Der Tiefgaragenschocker
Ich hatte heute das Erlebnis der anderen Art, wollte eigentlich mit dem Mopped eine schöne Tour fahren, komme runter in die Tiefgarage und stelle als erstes fest, daß das Nummernschild so komisch nach innen gebogen ist und dann sehe ich einen Zettel hinten kleben, bei dem sich ein "Nachbar" outet, leider mein Motorrad beim Rangieren übersehen und UMGEFAHREN ZU HABEN 😠
Während mir vor Schreck fast der Helm aus der Hand fiel und ich den Zettel noch zu Ende las, kam sehr kleinlaut der Verursacher dazu und heulte mir die Ohren voll, daß er vom Einkaufen gekommen wäre, sein Gör im Auto nur am Rumschreien war, er keine Zeit hatte und deswegen schief gegenüber in seiner Box eingeparkt hatte. Da hat er sich nicht mehr richtig auf andere Fahrzeuge konzentriert sondern ist einfach nochmal schnell die 4 Meter bis zu meiner Box rausgefahren und hat dabei mein Möpp vom Hauptständer gekickt und auf die rechte Seite krachen lassen! SO NE SHICE!!
Ich hab eine grobe erste Schadenfeststellung gemacht und auf Fotos dokumentiert, die Dicke wird nun von der Werkstatt auf einem Hänger abgeholt und fachgerecht wieder instand gesetzt - hoffe ich zumindest. Am Ende reden wir hier von einer 90er ZX-10, die vorher fast wie aus dem Laden aussah und dessen Schadenhöhe durch gebrochene Verkleidungsoberschale, geknackte rechte Seitenschale und dem zerbrochenen Heckteil rein buchhalterisch wohl fast schon als wirtschaftlicher Totalschaden angesehen werden könnte. Zumal ich vermute, daß Ersatzteile neu nicht mehr zu kriegen sein werden und ich ja am Ende auch auf die Reaktion der gegnerischen Versicherung warten muß.
Das ist doch mal ein echt tolles Erlebnis, der Sommer hat noch nicht angefangen und ich kann schon kein Mopped mehr fahren, weil irgendso ein Ar*** in seinem blöden Auto von Umwelt, seinem Balg und sich selbst überfordert war.
Wäre ich 15 Jahre jünger gewesen, hätte ich den vermutlich ohne nachzufragen aus dem Anzug gehauen, in der Stimmung war ich glatt...
Beste Antwort im Thema
Abgesehen davon, dass das natürlich total blöd für dich ist... sei froh, dass derjenige so fair war, einen Zettel dran zu machen und dir damit überhaupt die Möglichkeit gibt, jemanden dafür zur Verantwortung zu ziehen... passiert ja auch nicht immer..
98 Antworten
Das stimmt. Allerdings ist die Kawa jetzt nicht mehr "umfallfrei". Auch wenn sie wieder hergestellt ist, wird sie nicht den gleichen Preis wie eine unfallfreie erzielen. Derartige Wertminderungen bei Versicherungen durchzusetzen ist eher schwierig.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Das stimmt. Allerdings ist die Kawa jetzt nicht mehr "umfallfrei". Auch wenn sie wieder hergestellt ist, wird sie nicht den gleichen Preis wie eine unfallfreie erzielen. Derartige Wertminderungen bei Versicherungen durchzusetzen ist eher schwierig.
LOL Also ehrlich: Das Moped hat einen Totalschaden. So pie mal Daumen dürfte der Schaden den doppelten Marktwert erreichen. Bei wohlwollender Betrachtung(1) liegt der Wiederbeschfaffungswert bei 2.000 €, der Restwert dürfte bei maximal 500 € liegen. Macht 1.500 € Cash. Auf dem Privatmarkt liegen diese Mopeds bei deutlich unter 1.000 € bis selten über 1.500 €, aber für eine richtig gute ZX 10 kann man den Bereich von 1.000 bis 1.500 € ansetzen. Wie gesagt, in Topzustand, denn gute bekommt man schon für unter 1.000 €. Im Klartext: Der TE kann sich vom Geld von der Versicherung ein gleichwertiges (!) Moped kaufen und hat seine jetztige als Ersatzteillager für lau. Oder er steckt 100, 200 oder 300 € für ein Paar Gebrauchtteile rein und macht eine ZX 10 der Preisklasse unter 1.000 € davon. Noch besser: So verkaufen. Dann geht sie ins Ausland(2) und wird dort billig wieder aufgebaut. Zwischen 500 und 1.000 € bringt die Kawa so wie sie ist sofort.
Wertminderung? Welche Wertminderung? Die ZX hat wenn man so will eine Art Sturzschaden und den haben in dem Alter locker 90 % aller Mopeds! Wertminderung gleich Null!
An dem Schaden kann der TE lässig ordentlich Geld verdienen.
Gruß Michael
(1) Bei unabhängigen Gutachten üblich.
(2) Zwei Beispiele dazu: Meine Kawasaki GPZ 1100 Horizont habe ich damals für ca. 500 € über dem von der Versicherung angesetzten Restwert verkauft, meine CBR 1000 F ging jetzt nach Abzug meiner Kosten für mehr als 300 € mehr weg. Beide gingen in den ehemaligen Ostblock. Die Aufkäufer, auf die die Gutachter und Versicherungen zurückgreifen kalkulieren ganz anders als die russischen, tschechischen und polnischen Händler und die privaten Bastler, weshalb da mit ein wenig Mühe ein paar Zusatz-Euro immer drin sind.
Wenn man mal davon ausgeht, dass alle ehrlich sind und die Wahrheit gesagt haben, könnte sich die Geschichte so abgespielt haben:
Am 16. passiert der Unfall. Der Verursacher ist von seinen Kindern genervt und versorgt diese zunächst. Er hebt aber das umgekippte Motorrad wieder auf. Dann plagt ihn das Gewissen, wie weiter zu verfahren sei. Er wendet sich an die Polizei (fährt dorthin) und macht eine Selbstanzeige. Die Polizei sagt, dass es sich um ein abgeschlossenes Privatgrundstück handelt und sie deshalb nicht zuständig seien. Sie nehmen den Unfall aber als Ereignis auf und raten dem Unfallfahrer, sich mit dem Geschädigten in Verbindung zu setzen. Wenn der den Schaden bemerken würde, würde er ja auch zur Polizei gehen und so könnte die Polizei dem Geschädigten den Namen des Unfallfahrers geben.
Da die Kinder weiterhin nerven, passiert am 17.5. gar nix.
Am 18.5. kommt es dann zu einem Treffen, wo vor allem viele Gedanken eine Rolle spielen. Wenn ich 15 Jahre jünger wäre ... könnte ich dreimal täglich ...
Immerhin gibt es einen Zettel, der gut ein schriftliches Schuldanerkenntnis ist und vielleicht hilfreich für die Abwicklung mit der Versicherung sein könnte.
Zurück bleibt eine kaputte Kawa ,die nie wieder so sein wird, wie sie mal war und eine schöne Pfingstgeschichte fürs Forum. Was haben wir gelacht!
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
So sehr ich meinen Freund cawazet11 schätze, aber diesen letzten Absatz ordne ich auch eher einer gewissen emotionalen Schaumkrone gegen den sampleman zu.Da haste vollkommen recht, kam in dem Moment gerade so über mich 😁
Ich habe auch nichts konkret gegen BMW- Motorräder oder BMW- Fahrer, ne alte K 100 RS bin ich auch
mal kurz gefahren, besonders die alten K und R Modelle von BMW sind Qualitativ hochwertige Motorräder,
keine Frage ich bezog mich auch nur auf die Neumodischen BMW Modelle, aber selbst diese Kritik war in dieser
Form hier nicht angebracht, nur die Aussage vom Sampleman zum Schrott der ZX hat mich dazu verleitet.Sollte sich von den BMW-Fahrern hier jemand persönlich angemacht fühlen, seid versichert das war nicht meine Absicht.
Ich hoffe jetzt sind alle Klarheiten beseitigt 😎
Mein Respekt noch an den Moppedsammler der wieder mal Uneigennützig sofort Hilfe
angeboten hat, wenn mal alle so selbstlos wie der Moppedsammler wären...
Hmmmmm.... Nach meiner Kenntnis ist es dem StGB egal, ob etwas auf privatem oder öffentlichem Grund geschieht. Für den hier mehfach zwischen den Zeilen unterstellten Versuch des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist es also vollkommen wurscht, wo das passiert ist.
Sollte kandidatnr2 allerdings richtig liegen, dürfte die italienische Scheidung bald wieder boomen: Man erschießt seine ungeliebte Frau einfach in den eigenen vier Wänden! ROFL
Diesen Ablauf lese ich aus den hier geposteten Informationen: Ein Mann im Stress hat Pech und fährt gegen das Moped des TE, das umkippt und beschädigt wird. Weil der Mann neu in dem Block ist und nicht weiß, wessen Fahrzeug er beschädigt hat, wendet er sich nicht direkt an den Nachbarn, sondern an die Polizei. Aus Datenschutzgründen bekommt er keinen Namen genannt, der Unfall wird aber aufgenommen. Alles ganz normal.
Warum nun zwei Tage vergehen, bis der Nachbar zusätzlich einen an sich überflüssigen Zettel anbringt oder ob es überhaupt zwei Tage dauerte (schließlich kann der Zettel auch zwei Tage gehangen haben) wissen wir schlicht nicht. Alle Spekulationen sind und bleiben Spekulationen.
Als der Nachbar zufällig oder nicht zufällig den Eigentümer des beschädigten Mopeds sieht, spricht er ihn an, entschuldigt sich für sein Mißgeschick und stellt sich erneut seiner Haftung. Normal und richtig.
Später gibt der Geschädigte hier im Forum den Larry.
Das sind die Abläufe, die ich hier sehe bzw. die ich annehme.
Gruß Michael
Zitat:
Original geschrieben von Kleinkubikgemesch
Öhm ... ja..
ich gehe davon aus, wenn ich unterwegs bin das nichts passiert, wenn dem nicht so wäre, würde ich kein Motorrad mehr anrühren.
Deinen (naiven?) Optimismus hät ich gern 😁
So, jetzt kurz nochmal.
Ich hätte pers. nichts dagegen, wenn der TE sich gegen den Unfallgegner aufregt, "ich hät ihn umbringen können".... das impliziert das es rein emotional ist und keine reale "Bedrohung" davon ausgeht.
Wenn aber sinngemäss geschrieben wird, dass er vor 15 Jahren vor Gewalt nicht zurückgeschreckt hätte, dann ist das imho einfach nicht akzeptabel.
Ui, ui, ui, wenn es eine Straftat nach StGB gewesen wäre, hätten die Polizisten eine Strafvereitelung im Amt begangen. Davon will ich mal nicht ausgehen. Zeigt aber, dass Du keine Ahnung hast.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Ui, ui, ui, wenn es eine Straftat nach StGB gewesen wäre, hätten die Polizisten eine Strafvereitelung im Amt begangen. Davon will ich mal nicht ausgehen. Zeigt aber, dass Du keine Ahnung hast.
Nein, das zeigt nur wie schwach und konsturiert Deine Versuche sind, hier Deine unangemessenen Reaktionen nachträglich zu rechtfertigen. DU hast sehr deutlich zwischen den Zeilen den Versuch eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort unterstellt, DU hast sogar dreist behauptet, der Nachbar habe das eigentlich schon getan und nur wegen irgendwelcher Googelei und der Strafandrohung seine Gesinnung geändert!
Gruß Michael
Nur so zur Erinnerung (davon sollte jeder Führerscheininhaber im Theorieunterricht schon mal gehört haben):
Zitat:
StGB § 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigtvom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Wir kennen das doch mittlerweile, k2.
Die tollsten Geschichten in solchen Dingen kommen fast immer von Leuten ohne juristische Grundkenntnisse. Und was alles rein interpretiert wird... 🙄
Ich denke, der arme Dang3r wäre froh, er hätte diesen Besen im Schrank gelassen. 😉
@Michael:
Einen Gesetzestext zu kopieren, schafft jeder Dreijährige. Eine Vorschrift zu verstehen, dazu die drei Säulen einer Straftat, nämlich die Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld zu kapieren und auf einen Sachverhalt anzuwenden,ist was Anderes.
Wenn mein Strafrechtsprof. deine Argumentationen lesen würde, er würde sich im Grab umdrehen.
@moppedsammler:
So oft ich Deiner Meinung bin, aber hier liegst Du falsch: kandidatnr2 ist derjenige, der Dinge dazu dichtet und entsprechende Schlußfolgerungen zieht. Und das ist nicht richtig. Das, was wir wissen spricht nicht für ein Fehlverhalten des Unfallverursachers, alle Spekulationen in diese Richtung sind durch nichts zu rechtfertigen. Und da ist es völlig egal, welchen Job kandidatnr2 hat.
Mir hat ohnehin von Anfang an nur eines nicht gefallen: Daß hier öffentlich eine reale Person angegriffen wird, die nicht einmal den Hauch einer Chance der Verteidigung hat.
Was passiert denn, wenn einer der Leser hier dem Nachbarn im realen Leben begegnen würde? Die ersten Gedanken im Kopf wären doch: "Ach, das ist der feige Arsch, der zu blöde zum Autofahren ist und das Moped des armen Typen platt gemacht hat, dann versucht hat abzuhauen, aber dank Google und wegen der fetten Strafen aus Feigheit doch zur Polizei ist! So ein Arsch!"
Mit welchem Recht wird dem Nachbarn hier ein mieser Ruf verpasst? Man sollte eines nicht vergessen: Wird einer genug mit Schmutz beworfen, bleibt etwas hängen. Immer! Und sei der Schmutz, also die Vorwürfe noch so ungerechtfertigt.
Gruß Michael
P.S.: Meine Argumentation erfolgt nicht auf Basis der Gesetze(*), sondern auf Basis von Moral, Anstand und Charakter. Daß ich nicht ernsthaft juristisch argumentiert habe, sollte klar erkennbar sein. Ich wollte damit eher deutlich machen, daß man so gerade NICHT an die Sache gehen kann, weil sich manche Verhaltensweisen auch ohne Gesetze von selbst verbieten.
(*) Fragt man drei Juristen, bekommt man vier völlig verschiedene Antworten...
Ich habe das schon gestern geschrieben: Ist das eine Tiefgarage mit klarer Zugangsregelung, haben wir keinen öffentlichen Verkehrsraum. Keine StVO, kein 142. Nix.
Beispiel, jpg-lpg: (selbst erlebt)
Im Yachthafen (Zugang durch Schranke) beschädigt ein Gespannfaher mit seinem Trailer unsere dort abgestellte Segelyacht am (liegenden) Mast und macht sich vom Acker. Schaden: 4000 Euro.
Aufmerksame Hafenlieger notieren sich das Kennzeichen.
Die zuständige Wasserschutzpolizei lehnt die Aufnahme als Verkehrsunfall mit unerl. Entf vom Unfallort ab.
Begründung: Schranke, daher kein öffentlicher Verkehrsraum. Damit entfällt ein TBM des 142. Und dann wars das.
Recht hätte der Herr Kollege, wenn nur ein definierter Personenkreis (z.B. mit einem Schlüssel) diese Schranke öffnen könnte. Da die aber durch Druck auf einen roten Knopf von jedermann geöffnet werden kann, wirds zum öffentlichen Verkehrsraum, unabhängig davon, dass man sich zum Ausfahren einen Chip beim Hafenmeister holen muss.
In der Konsequenz musste der Kollege das nachträglich als Unfall aufnehmen, das erleichterte mir die Schadensabwicklung mit seiner Versicherung. Nebenbei kostete das den Verursacher für 6 Monate den Führerschein.
Wie ich meine, völlig zu Recht, den der hatte sich aus dem Staub gemacht. Vorsätzlich.
Das lernt eigentlich jeder Polizist in der Grundausbildung im Verkehrsecht: Öffentliches Parkhaus, wo jeder reinfahren kann (z.B. bei Kaufhäusern): Straßenverkehr. StVO, 316, 315c, 142, alle diese Dinge.
Definierter Personenkreis: Nur BGB. Geht mich nichts an.
Man kann immer nur den Sachstand beurteilen, der gerade bekannt ist. Durch nachträgliche Ergänzungen und Erläuterungen des TE kann sich eine Sachlage auch ändern. Ich finde immer noch Klasse, was ich geschrieben habe. 😁
Muss jetzt Spargel schälen.
Und ich Motorrad fahren. Zum Glück hab ich ein eigenes Haus und Grundstück. Da fährt keiner gegen meine Moppeds. Und wenn, dann würde ich den... 😛
Macht das einer im öffentlichen Verkehrsraum, zähle ich schonmal im Geiste das Geld...
Was soll eigentlich diese ganze Paragraphendrescherei hier? Wenn es um technisch zulässige Dinge geht, wird hier ganz schnell ausgerufen, dass der böse Staat mit seinen Handlangern Polizei und TÜV fürchterlich den armen tuningfreudigen Motorradfahrer gängelt und der Staat sich sowieso zuviel in die Freiheit des Einzelnen einmischt.
Hier ist doch offensichtlich eine Lösung in einer insgesamt unangenehmen Sache gefunden worden, ohne dass unser Freund und Helfer aktiv werden musste. Wem hätte jetzt noch eine zusätzliche Busse für den Verursacher weitergeholfen? Davon wird das beschädigte Motorrad auch nicht mehr besser.
Wem nützt es, ob der Verursacher nun Fahrerflucht im Sinne der Strassen Verkehrsordnung, sonst einen Mist nach BGB gebaut oder weiss der Kuckuck was verzapft hat? Er hat sich gemeldet und gut.
Mir persönlich ist es egal, wenn jemand etwas beschädigt, nach welcher Rechtsordnung er einen Verstoss gemacht hat, solange er sich meldet, zu seinem Fehler steht und der Schaden reguliert wird.
Die Gestzesbücher sollten in meinen Augen erst gefragt werden, wenn er sich nicht meldet und nachträglich doch überführt wird. Erst dann gibt eine Bestrafung für mich Sinn.