abnahme des Prüfers entscheidend.

Die Prüfzeugnisse bilden als Arbeitsunterlage die Basis für den Prüfer und sind maßgeblich entscheidend für eine erfolgreiche Anbauabnahme.

Sicherlich könnte ein anderer Prüfer anders entscheiden und es gab auch Prüfer, bei denen beim Tuner die Gebühren höher waren. Allerdings hat man die Prüfer nach einiger Zeit nicht mehr gefunden. Mittlerweile wird bei unseren per Kamera der Istzustand bei Abnahme dokumentiert, um nachweisen zu können, dass bei Abnahme alles den Vorschriften entsprochen hat.

Auf Prüfer mit Zusatzkosten habe ich keine Lust, daher ist es vermutlich eher unwahrscheinlich, dass es mal jemand überprüfen lässt und zu einer anderen Entscheidung kommt.

Diesbezüglich hatte ich aber auch noch keinen Ärger und Verkehrskontrollen hatte ich überwiegend in der Jugend und da war es wichtiger zu gucken, ob Alkohol oder sonstige Drogen konsumiert wurden, wenn man aus einem Zappelschuppen kam.

 

1x haben die gesagt, dass die nun ganz genau gucken. Haben sich den Schein angesehen, leuchteten auf die Felgen und haben sich anscheinend dazu entschlossen, dass der Umfang der zusätzlichen Radkombinationen deren Fachkenntnis übersteigt und haben nichteinmal festgestellt, dass ich zu dem Zeitpunkt tatsächlich eine nicht eingetragene Kombination gefahren bin, da kurz vorm Winter die hinteren 18" er runter waren, ich aber noch für die 2 Wochen gute 17"er in gleichem Felgendesign hatte, die ebenfalls eingetragen waren, aber halt nicht in Kombination.

 

Im Endeffekt sind alles nur Menschen und so lange man es nicht übertreibt, sind die meisten recht kulant.

Solange es nicht zu krass aussieht intressiert es in der Tat niemand.

Aber finde der Überstand auf den Bildern sieht schon krass aus. Auf den ersten Blick denkt man nämlich: Da hat sich jemand passende Felgen geholt und eintragen lassen, aber dann ohne Eintragung Spurplatten dazwischen geschraubt.

Themenstarteram 29. Dezember 2021 um 19:53

Zitat:

@Schubbie schrieb am 28. Dezember 2021 um 21:56:04 Uhr:

Kommt meines Wissens auf das Bj. und die dafür geltenden Vorschriften an. Bei neueren Fahrzeugen muss das Rad komplett abgedeckt sein, bei älteren nur die Radlauffläche im vorgegebenen Bereich.

Welches Bj. ist deiner?

 

Folgendes ging ohne Probleme vor einigen Jahren per Einzelabnahme durch.

Ich habe Baujahr 1997

Für das Baujahr sollte gelten, dass die Radlauffläche im vorgegebenen Bereich abgedeckt sein muss.

Wie geschrieben, ich würde vorher bei der Prüfstation anfragen. Kostet im ersten Moment Zeit, dafür fährst du dann aber vielleicht nur zu einer.

Wo wohnst du denn? Vielleicht kann jemand einen empfehlen, mit dem er gute Erfahrungen gemacht hat. Meine Erfahrung ist, je älter, desto kulanter. Kommen die Prüfer frisch von der Schule, dann nehmen die es genauer. Bei einer HU hat der Prüfer die Spaltmaße kontrolliert, immer gesagt, dass Audi toll ist und das dass Fahrzeug anscheinend noch keinen Unfall hatte.

So wie es auf den Bildern des Calibra aussieht, war es früher in den Ende 80er/90er Standard...:-)

8x13 mit den 175/50er, 8x15 mit 195/45er oder eben die 9x16 mit 215/40er.

Jeder kannte " diese eine" Prüfstelle, wo sowas von einem bestimmten Prüfer, der eben etwas kullanter war, abgenommen wurde.

Der war übrigens auch gegenüber Motorräder mit Höherlegen usw. Recht aufgeschlossen...:-)

Ich denke, so etwas gibt es in dieser Richtung heute nicht mehr.

Zumindest sehe ich keine Autos mehr in dieser Art fahren. Was vielleicht aber auch Mode bedingt ist.

Es passt halt einfach nicht mehr so gut zu den neueren Fahrzeugen. Die Kinder hängen auch lieber vorm PC oder Smartphone ab, als ein Auto zu tunen denke ich. Zudem sind die Leute schlauer geworden und wissen, dass es einen höheren Verschleiß bedeutet die Autos tiefer zu legen oder breite Schlappen aufzuziehen.

Bei vielen Autos kann man heute ja mindestens 235er und oft sogar 245er und 255er Reifen montieren ohne das sie überstehen.

Themenstarteram 31. Dezember 2021 um 11:31

Ich war bei meinem TÜV und ich konnte gerade wieder heimfahren :D aber das abstehen is anscheinend kein Problem da laut TÜV die Lauffläche im Kasten ist und somit gerade so im "gelben Bereich" bleibt. Also Fazit nicht wegen dem abstehen konnte ich heimfahren sondern weil der Hase zu tief liegt im sinne von Abstand Reifen zu Karosse…da ich noch in der Probezeit bin und gerade mal ein Jahr mein führerschein habe will ich so nicht rumfahren aber das wird man umgehen können irgendwie man findet da bestimmt was, trotzdem danke für die vielen Antworten!

 

Edit: Als ich damals mein Fahrwerk eintragen lassen habe und zur Abnahme war, war das Auto noch im "Aufbau" und ich war Vorort mit Stahlfelgen dort hatte ich anscheinend genug freiheit. Falls es zu fragen wegen dem Fahrwerk kommen sollte…

Fotos von dem Fahrzeug wären nett....;-)

Hat der Prüfer gar nichts zu eventuellen Maßnahmen gesagt? Anlegen / weiten der Kotflügelkanten? Federwegsbegrenzer, wobei das eine Notlösung sein sollte und auf ausreichend Federweg geachtet werden muss?

Federwegsbegrenzer waren eigentlich damals schon ein No Go. Ungeachtet des Restfederweges.

Oder irre ich da?

Gut, waren damals schon kürzere Koni Gelb...:-)

Die kürzeren Dämpfer sind für die Vorspannung der Federn erforderlich.

Stoßdämpfer bedürfen keiner Eintragung, auch die Federwegsbegrenzer meiner Kenntnis nach nicht. Das ist anscheinend noch der letzte Freiraum, den man hat, wobei ich dafür wäre, dass Stoßdämpfer auch eine Genehmigung brauchen, bei dem Schrott, den man dadurch zu kaufen bekommt.

Ich hatte Federwegsbegrenzer verbaut und der TÜV hat diese nicht beanstandet - ich habe auch drauf hingewiesen. Der Federweg schien für den Prüfer jedoch ok zu sein.

Was ich auch gerne mache ist, wenn es eng wird, zu gucken, ob es das Fahrzeug mit einem Schlechtwegefahrwerk o.ä. gibt, für das es eventuell längere originale Federwegsbegrenzer gibt. Da hat man dann nicht so das Gefühl gebastelt zu haben.

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