Definition "Unfallwagen"?

38 Antworten

hallo,

gibt es eine Definition, ab welchem Schweregrad ein wagen als Unfallfahrzeug ausgewiesen werden muss?
ich meine mal gehört zu haben, dass schäden, die nur blechteile betreffen und keinen rahmenschaden mit sich bringen, nicht als Unfallwagen eingestuft werden.
aber stimmt dies?
Oder doch immer Einzelfallentscheidungen?

danke martin

38 Antworten

Das ein fast 20 Jahre altes Auto seine "planmäßige" Lebenserwartung längst überschritten hat bzw. sich im günstigsten Fall am Ende seiner Nutzungszeit befindet und auch eine lange Vorgeschichte aufweist dürfte jedem (sowohl Käufer als auch Verkäufer) klar sein. Trotzdem muss das Fahrzeug den Erwartungen entsprechen, mindestens jedoch sicher sein. Und ich sehe hier weder das eine noch das andere, wenn man den Schilderungen Glauben schenken darf hat man ihm eine Möhre angedreht.
Als Verkäufer tut man gut daran solche "Fahr"zeuge als "Bastlerfahrzeug" zu verticken um nachträglichem Ärger aus dem Weg zu gehen, nicht jeder lässt sich alles gefallen.
Meiner Ansicht nach gibt es aber Autos ab einem bestimmten Alter bzw. Preislage, die kauft man als Sachunkundiger einfach nicht, weder von fragwürdigen Privatpersonen noch von (meist arabischen) Händlern. Besonders nicht von bestimmten Gestalten auf geschotterten Eckgrundstücken mit Flitterdeko.
Fehler sind dazu da um gemacht zu werden, das gehört später zu Deiner Lebenserfahrung...

Ciao!

Zitat:

Fehler sind dazu da um gemacht zu werden, das gehört später zu Deiner Lebenserfahrung...

Tja da hast Du auch recht, aber sowas kann jeden passieren (auch ein 2. mal) und es ist sehr Ärgerlich. Ich handel jetzt auch nach meiner Erfahrung und versuche das bestmögliche daraus zu schöpfen.

Für mich sind 1000€ (Verlust), die ich wohl jetzt locker weniger verlangen kann damit das Auto verkauft wird viel Geld insbesondere in Moment. Das Auto wurde von einen dt. verkauft er machte jetzt auch kein falschen Eindruck. Ich war unter nen kleinen Zugzwang, mein altes Auto kontne ich nicht mehr fahren und brauchte ein neues bevor der Winter bzw der Tüv abläuft meines alten Autos (Rost, techn Mängel machten nen neuen Tüv etwas Kostspielig).

Der Audi hat 1 Vorbesitzer er selbst hatte das Auto nicht angemeldet sondern wie es scheint billig gekauft (Motor defekt) und zusammengeflickt und jetzt an mir verkauft. Bin also der 2 Besitzer des Audis.

Also ich habe Rechtschutz und bin ADAC verischert bzw. mein Vater, da das Auto über ihn läuft (Hauptsächlich wegen den Verischerungsbeiträge gedacht). Anwalt wurde auch schon eingeschalten am Montag muss ich ihn alle Daten die nötigt sind übergeben.
Dann kommt bestimmt ein Gutachter vorbei. Und schließlich weiss ich ob es ein Unfallauto ist oder doch nich bzw wegen den techn Defekten auch noch. Ich werde auf jedenfall nicht locker lassen!

Ich werde euch auf den laufenden halten, danke.

Zitat:

Original geschrieben von Tom 456



Zitat:

Fehler sind dazu da um gemacht zu werden, das gehört später zu Deiner Lebenserfahrung...

Tja da hast Du auch recht, aber sowas kann jeden passieren (auch ein 2. mal) und es ist sehr Ärgerlich. Ich handel jetzt auch nach meiner Erfahrung und versuche das bestmögliche daraus zu schöpfen.

Da stimme ich Dir zu und das ist dass Beste was Du machen kannst, ich drücke die Daumen (hab' ja zwei davon).

Ciao!

Du mußt leider beweisen, daß er von den Beschädigungen wußte. Einen Vorschaden muß man nicht umbedingt bemerken und das nutzen viele Verkäufer zu ihrem Vorteil aus. Meiner Meinung nach wußte der Verkäufer ganz genau, was mit der Karre ist.

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Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Du mußt leider beweisen, daß er von den Beschädigungen wußte. Einen Vorschaden muß man nicht umbedingt bemerken und das nutzen viele Verkäufer zu ihrem Vorteil aus. Meiner Meinung nach wußte der Verkäufer ganz genau, was mit der Karre ist.

Frage ist wie man sowas überhaupt klar stellen kann bzw. beweisen kann...

Allerdings hat er das ganze Auto neulackiert (er ist Lackierer), da könnte man davon ausgehen (Gericht), dass er es gesehen haben muss. Was auch immer, ich werde es am Montag sehen hab erstmal ein kostenloses Beratungsgespräch mit mein zukünftigen Anwalt.

Sofern ich richtig informiert bin ist es völlig Belanglos ob er wußte oder nicht ob er as Auto von 1. Besitzer als Unfallfrei gekauft hat oder was auch immer er ist verpflichtet es anzugeben, falls er es nicht schriftlich festhält, weil er es versäumt hat oder absichtlich oder auch es selbst nicht wußte befreit ihn das nicht. Und müsste theorethisch von Kaufvertrag Rücktreten können bzw. der Kaufvertrag ist somit ungültig, mehr will ich ja auch net.

Entscheident ist nur noch ob es sich bei den Beschädigungen auch eindeutig um ein Unfallauto handelt, besser gesagt was der Gutachter feststellen wird.

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