Der Seitenspiegel wurde getroffen.
Hallo,
mein parkendes Auto wurde angefahren. Ein Unbekannter zerbrach den linken Außenspiegel. Der Spiegelteil selbst ist nicht kaputt.
Ich habe den Schaden bereits bei der Polizei gemeldet.
Ich habe bereits Kontakt zur Kfz-Versicherung aufgenommen und den Schaden gemeldet.
Die notwendigen Unterlagen habe ich bereits an die Versicherung geschickt, also einen Polizeibericht und Fotos vom Schaden.
Ich habe eine Vollkaskoversicherung und eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.
Es ist jetzt 5 Tage her und ich warte immer noch auf eine Benachrichtigung von der Versicherungsgesellschaft.
Meine Frage ist: Muss ich auf die Benachrichtigung meiner Versicherung warten oder kann ich zur offiziellen Werkstatt meines Mazda CX-5 gehen, um meinen Seitenspiegel zu reparieren, und die Werkstatt wird dann meine Versicherung kontaktieren?
Da ich keine Erfahrung habe, würde ich mich über eine Antwort freuen.
68 Antworten
Und damit es nicht in Vergessenheit gerät:
Rückstufung gibt's nur in der Vollkasko, nicht in Teilkasko.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 28. Juni 2024 um 11:30:15 Uhr:
Und damit es nicht in Vergessenheit gerät:Rückstufung gibt's nur in der Vollkasko, nicht in Teilkasko.
Und damit es nicht in Vergessenheit gerät: der Schaden des TE wird sich wahrscheinlich zu einem VK-Schaden entwickeln, da das Spiegelglas nicht gebrochen ist.
@Germania47 danke für die windige Erläuterung zur Windstärke 😁.
Vielleicht meldet der TE auch mal zurück wie das alles für ihn ausgegangen ist etc. das wäre wunderbar!
Zitat:
Und damit es nicht in Vergessenheit gerät: der Schaden des TE wird sich wahrscheinlich zu einem VK-Schaden entwickeln, da das Spiegelglas nicht gebrochen ist.
Genau! Es ist bei der Hitze immer wichtig, dass nix "in Vergessenheit gerät"! 🙂
Nur damit ich es nicht vergesse: Vielleicht fällt der Spiegel ja auch noch ab, und ein guter Bekannter wirft diesen dann in die nächstbeste Mülltonne, ohne es dem TE zu sagen.
Dann wird es ja doch wieder ein Fall für die TK.