Die Crux mit dem Ortsausgangsschild 2

Hallo,

gestern hatten wir am Stammtisch folgendes Thema:

Beim Einfahren bzw. Passieren des Ortseingangsschildes gilt bekanntlich Tempo 50, falls nach diesem nichts anderes angegeben.
Was passiert nun beim Passieren des Ortsausgangansschildes, wenn ueber diesem ein Tempo 50 Schild montiert ist? Was heisst das nun fuer die Geschwindigkeit ab Ortsausgangsschild?

Ich und einige ander Kollegen vertreten die Meinung, dass es sich hier um eine widerspruechliche Beschilderung handelt, bzw. da man die Schilder von oben nach unten liest und die 50 km/h sich bei Passieren des Ortausgangsschildes aufheben, da diese aufgrund der Reihenfolge innerorts zu sehen sind.

Andere vertraten die Auffassung, dass ab dem Ortsausgangsschild 50 km/h gelte, was ich bezweifele, da man sonst die Schilder haette anders anordnen muessen.

Wahrscheinlich ist es so gemeint, das Schild existiere lt. Bericht wirklich, jedoch ist es dann meiner Meinung nach nicht sauber montiert. Am einfachsten (unstrittig) wenn das Ortsausgangsschild entsprechend nach hinten versetzt (die 50ziger Strecke) waere, allerdings erwischt man dann per Blitzer nicht mehr soviele!

Wie seht ihr das?

viele Gruesse
Ebby

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Also für mich heist ein Fünfziger Schild über dem Ortsausgangsschild das ab dort Fünfzig gilt.
Alle anderen Vorschriften die nur im Ort gelten , gelten ab dort nicht mehr.

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Zitat:

Original geschrieben von Ebby_car


Beim Einfahren bzw. Passieren des Ortseingangsschildes gilt bekanntlich Tempo 50, falls nach diesem nichts anderes angegeben.
Was passiert nun beim Passieren des Ortsausgangansschildes, wenn ueber diesem ein Tempo 50 Schild montiert ist? Was heisst das nun fuer die Geschwindigkeit ab Ortsausgangsschild?

Da mir die von dir beschriebene Situation nicht ganz klar ist.

Ab dem Ortsschild gilt Tempo 50 auch wenn kein extra aufgestelltes HzG aufgestellt ist.
Wir haben die Situation, dass am Ortsschild ein HzG von 40 montiert ist "Ausgenommen auf Vorrangstraßen".
800 m später wird die Vorrangstraße aufgehoben.

Also für mich heist ein Fünfziger Schild über dem Ortsausgangsschild das ab dort Fünfzig gilt.
Alle anderen Vorschriften die nur im Ort gelten , gelten ab dort nicht mehr.

@Diedicke1300
Ja, genauso ist das IMHO zu verstehen.

So und nicht anders ist es zu verstehen. Und klar liest man Schilder von oben nach unten. Das heißt als erstes gilt 50 und sonstige Innerortsregeln wie z.B. Fahrstreifenwahl sind aufgehoben.

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Vor dem Ortsausgangsschild gilt Tempo 50 weil Du dich innerhalb geschlossener Ortschaft befindest. Am Ortsausgangsschild gilt in diesem Fall dann weiterhin Tempo 50 weil das aus irgendeinem anderen Grund notwendig ist.

Klarer als hier beschrieben kann man diesen Sachverhalt nicht ausschildern.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Dann stimm ich auch noch zu. 😁

Inwiefern man sich über die Aussage der Beschilderung dann "streiten" kann, ist auch mir zweifelhaft...!

Ach darüber diskutieren/nachdenken darf man schon. 🙂

Hab ich letztens ja auch über die Geschwindigkeit im Kreisel gemacht. 😁
anderes Thema...

Hallo,

Habe etwas im Netz gestoebert und folgendes gefunden:

Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch durch ein neues Zeichen 274 mit abweichender Angabe sowie innerorts am Ortsausgangsschild, BayObLG NZV 93, 363.

Heisst fuer mich, dass wenn wir uns einig sind, Schilder von oben nach unter zu lesen sind, sich folgende Situation ergibt:

Passieren Ortseingang
Tempo 50
Schild (Zeichen 274) (50 km/h) ueber Ortsausgang befindet sich innerorts, da ueber Ortsausgangsschild
und diese Geschwindigkeitsbegrenzung wird beim Verlassen des Ortes (Ortsausgangsschild) aufgehoben, somit gilt gem. Logik wieder Tempo 100.

Denkfehler?

Viele Gruesse
Ebby

Zitat:

Original geschrieben von Ebby_car


Denkfehler?

Ja, weil in diesem Fall die Aufstellung des 50-km/h-Schildes am Ortsausgang keinen Sinn ergeben würde.

wenn das alles eure sorgen sind,
glückwunsch

wieso man sich über so einen mist überhaupt gedanken macht??

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Ebby_car


Denkfehler?
Ja, weil in diesem Fall die Aufstellung des 50-km/h-Schildes am Ortsausgang keinen Sinn ergeben würde.

UND:

es gibt in Deutschland keinen Fall in dem ein GS-Zeichen an einem Mast über dem Ortsausgangsschild montiert ist!!! Also jede weitere Diskussion entbehrt jeder Grundlagen.

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