die lustigsten Bussgelder

VW Golf 1 (17, 155)

Mich würde mal interessieren was ihr im Forum so für lustige Bussgeldbescheide bekommen habt. Manchmal sind die richtig witzig bei der Rennleitung.

Also fange ich mal an:

"Sie verursachten durch übermässig schnelles anfahren unnötigen Lärm" - 10,00 Euro

Was habt Ihr denn so zu bieten?

79 Antworten

trotzdem 50m sind 50m und weils jeder macht springst du auch aus dem fenster oder?

Zitat:

Original geschrieben von Spacefroggy


Wieviel Bußgeld kostet es eigentlich, wenn man Bußgeld mit Doppeles schreibt, anstatt mit scharfem Es??????😉😁

@Spacefroggy:

@c0sh

Bin in der Schweiz, das Tastaturlayout hat hier kein sz 😁

Zitat:

Original geschrieben von gtspecial


@Spacefroggy:
@c0sh

Bin in der Schweiz, das Tastaturlayout hat hier kein sz 😁

ß sei dir verziehen, dann wäre ß mir auch passiert...

😁 😁 😁

Wollte ja nicht als Analphabet darstehen, aber ich glaube nach der neuen Rechtschreibreform ist das eh egal wie man da schreibt.

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Zitat:

Original geschrieben von gtspecial


😁 😁 😁

Wollte ja nicht als Analphabet darstehen, aber ich glaube nach der neuen Rechtschreibreform ist das eh egal wie man da schreibt.

die neue rechtschreibung stellt einem nicht frei wie man etwas schreiben will. 😉

in der übergangszeit ist jedoch alte wie auch neue rechtschreibung ok.

bußgeld bleibt bußgeld.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


trotzdem 50m sind 50m und weils jeder macht springst du auch aus dem fenster oder?

ja klar sind 50m 50m,

und wenn man nen auf der straße parkendes auto überholt muß man blinken...

und wenn man allein auf der straße fährt blinkt da auch keiner.

und auf der autobahn sind auch manchmal 80 km/h in ner baustelle und dann fahr ich trotzdem manchmal schneller.

oder in der stadt sind auch nur 50 und wenn man 60 fährt stirbt man auch nicht.

das ding mit dem fenster ist nen blöder vergleich.
und außerdem hab ich schon gesagt das ich weiß das es verboten war...

Hatte mal verwarngeld bekommen weil ich auf einen Parklplatz in der Nacht gefahren bin ( Disco) kein fahrzeug weit und breit und da waren fahrlienen also wo lang fahren soll eingezeichnet ist aber ebene fläche hab ich net gemacht ist ja eh keiner da, ausser natürlich die grünen sind mir warscheinlich hinterher gefahren. Der spaß hatt 30 euros gekostet.
Gelten die Lienien wie auf der Strasse auf Parkplätzen. ?? Ist doch voll sinnlos die Aktion von denen.

Zitat:

Original geschrieben von IceGott


Hatte mal verwarngeld bekommen weil ich auf einen Parklplatz in der Nacht gefahren bin ( Disco) kein fahrzeug weit und breit und da waren fahrlienen also wo lang fahren soll eingezeichnet ist aber ebene fläche hab ich net gemacht ist ja eh keiner da, ausser natürlich die grünen sind mir warscheinlich hinterher gefahren. Der spaß hatt 30 euros gekostet.
Gelten die Lienien wie auf der Strasse auf Parkplätzen. ?? Ist doch voll sinnlos die Aktion von denen.

wenn an der einfahrt ein schild steht, dass auf dem parkplatz die stvo gilt, wird es so sein.

wenn das ein parkplatz war, der nicht öffentlich ist, dann kann die polizei nichts machen...

Wenns ein öffentlicher Platz ist, dann ja, dann gilt da auch die STVO einschließlich Linien. Wenns ein privater Parkplatz ist, also vorm Supermarkt oder so, dann kannst du da so viele Linien überfahren, wie du willst, da haben die grünen Männchen nix zu kamellen, weil der nciht Teil der STVO ist. Da kann der Besitzer selber Regeln bestimmen.

Ein bekannter von mir ist mal nach Italien, in Österreich wollten sie ihn dann filzen, also dass Auto, solange ist er ins Gebüsch und hatt Wasser gelassen.
Als das ein Zöllner sah, kam er hysterisch angerannt und hat ihm gesagt, er solle sofort aufhören und das würde jetzt richtig Geld kosten, mein Bekannter darauf:

"Kostet es gleich viel wenn ich jetzt aufhöre oder noch fertig rauslass?"

Der Zöllner:

"Natürlich!"

Also mein Bekannter:

"dann lassen sie mich in Ruhe ausschiffen!"

😁 😁 😁

Waren glaube ich damals 30 Mark

Zitat:

Original geschrieben von kredan


die neue rechtschreibung stellt einem nicht frei wie man etwas schreiben will. 😉
in der übergangszeit ist jedoch alte wie auch neue rechtschreibung ok.

bußgeld bleibt bußgeld.

Und das Schweizer Layout hat immer noch kein sz, soll ich jetzt die ASCII-Tabelle rausholen?

Zitat:

Original geschrieben von gtspecial


Und das Schweizer Layout hat immer noch kein sz, soll ich jetzt die ASCII-Tabelle rausholen?

ist schon gut.

ich bezog das nur auf das posting, dass es nach der neuen rechtschreibung egal ist wie man das schreibt.

das ist nunmal nicht korrekt 😉

Ich muste letzten Sommer 10 Euro zahlen, als ich mit ein paar Freunden auf nem Parkplatz stand und die Musik etwas lauter hatte, mit der Begründung, ich würde die Anwohner stören, dabei sind an dem Parkplatz nirgends Häuser. Das nächste Haus da ist mindestens 1 km entfernt... Da hab ich sie gefragt, wen ich denn da stören würde und sie haben nur gesagt, es ist zu laut und ich kann damit Anwohner stören.... lol... das nenn ich mal total bekloppt.... Und normal wären es wohl 30 Euro...

mein "zu schnelles anfahren" war um 22.00 Uhr im Industriegebiet - wahrscheinlich muss auch ein Schornstein mal schlafen 😁

Zitat:

Original geschrieben von gtspecial


mein "zu schnelles anfahren" war um 22.00 Uhr im Industriegebiet - wahrscheinlich muss auch ein Schornstein mal schlafen 😁

Na klar, du könntest ja die Firmengebäude belästigen 😉

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