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Deutscher in Frankreich geblitzt : wann droht kompletter Entzug der Fahrerlaubnis ?

Themenstarteram 6. Mai 2017 um 13:19

Hallo, juhuuu !

Ein Fahrer in "meiner" Firma wurde mit dem Sprinter in Frankreich außerorts mit 42 km/h zu schnell gemessen und sofort angehalten. Die Strafe betrug wohl etwas um 150 €. Da er das Geld nicht BAR dabeihatte und offenbar auch nicht auf sonstige Weise zahlen durfte/konnte, nahm man ihm (als Pfand???:confused:) einfach den Führerschein ab. Den muß er erst mal wieder mühsam einlösen/besorgen.

Lt. seiner Info gilt in FR nichtsdestotrotz ein einmonatiger Führerscheinentzug

Frage 1 :

Was passiert, wenn diesem Kollegen ein derartiges "Missgeschick" auf französischer Seite erneut passiert ? Kann es dann passieren, daß er seine Erlaubnis zumindest "drüben" dauerhaft verliert ? Ich kenn' mich mit französischer Rechtssprechung nicht aus, zudem muß ich persönlich so gut wie nie über die Grenze, weder geschäftlich noch privat...

Frage 2 :

Dieser Kollege hat nicht im Vertrag stehen, daß er täglich von deutscher Seite aus zu Straßburger Feinkostfirmen fahren muß (da sind Feinkostunternehmen angesiedelt, von denen wir mehrmals wöchentlich Ware beziehen). Aber innerhalb der letzten 1,5 Jahre hat dieser Kollege die genannte Aufgabe auf Wunsch der Geschäftsleitung und auch auf eigenen Wunsch hín übernommen.

Falls er nun drüben die Fahrerlaubnis verlieren sollten, wäre das ein Kündigungsgrund ?

Frage deswegen weil der Chef ist wirklich SAUER !!!

Beste Antwort im Thema

Compris entre 40 et 50 km/h = amende forfaitaire de 135 €, retrait de 4 points et possible suspension du permis jusqu’à 3 ans.

Auszug aus dem CODE DE LA ROUTE

Zwischen 40 - 50 kmh zuviel bedeutet 135 teuronen - 4 punkte und "möglicherweise" bis zu 3 jahre Führerscheinentzug.

Ist natürlich nicht sehr präzise diese Angabe aber wenn er seinen Schein los wird dann nicht nur in Frankreich, Entzug der Fahrerlaubniss bedeutet genau das - es gibt keinen Führerscheinentzug in Frankreich oder nur un Deutschland.

Wenn er seinen Job behalten will würde ich mich weined vor den Richter hinknien und um Gnade winseln !

Wäre er 9 kmh schneller gewesen dann hätte er 1500 € bezahlt - 4 punkte kassiert und wär seinen Schein garantiert und ohne Gnade 3 Jahre losgeworden

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Hallo, Berlin-Paul,

der europäische Führerschein wurde eingeführt, um ein einheitliches Format zu haben, sowohl in der Größe als auch mit den dort enthaltenen Daten.

Trotzdem bleibt jeder Führerschein ein nationales Dokument und deshalb kann z. B. Frankreich keinen deutschen Führerschein dauerhaft einziehen.

Sie können lediglich, wie auch die deutschen Behörden, den Führerschein nach einem dementsprechenden Delikt, wie z. B. eine Trunkenheitsfahrt, einziehen und dann an die ausstellende Behörde oder aber an die Führerscheinstelle des Wohnortes des Führerscheininhabers schicken.

Viele Grüße,

Uhu110

am 6. Mai 2017 um 19:35

Das hatte ich ihm auch schon geschrieben, aber er will das halt nicht glauben...

am 6. Mai 2017 um 19:44

Und ich - ganz vorne steht das doch exakt so in meinem Geschreibsel.

Aufgrund seiner Einlassungen und im unerschütterlichen Vertrauen, dass nur Richtiges in Foren geschrieben wird, meinte ich von einem "Europäischen FS" zu lesen, von dem ich bisher noch nie was gehört hatte und nicht von dem Standard seit 2013.

Auf meinem "europäischen" Führerschein steht merkwürdigerweise "Führerschein Bundesrepublik Deutschland". Und als ausstellende Behörde nicht eine EU-Behörde, sondern glatt der hiesige Landkreis.

Vielleicht liegen wir auch alle falsch. Und nur einer hat recht. Glauben werd ichs erst nach Beleg

am 6. Mai 2017 um 19:48

Das halte ich auch gern so. Aber nur, wenn jemand ein festgezurrtes und allgemein anerkanntes Faktum in Frage stellt. Da ist ein Beleg unverzichtbar, bevor man auf eine neue Interpretation umschwenkt.

am 6. Mai 2017 um 19:55

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Mai 2017 um 21:45:54 Uhr:

Auf meinem "europäischen" Führerschein steht merkwürdigerweise "Führerschein Bundesrepublik Deutschland". Und als ausstellende Behörde nicht eine EU-Behörde, sondern glatt der hiesige Landkreis.

Dann gilt er wahrscheinlich nicht.

Ich hab in jungen Jahren Moped, Motorrad, PKW, LKW und Traktor ohne Führerschein gefahren, mach ich das halt weiter so.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 6. Mai 2017 um 21:30:33 Uhr:

Hallo, Berlin-Paul,

der europäische Führerschein wurde eingeführt, um ein einheitliches Format zu haben, sowohl in der Größe als auch mit den dort enthaltenen Daten.

Trotzdem bleibt jeder Führerschein ein nationales Dokument und deshalb kann z. B. Frankreich keinen deutschen Führerschein dauerhaft einziehen.

Sie können lediglich, wie auch die deutschen Behörden, den Führerschein nach einem dementsprechenden Delikt, wie z. B. eine Trunkenheitsfahrt, einziehen und dann an die ausstellende Behörde oder aber an die Führerscheinstelle des Wohnortes des Führerscheininhabers schicken.

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo Uhu110,

und das steht in keinem Widerspruch zu dem was ich schrobte (:)). Es wurde nur von anderen wieder was "hineingedichtet". Wie "immer". ;)

Grüße

am 6. Mai 2017 um 20:11

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2017 um 18:06:10 Uhr:

... Den europäischen FS können die Mitgliedsstaaten einziehen. Bei nationalem FS nur den der eigenen Nation ...

Da habe ich tatsächlich rausgelesen, es gäbe einen Unterschied. Das ist der Satz, der unsere Dichtkunst und das diverse Geschreibsel inspirierte. Da war eine Muse am Werk!

Aber wenn das so ist, wie wir meinen, braucht es natürlich keinen Beleg für eine nicht stattgefundene Änderung der Rechtsverhältnisse.

Gute Nacht!

Themenstarteram 7. Mai 2017 um 4:40

Zitat:

Das ist falsch. Eine ausländische Behörde darf und kann den in D ausgestellten EU-Führerschein nicht einziehen, das kann nur die Behörde des Ausstellungslandes

Soviel ich es mitbekommen habe, wurde der FS definitiv als Pfand einbehalten, da der Arbeitskollege nicht sofort zahlen konnte. Ob das der gängigen Vorgehensweise entspricht oder ob es rechtens war, das weiß ich natürlich nicht.

Mfg

am 7. Mai 2017 um 6:17

Dessen war sich der TE nicht sicher - wahrscheinlich ist es so.

Der TE erwähnte nicht, dass ein Fahrverbot ausgesprochen worden sei (ob das wegen einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung durch die Polizei in Frankreich möglich wäre, weiß ich nicht. Halte ich für extrem unwahrscheinlich).

Es ist hier üblich, vom Hölzchen zum Stöckchen zu diskutieren.

Das Zitat bezog sich ja auch nicht auf die Angaben des TE.

am 7. Mai 2017 um 6:45

Zitat:

@martinkarch schrieb am 7. Mai 2017 um 06:40:54 Uhr:

Zitat:

Das ist falsch. Eine ausländische Behörde darf und kann den in D ausgestellten EU-Führerschein nicht einziehen, das kann nur die Behörde des Ausstellungslandes

Soviel ich es mitbekommen habe, wurde der FS definitiv als Pfand einbehalten, da der Arbeitskollege nicht sofort zahlen konnte. Ob das der gängigen Vorgehensweise entspricht oder ob es rechtens war, das weiß ich natürlich nicht.

Mfg

Zwischen einbehalten (das ist zulässig) und einziehen (das ist nicht zulässig) ist ein himmelweiter Unterschied.

am 7. Mai 2017 um 8:11

Den FS einziehen ist das Einbehalten. Entzogen würde später evtl. die Fahrerlaubnis. :rolleyes:

Um vom Blatt spielen zu können, muss man Noten lesen können. :p

am 7. Mai 2017 um 8:23

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Mai 2017 um 10:11:54 Uhr:

Den FS einziehen ist das Einbehalten. Entzogen würde später evtl. die Fahrerlaubnis. :rolleyes:

Um vom Blatt spielen zu können, muss man Noten lesen können. :p

Das ist falsch. Einbehalten ist temporär, d.h. er wird nach Klärung wieder ausgehändigt. Entziehen ist final. Deswegen dürfen ausländische Behörden bei z.B. einer Alkoholfahrt den FS einbehalten (aber nicht entziehen), sie schicken diesen in der Regel mit einem Sperrvermerk für das jeweilige Land an die deutschen Behörden, die ihn – manchmal erst nach einer MPU – an den Inhaber aushändigen.

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