Der Tiger ist... ABER....
Hallo in die Runde,
seit gestern der Tiger bei mir... ich freue mich riesig...
Ich noch mehr bedeindruckt von meinem Neuen, als damals ich den Tiguan Probegefahren bin bei :-).
Allerdings habe ich Probleme...
1.) Ich habe mich für die Ausstattung Sport & Style Ausstattung endschieden. Hab es auch so bestätigt bekommen von Verkäufer. Als ich gestern den Wagen das erste mal gesehen habe, sind die Dachstreben nicht Silber wie beschrieben, sondern Schwarz.... das ist jetzt stören, da ich mich auf das Festgelegt habe. Wie bekomme ich da raus, was da nicht stimmt????
2.) Habe zwar kein Multifunktionslenkrad, aber das Licht und Sicht Paket. da ist es leider so, das die Scheinwerfer nicht nach Leuten. Ach wie beschrieben, die Fußraumleuchten gehen nicht.
Komme aber nichts in Menü, wo ich da sowas einstellen kann.
Dann habe ich noch eine Fragen, wenn ich mein RCN 510 an haben, spricht eine Route angezeigt wird, komme ich nichts ins Bordmenü, spricht wo ich den Verbrauch sehe? Hab die Route auf dem Bildschirm... Ich kann nur die CD-Titel rauf und runter schalten.
Mit der Taste, wo ich die MFA1 und MFA2 hin und her wechsel, klappt es auch nciht. Finde es komisch..
Vielleicht kann mir da einer von Euch ´Helfen.
Ein muss ich sagen, das Sprotfahrwerk ist einfach nur Hammer, hatte im Probewagen keine, aber meiner hat eins und ich finde die Straßen Lage einfach nur Hammer...
Na ja... sind erst 500km auf der Uhr, muss ja noch vorsichtig mit dem Baby fahren..
Lg
und vielen Dank im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Also irgendwas stinkt hier!
TE ist ein gewisser britzer79 und weiter unten antwortet ein gewisser longbowbln.
Dann schreibt er in fragwürdigem Deutsch und kann seine MFA+ nicht bedienen, obwohl es hier schon 2x beschrieben wurde.
Dazu hat er einen S&S, der ohne silberne Reeling, aber mit Chrom um die Fenster ausgeliefert wurde.
Sein Verkäufer ist im Urlaub, ok, aber beim 🙂 arbeiten mehr Leute die Ahnung von der MFA+ haben.
Irgendwie habe ich das Gefühl wir werden hier veraxxxxx!
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von suedwest
Zum Thema Diagnosegerät: Diagnose ist das eine und etwas ändern bedeutet
schnell Garantieverlust.
Gruß
suedwest
Da hat suedwest recht, was einem aber noch teurer kommen könnte, währe der
Versicherungsverlust
, bei Änderungen am Fahrzeug die bei der Zulassung festgeschrieben sind. Um nur ein Beispiel zu nennen, wenn die normalen Scheinwerfer mit Tagfahrlicht umprogramiert werden, und die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlichter benützt werden. Sofern der TÜV das nicht abgenommen hat und eingetragen wurde, erlischt die Fahrerlaubniss. Darum sollte man bei Änderungen mit dem Diagnosegerät immer etwas weiter denken.
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von h26hummele
Da hat suedwest recht, was einem aber noch teurer kommen könnte, währe der Versicherungsverlust, bei Änderungen am Fahrzeug die bei der Zulassung festgeschrieben sind. Um nur ein Beispiel zu nennen, wenn die normalen Scheinwerfer mit Tagfahrlicht umprogramiert werden, und die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlichter benützt werden. Sofern der TÜV das nicht abgenommen hat und eingetragen wurde, erlischt die Fahrerlaubniss. Darum sollte man bei Änderungen mit dem Diagnosegerät immer etwas weiter denken.Zitat:
Original geschrieben von suedwest
Zum Thema Diagnosegerät: Diagnose ist das eine und etwas ändern bedeutet
schnell Garantieverlust.
Gruß
suedwest
Klaus
also ich nehme nicht alles zu genau, aber wenn, dann würde die betriebserlaubnis erlischen, und nicht die fahrerlaubnis ...
:
Zitat:
also ich nehme nicht alles zu genau
war (mir) jetzt aber eine wichtige Information - sonst hätte ich
dasZitat:
. . . dann würde die betriebserlaubnis erlischen, und nicht die fahrerlaubnis ...
u. U. nicht verstanden 🙄 !
Bitte 😉 nicht krumm nehmen . . .
. . . Du hast natürlich substanziell völlig recht!
- Erbsenspalterische Grüße -
- (der andere) Klaus -
Zitat:
Original geschrieben von Track and Style
Das:
Zitat:
Original geschrieben von Track and Style
war (mir) jetzt aber eine wichtige Information - sonst hätte ich dasZitat:
also ich nehme nicht alles zu genau
Zitat:
Original geschrieben von Track and Style
u. U. nicht verstanden 🙄 !Zitat:
. . . dann würde die betriebserlaubnis erlischen, und nicht die fahrerlaubnis ...
Bitte 😉 nicht krumm nehmen . . .
. . . Du hast natürlich substanziell völlig recht!- Erbsenspalterische Grüße -
- (der andere) Klaus -
ja es tut mir auch etwas leid!😁
aber hier wird von betriebserlaubnis verlust gesprochen ... also bevor das passiert, da muß schon mehr passieren, und die streiten sich über völlig harmlose sachen, und da mußte ich dann zumindest gewisse dinge richtig stellen.
lg
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Hallo britzer 79,
ich würde gern wissen was aus der schwarzen Reling geworden ist ?
War sie falsch vom Werk montiert oder war der S&S ein T&F mit Chromscheiben 😕
Grüße zusammen 😁
Zitat:
Original geschrieben von aniken123
also ich nehme nicht alles zu genau, aber wenn, dann würde die betriebserlaubnis erlischen, und nicht die fahrerlaubnis ...Zitat:
Da hat suedwest recht, was einem aber noch teurer kommen könnte, währe der Versicherungsverlust, bei Änderungen am Fahrzeug die bei der Zulassung festgeschrieben sind. Um nur ein Beispiel zu nennen, wenn die normalen Scheinwerfer mit Tagfahrlicht umprogramiert werden, und die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlichter benützt werden. Sofern der TÜV das nicht abgenommen hat und eingetragen wurde, erlischt die Fahrerlaubniss. Darum sollte man bei Änderungen mit dem Diagnosegerät immer etwas weiter denken.Klaus
Da hast Du recht, ich gehe aber nun mal davon aus, das Du Inhaltsmäßig meinen Komentar zu diesem Punkt richtig verstanden hast - trotz meines Fehlers vor ca. 10 Monaten.😎
Klaus
ja hab dich schon verstanden, und du hast auch inhaltlich recht, aber es wird in dieser form nicht gehandhabt von den versicherungen, denn wenn es vor gericht geht, dann muß die versicherung beweisen, das diese änderung zum unfall geführt hat,
das selbe ist es, wenn du im winter mit sommerreifen an der ampel stehst, und dir rutscht einer mit winterreifen hinten rein ... dann behaupten viele, das der vordere ne teilschuld bekommt, das ist erstmal unsinn!! es mag vielleicht einen präzedenz fall geben, aber der wäre die absolute ausnahme.
übrigens, wie schon erwähnt, VW bietet diese variante auch an mit NSW.... das wird schon mit rechten dingen zugehen, genau wie die gelbe beleuchtung von bmw, oder anderen beispielen.
lg
Naja, so einfach ist das nun auch nicht: Die sind bei Bagatellschäden da vielleicht kulant.
Doch wenn es um einen hohen Schaden geht, wird die Versicherung da nicht einfach klein beigeben, denn es geht nicht darum, ob durch diese Änderung der Schaden verursacht wurde, sondern darum, daß ein Fahrzeug mit diesen Eigenschaften gar nicht bei denen versichert wurde. Insofern ist der Vertrag nichtig.
Und z.B. bei einem hohen Personenschaden untersuchen die das Fahrzeug genau, denn die suchen ja auch jede Möglichkeit, um aus der Sache rauszukommen.
Kommen die dann beispielsweise dahinter, daß da der Gurtwarner deaktiviert wurde, und ein Insasse gestorben ist, weil er nicht angegurtet war: Gute Nacht schöne Gegend!!
Gruß
Nite_Fly
guten morgen,
also sorry, aber gurtwarner sind bis heute keine pflicht und gerade bei diesem beispiel, ist der fahrer nicht schuld, außer es handelt sich um hilfbedürftige personen.
wenn der beifahrer unangeschnallt erwischt wird, zahlt dieser übrigens auch bei der polizei selber ...
und auch bei versicherungen wird unterschieden, zwischen technisch entscheidenden sachen, die wirklich gefährlich sind und dinge. die es nicht sind.
ich könnte ja auch selber NSW einschalten, das ich auch verboten und wenn ich nen unfall habe, unverschuldet ... dann hätte ich ja auch keine betriebserlaunbnis gehabt ... also sorry, aber hier überziehen es einige.
lg
Bevor ihr euch weiter über diesen Blödsinn unterhaltet, erzähl doch lieber was mit deiner Rehling ist.