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Die freiwillige Feuerwehr und der Alkohol

Themenstarteram 4. Juli 2008 um 7:03

Wir hatten heute Morgen eine angeregte Unterhaltung bei der Arbeit über den Konsum von Alkohol bei Feuerwehrleuten, die ihren Dienst freiwillig tun.

Explizit ging es darum, ob diese auch alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen?

Es ist ja so, dass man unmöglich von den Leuten, die diesen Dienst freiwillig leisten, verlangen kann, dass sie 24/7 nüchtern sind.

Doch was ist, wenn diese nun zum Einsatz gerufen werden, getrunken haben und auf dem Weg zum Feuerwehrhaus angehalten werden?

Strafe? Gnade vor Recht?

Was ist, wenn der Löschfahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol zum Einsatzort fährt.

 

Ich hoffe man versteht, worum es mir geht :)

Beste Antwort im Thema

Wenn der Pieper geht und einer hat noch was drin, meldet er sich beim Gruppenführer und der sagts mir bzw. im Moment meinem Stellvertreter ;) , und dann fährt ein anderer Kraftfahrer den GKW (bin freiwillig im THW, nicht FFW).

Alkoholisiert im Dienst geht sowieso gar nicht, ok ein Bier schädigt vielleicht noch nicht die kompletten Abläufe :p

Eigenschutz hat oberste Priorität. Ist jemand gut bei der Musik, fährt er nicht zum Einsatz. Punkt. Ausgewertet wird dann hinterher bzw. Gespräche geführt zu dem Thema. Aber das klappt eigentlich ganz gut, auf Festen wird zwar auch gern gebechert, aber ich kann mich da meist gut auf meine Helfer verlassen :)

cheerio

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am 24. Dezember 2020 um 13:22

Bei uns wird da eigentlich nicht diskutiert drüber, ist halt einfach so.

Und ein muss ist jetzt Alkohol jetzt auch nicht.

Wenns Bier gibt dann gibts es halt, wenn nicht ist es mir eigentlich auch egal.

Und wenn ich eins trinken will dann mach ich es.

Unser Ort hat um die 1500 Einwohner, und wir an die siebzig Aktive, dabei sind wir eine sehr durchmischte und ausgeglichene Truppe was die Alterskohorten angeht.

Und so ist auch das Trinkverhalten.

Manche trinken garnix, manche mehr und manche weniger. Quer durch alle Altersgruppen ohne größeren Unterschiede.

Stammtisch und Übungstag ist bei uns auch immer der Donnerstag, sonst ist aber auch öfters mal so Betrieb im GH einfach weil man sich dort trifft.

Gut, 'beurlauben' würde ich mich in einem Hobby auch nicht lassen.

So einen Terz braucht man in seiner Freizeit nicht.

Bei uns würde man nach sowas wahrscheinlich ein bisschen länger nicht mehr auf die Fahrerliste kommen sofern es auffällt.

Wenn es den Leuten nur um das Trinken von Bier geht, dann können sie ja auch zu einer alkoholfreien Variante greifen, von denen es ja mittlerweile eine große Auswahl in allen Geschmacksrichtungen gibt. Problematisch wird es nur für diejenigen Zeitgenossen, denen es hierbei explizit um den Alkohol und seine Wirkungen geht, aber in solchen Fällen liegt wohl oftmals noch ein anderes Problem vor, welches auf eine Lösung wartet.

Zitat:

@Gawin1510 schrieb am 24. Dezember 2020 um 14:22:14 Uhr:

[...]

Gut, 'beurlauben' würde ich mich in einem Hobby auch nicht lassen.

So einen Terz braucht man in seiner Freizeit nicht.

Bei uns würde man nach sowas wahrscheinlich ein bisschen länger nicht mehr auf die Fahrerliste kommen sofern es auffällt.

[...]

Du würdest also bei einem alkoholisierten Fahrer, der grade unter Sonderrechten und nicht nur mit Adrenalin, sondern auch Alkohol im Blut, 14,5t, vollbesetzt mit 9 Mann, im Straßenverkehr bewegt hat, nur "Dududu" machen? Ich fand die Entscheidung unserer Wehrführung ok, ihn zu beurlauben. Schließlich hat er ja eine Verkehrsstraftat begangen und ist alkoholisiert Auto gefahren. Darüber hinaus finde ich es grob unkameradschaftlich, andere so zu gefährden - da hätte ich andere Register gezogen.

Ironie des Schicksals - es war ein Einsatz nach einem VU, bei dem der mutmaßliche Unfallverursacher ebenfalls reichlich über der Fahruntüchtigkeitsschwelle war. Und dann kommt die Feuerwehr nicht an, weil sie wegen einem vollgesoffenen Maschinisten einen Eigenunfall hat. Nein, von solchen Unkameraden muss man sich trennen - das ist kein Verhalten, was in einen Verein passt, bei dem man im Einsatz sich auf andere blind verlassen können muss.

Zitat:

@Gawin1510 schrieb am 24. Dezember 2020 um 14:22:14 Uhr:

Bei uns würde man nach sowas wahrscheinlich ein bisschen länger nicht mehr auf die Fahrerliste kommen sofern es auffällt.

Das Problem "danach" liegt doch darin, entscheiden zu müssen, wann das Sicherheitsrisiko bei dem Kameraden nicht mehr besteht. Wenn der Entscheider dabei falsch liegt und es passiert dann etwas im Einsatz, dann hängt er mit drin in der Verantwortung.

am 24. Dezember 2020 um 15:31

@VStromtrooper

Wie gesagt, bei uns hätte derjenige ziemlich lange Zeit kein Fahrzeug mehr bewegt.

Thema durch mit der Androhung nie wieder was zu bewegen wenns nochmal vorkommt.

Soviel Vertrauen in und auch erwartbare Einsicht von den Kameraden muss man schon haben können, sonst läuft in meinen Augen was ganz anderes falsch.

@Timbow7777 Es ist wie mit der Cola Zero.

Sie ist da aber man schmeckt eben doch noch den Unterschied, was man sich vllt. auch nur einbildet.

Und die meisten Menschen die Alkohol trinken wollen auch die berauschende Wirkung.

Egal ob derjenige eines oder zehn trinkt.

Und in meinen Augen ist das auch kein Problem, zumindest solange davon nicht das Leben den Bach runtergeht.

 

***edit Mod***

Tag die Herren,

ich habe mal einen völlig unpassenden "Beitrag" sowie den Kontext dazu entfernt.

 

Frohe Weihnachten

MfG

invisible_ghost

MT-Moderation

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 24. Dezember 2020 um 15:14:56 Uhr:

 

Das Problem "danach" liegt doch darin, entscheiden zu müssen, wann das Sicherheitsrisiko bei dem Kameraden nicht mehr besteht. Wenn der Entscheider dabei falsch liegt und es passiert dann etwas im Einsatz, dann hängt er mit drin in der Verantwortung.

Dann muß der Entscheider im Zweifel konsequent handeln und den Kameraden aus dem Einsatz oder dem Übungsdienst suspendieren.

Ganz einfach.

Ich bin auch als Zugführer in unserer Wehr tätig und würde mir diese Verantwortung nicht geben.

Entweder der Kamerad, der angesäuselt auf dem Fahrzeug sitzt, steigt wieder aus, oder Ich verlasse das Fahrzeug. Und ohne Fahrzeugführer rückt das Fahrzeug auch nicht aus.

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