Definition Zugeparkt?

Hi,
hab mal ne Frage. Vor meiner Wohnung befinden sich nicht viel Stellplätze, ein Stellplatz ist zwischen der Einfahrt des Nachbarn und dem Bürgersteig. Der Bürgersteig wird hinter der Parklücke wieder breiter. Wenn ich mein PKW in diese Parklücke hinein stelle, dann ist meine fordere Stoßstange etwa auf gleicher höhe wie der Rechte Rand der Einfahrt. Damit die Nachbarn aber besser in die Einfahrt hinein und hinausfahren können habe ich mein Auto immer etwa 0,5m weiter nach hinten geparkt, so dass die Hinteren Räder auf dem Bürgersteig stehen, was eigentlich egal ist da eh viel Platz ist. Nun hat aber der Nachbar sich beschwert dass meine hinteren Räder immer auf dem Bürgersteig stehen und die Polizei gerufen, welche mir ein Strafzettel verpasst haben. Bei mir selbst hat er sich nicht beschwert.

Nun meine Frage: Wenn ich mein PKW nun 0,5m weiter nach vorne Parke stehe ich zwar nicht vor der Einfahrt, jedoch wird dem Nachbarn die Ein- und Ausfahrt erschwert. Gilt dies bereits als zugeparkt, bin ich dann im Fehler, oder ist das OK, wenn er zwar nicht mehr so gut rein und raus kommt ich die Einfahrt jedoch nicht zugeparkt habe? Ich bin der Meinung dass wenn ich wegen ihm ein Strafzettel bekomme, er nun damit leben muss dass ich ab jetz ORDNUNGSGEMäß parke. Gibt es eine Vorschrift, welch definiert wie nahe man an einer Einfahrt parken darf?

Ich würde mich sehr über die genau definition, wie weit man gehen darf freuen.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Sprich doch einfach mit dem Nachbarn der die Einfahrt nutzt, ob er sich durch deine neue Parkposition behindert fühlt und erklär ihm warum du dazu gezwungen bist.

Alles andere stinkt nach Ärger

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Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Oktober 2014 um 10:05:55 Uhr:


Wer nichts sieht, muss sich einweisen lassen. Was hat das denn mit asozial zu tun, einen Parkplatz bestimmungsgemäß zu nutzen? Seltsame Auffassung …

Ganz einfach, gegenseitige Rücksichtsnahme! Ist es denn so schwer mal etwas weiter als die eigene Motorhaube zudenken?! 🙄

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 10:17:23 Uhr:


Da konnte ICH nämlich nichts sehen und es hätte mir fast den Kühler gekostet

Ja, gegen diese Logik kommt man natürlich nicht an. Wenn du nichts sehen kannst ist das natürlich nicht in Ordnung.

Aber wenn du mit deinem gewerblichen Fahrzeug im Wohngebiet alles blockierst ist das natürlich gar kein Problem.

Solche Egomanen braucht unser Sozialstaat unbedingt. Bähh.

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 10:17:23 Uhr:



Zitat:

@jottlieb schrieb am 17. Oktober 2014 um 09:55:20 Uhr:



Sorry, aber da würde ich mich auch beschweren. Es ist einfach asozial, sich mit einem Transporter direkt an eine Ausfahrt zu stellen, da der Ausfahrende keine Chance hat, ohne potentielle Gefährundung oder Behinderung in die Strasse einzufahren. Wenn was passiert, dann ist der Ausfahrende der Dumme.
Ok, dann teile ich das mal so dem Besitzer des Van mit, der an der Garageneinfahrt gegenüber, so parkt, das man bei der Ausfahrt nix sieht, das er asozial ist. Da konnte ICH nämlich nichts sehen und es hätte mir fast den Kühler gekostet.

Du merkst also bei anderen, dass so ein Parkverhalten unförderlich ist und machst es im Gegenzug nicht anders?

Rechtlich bist du sauber, keine Frage.

Wenn vor deinem Mietshaus Parkplatzmangel herrscht, solltest du so parken, dass möglichst viele Fahrzeuge am Straßenrand parken können (nicht auf dem Gehweg). Ausfahrten sind in der Regel konisch ausgelegt. Da kommt man also locker raus, wenn man sich nicht dumm anstellt, selbst wenn jemand direkt ander Grenze steht.

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Jau DRAUF HAUEN ohne nach zu denken ................. und ohne die Parksituation hier zu kennen.
Ok, noch mal, der leibe Mitbewohner parkt seinen VAN mal vor der Garage hier im Hof, oder - ACHTUNG - VOR der Einfahrt! Daran hat sich die gute Frau bisher nicht gestört. Es spielt auch keine Rolle ob da ein LKW oder ein PKW steht, die Sicht ist immer noch misserabel.
Zudem steht der Firmenwagen nicht ständig hier und nur Ausnahmsweise ABENDS vor der Einfahrt. Und, aus der Einfahrt fahren nur 2 Fahrzeuge, besagter VAN und die Tochter. Es ist also keine so brenzlige Situation. Auf der anderen Seite aber, fahren mehr Fahrzeuge aus dem Garagenhof und ich bin beileibe nicht der Einzige, der durch den VAN behindert wurde.

Ich mache mal zum besseren Verständnis ein paar Fotos, ok?

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 10:37:29 Uhr:

Du kannst jetzt hier hundert Leute aufzählen die der VAN stört, es ändert nichts dran das ein andere asoziale Handlung deine asoziale Handlung nicht legitimiert.

blubb

Asoziale Handlung ist jetzt nicht unbedingt ein Begriff aus der Straßenverkehrsordnung. Tatsache ist: jeder Verkehrsteilnehmer behindert durch seine bloße Anwesenheit andere. Welches Maß an Behinderung hinzunehmen ist, ist ein durch Rechtsprechung gerade im Fall von Ausfahrten recht gut abgegrenzter Sachverhalt. Natürlich: gibt es andere Parkmöglichkeiten, parkt man gerne woanders. Gibt es diese nicht, kann man sich ohne moralische Sorgen so verhalten, wie es die Rechtsordnung vorgibt.

Asoziale Handlung ist aber ein Begriff aus dem Leben miteinander.

Natürlich kann ich mich streng gesetzestreu im Strassenverkehr verhalten. Nur ist dieses Gesetzestreue dann auch durchgehen anzuwenden und nicht nur nach eigener Lust und Laune.

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:02:53 Uhr:


Natürlich kann ich mich streng gesetzestreu im Strassenverkehr verhalten. Nur ist dieses Gesetzestreue dann auch durchgehen anzuwenden und nicht nur nach eigener Lust und Laune.

Das mit Lust und Laune klappt prima. Zumindest bei mir.

So, nur mal so zur Info. Bild 1 ist die Einfahrt zu dem Haus und hier steht schon mal der VAN vor dem rechten Eingang, wo das silberne Fahrzeug steht. Bild 2 der Garagenhof, da stand der VAN bis zum abgesenkten Bordstein. Die beiden restlichen Fotos zeigt die Straße hier, die an "guten" Tagen zugeparkt ist und es schwierig ist, überhaupt einen Parkplatz zu finden. Wenn dann noch jemand für 2 parkt ...
Ich hoffe, dass die Situation nun verständlicher ist?

Er hat ein Problem. Aber ich erkenne es nicht.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:20:22 Uhr:


Er hat ein Problem. Aber ich erkenne es nicht.

... macht nix, war ja auch nicht Thema! 😁

OB und WIE ich mich Gesetzeskonform verhalte, muss man immer noch mir überlassen. Und, wer meint meinen Fahrstil kritisieren zu müssen, sollte sich erst mal fragen, ob bei ihm selbst alles sauber abläuft. Da bin ich mir sehr sicher, gibt es ziemlich viel zu kehren.
Das Thema war, glaube ich, Stellplatz an einer Ein/Ausfahrt und nicht das asoziale Parken eines gewissen Bootsmann. Oder irre ich da?

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:23:25 Uhr:


OB und WIE ich mich Gesetzeskonform verhalte, muss man immer noch mir überlassen.

Und ich dachte das ist Sache der Polizei. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:26:43 Uhr:


Und ich dachte das ist Sache der Polizei. 😉

Keine Regel ohne Ausnahme.😁

nööööööööööö ... Beispiele dafür kannst du doch hier von einigen Usern bei jedem Thema lesen ... nicht nur von mir.

Könntet ihr bitte zum Eingangsthema zurück kommen? Ich kann schon nichts mehr sehen wegen der verzweifelten Versuchen mir an die Karre zu pinkeln und vor lachen ............

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