Der Seitenspiegel wurde getroffen.
Hallo,
mein parkendes Auto wurde angefahren. Ein Unbekannter zerbrach den linken Außenspiegel. Der Spiegelteil selbst ist nicht kaputt.
Ich habe den Schaden bereits bei der Polizei gemeldet.
Ich habe bereits Kontakt zur Kfz-Versicherung aufgenommen und den Schaden gemeldet.
Die notwendigen Unterlagen habe ich bereits an die Versicherung geschickt, also einen Polizeibericht und Fotos vom Schaden.
Ich habe eine Vollkaskoversicherung und eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.
Es ist jetzt 5 Tage her und ich warte immer noch auf eine Benachrichtigung von der Versicherungsgesellschaft.
Meine Frage ist: Muss ich auf die Benachrichtigung meiner Versicherung warten oder kann ich zur offiziellen Werkstatt meines Mazda CX-5 gehen, um meinen Seitenspiegel zu reparieren, und die Werkstatt wird dann meine Versicherung kontaktieren?
Da ich keine Erfahrung habe, würde ich mich über eine Antwort freuen.
68 Antworten
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. Juni 2024 um 22:35:55 Uhr:
@Gerry0309 welche Versicherung bietet noch den Rabattretter?
Beim PKW hab ich den Rabattretter bei der WGV, beim Wohnmobil bei der Zurich, da allerdings über einen Makler.
Inanspruchnahme jeweils 1 mal im Jahr möglich.
Wobei dies dann ein aufpreispflichtiger Rabattschutz u. kein Rabattretter ist.
Endlich mal jemand, der den Unterschied kennt.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. Juni 2024 um 22:34:51 Uhr:
@autonerd Zahl den Schaden aus eigener Tasche, das ist wahrscheinlich günstiger als 500€ SB und der Mehrbeitrag durch die Hochstufung in der VK.
So würde ich das fast auch sehen
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Mal eine kleine Geschichte aus vergangenen Tagen dazu:
Hatte einen Polo III und mir in Italien beim Rückwärtsfahren an einer Thujahecke den linken Außenspiegel „abgerissen“. Es war einer mit elektrischer Verstellung und Heizung und nach ca. 14 Jahren war der oben beschriebene Einklappmechanismus korrodiert, also nicht mehr beweglich.
Glücklicherweise war der Lack nicht beschädigt.
Also habe ich im Internet eine Ersatzteil für sage und schreibe 40 € bei einem deutschen Teilehändler ergattert. Ein guter Freund mit sehr geschickten Fingern schraubte das Teil ab und es gelang ihm tatsächlich die Steckverbindung in der Mitte der Türe zu erreichen ohne Demontage der Türverkleidung => Somit gelang ein Ersatz für 40 € und das Teil funktionierte noch mind. 5 Jahre bis zur endgültigen Verschrottung des Fz.
Vielleicht gibt es beim TE-Fz. ähnlich unkompliziert und er sollte sich im Mazda-Forum dazu erkundigen
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. Juni 2024 um 22:30:40 Uhr:
@Gerry0309 Was soll diese nette Antwort jetzt? 🙄
Die Antwort ging an seine Adresse ... 😛 😉
So wie ich das laienhaft verstehe, läuft dieser Spiegel nur dann über die Teilkasko, wenn entweder das Glas beschädigt wäre und der Schaden mit einem Einbruch/Diebstahl einher ginge. Stimmt das?
Nein, denn, je nach AKB (bitte dort nachlesen):
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden:
durch Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
durch Brand oder Explosion
durch Naturgewalten, z.B. Sturm bereits ab Windstärke 7, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen und Dachlawinen (Dachlawinen sind von Gebäudedächern niedergehende Schnee- oder Eismassen)
durch Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren
durch Bruch der Verglasung
durch Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Auto
durch Tierbiss (z.B. durch einen Marder) und Folgeschäden am Auto
Sturm ist ab Windstärke 8 definiert.
Wenn die gebrochene Verglasung des Spiegels nur i.V. mit dem Gehäuse ersetzt werden kann, dann wird auch das Gehäuse mit ersetzt. Bei meiner alten Karre ist das Spiegelglas noch separat ersetzbar, deshalb würde bei meinem Fahrzeug auch nur das Glas ersetzt, das defekte Gehäuse müsste ich selber zahlen.
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 27. Juni 2024 um 16:49:13 Uhr:
Nein, denn, je nach AKB (bitte dort nachlesen):
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden:
durch Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
durch Brand oder Explosion
durch Naturgewalten, z.B. Sturm bereits ab Windstärke 7, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen und Dachlawinen (Dachlawinen sind von Gebäudedächern niedergehende Schnee- oder Eismassen)
durch Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren
durch Bruch der Verglasung
durch Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden am Auto
durch Tierbiss (z.B. durch einen Marder) und Folgeschäden am Auto
Da oben fehlen Glasschäden, oder?
Oder sind die Tiere und Verglasung zwei eigene Punkte?
Sind zwei Punkte, habe ich auch erst nicht gesehen. Das ändert aber nichts an meinem Post.
Solange der Tausch eines Außenspiegels keine 500€ kostet - lohnt die ganze Debatte nicht.
Knackpunkt ist die SB im Vertrag. Vielleicht kommt darum von der Versicherung nix an Feedback (und Kostenübernahme).
Einzig sinnvoll war wohl die Meldung bei der Polizei - wenngleich dennoch höchstwahrscheinlich ohne Erfolg. Ohne Zeuge oder Selbstanzeige (oder irgendeine Kameraaufnahme) lässt sich der Verursacher eh nicht ermitteln = Verfahren eingestellt, dumm gelaufen (kann jeden von uns treffen).
Auch das wurde bereits mehrfach festgestellt, nur noch nicht von Jedem.
Bei des Verlusts von einem SFJ wird es auch nicht bleiben, eher 7 bis 10.