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Der Nachbar und sein Birnbaum gegen 2 Autos

Themenstarteram 13. August 2015 um 6:16

Moin,

ich hab hier eine nicht ganz alltägliche Konstellation....

Wir haben 2 gemietete Parkplätze vor unserem Haus, direkt dahinter ist ein Zaun und ca 50 cm hinter dem Zaun steht der Birnbaum. Dieser hat, wie zu dieser Jahreszeit üblich, diverse Früchte in Form von Birnen an den Ästen hängen. Der Schwerkraft gehorchend fallen diese Birnen nun leider auch ab und an vom Baum ab und, da wir direkt darunter parken (müssen) auch auf unsere Autos.

Nun hab ich bereits mit dem Besitzer des Baumes versucht zu sprechen und Ihn zu bitten sie des Problems anzunehmen... Lapidare Antwort "Mir egal was mit Ihren Autos passiert, ist nicht mein Grundstück."

Nun meine Frage: Wer ist für mich Ansprechpartner wenn etwas passiert bzw welche Möglichkeiten habe ich mich gegen den Baum zu wehren? Und nein, Kupfernägel dauern mir zu lange :D

Gruß

Marcus

Beste Antwort im Thema

hier

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am 13. August 2015 um 7:00

Schneller gehts nicht :D

mal kurz gegoogelt, aber keine Ahnung ob das noch aktuell ist oder wie sich das verhält wenn der Stellplatz gemietet ist. Evtl. muss auch dein Vermieter tätig werden.

Hab das mal überflogen, generell ist es wohl so:

Du musst den Eigentümer aufordern die Überhängenden Äste in angemessener Frist zu beseitigen.

Kommt er dem nicht nach, kannst du selbst tätig werden.

Schadenersatzansprüche bestehen wohl nicht (ausser es liegt Verschulden vor).

Themenstarteram 13. August 2015 um 7:28

Moin,

ich hatte Tante Google auch schon mal dahingehend befragt... Ergebnis wie Üblich, 8 Leute 15 Meinungen und nichts hilft weiter :D

Ich hab halt die Hoffnung das hier einer schon mal einen ähnlichen Fall in der Praxis erlebt hat und somit auch Tips für mich hat.

Mein Vorgehen plane ich jetzt eigentlich so: Aufforderung, mit Frist an den Vermieter dafür zu sorgen das meine Fahrzeuge sicher stehen, also er mir einen "mängelfreien" Parkplatz zur Verfügung stellt.

Sollte Dann nix passieren die Miete für die Parkplätze mindern...

Gibt es eigentlich gesetzliche Regelungen dafür wir dicht ein Baum an der Grundstücksbegrenzung stehen darf?

Gruß

Marcus

Ja, gibt es, zumindest in vielen Landesbauordnungen. Richtet sich nach der Größe vom Baum. Muss man allerdings rechtzeitig reagieren.

am 13. August 2015 um 7:51

Ich würde auch mal bei der Gemeinde/Stadt anfragen, was die dazu sagen.

Evlt. reicht das aus, damit er von denen eine Aufforderung bekommt, sich um die Sache zu kümmern.

hier

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 13. August 2015 um 11:48:56 Uhr:

hier

Herzlichen Glückwunsch, das Baumthema war schon immer Vollzeitbeschäftigung für Gerichte/Anwälte und Auslöser für Nachbarschaftskriege:rolleyes:

Wohl dem der mit seinem Nachbar zusammen kurzen Prozess und den Baum Sturmschaden unbürokratisch beseitigen kann.;)

Ich gehe mal davon aus, dass der Baum legal da steht, wo er steht. Dass an einem Obstbaum gelegentlich auch Obst hängt ist von der Natur so gewollt und war in der Zeit, als man noch nicht automobil war, kein Problem.

Wenn man Parkplätze unter den Ästen eines, sich legal in Deutschland aufhaltenden Obstbaums anlegt, muss man damit rechnen, dass dieser mit Früchten um sich schmeißt.

Sei froh, dass Du nicht unter einer Kokosnusspalme parkst.

PS: mir hat mal jemand gesagt, solche Sachen seien höhere Gewalt und man kann wenig dagegen machen. Da Juristen (laut eigener Einschätzung) grundsätzlich jeden Rechtsstreit gewinnen, kannst Du dich auf diese Aussage auch 100ig verlassen. :-)

am 14. August 2015 um 12:37

Der Baum hängt über ein fremdes Grundstück, das ist nichtmehr höhere Gewalt.

Zitat:

@driver2211 schrieb am 13. August 2015 um 08:16:18 Uhr:

... direkt dahinter ist ein Zaun und ca 50 cm hinter dem Zaun steht der Birnbaum. ...

Wenn der Zaun auch die Grundstücksgrenze markiert, dann ist mit ziemlicher Sicherheit der erforderliche Grenzabstand nicht eingehalten worden, sofern der Baum nach der Grenzziehung gepflanzt wurde.

In NRW müssen stark wachsende Bäume (Rotbuche, Linde, Platane, Rosskastanie, Eiche und Pappel min. 4,00 m und allen übrigen Bäume min. 2,00 m von der Grundstücksgrenze entfernt, gepflanzt werden.

Was in anderen Ländern gilt weiß ich nicht.

Wenn das immer so wäre würden einige Luftsprünge vor Freude machen.

Bei meinen Eltern stehen Deutsche Eichen an der Grenze zum Nachbarn, beide würden gerne die Bäum fällen, da die einfach zu groß geworden sind. Da besteht aber keine Möglichkeit eine Fällgenehmigung zu erhalten, Stichwort Baumschutz. 0 Chance. Und das Argument runterfallende Eicheln treffen das Auto, hahah.

Das steht auch oben im verlinkten pdf, das gibt selbst der schlaue Anwalt zu, der Baumschutz steht über alles, selbst beim Ausästen/Beschnitt kann das zuständige Amt richtig giftig werden. Man brauch sich da bloß mal die zu erwartenen Strafen ansehen. 1 petzender Nachbar reicht schon und da sind schnell mal mehrere 1000 EUR Strafe fällig.

 

Aber ehrlich ich stelle mir so einen Birnenbaum nicht so dramatisch vor, das können doch nur 1-3 Wochen im Jahr sein wo es kritisch ist?

Was sollen da die tausenden Laternenparker sagen, die die 100 Jährigen Mamut-Kastanien übern Auto haben, die Städte verklagen?

am 14. August 2015 um 16:54

was interessiert es.

er hat eh keine rechte gegen den nachbarn.

er hat nur rechte aus dem mietvertrag.

einfach den vermieten auffordern dafür zu sorgen, dass man sicher parken kann. wie er das macht ist nicht dein bier.

Zitat:

Da besteht aber keine Möglichkeit eine Fällgenehmigung zu erhalten

So einen Baum hatten wir auch in der Nachbarschaft - bei einer Nachtrandaleaktion von Unbekannten ist er mit einer Motorsäge so schwer beschädigt worden, dass er gefällt werden musste...

Ja wenn alle Nachbarn zusammenhalten, können solche Probleme schnell gelöst werden.:D Leider gibt es meistens einen der sich quer stellt.:(

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