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Definition: Was ist ein Export-TÜV ?

Themenstarteram 23. November 2019 um 12:00

Ersteinmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich es gestern -am Freitag- nicht mehr geschafft habe, in dem Thread:

https://www.motor-talk.de/.../...gs-bericht-vom-kues-t6744390.html?...

zu antworten.

Jedenfalls hatte ich gestern am Freitag noch den Händler angerufen, und nach dem AU-Bericht gefragt.

Er habe diesen nicht, und ein AU-Bericht sei auch nicht notwendig, wenn eine gültige HU vorliegt.

Ich solle einfach am jetzt kommenden Montag mit dem KÜS Hauptuntersuchungsbericht Seite 1 zum Strassenverkehrsamt fahren, und würde den Wagen ganz ohne Probleme zugelassen bekommen.

Seite 2 soll ich nicht vorlegen, die habe er damals im Mai 2019 nur dem Käufer

(also meinem Verkäufer) mitgegeben,

da er die HU Gebühr steuerlich absetzen könne, was er wohl auch getan hat.

Aber Seite 2 soll ich auf keinen Fall beim Strassenverkehrsamt vorlegen, das würde nur Sinnlos Fragen provozieren, und möglicherweise würde ich gezwungen werden, noch eine AU machen zu lassen.

Aber wenn ich einen neuen TÜV bräuchte, so würde er mir diesen für 200 € besorgen,.

Jedenfalls sagte der Händler auch, dass der VW-Passat einen "Export-TÜV" hätte, und bei einem "Export-TÜV" braucht keine AU gemacht werden, man könne aber auch jedes Auto ohne Probleme regulär mit deutschen Kennzeichen zulassen, denn man habe ja den HU-Bericht des bestandenen TÜV.

Jetzt meine Frage, was genau ist ein "Export-TÜV" denn ich höre diesen Ausdruck zum ersten Mal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 23. November 2019 um 13:25:50 Uhr:

Lol. So langsam wirds echt lächerlich.

Wie oft haben die Jungs dir in dem anderen Thread jetzt in Ruhe versucht zu erklären, was du tun sollst? 100x?

Du scheinst echt ein besonders lernresistentes Exemplar zu sein.

Es gibt Menschen die fragen nicht um eine Antwort oder Meinung zu erhalten. Es gibt Menschen die fragen um eine bereits bestehende Meinung bestätigt zu bekommen.

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10 Antworten

Gemeint ist hier wohl eine Hauptuntersuchung für die Beantragung eines Export-Kennzeichens, um das Fahrzeug aus Deutschland auszuführen.

Zitat:

@-KUES- schrieb am 23. November 2019 um 13:00:07 Uhr:

 

Aber wenn ich einen neuen TÜV bräuchte, so würde er mir diesen für 200 € besorgen,.

Der Ausdruck sagt doch alles zu dem windigen Händler. :o:o:o

Lol. So langsam wirds echt lächerlich.

Wie oft haben die Jungs dir in dem anderen Thread jetzt in Ruhe versucht zu erklären, was du tun sollst? 100x?

Du scheinst echt ein besonders lernresistentes Exemplar zu sein.

Die Formulierung "TÜV besorgen" hört sich nicht danach an, das auch Mängel beseitigt werden.

Hättest auch Moorteufelchen eine Nachricht senden können, anstatt eine neues Thema zu eröffnen.

Es fehlt nun der Zusammenhang zur Vorgeschichte.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 23. November 2019 um 13:25:50 Uhr:

Lol. So langsam wirds echt lächerlich.

Wie oft haben die Jungs dir in dem anderen Thread jetzt in Ruhe versucht zu erklären, was du tun sollst? 100x?

Du scheinst echt ein besonders lernresistentes Exemplar zu sein.

Es gibt Menschen die fragen nicht um eine Antwort oder Meinung zu erhalten. Es gibt Menschen die fragen um eine bereits bestehende Meinung bestätigt zu bekommen.

Zitat:

@Legowelt schrieb am 23. November 2019 um 13:26:11 Uhr:

Hättest auch Moorteufelchen eine Nachricht senden können, anstatt eine neues Thema zu eröffnen.

Es fehlt nun der Zusammenhang zur Vorgeschichte.

Vielleicht lassen sich die beiden Threads ja nachträglich zusammenführen. Die chronologische Reihenfolge bliebe dabei ja erhalten.

Zitat:

@-KUES- schrieb am 23. November 2019 um 13:00:07 Uhr:

 

ein AU-Bericht sei auch nicht notwendig, wenn eine gültige HU vorliegt.

Das ist grundsätzlich richtig.

In deinem Fall liegt aber kein gültiger HU-Bericht vor!

 

Zitat:

Ich solle einfach am jetzt kommenden Montag mit dem KÜS Hauptuntersuchungsbericht Seite 1 zum Strassenverkehrsamt fahren, und würde den Wagen ganz ohne Probleme zugelassen bekommen.

Seite 2 soll ich nicht vorlegen,

Natürlich will der Händler nicht, dass du Seite 2 vorlegst, weil damit auf den ersten Blick deutlich wird, dass keine gültige HU vorliegt. Mit nur der Seite 1 besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Sachbearbeiter nicht merkt dass die HU ungültig ist. Was ja vermutlich beim Vorbesitzer schon geklappt hat.

Achtung:

Wenn du mit einer solchen Täuschung die Zulassung erschleichst, machst du dich der mittelbaren Falschbeurkundung strafbar. (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe)

Schon der Versuch wäre strafbar.

Zitat:

und möglicherweise würde ich gezwungen werden, noch eine AU machen zu lassen.

Du musst eine komplett neue HU machen, weil man eine ungültige HU nicht mit einer einzelnen AU zu einer gültigen Untersuchung aufwerten kann. Egal was der KÜS-Prüfer geschrieben hat.

Zitat:

Aber wenn ich einen neuen TÜV bräuchte, so würde er mir diesen für 200 € besorgen,.

Er würde also für rund 90 Euro die notwendigen Reparaturen durchführen lassen?

Das könnte ein guter Preis sein.

Oder das Angebot ist ein Fall für den Staatsanwalt...

Zitat:

Jetzt meine Frage, was genau ist ein "Export-TÜV" denn ich höre diesen Ausdruck zum ersten Mal.

Es gibt keinen "Export-TÜV". Für ein Export-Kennzeichen braucht man genau die gleiche HU wie für eine normale Zulassung auch.

Es gab (bis zum 01.03.2007?) eine eigene Untersuchung für die Export-Kennzeichen, bei der ggf. etwas andere Maßstäbe angelegt wurden. Das ist aber mindestens 12 Jahre her!

Zitat:

-KUES- schrieb am 23. November 2019 um 13:00:07 Uhr:

Ich solle einfach am jetzt kommenden Montag mit dem KÜS Hauptuntersuchungsbericht Seite 1 zum Strassenverkehrsamt fahren, und würde den Wagen ganz ohne Probleme zugelassen bekommen.

[...]

Aber Seite 2 soll ich auf keinen Fall beim Strassenverkehrsamt vorlegen, das würde nur Sinnlos Fragen provozieren, und möglicherweise würde ich gezwungen werden, noch eine AU machen zu lassen.

Hm, auch wenns weder richtig ist noch ich das gerne sage, aber jo, mit etwas Glück KÖNNTE das funktionieren. Auf S. 1 vom Prüfbericht steht ja erstmal fett "HU nach §29 StVZO"...

So-oder-so. Mach' dich bei der nächsten HU auf SCHWERE Mängel gefasst - abgesehen davon wage ich mal den Blick in meine Glaskugel und befürchte, dass dein Auto jetzt bereits schwere Mängel hat und du NICHT SICHER damit unterwegs bist. Hoffentlich fährst du damit nicht noch deine Kinder, falls vorhanden, umher oder so... aber rennen ja auch andere Kinder an/auf der Straße rum. :(

Zitat:

Aber wenn ich einen neuen TÜV bräuchte, so würde er mir diesen für 200 € besorgen

...cool, welcher Händler ist das bitte, hätte hier auch noch so zwei Kandidaten die das bräuchten... :rolleyes:

Zitat:

Jetzt meine Frage, was genau ist ein "Export-TÜV" denn ich höre diesen Ausdruck zum ersten Mal.

...ich kenne das unter "Kartoffeltüv" :rolleyes:

Ich habe nochmal die bis zum 01.03.2007 geltende Rechtsgrundlage herausgesucht, das ist die "Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (VOInt)" (die aber irgendwie eher unter der Abkürzung "IntKfzVO" bekannt zu sein scheint?!)

Diese regelt in §7 Absatz 2 unter anderem (Hervorhebung durch mich):

Soll ein zum Verkehr nicht zugelassenes Kraftfahrzeug, das im Geltungsbereich

dieser Verordnung keinen regelmäßigen Standort haben soll, mit eigener Triebkraft

aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht werden, sind die

Vorschriften der §§ 16 bis 62, des § 72 Abs. 2 sowie die damit im Zusammenhang

stehenden Bußgeldvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit folgender

Maßgabe anzuwenden:

1. Es genügt, wenn die den §§ 30 bis 62 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

entsprechenden Vorschriften erfüllt werden, die in dem Gebiet gelten, in das

das Fahrzeug verbracht werden soll. Das Fahrzeug muss jedoch mindestens

verkehrssicher sein; dies ist grundsätzlich anzunehmen, wenn der nächste Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nach dem Ablauf der Zulassung im Geltungsbereich dieser Verordnung liegt; ansonsten ist eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durchzuführen.

Diese "Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung" kenne ich eben auch als "Untersuchung nach IntKfzVO", hier ging es dann tatsächlich "nur" um die Verkehrssicherheit, die Vorschriftsmäßigkeit spielte keine so große Rolle wie bei einer HU. Eine Abgasuntersuchung war nicht vorgeschrieben.

Teilweise wurde auch eine "echte" HU durchgeführt, die dann aber beim Vorliegen entsprechender Mängel auch mit "EM" abgeschlossen wurde und eben mit der Bemerkung "gegen die Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland bestehen keine technischen Bedenken". Insofern wäre es glatt möglich, dass der Händler da gutgläubig agiert und sein KÜS-Prüfer einfach seit 12 Jahren die geänderte Rechtslage ignoriert...

Die Verfahrensweise steht im anderen Thread.

Geschlossen

Moorteufelchen

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