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Die Feinstaub- und NOx-Lüge über den Diesel

Themenstarteram 8. Januar 2019 um 8:52

Alles Lüge, hier wird enttarnt...

Bitte ansehen, es lohnt sich !

https://www.ardmediathek.de/.../exclusiv-im-ersten-das-diesel-desaster

Beste Antwort im Thema

Ich hab den "Bericht" gesehen und hätte kotzen können. Methodisch war das nichts anderes als "Fear and Doubt".

Zwei Randbemerkungen warum dieser Beitrag tendenziös und schwachsinnig ist: Bei krebserregendem Material wie z.B. Benzol oder strahlendem Material kann man auch nicht "auf den Krebstoten" verweisen, aber du hast eine höhere Chance den Scheiß zu bekommen. Das gleiche ist bei Bronchialerkrankungen, die durch NOx eben verstärkt werden.

Siehe https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4596651/ oder http://www.scielo.br/scielo.php?... oder https://erj.ersjournals.com/content/38/2/303

in Neuseeland hat man die hohen NOx Werte durch "indoor" Erdgasfeuerungen (Etagenheizungen) sogar ausgenutzt um zu untersuchen, ob NOx was mit Kindern macht. Untersucht wurden Schulen gegliedert in "Erdgasfeuerung mit und ohne Außenkamin". Ja, NOx macht nachweislich was. Die Quote der Bronchialerkrankungen wie Asthma geht unter Schülern nachweislich hoch. Wenn diese Fachleute der Ansicht sind, dass das nur eine Korrelation und keine Kausalität ist - diese "Korrelationen" gibts weltweit auf allen Kontinenten. Komisch dass die Epidemologen da einen Zusammenhang sehen und nicht untersuchen, ob nicht vielleicht doch die Illuminaten dahinterstecken.

Komisch dass die einzigen Argumente der "Fachleute" sind, dass Raucher (kurzzeitig) viel mehr abbekommen und so kleine Mengen nicht so wild sein können. Epidemologen sind anderer Ansicht. Für mich ist dieser Drecksbeitrag der ARD nichts anderes als einseitiger und substanzloser Dummschwatz bezahlter Mietmäuler. Vor allem dem Köhler ("Leiter Lungenklinik") könnte ich so lange in die .... lassen wir das. Aber es wäre sehr befriedigend.

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Zitat:

@GaryK schrieb am 16. Februar 2020 um 15:23:43 Uhr:

 

Selbst im NEFZ Modus und "auf der Strasse" gelingt dies AFAIK nicht einem einzigen Fahrzeug dieser Generation. Offenbar sind die Motoren so toll, dass bereits 4 kW mittlere Leistung des NEFZ und etwas "ungünstige Temperaturen" bereits dafür sorgen, dass der Motor geschützt werden muss.

Liegt eben schlicht daran das die Laborbedingungen real nicht reproduzierbar sind.

 

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Februar 2020 um 22:55:11 Uhr:

...Was ich bestreite ist das jegliche Form eines Thermofensters eine illegale Sache ist, was ja Einige Hier behaupten.

Welchen Sinn machen „Thermofenster“ im Zusammenhang mit der Abgasnormung?

Der Gesetzgeber hat keinerlei Einfluss auf Außentemperaturen.

Der Gesetzgeber hat kein Interesse oder Auftrag die Gesundheit der Bevölkerung oder die Umwelt nur in einem bestimmten Temperaturbereich zu schützen.

Der Gesetzgeber macht keinerlei Vorgaben, mit welcher mehr oder weniger tauglichen Technik/Konstruktion die Hersteller die Abgasgrenzwerte einhalten sollen.

Warum sollte dann der Gesetzgeber nun sog. „Thermofenster“ regeln oder legalisieren?

 

Oder willst du darauf hinaus:

Alles was nicht explizit verboten ist, ist schwammig formuliert, damit natürlich erlaubt und somit nicht illegal.

„Aber Hr. Richter, in welchem Gesetzbuch steht noch mal, dass man zwischen 19:00 und 02:00 Uhr bei 12 Grad Außentemperatur und 21 Grad Zimmertemperatur nicht durchs Küchenfenster einbrechen darf?

:o

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Februar 2020 um 22:45:10 Uhr:

Sorry, aber Mitsubishi ist schon Ende der 80er/Anfang der 90er mit einer Prüfstanderkennung aufgeflogen.l Ergo ein mehr als alter Hut.

Aber DAS kannst du doch sicher irgendwie nachweisen.

Aber gerade das wird wohl nie passieren.

Die Beseitigung der Abschalteinrichtung hat 282€ gekostet pro Auto

https://app.handelsblatt.com/.../25546948.html

Die Amis hatten in den 80ern Microschalter in den Türen, der auf die heruntergelassene Scheibe reagierte. Dort fährt halt alles mit Klimaanlage rum und nur auf dem Prüfstand musste das Fenster runter, um die Apparatur durch das offene Fenster bedienen zu können.

BMW ist in den 90ern bei einer öffentlichen Vorführung eines seiner Motorräder mal auf die Nase gefallen. War extrem sauber, lief aber auch wie ein Sack Nüsse. Als dann jemand mal die Knicke aus dem Draht zog, lief das Ding prima, aber von den vorherigen Werten war nicht mehr viel übrig.

 

Und nein, ich suche das nicht raus, müsste irgendwo im Archiv der "Motorrad" zu finden sein.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Februar 2020 um 22:57:03 Uhr:

Zitat:

Selbst im NEFZ Modus und "auf der Strasse" gelingt dies AFAIK nicht einem einzigen Fahrzeug dieser Generation. Offenbar sind die Motoren so toll, dass bereits 4 kW mittlere Leistung des NEFZ und etwas "ungünstige Temperaturen" bereits dafür sorgen, dass der Motor geschützt werden muss.

Liegt eben schlicht daran das die Laborbedingungen real nicht reproduzierbar sind.

Wenn das Lastprofil des NEFZ auf z.B. einem Flugplatz nachgefahren wird und dennoch höhere Emissionen kommen - wie nennst du das dann? Und wie passt das zu den Forderungen der EU 715/2007 Artikel 5 Nummer 1?

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/7840/3203771

 

Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 17. Februar 2020 um 07:06:06 Uhr:

 

Aber DAS kannst du doch sicher irgendwie nachweisen.

Aber gerade das wird wohl nie passieren.

Was Ihr immer alles nagewiesen haben wollt ohne selbst was nachzuweisen. Such Du mal was von vor rund 30 Jahren im Netz das in einem Printmedium veröffentlicht wurde.

Abschalt-/Umschaltvorichtungen gibt es seit es strengere Abgasnormen gibt, bzw eine elektronische Motorsteuerung. Damals wurde einfach die geöffnete Haube als Umschalter genommen da man abseits eines Prüfstandes selten mit offener Motorhaube fährt.

Davon mal abgesehen haben alle Autos eine Prüfstandserkennung, denn Ohne könnte man keine Prüfstandsläufe machen. In der Regel geht das eben über gewisse Umgebungsbedingungen wie offene Hauben oder Fenster, fehlende Lenkbewegungen usw. Selbst wenn man die Steuerung manuell auf Prüfstandsmodus stellen müsste hätte man damit wieder eine Möglichkeit zu tricksen.

Bei der heutigen Vernetzung der ganzen Systeme dürfte es kein Problem sein eine Prüfstanderkennung zu installieren ohne das man darüber stolpert. :D Mit dem Zwangsnotrufsystem hat die EU den Herstellern dazu sogar eine neue Möglichkeit aufs Auge gedrückt. Denn wenn die Räder rollen aber das GPS oder das Telefonmodul keine Positionsveränderung feststellen kann ist es wohl klar das das Auto auf einem Prüfstand steht.

Zitat:

@GaryK schrieb am 17. Februar 2020 um 14:17:00 Uhr:

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Februar 2020 um 22:57:03 Uhr:

 

Liegt eben schlicht daran das die Laborbedingungen real nicht reproduzierbar sind.

Wenn das Lastprofil des NEFZ auf z.B. einem Flugplatz nachgefahren wird und dennoch höhere Emissionen kommen - wie nennst du das dann? Und wie passt das zu den Forderungen der EU 715/2007 Artikel 5 Nummer 1?

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/7840/3203771

Ich entnehme dem Bericht das die genauen Parameter der Testläufe nicht veröffentlicht wurden, warum?

Ich entnehme dem Bericht vor allem, dass selbst das Lastprofil des NEFZ und außerhalb eines Prüfstands bewegt zu einer etwa 3-fachen Überschreitung der Euro-5 Grenzwerte führt. Fast 500 mg/km NOx. Durchschnitt der Euro-5 Dieselflotte sind nach dem aktuellen handbuch für Emissionsfaktoren immerhin 950 mg/km. Und da die nicht doppelt so viel brauchen wie im NEFZ scheint da noch einiges öfter abgeschaltet zu werden.

Erkläre das doch bitte. Sind das so Scheißmotoren, dass die bei kaum 4 kW mittlerer Antriebsleitung bereits geschützt werrden müssen? 320D, 200CDI und der kleine Passat 2.0 TDI als Bluemotion. Neeein, Defeat devices werden natürlich nicht eingebaut. Aber offenbar war die Sitzheizung und Klimaanlage so kräftezehrend, dass die Emissionsgrenzwerte auch mit dem Lastprofil des NEFZ gerade gar nicht mehr einhaltbar waren. Physik und so. Nur verstehe ich diese Physik einfach nicht und unterstelle Ignoranz.

@Go}][{esZorN

https://www.motorradonline.de/.../

Hier der Bericht zu F650 mit G-Kat. Eine Suzuki ohne Abgasreinigung war sauberer als die BMW. Unglaublich, dass es keinen Nachspiel gab und so hielt sich kein (deutscher?) Hersteller mehr zurück.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 17. Februar 2020 um 14:30:07 Uhr:

Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 17. Februar 2020 um 07:06:06 Uhr:

 

Aber DAS kannst du doch sicher irgendwie nachweisen.

Aber gerade das wird wohl nie passieren.

Was Ihr immer alles nagewiesen haben wollt ohne selbst was nachzuweisen. Such Du mal was ....

Nein. Du must nichts nachweisen.

In deinem Fall, aber auch wirklich nur bei dir, reicht es vollkommen aus, wenn du bezeugst, dass ein Bekannter eines Verwandten von einem deiner Kollegen etwas am Stammtisch gehört oder auf einem Bierdeckel gelesen hat.

Ein Handy-Foto von diesem Bierdeckel kannst du später immer noch nachreichen, für den Fall, dass sich einer hier mit dieser deiner Quelle im ersten Moment nicht zufrieden gibt.

 

*Im Fall der Zykluserkennung war aber BMW, so wie ich es formuliert habe, nur Pionier. Erfunden haben es wirklich andere Hersteller schon viele Jahre früher. Da bin ich durchaus bei dir.

Zitat:

@reox schrieb am 17. Februar 2020 um 18:29:51 Uhr:

 

In deinem Fall, aber auch wirklich nur bei dir, reicht es vollkommen aus, wenn du bezeugst, dass ein Bekannter eines Verwandten von einem deiner Kollegen etwas am Stammtisch gehört oder auf einem Bierdeckel gelesen hat.

Im Gegensatz zu Einigen Hier behaupte Ich eben nicht das ich Allwissend bin sondern gebe offen zu das ich Infos von Anderen habe.

Kann natürlich auch sein das Einige eine Kristallkugel befragen.:D

Also, meine Kristallkugel sagt, dass Steuererklärungen aufm Bierdeckel demnächst wieder aktuell werden könnten ... ob das auch für Typgenehmigungen zutrifft ... kann ich derzeit nicht erkennen ... da ist die Trübung noch zu groß ... Luft muss erst reiner werden ... :D

Zitat:

@reox schrieb am 17. Februar 2020 um 06:55:22 Uhr:

 

Warum sollte dann der Gesetzgeber nun sog. „Thermofenster“ regeln oder legalisieren?

Das tut er.

Zitat:

Oder willst du darauf hinaus:

Alles was nicht explizit verboten ist, ist schwammig formuliert, damit natürlich erlaubt und somit nicht illegal.

„Aber Hr. Richter, in welchem Gesetzbuch steht noch mal, dass man zwischen 19:00 und 02:00 Uhr bei 12 Grad Außentemperatur und 21 Grad Zimmertemperatur nicht durchs Küchenfenster einbrechen darf?

:o

Wenn du einbruchsichere Fenster gekauft hast, wenn die Testbedingungen für Einbruchsicherheit eine bestimmte Temperatur vorsehen (z.B. +20°C bis +30°C), und dann jemand einbricht, wirst du haargenau diese Art von Diskussion mit dem Hersteller führen.

Davon abgesehen: Hier ein Zitat aus der 692/2008 über Stickoxid-Nachbehandlungssysteme, die eine zusätzliche Reagens benötigen (also z.B. SCR mit AdBlue):

Zitat:

Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungssystem unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt. Dies umfasst auch Maßnahmen gegen das vollständige Einfrieren des Reagens bei einer Parkdauer von bis zu 7 Tagen bei 258 K (– 15 °C) und 50 %iger Tankfüllung. Ist das Reagens gefroren, muss der Hersteller gewährleisten, dass es innerhalb von 20 Minuten, nachdem das Fahrzeug bei einer im Reagensbehälter gemessenen Temperatur von 258 K (– 15 °C) angelassen wurde, zur Verwendung bereitsteht, damit das Emissionsminderungssystem ordnungsgemäß arbeiten kann.

Bei den in Sibirien üblichen Wintertemperaturen braucht es nicht zu funktionieren, da diese außerhalb der in Europa regelmäßig anzutreffenden Temperaturen liegen. Die in Europa eingesetzten Thermofenster erfüllen aber nicht die oben stehende Anforderung.

Zitat:

@alexnoe81 schrieb am 17. Februar 2020 um 19:21:28 Uhr:

Davon abgesehen: Hier ein Zitat aus der 692/2008 über Stickoxid-Nachbehandlungssysteme, die eine zusätzliche Reagens benötigen (also z.B. SCR mit AdBlue):

...

Da wird kein Thermofenster geregelt.

Der Hersteller verbaut ein System mit, nicht frostbeständiger, Flüssigkeit. Der Hersteller bekommt nur eine gewisse "Auftau-Zeit". Danach muss das System auch bei -15 Grad funktionieren. Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass das System bei unter -15 Grad nicht funktionieren muss. Da dauert die Auftauzeit einfach nur etwas länger.

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