Definition / Einschränkung Anhänger für Sportzwecke / Tiertransporte
Hi!
Wie begründet sich die Einschränkung "nur Anhänger für Sportzwecke / Tiertransporte" bei einer Auflastung?!
Letztlich bleiben 1,8 Tonnen exakt 1,8 Tonnen am Haken,egal ob ein "normaler" Anhänger am Haken dran ist oder z.B. ein Pferdetransporter mit grünem Kennzeichen,also vom technischen her gesehen.
Und die Häufigkeit des Transportes ist bei einem Pferdehänger eher deutlich höher als bei einem normalen Anhänger,der vielleicht nur alle paar Wochen mal genutzt wird.
Kann mir das Jemand plausibel erklären?
Gruß,Martin
Beste Antwort im Thema
Warum denn nicht, wenn auf dem Pkw-Trailer ein Rallye-Auto steht. Oder ein Oldtimer für den Kfz-Veteranensport...
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Warum denn nicht, wenn auf dem Pkw-Trailer ein Rallye-Auto steht. Oder ein Oldtimer für den Kfz-Veteranensport...
Ich versteh dein Problem aber abschließend wird dir deine Frage nur der/diejenige beantworten können der es Einträgt! Also ab zum TÜV/KÜS oder wie auch immer sie heißen und abklären!
Zitat,eine Seite vorher-
Ansonsten ein Foto dieser Dokumentation machen und einstellen.
das würde alles Erklären,was da steht!
"nur Anhänger für Sportzwecke / Tiertransporte" ist nur Steuerlich und Versicherungsrelevant.
Hat aber mit dem Aufbau nichts zu tun.
z.B. Ein Auto-Trailer. Benutze ich diesen Ausschließlich zum Transport von Rally- und Rennautos, kann ich mir den Zusatz "für Sportzwecke" eintragen lassen. Bekomme ein Grünes Nummernschild und zahle keine Versicherung und Steuer. Darf aber nur Rally- und Rennautos zu und von den Renn-, Übungsstrecken transportieren. Ein Abschleppen eines auf der Straße liegengebliebenen KFZ ist Steuerhinterziehung und Fahren ohne Versicherungsschutz.
Lasse ich diesen Zusatz nicht eintragen, zahle ich zwar Steuer und Versicherung. Darf aber alles, was auf den Trailer passt transportieren.
Eine Anhängelasterhöhung bei Anhänger mit geringen Luftwiderstand. Ist rein technisch. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto auf dem Trailer eine Rennauto ist oder ein auf der Straße liegengebliebenes Auto ist.
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Bei meinem Auto stand "nur für Sportzwecke" tatsächlich im TÜV-Gutachten für die erhöhte Anhängelast (von 1600 auf 1800 kg). Der Sachverständige, bei dem ich war, hat den Sinn aber auch nicht gesehen und das in seinem Gutachten (für die Zulassungsstelle) weggelassen.
Hi T5-Power,
ich habe noch diese Antwort vom TÜV Rheinland bekommen (der TÜV Süd hat mich dorthin verwiesen):
"Sehr geehrter Herr Nok,
leider habe ich nicht die umfängliche Berechtigung, das von Ihnen zitierte Gutachten Nr. 16TG0400-00 einzusehen. Es wäre schön, wenn Sie mir eine Kopie dieser Unterlage und der entsprechenden Zulassungsbescheinigung zukommen lassen können.
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten und Tieren für Sportzwecke, sind Anhänger, die spezielle bauliche Einrichtungen oder Ausstattungen aufweisen, sodass damit bestimmte Sportgeräte oder Tiere für Sportzwecke transportiert werden können.
Somit sind Anhänger, die zum Transport von Sportbooten, Segelflugzeugen, Rennmotorrädern, Rennwagen, Rennrädern, Turnierpferden oder Schlittenhunden und Rettungsbooten verwendet werden, Spezialanhänger i.S.d. Verordnung.
Trotzdem wäre es gut, wenn ich die genaue Formulierung des besagten Gutachtens einsehen könnte. Ggf. sind weitere Rahmenbedingungen zu beachten.
Freundliche Grüße"
Grüße, Nok
Das ist aber auch ein lustiger Laden:
Die lassen Fragen zu ihrem eigenen Gutachten von einem Mitarbeiter beantworten, der das Gutachten der eigenen Firma nicht einsehen darf und deswegen nur ein paar nichtssagende Allgemeinplätze in die Antwort schreibt?!
genau, und das ist Antwort nachdem ich ihm das Gutachten geschickt habe:
"an dieser Stelle ist es empfehlenswert, wenn Sie eine Technische Prüfstelle in Ihrer Nähe aufsuchen, den Kollegen vor Ort dieses Anliegen unter Vorlage der Dokumentation schildern, um dann die erforderlichen, im Gutachten beschriebenen Rahmenbedingungen prüfen zu lassen."
Zitat:
@kat2 schrieb am 22. Juli 2019 um 18:41:38 Uhr:
Warum denn nicht, wenn auf dem Pkw-Trailer ein Rallye-Auto steht. Oder ein Oldtimer für den Kfz-Veteranensport...
Mein Papa hat von Daimler-Benz eine Freigabe bekommen, für Oldtimertransporte.
Wenn er Oldtimer transportiert, darf er 1500kg statt der normalen 1200kg ziehen...
Die Freigabe ist allerdings Fahrzeuggebunden (Fahrgestellnummer steht drinnen).
Wenn ich mich recht erinnere, hat MB in den Endsechzigern beim W108 mit diesen Mätzchen angefangen.
Offenbar wollte man so die eigenen Kleinlastwagen etwas "pushen" ... bei anderen Herstellern gab es das damals meines Wissens nicht. Die größeren Opel, Ford etc. durften jedenfalls unabhängig vom Verwendungszweck ziehen.
Wo der technische Grund dahinter ist, weis ich nicht, aber Daimler Benz hat sich schon immer sehr für Sport/Freizeitzwecke eingesetzt, egal ob dass im Skibereich oder im Pferdebereich war, da wo eben die gut betuchte Kundschaft ihre Freizeit verbringt 🙂
Dazu hatten die Daimler schon immer mit die höchsten Anhängelasten. Das war allerdings auch recht einfach, weil die Mercedes Konstruktiv am schwersten waren. Max. Anhängelast ist ja beim PKW dass zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges...
Deswegen sind / waren die Autos auch beim fahrenden Volk so beliebt 🙂
Die Beschränkung auf Sport- und Tiertransporte gab es häufig für die, bei Bauern beliebten Diesel in der Heckflosse, dem /8, oder dem W123. Die dürften als 200D, oder 220D nur 1500kg ziehen. Bei den größeren Motorisierungen wurden die 1900kg Anhängelast ohne Beschränkungen eingetragen. Bei den Diesel war das erst ab dem 240D, ohne Einschränkungen möglich.
Gruß
Jürgen
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 7. August 2019 um 19:27:15 Uhr:
Mein Papa hat von Daimler-Benz eine Freigabe bekommen, für Oldtimertransporte.
Wenn er Oldtimer transportiert, darf er 1500kg statt der normalen 1200kg ziehen...
Die Freigabe ist allerdings Fahrzeuggebunden (Fahrgestellnummer steht drinnen).
Gilt denn die DB-Freigabe auch für zukünftige Oldtimer ? 😉
Zitat:
@kat2 schrieb am 8. August 2019 um 17:38:37 Uhr:
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 7. August 2019 um 19:27:15 Uhr:
Mein Papa hat von Daimler-Benz eine Freigabe bekommen, für Oldtimertransporte.
Wenn er Oldtimer transportiert, darf er 1500kg statt der normalen 1200kg ziehen...
Die Freigabe ist allerdings Fahrzeuggebunden (Fahrgestellnummer steht drinnen).Gilt denn die DB-Freigabe auch für zukünftige Oldtimer ? 😉
Nein, sie gilt nur für Oldtimer, nicht für Neu oder Gebrauchtwagen.
Wobei die Freigabe aus um 1980 ist, wo der Begriff eines Oldtimers gesetzlich noch gar nicht definiert war...
Wobei sich die Frage nicht mehr stellt, denn das Fahrzeug ist zwar bis heute dass einzige Fahrzeug mit Anhängerkupplung, fährt aber in der Regel nur Bauschutt & Grünschnitt, usw. usf.
In dem Moment wo ein Autoanhänger zu ziehen ist, nimmt er mit meinem Anhänger gleich dass passende Zugfahrzeug mit, mein 124er Kombi darf 2,1 Tonnen ziehen (plus Stützlast nach alter DIN Norm) und mein 1977er Diesel Mercedes 3,5 Tonnen...
Moin Moin !
Zitat:
Die Beschränkung auf Sport- und Tiertransporte gab es häufig für die, bei Bauern beliebten Diesel in der Heckflosse, dem /8, oder dem W123. Die dürften als 200D, oder 220D nur 1500kg ziehen. Bei den größeren Motorisierungen wurden die 1900kg Anhängelast ohne Beschränkungen eingetragen. Bei den Diesel war das erst ab dem 240D, ohne Einschränkungen möglich
Der Witz dabei: Das galt nur für die nachträgliche Anhängelasterhöhung!
Wenn der Landwirt eine Heckflosse neu kaufte und wollte eine AHK mit 1900 kg , bekam er die auch , aber nur ab Werk!
Ich hatte auch mal eine Flosse 200D mit Maulkupplung , Anhängelast waren 4 t mit der Einschränkung " nur Schaustelleranhänger bis 25 km/h" !
MfG Volker