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Definition Zugeparkt?

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 20:06

Hi,

hab mal ne Frage. Vor meiner Wohnung befinden sich nicht viel Stellplätze, ein Stellplatz ist zwischen der Einfahrt des Nachbarn und dem Bürgersteig. Der Bürgersteig wird hinter der Parklücke wieder breiter. Wenn ich mein PKW in diese Parklücke hinein stelle, dann ist meine fordere Stoßstange etwa auf gleicher höhe wie der Rechte Rand der Einfahrt. Damit die Nachbarn aber besser in die Einfahrt hinein und hinausfahren können habe ich mein Auto immer etwa 0,5m weiter nach hinten geparkt, so dass die Hinteren Räder auf dem Bürgersteig stehen, was eigentlich egal ist da eh viel Platz ist. Nun hat aber der Nachbar sich beschwert dass meine hinteren Räder immer auf dem Bürgersteig stehen und die Polizei gerufen, welche mir ein Strafzettel verpasst haben. Bei mir selbst hat er sich nicht beschwert.

Nun meine Frage: Wenn ich mein PKW nun 0,5m weiter nach vorne Parke stehe ich zwar nicht vor der Einfahrt, jedoch wird dem Nachbarn die Ein- und Ausfahrt erschwert. Gilt dies bereits als zugeparkt, bin ich dann im Fehler, oder ist das OK, wenn er zwar nicht mehr so gut rein und raus kommt ich die Einfahrt jedoch nicht zugeparkt habe? Ich bin der Meinung dass wenn ich wegen ihm ein Strafzettel bekomme, er nun damit leben muss dass ich ab jetz ORDNUNGSGEMäß parke. Gibt es eine Vorschrift, welch definiert wie nahe man an einer Einfahrt parken darf?

Ich würde mich sehr über die genau definition, wie weit man gehen darf freuen.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Sprich doch einfach mit dem Nachbarn der die Einfahrt nutzt, ob er sich durch deine neue Parkposition behindert fühlt und erklär ihm warum du dazu gezwungen bist.

Alles andere stinkt nach Ärger

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Sprich doch einfach mit dem Nachbarn der die Einfahrt nutzt, ob er sich durch deine neue Parkposition behindert fühlt und erklär ihm warum du dazu gezwungen bist.

Alles andere stinkt nach Ärger

Zitat:

… Ich würde mich sehr über die genau definition, wie weit man gehen darf freuen.

Ich hol schon mal Popcorn … :D

Alles andere wurde schon hier besprochen:

http://www.motor-talk.de/.../...und-neben-ein-ausfahrten-t3876910.html

Zusammenfassung: Es gibt keine verbindlich einzuhaltende Regelung, nur einzelne Urteile, die sich auch noch widersprechen.

wenn dort eine parklücke ist, und du schon wegen ihm so geparkt hast,es ihm aber nicht passt,dann parke och ganz normal in der parklücke.

wenn er dann nicht mehr rein oder raus kommt, sein problem.

wenn dort ne parklücke ist,darf sie auch benutzt werden.

evtl haste sogar glück und du bekommst demnächst vom nachbarn ne neue stoßstange gesponsert :D

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 16. Oktober 2014 um 22:33:56 Uhr:

Sprich doch einfach mit dem Nachbarn der die Einfahrt nutzt, ob er sich durch deine neue Parkposition behindert fühlt und erklär ihm warum du dazu gezwungen bist.

Alles andere stinkt nach Ärger

Manche Leute sind im wahren Leben einfach lebensunfähig.

Wenn Du ncht in der Einfahrt stehst sondern nur davor und der Nachbar die Ausfahrt noch mit zumutbarem Aufwand (das beinhaltet dreimaliges Rangieren) verlassen kann, dann stehst Du noch richtig. Vor einem abgesenkten Bordstein dürftest Du aber nicht mehr stehen.

Was zugeparkt ist definiert der Fahrer des zugeparkten PKW und klingelt an der Türe des zuparkers. Teuer wird es erst, wenn die Polizei mit ihm einer Meinung ist. Dazu gibts auch ein nettes Bild.

Oh-mein-gott-komplett-zugeparkt-405165

Hi,

kürzeres Auto kaufen Problem gelöst ;)

Ich glaub ohne Bild kann man das schlecht sagen.

Ich würde mich allerdings nicht länger um die Belange dieses Nachbarn kümmern. ;)

Gruß Metalhead

Nach meiner Meinung und per Definition ist "Zugeparkt", wenn der Zugeparkte seinen Wagen nicht mehr ausparken kann um seine Fahrt anzutreten. Kann er noch raus, ist er nicht zugeparkt. Dann wäre es ggf. eine Behinderung.

am 17. Oktober 2014 um 7:24

Hier habe ich die gleiche Situation. Allerdings ist auf der gesamten Straße, mit einseitigem Parkstreifen, Parkraumnot. Habe ich den Firmenwagen, stelle ich den auch, wenn frei ist, so nahe wie möglich an die Ausfahrt. Allerdings gibt es noch einen breiten Gehweg.

Einmal hat sich die Tochter des Vermieters beschwert, sie könnte beim raus fahren nichts sehen. Ok, ein VW-Bus oder Transit sind ja auch "etwas" undurchsichtig. Steht da ein PKW sieht es schon anders aus. :rolleyes:

Alles in allem würde ich mir da auch keine großen Kopp machen. Wie bereits geschrieben, ist es ein Stell/Parkplatz und da darf dann jeder Berechtigte stehen/parken.

Wenn der Nachbar sich gestört fühlt, kann er ja etwas sagen. Nur, wenn er MICH wegen einer Parksituation mit einem Rad bereits auf dem Gehweg angeschissen hätte ... ok.

Fährt der Nachbar RÜCKWÄRTS oder VORWÄRTS aus seiner Einfahrt?

am 17. Oktober 2014 um 7:55

Google mal nach Urteilen. Ich meine da gibt es Urteile die sinngemäß in die Richtung gehen "3 Züge sind zumutbar" aber "5 notwendige Züge" sind es nicht mehr (die genauen Zahlen weiß ich nicht mehr. War nur ein Beispiel). Aber wie schon jemand schrieb: Es ist eine Sache wie ein Gericht das sieht - und eine ganz andere wie dein Nachbar das sieht. Sinnvoller ist es dass wie ein Erwachsener mit dem Nachbar zu klären.

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 09:24:54 Uhr:

Einmal hat sich die Tochter des Vermieters beschwert, sie könnte beim raus fahren nichts sehen. Ok, ein VW-Bus oder Transit sind ja auch "etwas" undurchsichtig. Steht da ein PKW sieht es schon anders aus. :rolleyes:

Sorry, aber da würde ich mich auch beschweren. Es ist einfach asozial, sich mit einem Transporter direkt an eine Ausfahrt zu stellen, da der Ausfahrende keine Chance hat, ohne potentielle Gefährundung oder Behinderung in die Strasse einzufahren. Wenn was passiert, dann ist der Ausfahrende der Dumme.

Wer nichts sieht, muss sich einweisen lassen. Was hat das denn mit asozial zu tun, einen Parkplatz bestimmungsgemäß zu nutzen? Seltsame Auffassung …

am 17. Oktober 2014 um 8:17

Zitat:

@jottlieb schrieb am 17. Oktober 2014 um 09:55:20 Uhr:

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 09:24:54 Uhr:

Einmal hat sich die Tochter des Vermieters beschwert, sie könnte beim raus fahren nichts sehen. Ok, ein VW-Bus oder Transit sind ja auch "etwas" undurchsichtig. Steht da ein PKW sieht es schon anders aus. :rolleyes:

Sorry, aber da würde ich mich auch beschweren. Es ist einfach asozial, sich mit einem Transporter direkt an eine Ausfahrt zu stellen, da der Ausfahrende keine Chance hat, ohne potentielle Gefährundung oder Behinderung in die Strasse einzufahren. Wenn was passiert, dann ist der Ausfahrende der Dumme.

Ok, dann teile ich das mal so dem Besitzer des Van mit, der an der Garageneinfahrt gegenüber, so parkt, das man bei der Ausfahrt nix sieht, das er asozial ist. Da konnte ICH nämlich nichts sehen und es hätte mir fast den Kühler gekostet.

Du verwechselst augenscheinlich Realität mit Fiktion. Komm mal hier vorbei und mach dir selbst einen Eindruck von der Parksituation. Absolutes Halteverbot ist für einige Zeitgenossen ein Fremdwort ... ok, andere Baustelle. Aber dem Mitbewohner zu sagen das du ihn als asozial bezeichnest, wird mir eine Freude sein. Warum geht HIER niemanden etwas an.

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