Definition Zugeparkt?
Hi,
hab mal ne Frage. Vor meiner Wohnung befinden sich nicht viel Stellplätze, ein Stellplatz ist zwischen der Einfahrt des Nachbarn und dem Bürgersteig. Der Bürgersteig wird hinter der Parklücke wieder breiter. Wenn ich mein PKW in diese Parklücke hinein stelle, dann ist meine fordere Stoßstange etwa auf gleicher höhe wie der Rechte Rand der Einfahrt. Damit die Nachbarn aber besser in die Einfahrt hinein und hinausfahren können habe ich mein Auto immer etwa 0,5m weiter nach hinten geparkt, so dass die Hinteren Räder auf dem Bürgersteig stehen, was eigentlich egal ist da eh viel Platz ist. Nun hat aber der Nachbar sich beschwert dass meine hinteren Räder immer auf dem Bürgersteig stehen und die Polizei gerufen, welche mir ein Strafzettel verpasst haben. Bei mir selbst hat er sich nicht beschwert.
Nun meine Frage: Wenn ich mein PKW nun 0,5m weiter nach vorne Parke stehe ich zwar nicht vor der Einfahrt, jedoch wird dem Nachbarn die Ein- und Ausfahrt erschwert. Gilt dies bereits als zugeparkt, bin ich dann im Fehler, oder ist das OK, wenn er zwar nicht mehr so gut rein und raus kommt ich die Einfahrt jedoch nicht zugeparkt habe? Ich bin der Meinung dass wenn ich wegen ihm ein Strafzettel bekomme, er nun damit leben muss dass ich ab jetz ORDNUNGSGEMäß parke. Gibt es eine Vorschrift, welch definiert wie nahe man an einer Einfahrt parken darf?
Ich würde mich sehr über die genau definition, wie weit man gehen darf freuen.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Sprich doch einfach mit dem Nachbarn der die Einfahrt nutzt, ob er sich durch deine neue Parkposition behindert fühlt und erklär ihm warum du dazu gezwungen bist.
Alles andere stinkt nach Ärger
35 Antworten
Zitat:
@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:18:27 Uhr:
So, nur mal so zur Info. Bild 1 ist die Einfahrt zu dem Haus und hier steht schon mal der VAN vor dem rechten Eingang, wo das silberne Fahrzeug steht. Bild 2 der Garagenhof, da stand der VAN bis zum abgesenkten Bordstein. Die beiden restlichen Fotos zeigt die Straße hier, die an "guten" Tagen zugeparkt ist und es schwierig ist, überhaupt einen Parkplatz zu finden. Wenn dann noch jemand für 2 parkt ...
Ich hoffe, dass die Situation nun verständlicher ist?
Verständlicher? Nö. Die Straße ist derart breit, dass ich da überhaupt kein Problem erkennen kann, bis an die Bordsteinabsenkung zu parken. Und wo e bei einer halbleeren Straße ein Problem sein soll, einen Parkplatz zu finden, sehe ich auch nicht.
Fahr mal in eine Großstadt, z.B. Köln oder München, und versuch da mal in der Altstadt zu parken. Dann weißt du irgendwann, was alles geht und was nicht. Und wo andere 10 mal rangieren müssen, kommt der geübte Anwohner in 1 Zug rum.
Dir will doch keiner an die Karre pinkeln. Die stünde mir eh zu einsehbar da rum.
Aber wenn du lang und breit über deine Situation schwadronierst, dann extra noch Bilder machst und hier einstellst....ähm meinste nicht, dass es dann auch ein wenig an dir liegt, wenn über dich geschrieben wird?
Zitat:
@birscherl schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:31:46 Uhr:
Verständlicher? Nö. Die Straße ist derart breit, dass ich da überhaupt kein Problem erkennen kann, bis an die Bordsteinabsenkung zu parken. Und wo e bei einer halbleeren Straße ein Problem sein soll, einen Parkplatz zu finden, sehe ich auch nicht.Zitat:
@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:18:27 Uhr:
Die beiden restlichen Fotos zeigt die Straße hier, die an "guten" Tagen zugeparkt ist und es schwierig ist, überhaupt einen Parkplatz zu finden. Wenn dann noch jemand für 2 parkt ...Fahr mal in eine Großstadt, z.B. Köln oder München, und versuch da mal in der Altstadt zu parken. Dann weißt du irgendwann, was alles geht und was nicht. Und wo andere 10 mal rangieren müssen, kommt der geübte Anwohner in 1 Zug rum.
Nur noch mal zum nachlesen gefettet. Du hast auf die Uhr geschaut? Die Fotos sind von 11 Uhr und nicht abends gegen 17 Uhr ... Da sieht es hier ganz anders aus und breit? Wie definierst du breit? Wenn 2 Fahrzeuge nicht mehr aneinander vorbei kommen?
Zitat:
@BMWRider schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:33:21 Uhr:
Dir will doch keiner an die Karre pinkeln. Die stünde mir eh zu einsehbar da rum.
Aber wenn du lang und breit über deine Situation schwadronierst, dann extra noch Bilder machst und hier einstellst....ähm meinste nicht, dass es dann auch ein wenig an dir liegt, wenn über dich geschrieben wird?
Liebschen, wenn MIR
asozialesParken nachgesagt wird, darf ich vielleicht die Situation aufbröseln?
Ansonsten könnten wir schon längst zum Thema zurück gekommen sein. Es macht offensichtlich mehr Spaß sich mit mir zu beschäftigen ... nur zu ...
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Thema ist doch lange geklärt. Bis 3 mal Rangieren ist hinzunehmen. Je nach Gericht auch etwas mehr. Aber in einem Zug muss man nicht rein oder raus kommen.
Moin!
Von einer Regel, man müsse beim Parken neben Einfahrten einen gewissen Abstand zum Einfahrtsrand einhalten, ist mir nichts bekannt.
Wenn z.B. aufgrund gegenüber der Einfahrt geparkter Fahrzeuge ein Ausparken nicht möglich wäre, müsste der Einfahrt-Eigentümer sich um ein entsprechendes Parkverbot neben oder gegenüber seiner Einfhrt bemühen (solange letzteres nicht ohnehin aufgrund der Straßenbreite gegeben wäre).
Solange dies nicht der Fall ist, kann man m.E. direkt an (aber eben nciht vor) der EInfahrt parken.
Einfacher: was kann ich dafür, wenn der Bursche die Einfahrt zu schmal gebaut hat?
Was die Sichtbehinderung betrifft, so ist diese seitens des Einfahrt-Eigentümers hinzunehmen, solange das geparkte Fahrzeug dort parken darf.
Ggf. muss er sich einweisen lassen.
Off topic: Dieses Geheule kennt man ja aus diversen älteren Cities. Da ich aber genauso KfZ-Steuern bezahle, parke ich so, dass es, zur Not gerade eben noch, legal ist und fertig. Ich suche mir doch nicht eine halbe Stunde lang einen anderen Parkplatz, weil irgendwer möglicherweise(!) nicht fahren kann oder ein für seine Einfahrt zu großes Auto gekauft hat.
Gruß,
M. D.