Deutscher in Frankreich geblitzt : wann droht kompletter Entzug der Fahrerlaubnis ?
Hallo, juhuuu !
Ein Fahrer in "meiner" Firma wurde mit dem Sprinter in Frankreich außerorts mit 42 km/h zu schnell gemessen und sofort angehalten. Die Strafe betrug wohl etwas um 150 €. Da er das Geld nicht BAR dabeihatte und offenbar auch nicht auf sonstige Weise zahlen durfte/konnte, nahm man ihm (als Pfand???😕) einfach den Führerschein ab. Den muß er erst mal wieder mühsam einlösen/besorgen.
Lt. seiner Info gilt in FR nichtsdestotrotz ein einmonatiger Führerscheinentzug
Frage 1 :
Was passiert, wenn diesem Kollegen ein derartiges "Missgeschick" auf französischer Seite erneut passiert ? Kann es dann passieren, daß er seine Erlaubnis zumindest "drüben" dauerhaft verliert ? Ich kenn' mich mit französischer Rechtssprechung nicht aus, zudem muß ich persönlich so gut wie nie über die Grenze, weder geschäftlich noch privat...
Frage 2 :
Dieser Kollege hat nicht im Vertrag stehen, daß er täglich von deutscher Seite aus zu Straßburger Feinkostfirmen fahren muß (da sind Feinkostunternehmen angesiedelt, von denen wir mehrmals wöchentlich Ware beziehen). Aber innerhalb der letzten 1,5 Jahre hat dieser Kollege die genannte Aufgabe auf Wunsch der Geschäftsleitung und auch auf eigenen Wunsch hín übernommen.
Falls er nun drüben die Fahrerlaubnis verlieren sollten, wäre das ein Kündigungsgrund ?
Frage deswegen weil der Chef ist wirklich SAUER !!!
Beste Antwort im Thema
Compris entre 40 et 50 km/h = amende forfaitaire de 135 €, retrait de 4 points et possible suspension du permis jusqu’à 3 ans.
Auszug aus dem CODE DE LA ROUTE
Zwischen 40 - 50 kmh zuviel bedeutet 135 teuronen - 4 punkte und "möglicherweise" bis zu 3 jahre Führerscheinentzug.
Ist natürlich nicht sehr präzise diese Angabe aber wenn er seinen Schein los wird dann nicht nur in Frankreich, Entzug der Fahrerlaubniss bedeutet genau das - es gibt keinen Führerscheinentzug in Frankreich oder nur un Deutschland.
Wenn er seinen Job behalten will würde ich mich weined vor den Richter hinknien und um Gnade winseln !
Wäre er 9 kmh schneller gewesen dann hätte er 1500 € bezahlt - 4 punkte kassiert und wär seinen Schein garantiert und ohne Gnade 3 Jahre losgeworden
40 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. Mai 2017 um 10:11:54 Uhr:
Den FS einziehen ist das Einbehalten. Entzogen würde später evtl. die Fahrerlaubnis. 🙄Um vom Blatt spielen zu können, muss man Noten lesen können. 😛
Erfolgreich gerade gerückt hast du deine Fehlformulierung erst, wenn du nun noch der Freispielkapelle (der ganzen Band, nicht nur mir) erklärst, worin der Unterschied zwischen neuem EU-FS und dem grauen Lappen besteht, der - offensichtlich völlig unrechtmäßig -in so manchen Ländern (persönlich bekannt Italien und Schweiz, aber nicht meiner) zwar nicht eingezogen, aber einbehalten wird (man kann ihn sich dann irgendwann bei der deutschen Behörde wieder abholen).
PS: Meinst du wirklich, deine Forenphrasen ("Geschreibsel ", "Noten lesen" etc.) beleidigen erfolgreich oder belustigen irgendjemanden?
@TE:
Falls du nicht mit Schaudern geflüchtet bist: Verstehst du nun dies?
Zitat:
@situ schrieb am 6. Mai 2017 um 16:39:47 Uhr:
Wenn seine berufliche Existenz auf dem Spiel steht, sucht man Rat nicht in Foren ....
@bischerl ... Deine Ausführungen gehen ins Leere, denn sie haben keinen zutreffenden Sachbezug zu meinem Beitrag. Du hast ihn nur mal wieder falsch verstanden.
@situ ... Ich mag nicht nachvollziehen, was Du von mir willst. Übrigens sollen Katzen als Haustiere eine ungemein beruhigende Wirkung entfalten. 🙂
Wenn ihr beiden über mich herziehen möchtet, dann könnt Ihr das gerne untereinander per PN machen. Haltet das Forum bitte davon sauber.
Ach, berlin-paul, wenn du merkst, dass du falsch liegst, kommen wieder dein Geschwurbel und persönliche Angriffe, statt es einfach zuzugeben und richtigzustellen. Du machst dich damit nur selbst lächerlich, nicht andere. Auch recht. Alle anderen haben ja begriffen, wo der Unterschied zwischen Entzug und Einbehalten ist.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. Mai 2017 um 10:59:45 Uhr:
Wenn ihr beiden über mich herziehen möchtet, dann könnt Ihr das gerne untereinander per PN machen. Haltet das Forum bitte davon sauber.
Es geht ausschließlich um das Inhaltliche (nämlich Falsches oder missverständlich Formuliertes nicht unkommentiert stehen zu lassen). Kleine Retourkutschen auf Ausrutscher ins Persönliche müssen sich in Foren auch Dünnhäutige gefallen lassen, bis es einem Mod zu viel wird.
Aber es ist ja nun hinreichend für alle an der Sache Interessierte er- und geklärt, wie es sich tatsächlich verhält.
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Zitat:
@situ schrieb am 7. Mai 2017 um 12:31:31 Uhr:
xxxxxx bis es einem Mod zu viel wird. xxxxxxxx
Der Zeitpunkt kommt näher 😉
Zitat:
@martinkarch schrieb am 7. Mai 2017 um 06:40:54 Uhr:
Zitat:
Das ist falsch. Eine ausländische Behörde darf und kann den in D ausgestellten EU-Führerschein nicht einziehen, das kann nur die Behörde des Ausstellungslandes
Soviel ich es mitbekommen habe, wurde der FS definitiv als Pfand einbehalten, da der Arbeitskollege nicht sofort zahlen konnte. Ob das der gängigen Vorgehensweise entspricht oder ob es rechtens war, das weiß ich natürlich nicht.
Mfg
Ob das rechtens ist, hängt von der Rechtslage des entsprechenden Landes ab.
Es gibt auch Länder, wo Fahrzeuge nicht zahlungsfähiger oder -williger ausländischer VT regelmäßig beschlagnahmt und bis zur Zahlung der Strafe einbehalten werden.
Ich habe einen österreichischen Führerschein. Auf der Autobahn in Deggendorf fuhr ich zu schnell und die Strafe lautete: Bußgeld und 2Monate.
Mein österreichischer Führerschein wurde nicht eingezogen. Ich erhielt nur das im Anhang angeführte Schreiben. Ich darf kein Motorbezogenes Fahrzeug in der deutschen Republik fahren.
Mein Kartenführerschein blieb bei mir.
Ich konnte weiterhin -ausserhalb DE- weiterfahren.
Hinweis: Bei den noch alten papierführerscheinen wird ein Vermerk hineingeschrieben. Dies geht bei Karte natürlich nicht.
Ok noam82 aber es ist immer noch nicht klar obe die Französischen Behörden die deutschen davon unterrichten das der Fahrer 41kmh zu schnell war oder das der Fahrer in Frankreich 3 Jahre Führerscheinsperre bekommen hat.
Sagen die franzosen "der ist deutsch - lassen wir das die deutschen Behörden erledigen oder wird das Fahrverbot "weitergeleitet und in Deutschland vollstreckt ?".
Ich dachte, die Strafen werden immer in dem Land verhängt und gebüßt, wo die Straftat passiert ist.
Also Tötungsdelikt in Ö, dann auch Gefängnis in Ö... ich weiß, es ist überspitzt 🙂
Ist es dann bei Verkehrsdelikten nicht auch so, oder liege ich da total falsch???
HTC
Ich hab keinen plan - darum frag ich ja !
Wie oben beschrieben. Bei zb Geschwindigkeitsübertretung gilt dieser nur in dem Land wo sie auch passiert ist.
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt würde dies zb. Bei Trunkenheit am Steuer anders aussehen.
Hier würde DE nach Ö. die Information zusätzlich zusenden.
Österreich könnte dann ZUSÄTZLICH zum DE Fahrverbot auch eines in Ö verhängen! --> könnte