Der Gescheiterte Abschleppversuch der Stadt Herford

Opel

Hallo liebe Comunity,

heute möchte ich mal mein Erlebnis mit einem Ansich Unschönen Erlebnis berichten.
Wie wir heute von einem Termin aus der Nachbarstadt wiedergekommen sind, mussten wir Feststellen das der heute Morgen noch Abgestellte MV6 Omega nicht mehr an seinen Platz stand. Stattdessen waren Massive Schleifspuren auf der Straße zu finden.

Ein Anruf bei der Polizei brachte kein Ergebnis. OK dann mal die Örtlichen Abschleppunternehmen Abtelefonieren und höre und staune gleich das erste Unternehmen war ein Volltreffer.

Auf die Frage hin wo das Auto hingebracht wurde, dann die Überraschung... Das Fahrzeug steht bei der SWK in der Stadtmitte (Erklärung für die, die es nicht Wissen, das ist die Stadtreinigung).

Gut Schlüssel mitgenommen und dort hin... Wunder wir wurden nicht mal Ansatzweise aufgehalten und hatten das Fahrzeug schnell gefunden...

Dann der Schock.... Schäden über Schäden und der Gravierendste die Lenkung hat einen Weg... Also gleich rein ins Auto und zur 100m entfernten Werkstatt.

Die Diagnose:
1. Stoßfänger an Aufnahme vorne Links herausgerissen
2. Spurstange Links verbogen
3. Beide Linksseitigen Zierleisten Verkratzt
4. Verkleidung Abschleppöse Befestigungspunkte Verbogen
5. Reifen vorne Links Karkassenschaden

Laut Werktatt sind Kosten in Höhe von 600 Euro entstanden.

Wir also zurück (mit dem Auto) und mit 20 Km/H durch die Stadt (FREUDE)

Daraufhin die Abschleppfirma Angerufen und die erste Reaktion erstmal ALLES Abstreiten....

Erst auf EXTREMEN Druck unsererseits sind tatsächlich der Abschleppfahrer und ein Meister aus deren Werkstatt zu uns gekommen und daraufhin ging alles ganz Schnell... Die haben Zugegeben das der Schaden von denen Verursacht wurde und die, die Kosten Übernehmen.

Dann kam aber auch heraus, das der Wagen von dem Abschleppwagen Fahrer bei der SWK direkt auf dem Hof Abgestellt wurde und nicht da wo wir den Abgeholt haben... Also wurde er Versetzt.. Aber ohne Schlüssel und mit Gang in P sowie Angezogener Handbremse bewegen?? Das hat doch schon beim Abschleppen nicht ganz so gut Geklappt....
Also wurde er wohl nach Polenmethode Bewegt, sprich mit dem Stapler...

Daher also das Klappern und Rattern von der Hinterachse und die Schäden an der Linken Seite...

Nun denn, da also den Schadenersatz von der Stadt Einfordern, haben heute schon mal mit dem Gutachter Gesprochen und er wird auf Kosten der Stadt ein Gutachten erstellen und die Rechnung an die Stadt schicken... Die Stadt Haftet für Abschleppschäden bzw. entstandene Schäden die auf deren Grundstücke entstanden sind.... Sicherlich werden die erstmal alles Abstreiten, aber Unstrittig ist, das das Fahrzeug an einem Anderen Ort Abgestellt wurde wie es Vorgefunden wurde.... und da es noch nicht Fliegen kann, gibt es doch keine andere Möglichkeit....

Habe mal ein paar Bilder Online gestellt, könnt Euch ja mal selbst nen Urteil Bilden ob das ein Üblicher Abschleppvorgang war.....

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Panzerskulls


Hallo

Eigentlich hast du selbst schuld
Privatparkplatz !!
Da hast du auch nix VELOREN
Hättest du normal geparkt wäre das dir nicht passiert

ABER GUT

ICH SAGE NUR FRECHHEIT WAS DIE FIRMA DA SICH GELEISTET HAT ,ICH WÜRDE DA SCHON IM DREIECK RUMSPRINGEN UND DIE ALLE LÜNSCHEN

600 Eu für den schaden das kommt wohl weit nicht hin

WIE ich hab nix auf meinem Angemieteten Parkplatz zu Suchen??? Wie kann man denn Anders Parken wie auf einem Angemieteten Parkplatz???

Nun 600 Euro sind die bisher Klar festgestellten Mängel... weitere sind nicht Auszuschließen.

Also , ich lese jetzt seit einigen Beiträgen mit , daß der Parkplatz von dir angemietet ist erwähnst hier zum ersten mal .

Also warum schleppt die Stadt Herford dein Fahrzeug von deinem Parkplatz 😕😕😕😕😕

Wenn der Platz kenntlich gemacht ist als Privatparkplatz für dein Fahrzeug ist es nicht nur einfaches Abschleppen. Zumindest würde ich das so empfinden und rechtliche Schritte einleiten .

Zitat:

Original geschrieben von Haushamster


Also , ich lese jetzt seit einigen Beiträgen mit , daß der Parkplatz von dir angemietet ist erwähnst hier zum ersten mal .

Also warum schleppt die Stadt Herford dein Fahrzeug von deinem Parkplatz 😕😕😕😕😕

Wenn der Platz kenntlich gemacht ist als Privatparkplatz für dein Fahrzeug ist es nicht nur einfaches Abschleppen. Zumindest würde ich das so empfinden und rechtliche Schritte einleiten .

Nun da wird es Kompliziert... Laut Stadt (Ordnungsamt) ist der Parkplatz "Angeblich" Öffentlich, der Vermieter hat den Platz jedoch Gekauft... Der Vermieter Hängt Schilder auf und die Stadt Demontiert diese immer wieder... Jetzt Begründet die Stadt die Öffentliche Fläche mit Folgendem:

Dadur das die Straße vor und der Gehweg hinter den Parkflächen verlaufen... Nun das dürften wenn auch Gerichte Entscheiden...

Wie aber Erwähnt hat die Stadt den Auftrag an die SWK (teilprivatisiert) erteilt, diese den Abschlepper beauftragt hat...
Da es jedoch kein Offizieller Auftrag ist... ist nun die Frage ob in diesem Fall "Gefahr in Verzug" vorherschte.... Doch da weder das Fahrzeug sowie ggf. noch aus dem Fahrzeug auslaufende Flüssigkeiten eine Gesundheits bzw. Umweltgefahr bestand düfte das Schwierig sein zu Begründen... Zudem wäre ein Rückschluss auf die Verunreinigung durch die Blüten und Blätter etwas Arg }EVENTUELL{ und kann keinen Rechtlich Sicheren Rückschluss auf eine Lange Standzeit geben, zumal folgende Indizien dagegen Sprechen wie:

1. Kein Rost auf den Bremsscheiben
2. Das Fahrzeug ja noch Bewegt wird und es seit dem Beginn des "Streit" immer wieder auf andere Weise dort Abgestellt wurde... teilweise Blockieren auch Besucher die Fläche so das Fahrzeug auf einem daneben liegenden Platz Abgestellt wird.

Demnach steht der Verdacht im Raum des Diebstahls, der Unterschlagung sowie Sachbeschädigung.

Rechtlich ist die Sache was das Abschleppen sowie die Beschädigungen angeht eindeutig. Selbst "wenn" der Abschleppvorgang Gerechtfertigt wäre, so hat in diesem Fall die Stadt die Obhutspflicht und ist Gesetzlich dazu Verpflichtet Pfleglich mit dem Fahrzeug Umzugehen. Erst mit einer Offiziellen Verfügung und Ausreizen aller Rechtsmittel (sprich der Verschrottung) darf das Fahrzeug Behandelt werden wie die Situation es erfordert. Ansonsten nicht....

Was ist das für ein schwachsinn
//Dadur das die Straße vor und der Gehweg hinter den Parkflächen verlaufen... Nun das dürften wenn auch Gerichte Entscheiden//

Das ist bei mir nicht anders
seit wann wird man beim Öffentlichen parkflächen abgeschleppt
Das wirt noch ein langes Rechtsstreit geben

Vermieter oder du gegen die Stadt oder Abschleppunternehmen Vermieter (hast du dir eine copy besorgt von den Abschleppunternehmen wer das angeordnet hat)wen nicht macht das sofort zählt als beweis

Also hole dir ein Rechtsverdreher

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So mal nen Update von den letzten Ergereignissen:

Die Stadt hält bislang die Füße Still und findet mit Sicherheit zur Zeit keinen Abschlepper der unser Fahrzeug Abschleppen würde.... *wir sind nun auch Negativ bekannt, scheiße die sind aus der Branche*

Nix mehr mit Rumlabern....

Das Abschleppunternehmen hat nun die Spurstange und das Einstellen bezahlt und Diskutiert nur noch über zwei neue Reifen... Wollen selbst nun einen Gutachter einschalten... OK.... wir haben den Gutachter ja nun schon befragt....

Der sagte, da der Omega als Zugfahrzeug genutzt werden soll, müssen nun die hinteren Reifen neu... 185€ da jammert nun der Abschlepper... Hätte er doch keine Scheiße gebaut so müssten die, die Sachen nicht bezahlen.....

Wir hatten einen Gutachter und der hat den Wagen nochmal auf einen Zeitwert von 1400 Euro geschätzt und nach der Instandsetzung auf einen Zweitwert von mindestens 2000 Euro. Dabei hat er festgestellt das durch das Ziehen im Blockiertem Zustand die Reifen einen sogenannten Bremsplatten erlitten hat. Wer in der LKW Schule aufgepasst hat weiß, das dieser Schaden ein sogenannter Verdeckter Schaden ist. Besonders wenn die Reifen schon etwas Älter sind.

... entweder bin ich zu blöd - begriffsstutzig oder was auch immer .

Auf jeden Fall versteh ich immer noch nicht warum die Stadt Herford dein angemeldetes Fahrzeug von einem öffentlichen Parkplatz schleppen / entfernt / entfernen will . Sofern du keine Einfahrt blockierst und das sieht ja nicht danach aus und der Parkplatz öffentlich ist oder sogar von dir/euch angemietet 😕😕😕

Das der Abschlepper für den entstandenen Schaden gerade zustehen hat , ist ein anderes Ding und steht außer Frage . Genau wie die Jungs die die Karre beim Umsetzten auf dem Betriebshof beschädigt haben .

Zitat:

Original geschrieben von Haushamster


... entweder bin ich zu blöd - begriffsstutzig oder was auch immer .

Auf jeden Fall versteh ich immer noch nicht warum die Stadt Herford dein angemeldetes Fahrzeug von einem öffentlichen Parkplatz schleppen / entfernt / entfernen will . Sofern du keine Einfahrt blockierst und das sieht ja nicht danach aus und der Parkplatz öffentlich ist oder sogar von dir/euch angemietet 😕😕😕

Das der Abschlepper für den entstandenen Schaden gerade zustehen hat , ist ein anderes Ding und steht außer Frage . Genau wie die Jungs die die Karre beim Umsetzten auf dem Betriebshof beschädigt haben .

Also, gerne nochmal, das Auto ist zwar Abgemeldet jedoch Haftpflichtversichert so für den Straßenverkehr auch ohne Kennzeichen Zugelassen. Die Kennzeichen sind zur Einfachen Identifizierung für zum Beispiel Polizei oder Ordnungsamt.

Laut jedoch dem Ordnungsamt der Stadt Herford soll das Höhere Recht unter dem Stadtverordnungsrecht stehen und somit laut Behörde das Fahrzeug nicht Zugelassen sein.

Fakt wie bereits genannt das Fahrzeug ist für die Zulassung Versichert und kann auch ohne Kennzeichen zum Beispiel zur Werkstatt, zum Tüv oder direkt zur Zulassungstelle gefahren werden sofern diese in einem Umkreis von 50 KM um den Wohnsitz des Halters liegt.

Da es aber Offensichtlich bei der Stadt nur Menschen gibt die im Mittelalter Leben und eine seit 2005 bestehendes EU-Gesetz nicht kennen.... kann es natürlich nichts werden und die meisten Stadtmenschen hoffen drauf das die Bürger alle Doof sind und "NIX Verstehen"....

Daher war auch der Abschleppvorgang Unrecht und muss ggf. auf Schadenersatzpflicht geprüft werden und dafür ist der Anwalt Verantwortlich... Achso die Argumente in den vorherigen Blogeinträgen sind 1 <> 1 von der Stadt gekommen....

Nenn mich obrigkeitshörig oder was auch immer !!!

Das ein Kfz zum Zwecke der Tüv vorführung / Zulassung / Werkstattbesuch auch ohne zulassung sondern auch schon mit eine Zusage / Deckungskarte der Versicherung zu den besagten Punkten bewegt werden darf , ist hinlänglich bekannt . Nur versteuert ist die Karre nicht und somit nicht zugelassen und hat auch nix im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen . Im Regelfall geht einem entfernen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs erst mal ein dezenter Hinweis ( roter Zettel mitten auf der Windschutzscheibe vorraus ) bevor .

Dein Vermieter kann keinen Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum käuflich erwerben . Er wird eine Abgabe an die Stadt geleistet haben weil er nicht genügend Parkplätze für sein Geschäft / Wohnung / Betrieb oder was auch immer nachweisen konnte . Daher auch immer die entfernung der von ihm angebrachten Schilder durch die städtischen Bediensteten .

Also auf den Ausgang dieses Rechtstreits bin ich gespannt , bitte halte mich / uns auf dem Laufendem .

Abgemeldet jedoch Haftpflichtversichert so für den Straßenverkehr auch ohne Kennzeichen Zugelassen ?

Watn dat?

Hab ich was verpasst?
Die Versicherung gilt ausserdem nur für die FAHRT zur Zulassung. Ich denke mal nicht, das der Wagen während der Fahrt abgeschleppt wurde.
Deine tröpfchenweise Infos schmälern mein Mitgefühl. Auf deinen Bildern hat die Möhre aber Kennzeichen. Hä?

Also das ist ja wirklich Wahnsinn.
Da wirst du mit der Stadt und dann mit der Versicherung noch genug Probleme haben.
1. Wegen der Schuldfrage
2. Wegen dem Alter (die meinen dann sicher das die Dellen usw. vielleich schon alle waren und das der Wagen eh nix wert sei)

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