Dichtheitsgarantie, Isolierung, Auswahl verschiedener Modelle
Hallöle Ihr Lieben,
wir wollen uns einen neuen Wohnwagen zulegen, können uns aber nicht so recht entscheiden welcher es sein sollte, aufgrund von Dichtheit, Isolierung XPS oder nicht und der Dichtheitsgarantie, welche manche Hersteller anbieten.
Es sollte auf jeden Fall ein Modell 2020 neu bestellt werden mit einigen Optionen, wobei die Zuladung nicht zu kurz kommen sollte und auf jeden Fall mit Einzelbetten und Heckbad, oder Queensbett gut zugänglich.
Also ein bisschen Komfort soll es doch sein wegen dem Heckbad und das man nachts für den Toilettengang nicht über den anderen drübersteigen muss, die Einzelbetten.
Zur Auswahl stehen momentan :
mit Einzelbetten, Heckbad, oder Caravelair mit Queensbett
1. Bürstner Averso 540 TL, Auflastung auf 2000 Kg möglich, somit ca. 550 Kg
2. LMC Musica 542 E, mit Auflastung auf 2000 Kg möglich, somit Zuladung 522 Kg
3. Hobby Excellent 540 WLU, mit Auflastung 2000 Kg möglich, somit Zuladung 650 Kg
4. Hobby Prestige 560 WLU, mit Auflastung auf 2000 Kg möglich, somit Zuladung 528 Kg
von Caravelair Allegra Optima 560 hat man mir abgeraten, da der Service, Ersatzteilbeschaffung nicht so toll wäre, hätte aber sogar ein Queensbett.
Sterckemann 560 CP.
Die Preise aller bewegen sich mit einigen Optionen auf ca. 30.000 - 34.000 Euro.
Hobby bietet aber nur eine Dichtheitsgarantie von 5 Jahren an und in der Vergangenheit hat man gerade wegen der Dichtheit bei Hobby viel negatives gehört und gelesen.
XPS Isolierung welche der LMC aufweisst, soll noch mit am Besten sein.
Zu welchem Hesrteller der oben genannten würdet Ihr eher tendieren ?
Wie sind Eure Erfahrungen nach 5 Jahren eines Hobbys mit der Dichtheit ?
Der Hobby 540 Excellent 540 WLU nämlich der günstigste und gefällt uns eigentlich so ganz gut, doch Unsicherheit wegen der Dichtheitsgarantie !!!
Über zahlreiche Meinungen und Erfahrungen wäre ich Dankbar !
Gruß,
Olli
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@igs165 schrieb am 26. Dezember 2019 um 17:49:05 Uhr:
....................schnibbel...........
Diese ganzen Dichtheitsgarantien sind nach meiner Überzeugung nur Mogelpackungen und ähnlich zu dubiosen Gebraucht- und Neuwagengarantien an teure Bedingungen geknüpft. Ich hätte spätestens alle 12 Monate eine Dichtigkeitsprüfung durchführen lassen müssen, selbstverständlich von einer Fachwerkstatt. Wenn man den Termin einmal überzieht, verfällt die Garantie. Die Fachwerkstatt wollte für eine solche Prüfung 75 EUR. Da hab ich dann dankend verzichtet.
....................schnibbel...........
Ansonsten viel Erfolg bei deiner Entscheidung.
igs
Hallo,
das ist nur zu Teil korrekt.
Den Termin kann man, in Absprache mit dem Hersteller auch für mehrere Monate verschieben
und der eigentliche Termin ist innerhalb einer bstimmten Frist durchzuführen und wird auch vom entsprechenden Händler dokumentiert.
Ob die Kosten ( € 65,00 x 10 Jahren - jetzt bei FENDT = 650,00 - bei unserem waren es noch 5 Jahre ) letztentlich Sinnvoll sind, muss jeder selkbst entscheiden...........
...........eben halt wie auch eine andere Versicherung, wie z.B. VK, auch...........
Und wie alle Versicherungen !!!!!!,
sind auch diese an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Gruß Thomas
73 Antworten
Zitat:
@Dandy46 schrieb am 2. Januar 2020 um 16:05:01 Uhr:
M.M. wird eine Garantie auf das Produkt gegeben. Egal ob sie dann vom 1. oder 3. Eigentümer in Anspruch genommen wird. Bei neuen Produkten in der Regel 2 Jahre, bei gebrauchten über Händler 1 Jahr. Auch die Dichtheitsgarantie müsste übertragbar sein, weil produktbezogen.
Was du da erzählst, ist die gesetzliche Gewährleistung. Das hat rein gar nix mit Garantie zu tun.
Garantie ist eine freiwillige Zusatz-Leistung des Herstellers oder des Verkäufers und weil freiwillig, bestimmt er auch die Regeln und da steht drin: Garantie nur für Erstkäufer. Fertig!
Das gilt eigentlich sogar für die Gewährleistung. Wenn du privat, also nicht von einem Händler, einen einjährigen gebrauchten Wohnwagen kaufst, dann hast du keinen Anspruch auf den Rest der Gewährleistungszeit. Und auf Garantie erst recht nicht.
Die Dichtheitsgarantie ist zwar produktbezogen, aber auf der Basis eines Vertrages mit dem Händler, bzw. Hersteller und dem Vorbesitzer, aber nicht mit dem Nachbesitzer.
Caravan-Sonderrecht? Vor allem bei Gewährleistung kenne ich es eigentlich nur anders.
So? Wieviel Gebrauchtwagen unter 2 Jahren hast du denn schon gekauft, um das zu wissen? In den Autohäusern, wo ich vor ca 10 Jahren noch gearbeitet habe, war es jedenfalls immer so und da konnte auch kein Anwalt was dagegen machen. Da müsste sich inzwischen die Rechtsprechung aber sehr geändert haben, was ich aber nicht glaube.
10 Jahre sind schon eine Ansage.
Die Gewährleistung ist eben mit dem Produkt verknüpft und nicht mit dem Käufer! Dazu ist sie gesetzlich festgelegt und nicht (wie eine Garantie) freiwillig.
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@4Takt deine Aussagen zu Gewährleistung und Garantie passen auch heute noch (auf alle Produkte).
Ergänzend zur Gewährleistung:
Gewährleistungsansprüche können z.B. vom Erstkäufer an den 2. Käufer abgetreten werden. (Ansonsten hat der 2. Käufer eben kein Vertragsverhältnis mit dem Händler und somit keinen Anspruch) Es gibt Gerichtsurteile, die das bestätigen. Das vergisst man nur in der Regel beim Kauf.
Bei Garantie gilt Vertragsfreiheit, in der Regel ist der Imageschaden jedoch zu groß wenn ein Hersteller dem 2. Käufer Garantieleistungen verweigert. Das wird also selten durchgezogen... Vorwerk hat's z.B. mit dem Thermomix versucht und lenkte nach etwas Medienrummel dann doch ein.
Ich glaube, 4takt hat da Recht. Oft wird bei jungen Produkten mit einer Restgarantie geworben. Die lässt sich aber nur bei anonym gekauften Produkten einfordern. Ansonsten ist es ein ein personengebundene Vereinbarung. Je nachdem Neuwagengarantie oder Gebrauchtwagengarantie. Bei Tageszulassungen gibt der Verkäufer oft eine Neuwagengarantie, die aber ausdrücklich vertraglich festgehalten werden muss.
Die Übertragung wird oft vom Verkäufer ausgeschlossen.
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 2. Januar 2020 um 19:40:48 Uhr:
..Gewährleistungsansprüche können z.B. vom Erstkäufer an den 2. Käufer abgetreten werden. (Ansonsten hat der 2. Käufer eben kein Vertragsverhältnis mit dem Händler und somit keinen Anspruch) Es gibt Gerichtsurteile, die das bestätigen. Das vergisst man nur in der Regel beim Kauf..
Nein, nur wenn der Hersteller das akzeptiert. Die Gewährleistung basiert auf einem Vertrag mit dem Hersteller/Verkäufer und dem Kunden. Aber was hat der Hersteller/Verkäufer mit dem Zweitkäufer zu tun und warum soll der dem was, hier die Gewährleistung, schenken?
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 2. Januar 2020 um 19:40:48 Uhr:
..Bei Garantie gilt Vertragsfreiheit, in der Regel ist der Imageschaden jedoch zu groß, wenn ein Hersteller dem 2. Käufer Garantieleistungen verweigert. Das wird also selten durchgezogen... Vorwerk hat's z.B. mit dem Thermomix versucht und lenkte nach etwas Medienrummel dann doch ein.
Naja, laut vielen Usern im Pedelec-Forum bekommen viele Zweitkäufer auch keine Garantie vom Hersteller. Zum Beispiel gibt es auf den Rahmen 10 Jahre Garantie, aber obwohl der gerissene Rahmen erst 5 Jahre alt ist, bekommt er keinen Rahmen auf Garantie, weil er nicht der Erstkäufer ist und das ist kein Einzelfall.
Wozu gibt ein Hersteller freiwillig eine Garantie? Um Kunden zu locken und zu halten, aber ein Zweitkäufer ist kein Kunde des Herstellers, er verdient an ihm nix, also warum sollte er dem dann was schenken?
Weil eine gute Wiederveräußerung ein Kaufargument ist und sich im Werterhalt widerspiegelt.
Undichtigkeiten sind aus meiner Erfahrung immer im Bereich Frontfenster aufgetreten. Auch holzfreie Wohnwagen können Probleme mit Feuchtigkeit bekommen, es bildet sich Schimmel.
Eine Unterstellung unter einem Dach und ein Nichtbegehen des Daches ist aus meiner Sicht ein guter Schutz.
Zitat:
@4Takt schrieb am 03. Jan. 2020 um 00:28:49 Uhr:
Nein, nur wenn der Hersteller das akzeptiert. Die Gewährleistung basiert auf einem Vertrag mit dem Hersteller/Verkäufer und dem Kunden. Aber was hat der Hersteller/Verkäufer mit dem Zweitkäufer zu tun und warum soll der dem was, hier die Gewährleistung, schenken?
https://www.onlinehaendler-news.de/.../...eitergabe-maengelanspruechen
Der 1. Verkäufer (Händler, nicht Hersteller) muss die Abtretung der Gewährleistungsansprüche akzeptieren. Er steht dadurch auch nich schlechter dar als wenn der 1. Käufer bei ihm anklopft.
Wie gesagt, Garantie ist ein anderes Thema.
Einfach mal den ADAC-Kaufvertrag lesen, dann weiß man wie es funktioniert:
https://www.adac.de/.../kaufvertrag-privat-an-privat.pdf
„Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.“
Hallöle,
wenn dass wirklich so ist, dass die freiwillige Garantie des Herstellers, da sie in den Prospekten damit werben, die ja jeder Hersteller auf seine Wohnwagen gibt nur dem Ersterwerber zu Gute kommt, finde ich, ist diese freiwillige Garantie auf Wohnwagen Augenwischerei. Gezwungener Maßen, müsste man sich dann immer einen neuen Wohnwagen kaufen, um Anspruch auf die vollen 5,10,oder 12 Jahre Garantieleistung zu haben.
Daher dachte ich auch, ist das Produktbezogen und nicht dem Ersterwerber vorbehalten.
Aber wieder was dazu gelernt, wusste ich nciht, da dies so rechtlich gesehen ist.
Gruß,
Olli
Zitat:
"
@4Takt schrieb am 03. Jan. 2020 um 00:28:49 Uhr:
Nein, nur wenn der Hersteller das akzeptiert. Die Gewährleistung basiert auf einem Vertrag mit dem Hersteller/Verkäufer und dem Kunden. Aber was hat der Hersteller/Verkäufer mit dem Zweitkäufer zu tun und warum soll der dem was, hier die Gewährleistung, schenken?"
Der Händler / Erstverkäufer muss da nicht zustimmen, wie durch die beiden obigen Links auch dargelegt wurde. Er kann lediglich verlangen, dass ihm die Abtretung offenbart und nachgewiesen wird. Abtretungen von Ansprüchen bedürfen nicht der Zustimmung des Schuldners. Wie sollte sonst so was wie Inkasso oder Forderungsverkauf funktionieren?
Sorry für das verkorkste Zitat, hatte erst auf einen anderen Beitrag geantwortet.