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Der Nachbar und sein Birnbaum gegen 2 Autos

Themenstarteram 13. August 2015 um 6:16

Moin,

ich hab hier eine nicht ganz alltägliche Konstellation....

Wir haben 2 gemietete Parkplätze vor unserem Haus, direkt dahinter ist ein Zaun und ca 50 cm hinter dem Zaun steht der Birnbaum. Dieser hat, wie zu dieser Jahreszeit üblich, diverse Früchte in Form von Birnen an den Ästen hängen. Der Schwerkraft gehorchend fallen diese Birnen nun leider auch ab und an vom Baum ab und, da wir direkt darunter parken (müssen) auch auf unsere Autos.

Nun hab ich bereits mit dem Besitzer des Baumes versucht zu sprechen und Ihn zu bitten sie des Problems anzunehmen... Lapidare Antwort "Mir egal was mit Ihren Autos passiert, ist nicht mein Grundstück."

Nun meine Frage: Wer ist für mich Ansprechpartner wenn etwas passiert bzw welche Möglichkeiten habe ich mich gegen den Baum zu wehren? Und nein, Kupfernägel dauern mir zu lange :D

Gruß

Marcus

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Zitat:

@tomold schrieb am 14. August 2015 um 20:27:30 Uhr:

Zitat:

Da besteht aber keine Möglichkeit eine Fällgenehmigung zu erhalten

So einen Baum hatten wir auch in der Nachbarschaft - bei einer Nachtrandaleaktion von Unbekannten ist er mit einer Motorsäge so schwer beschädigt worden, dass er gefällt werden musste...

:D:D:D:D:D:D:D

So oder so ähnlich würde ich auch vorgehen lassen.

am 15. August 2015 um 10:05

Ich denke das der Besitzer des Baumes aufgrund der Verkehrssicherungspflicht für Schäden aufkommen muss, selbiges gilt auch für Äste hier muss der Besitzer handeln damit kein Schaden entsteht.

am 15. August 2015 um 10:25

hast den artikel gelesen???

erst posten, dann sich mit dem thema beschäftigen...

edit:

und bevor du - sagen wir ma - unüberlegt antwortest:

Zitat:

Auch im vorliegenden Fall verletzt der Baumeigentümer seine Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn durch herabfallende Eicheln von der Eiche auf seinem Grundstück das Fahrzeug des Nachbarn beschädigt wird.

Denn es besteht keine umfassende Pflicht, Gefahren, die von Bäumen ausgehen, abzuwenden.

am 15. August 2015 um 14:46

Klar hab ich den Artikel gelesen, und dazu meine Meinung kundgetan, ob im Einzelfall der Baumbesitzer stets immer im Recht ist lasse ich mal stehen.

Themenstarteram 17. August 2015 um 13:05

Moin,

danke erst mal für alle Eure Meinungen... Wie auch immer dieses dann lauten :D.

Zitat:

@tartra schrieb am 14. August 2015 um 18:50:00 Uhr:

[...]

Aber ehrlich ich stelle mir so einen Birnenbaum nicht so dramatisch vor, das können doch nur 1-3 Wochen im Jahr sein wo es kritisch ist?

[...]

Das siehst Du auch nur so lange sportlich bis Dir eine herabfallenden Birne eine Delle in dein Blech geschlagen hat. Und glaube mir, das tun die Dinger... :eek:

Zitat:

@tartra schrieb am 14. August 2015 um 18:50:00 Uhr:

[...]

Was sollen da die tausenden Laternenparker sagen, die die 100 Jährigen Mamut-Kastanien übern Auto haben, die Städte verklagen?

Die Laternenparker, zu denen wir auch lange gehört haben, suchen sich den Parklplatz aus der frei ist und stellen dort Ihr Fahrzeug auf eigene Gefahr ab... Haste recht. Wir zahlen allerdings für die Parkplätze und haben daher auch ein klein wenig Rechte...

Wir werden jetzt unseren Vermieter auffordern den Mangel an der Mietsache abzustellen.

Gruß

Marcus

Themenstarteram 21. August 2015 um 5:55

Moin,

Zitat:

@driver2211 schrieb am 13. August 2015 um 08:16:18 Uhr:

[...]

Nun hab ich bereits mit dem Besitzer des Baumes versucht zu sprechen und Ihn zu bitten sie des Problems anzunehmen... Lapidare Antwort "Mir egal was mit Ihren Autos passiert, ist nicht mein Grundstück."

[...]

kurzes Update..... Anscheinend hat da jemand über das Gespräch noch mal nachgedacht :D

Kam gestern Abend nach Hause und siehe da.... Der Baum ist wech...

Ende Gut, alles gut. Scheinbar funktioniert so was manchmal doch ohne irgendwelchen rechtlichen oder sonstigen Maßnahmen.

Gruß

Marcus

Die Äste im "Luftraum" über dem Parkplatz gehören dem, dem auch der Parkplatz gehört.

Er darf die Birnen pflücken oder auch die Äste absägen.

Gruß Metalhead

An manchen Bäumen darf man selbst dann nicht gravierend rumschnippeln, wenn die einem selber gehören und auf eigenem Grund und Boden stehen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. August 2015 um 16:49:54 Uhr:

An manchen Bäumen darf man selbst dann nicht gravierend rumschnippeln, wenn die einem selber gehören und auf eigenem Grund und Boden stehen.

Stimmt.

Gruß Metalhead

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