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Die freiwillige Feuerwehr und der Alkohol

Themenstarteram 4. Juli 2008 um 7:03

Wir hatten heute Morgen eine angeregte Unterhaltung bei der Arbeit über den Konsum von Alkohol bei Feuerwehrleuten, die ihren Dienst freiwillig tun.

Explizit ging es darum, ob diese auch alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen?

Es ist ja so, dass man unmöglich von den Leuten, die diesen Dienst freiwillig leisten, verlangen kann, dass sie 24/7 nüchtern sind.

Doch was ist, wenn diese nun zum Einsatz gerufen werden, getrunken haben und auf dem Weg zum Feuerwehrhaus angehalten werden?

Strafe? Gnade vor Recht?

Was ist, wenn der Löschfahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol zum Einsatzort fährt.

 

Ich hoffe man versteht, worum es mir geht :)

Beste Antwort im Thema

Wenn der Pieper geht und einer hat noch was drin, meldet er sich beim Gruppenführer und der sagts mir bzw. im Moment meinem Stellvertreter ;) , und dann fährt ein anderer Kraftfahrer den GKW (bin freiwillig im THW, nicht FFW).

Alkoholisiert im Dienst geht sowieso gar nicht, ok ein Bier schädigt vielleicht noch nicht die kompletten Abläufe :p

Eigenschutz hat oberste Priorität. Ist jemand gut bei der Musik, fährt er nicht zum Einsatz. Punkt. Ausgewertet wird dann hinterher bzw. Gespräche geführt zu dem Thema. Aber das klappt eigentlich ganz gut, auf Festen wird zwar auch gern gebechert, aber ich kann mich da meist gut auf meine Helfer verlassen :)

cheerio

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Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Was ist denn das für ein Thread?

 

Wie der Kapitän schon gesagt hat:

 

Alkoholisiert im Dienst geht gar nicht, das schließt die Anfahrt zum Einsatz ein. Ist ein Kamerad nicht einsatzfähig, sei es aus Krankheit, Drogen oder anderen Umständen, dann bleibt er bei uns zu Hause. Fällt es einem Kameraden auf, dass ein Kamerad alkoholisiert ist, dann wird er durch die Führung "aus dem Verkehr gezogen" und ins Fahrzeug auf die Rückbank gesetzt. Wenn später bisschen Luft ist wird er dann nach Haus gebracht.

 

Das ist übrigens das Gute am Melder: Wenn ich auf einer Party bin und mache mir das Zweite Bier auf, dann schlate ich den Melder aus und komme so gar nicht in Versuchung.

 

Es hält sich zwar das Gerücht, das bei der Feuerwehr gesoffen wird, aber zumindest bei uns ist es nicht so. Die Jäger sind da viel schlimmer, und die haben noch eine Waffe dabei.

Hallo zu den Jägern muß ich dir die rote Karte zeigen. Das läuft schon unter üblen Nachrede. Die Zeiten sind schon lange vorbei als bei den Jägern noch übermäsig getrunken wurde. Wenn Du heute mit Waffen unterwegs bist kannst Du dir nichts mehr leisten sonst ist der Schein weg. Da greift dann sofort mangelnde Zuverlässigkeit.

am 5. Juli 2008 um 13:06

Gott sei Dank sind die Zeiten mehr oder weniger vorbei. Das Bewusstsein ist gestiegen und die Erfahrungen zeigen, dass - abgesehen von einigen Unbelehrbaren - der Alkohol nicht mehr DAS Problem ist. Dafür haben wir nun ein anderes, aber das gehört jetzt nicht hierher.

am 6. Juli 2008 um 12:41

es geht auch anders herum ;)

http://www.wdr.de/.../falscher_feuerwehrmann_im_einsatz.jhtml

:D :D :D

lol

Na, wenn er nüchtern ist, kann er ja gerne in die Feuerwehr eintreten. Auch wenn seine erste Aktion ein wenig "zweifelhaft" aufgenommen worden sein könnte :)

cheerio

am 6. Juli 2008 um 20:27

Also 1 oder 2 bier werden schon ma getrunken aber die gehen bei uns net mit zum einsatz. Bin bei der Freiwilligen Feuerwehr.

Ich hab ein gutes beispiel.

Haben letztes jahr am abend unser LF10/6 eingeweiht und da wurd getrunken und in der NACHT hatt bei uns ein haus gebrant wir konnten des LF10/6, des TLF 48/1 und des 11/1 mit voller und NÜCHTENER besetzung rauschicken.

Also feuerwehr und saufen is nur ein böses gerücht.

am 7. Juli 2008 um 5:58

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Was ist denn das für ein Thread?

Wie der Kapitän schon gesagt hat:

Alkoholisiert im Dienst geht gar nicht, das schließt die Anfahrt zum Einsatz ein. Ist ein Kamerad nicht einsatzfähig, sei es aus Krankheit, Drogen oder anderen Umständen, dann bleibt er bei uns zu Hause. Fällt es einem Kameraden auf, dass ein Kamerad alkoholisiert ist, dann wird er durch die Führung "aus dem Verkehr gezogen" und ins Fahrzeug auf die Rückbank gesetzt. Wenn später bisschen Luft ist wird er dann nach Haus gebracht.

Das ist übrigens das Gute am Melder: Wenn ich auf einer Party bin und mache mir das Zweite Bier auf, dann schlate ich den Melder aus und komme so gar nicht in Versuchung.

Es hält sich zwar das Gerücht, das bei der Feuerwehr gesoffen wird, aber zumindest bei uns ist es nicht so. Die Jäger sind da viel schlimmer, und die haben noch eine Waffe dabei.

Hallo zu den Jägern muß ich dir die rote Karte zeigen. Das läuft schon unter üblen Nachrede. Die Zeiten sind schon lange vorbei als bei den Jägern noch übermäsig getrunken wurde. Wenn Du heute mit Waffen unterwegs bist kannst Du dir nichts mehr leisten sonst ist der Schein weg. Da greift dann sofort mangelnde Zuverlässigkeit.

Die rote Karte weise ich zurück. Ist ja gut, wenn es bei euch anders ist. Nach der jährlichen Treibjagd wird bei unseren Jägern erst mal alles ordentlich "totgesoffen" und das "Jagdgericht gehalten" und anschließend mit dem Auto die Waffen nach Hause gefahren. Hat im letztem Jahr einem Jäger Führerschein und Waffenschein gekostet. Ich hoffe, die Jäger haben für dieses Jahr gelernt. Intressant auch, wenn die Jäger beim Maishäckseln ansitzen. Erst hochkonzentriert, dann kommt der Flachmann raus, und wenn das letzte Stück Mais gehäckselt wird und die Wildschweine raus müssen, dann stehen die Flinten am Baum. Vor drei Jahren hat einer bei einer solchen Aktion noch schnell auf dem Autodach angelegt: Durch das Dach seines Toyotas durchgeschossen.

Insofern kann von übler Nachrede keine Rede sein. Zumindest nicht mehr als mit der Aussage, das bei der Feuerwehr immer gesoffen wird.

Themenstarteram 7. Juli 2008 um 6:02

Also halten wir fest, dass es wohl regionale Unterschiede gibt, was den Alkohol und den Einsatz angeht. Egal ob den freiwilligen Einsatz bei der Wehr oder als Jäger.

Pauschalisieren geht bei den Massen an Jägern und Wehren wohl nicht.

am 7. Juli 2008 um 6:04

Zitat:

Original geschrieben von Halbgott

Also halten wir fest, dass es wohl regionale Unterschiede gibt, was den Alkohol und den Einsatz angeht. Egal ob den freiwilligen Einsatz bei der Wehr oder als Jäger.

Pauschalisieren geht bei den Massen an Jägern und Wehren wohl nicht.

Vollkommen richtig! Pauschalieren geht nicht, wird aber leider in der Öffentlichkeit gemacht. Jeder wird seine Beispiele haben.

Pauschalurteile sind immer Grütze.

Das sackt dann schnell noch deutlich unter Stammtisch-Niveau ab.

am 7. Juli 2008 um 19:55

So isses: Keine Regel ohne Ausnahme :)

am 10. Juli 2008 um 12:14

Um nochmal ein wenig recht ins Spielt zu bringen:

Es gibt diverse Rechtfertigungsgründe. Bei einem Feuerwehrmann, der alkoholisiert den Rüstwagen fährt, greift in aller Regel der rechtfertigende Notstand aus § 34 StGB!

Dazu ein Beispiel:

Ein guter Freund von mir wohnt direkt gegenüber der FFW und ist zudem StvOBM. Eine Alarmierung lautet:

"Schwerer VU, Personen eingeklemmt, Pkw brennt!"

Sonntag Mittag - nach einem kleinen Frühschoppen. Der Mann hat Klasse zwei und wartet in dem RW 2 auf die Besatzung. Es kamen genug - keiner mehr mit Klasse 2. Er rollt los und befreit die beiden Personen (leider bereits tot) aus dem Pkw.

Was kommt? Blutprobe durch die "sehr weitsichtigen Beamten" und FS-Beschlagnahme. Lange Rede - kurzer Sinn! Er wurde eben wegen des rechtfertigenden Notstand freigesprochen.

Ändert nichts an der tatbestandsmäßigen und schuldhaften Begehung einer Trunkenheitsfahrt. Allerdings wurde hier die (zwingend erforderliche) Rechtswidrigkeit wegen des Vorliegens eines Rechtfertigungsgrundes negiert.

Davon gibt es übrigens im deutschen Rechtssystem (Gott sei Dank) eine ganze Menge. Googelt mal nach! Ich will Alkohol im Straßenverkehr nicht schönreden - aber es kann durchaus straffrei sein!

Munter bleiben

 

Jens

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Es gibt diverse Rechtfertigungsgründe. Bei einem Feuerwehrmann, der alkoholisiert den Rüstwagen fährt, greift in aller Regel der rechtfertigende Notstand aus § 34 StGB!

Mit so einer Aussage wäre ich ganz vorsichtig..."in aller Regel" schon mal gar nicht und wenn, dann auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, was sicher eine Einzelfallentscheidung nach sich zieht. Eine generelle Absolution kann man hier wohl kaum annehmen...

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Ein guter Freund von mir wohnt direkt gegenüber der FFW und ist zudem StvOBM

Was aber noch kein Grund ist ;)

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

"Schwerer VU, Personen eingeklemmt, Pkw brennt!"

Sonntag Mittag - nach einem kleinen Frühschoppen. Der Mann hat Klasse zwei und wartet in dem RW 2 auf die Besatzung. Es kamen genug - keiner mehr mit Klasse 2. Er rollt los und befreit die beiden Personen (leider bereits tot) aus dem Pkw.

Das wohl eher ;) ABER: warum nicht jemanden fahren lassen, der nüchtern ist?? Selbst wenn der Fahrer nicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt...weil das fällt dann ebenfalls unter "rechtfertigender Notstand". Und dann abzuwägen: ein alkoholisierter Fahrer mit Führerschein oder ein nüchterner Fahrer, der das Fahrzeug fahren kann, dem aber lediglich der Schein fehlt?? Schwierig, aber der Staatsanwalt hat Zeit...

Auch sollte man sich vor Augen führen, wie oft der Fall überhaupt eintritt, dass bei einem entsprechenden Einsatz nicht ein geeigneter Fahrer vor Ort ist, auch im Vergleich zu sehen zu den entsprechenden Alarmmeldungen und den Einsatzhäufigkeiten...von daher: ein schwieriger Fall und ich gehe insofern auch mit deinem letzten Absatz d'accord, wenn du sagst:

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Ändert nichts an der tatbestandsmäßigen und schuldhaften Begehung einer Trunkenheitsfahrt. Allerdings wurde hier die (zwingend erforderliche) Rechtswidrigkeit wegen des Vorliegens eines Rechtfertigungsgrundes negiert. [...] Ich will Alkohol im Straßenverkehr nicht schönreden - aber es kann durchaus straffrei sein!

Gruß Tecci

PS: Um nochmal kurz auf den Eingangspost von halbgott zurück zu kommen: sicher kann man nicht verlangen, dass bei den Feuerwehrleuten 24/7 absolute Nüchternheit herrscht. Aber das Führen eines Fahrzeugs, egal ob von zuhause auf der Fahrt zum Gerätehaus oder auf der Fahrt zum Einsatzort, es ist eine gewagte Sache und es darf nie was passieren. Sonst gehts nämlich erst richtig los...man muss also selbst auch mal seine eigene Grenze kennen und zurückstecken im Zweifel...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

ABER: warum nicht jemanden fahren lassen, der nüchtern ist?? Selbst wenn der Fahrer nicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt...weil das fällt dann ebenfalls unter "rechtfertigender Notstand".

soen rw2 ist ein "größeres fahrzeug".....und wenn du noch nie gelernt hast nen lkw zu fahren, kann das dann "etwas" länger dauern bis man an der einsatzstelle ist.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

soen rw2 ist ein "größeres fahrzeug"...

Echt??? :eek::eek: Mach Sachen... :rolleyes::rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

und wenn du noch nie gelernt hast nen lkw zu fahren, kann das dann "etwas" länger dauern bis man an der einsatzstelle ist.....

Lieber länger als gar nicht...ausserdem könnte man sich auch einen Bürger mit entsprechender Erfahrung "rekrutieren", der das Einsatzfahrzeug an die Einsatzstelle fährt...ob das besser oder schlechter ist, als wenn einer entsprechend alkoholisiert fährt...naja...nicht ganz einfach, aber nochmal: der Staatsanwalt hat nachher immer mehr Zeit...

wenns heißt "vu mit mehreren eingeklemmten personen, fz brennt"...denkst du nicht so wirklich drüber nach in der nachbarschaft zu klingeln ob/wer einen führerschein hätte........und du weißt auch nicht wieweit das feuer schon im fortgeschritten ist......

 

wielange hat es gedauert, bis der unfall gemeldet wurde? bis die leitstelle dann die alarmierung raushaut, vergehen auch gut und gerne noch 2-3minuten und bis dann das erste feuerwehrauto abfahrbereit ist (oder eben mangels fahrer auch nicht) nochmal rd. 3 minuten.....eine sehr lange zeit!

 

ich versteh zwar worauf du hinauswillst...wenn da was passiert wäre, dann wären in der führungs und mannschaftsebene sicherlich sprichwörtlich köpfe gerollt.......aber leider gibts auch unter den ordnungshütern "sozialkompetenz-krüppel" die wegen sowas nen aufstand machen.....

aber wolltest du dir später dann als nicht-fahrer den vorwurf machen, das wenn du mit zwei bier intus noch gefahren wärest, ihr zwei minuten früher an der unfallstelle gewesen wärest, und die leute noch leben könnten

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