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defekter lkw ab wann wird stillgelegt nationalität?

Themenstarteram 21. September 2008 um 9:00

möchte gerne wissen wie des genau abläuft wenn der lkw von den grünen rausgezogen wird und in die mangel genommen wird.

stell mir das so vor:

lkw wird rausgezigen polizei kontrolliert tachoscheiben ladungssicherung ladung anhänger und zugmaschine. und stehlt mängel fest an dem fahrzeug also ab in die werkstatt da wird der lkw dann vom personal durchgeschaut und dann? bußgeld zahlen und weiter fahren? bußgeld zahlen raparieren weiterfahren oder wie genau läuft des ab? und macht des nen unterschied ob der lkw aus deutschland kommt oder aus nem anderen land?

was is wenn ich so nen lkw der von der polizei bemängeld wurde unrepariert wieder fahren lass?

Beste Antwort im Thema

Wenn die Polizei Technisches am Fahrzeug bemängelt, dann bedeutet das, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges verwirkt ist, da die entsprechenden technischen Voraussetzungen fehlen. Bevor die Mängel nicht repariert wurden - und das muss nachgewiesen werden - gibt es kein Weiterfahren! Das Inbetriebsetzen von Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis stellt eine Straftat dar. Es kommen aber weitere Straftaten hinzu, wenn man andere dazu anstiftet oder nötigt, ein solches Fahrzeug in Betrieb zu setzen. Weiterhin fehlt jeglicher Versicherungsschutz, was auch eine Straftat darstellt. Da kommt also Einiges zusammen.

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Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Matze was soll denn deine Antwort jetzt hier mit dem Thema zu tun haben ???????????

WAS DAS SOLL???

wenn du das nicht weist na dann kannn ich dir nicht helfen .....

das ist schon alles passiert was ich hier sage wobei ihr ja eh nicht glaubt, aber der polizist der das fahrzeug entstempelt hat und dannach mitm lkw quer durch berlin fahren!!! hat lassen arbeitete kurze zeit dannach im innendienst und dannach gar nicht mehr ....

Matze, wie wäre es für die Zukunft, wenn Du mal versuchen würdest, in verständlichem Deutsch zu schreiben?

Sachen, die man mal auf dem Autohof gehört hat, sind sehr oft geschönte oder verbrämte Stories, die von nächsten zum übernächsten Erzähler dann mal im Sinne der "stillen Post" etwas ganz anderes aussagen als die Tatsachen.

Ich kenne die Arbeitsweise gerade der Berliner Polizei im Allgemeinen und des ZVD (Zentraler Verkehrsdienst) im Besonderen recht gut. Die technischen Überprüfungen (incl. der Rolbrett-Übungen) vor Ort werden von den Letzgenannten vorgenommen.

Eine Entstempelung vor Ort geschieht in der Regel nur aus folgenden Gründen:

  • Fahrzeug ist zur Zwangsstillegung ausgeschrieben wegen nicht bezahlter Steuer
  • Fahrzeug ist zur Zwangsstillegung ausgeschrieben wegen nicht bezahlter Versicherung
  • Fahrzeug ist zur Zwangsstillegung ausgeschrieben wegen nicht erfolgter Halter- oder Standortumschreibung
  • Fahrzeug ist zur Zwangsstillegung ausgeschrieben wegen erheblicher Überziehung der vorgeschriebenen technischen Überprüfungen

Diese Maßnahmen erfolgen ausschließlich nach mehrfachen Aufforderungen sowie einer Betriebsuntersagung durch das zuständige Straßenverkehrsamt.

  • Kennzeichen und/oder Fahrzeugdokumente passen nicht zum Fahrzeug
  • Kennzeichen und/oder "Stempel" sind gefälscht
  • Fahrzeugdokumente sind gefälscht

Hierbei werden (gesiegelte) Kennzeichen und Fahrzeugdokumente eingezogen, da diese für das nachfolgende Strafverfahren als Beweismittel benötigt werden, das Fahrzeug wird in der Regel sichergestellt.

Die Versetzung eines Beamten in den Innendienst erfolgt in der Regel nur als Folge von laufenden oder mit Bestätigung des Vorwurfes abeschlossenen internen Ermittlungen sowohl disziplinarrechtlicher als auch strafrechtlicher Art.

Die Möglichkeiten, die zur Beendigung des Dienstverhältnisses als Beamter auf Lebenszeit führen können, kannst Du hier selbst nachlesen.

Gerade in Berlin werden einige Aufgaben (ZVD, ZOS, GeSa) allerdings auch von Angestellten im Polizeivollzugsdienst wahrgenommen, die Möglichkeiten zur Beendigung des Dienstverhältnisses sind dabei etwas weniger streng gefaßt.

In beiden Fällen aber wird es wegen eines einmaligen "einfachen" Verfahrens- oder Formfehlers nicht zu einer Entlassung aus dem Polizeidienst kommen, wenn da nciht noch strafrechtliche Aspekte hinzu kommen.

@meramdo

Find ich krass das der Cop den Lkw mit zwei kaputten Spannbändern am Kessel hat weiterfahren lassen. Unverantwortlich. Wenn der Kessel runterfliegt wissen wir hier ja wohl alle was passiert.

Zum Thema bürokratischer Aufwand bei einem Ausländer. Warum sollte der denn höher sein? Der zahlt doch vor Ort und damit ist die Sache erledigt.

Ich muss sagen die ganze Lkw Technik ist ein Thema das mir sehr am Herzen liegt. Bei so einem 40 t. müssen einfach die Bremsen funktionieren und die Lenkung einwandfrei reagieren. Den Spruch ob der Bulle Sex hatte oder nicht find ich auch ganz schön daneben muss ich sagen. Ich denke mal hier im Forum gibt es genug Fahrer, Spediteure usw. die eine Familie zu Hause haben. Jetzt stellt euch doch einfach mal vor (sofern ihr das Glück habt ein Wochenende zu Hause zu verbringen) ihr macht einen schönen Ausflug mit Frau und Kindern im Pkw und wie es ja oft genug vorkommt steht ihr im Stau. Seid vielleicht auch noch die Glücklichen, die am Stauende stehen dürfen. Dann kommt der Sattelzug dessen Bremsen nicht funktionieren und der zu allem Überfluss auch noch ganz gut beladen ist mit seinen ca. 85 -90 Sachen von hinten an. Er will vielleicht noch bremsen aber (um meramdo nochmal anzusprechen) genau in diesem Moment reist der Kessel ab, fliegt die schon x-fach durchgrissene Bremsscheibe auseinander, springt der total marode Spurstangenkopf ab. Egal wie auf jeden Fall kann der Kollege seinen Truck nicht mehr abbremsen und kachelt euch voll hinten rein. Für die Familienmitglieder ist es das dann gewesen und für die Leute im Auto vor euch vermutlich auch noch. Kommt doch viel zu oft vor das am Stauende Familien ausgelöscht werden und ich finde das absolut bodenlos das so etwas passieren muss weil der technische Zustand des Lkw nicht in Ordnung war. Wacht bitte mal auf und überlegt euch in einer ruhigen Stunde ob die 160 euro die ein neuer Kessel kostet das Wert sind Familien oder Familienväter, Tanten, Omas, Schwestern, Brüder auszulöschen?? Und es ist ja jetzt auch nicht so das so ein Lkw eine riesen Knautschzone hat so dass dem Fahrer da nie was passiert. So ein Lkw kann ganz schnell zur Waffe werden. Natürlich auch wenn der Fahrer einschläft oder Zeitung liest usw. Nur die Technik scheint ja offensichtlich immer keinen zu interessieren.

Für diejenigen die das Thema ein bissl interessiert gibt es ein gutes Buch von Burkhard Köhler das heisst "Mängelerkennung an Lkw und Nutzfahrzeugen". Da ist für die Fahrer der Umfang der Abfahrtkontrolle genau beschrieben und ne Checkliste für diese ist auch drin.

Ich dachte bisher immer, dass die Lkw aus Osteuropa die schlimmsten sind (aufgrund der Statistik im o. g. Buch), aber die Deutschen sind wohl auch keine Engel.

@zuspaet: Wenn Du einen von der Polizei, BAG oder sonstigen abgestellten Lkw vom Hof fahren lässt, ohne das er repariert wurde hängst Du voll mit drin wenn was passiert oder der nochmal angehalten wird.

Zitat:

Original geschrieben von Citymaus

 

Find ich krass das der Cop den Lkw mit zwei kaputten Spannbändern am Kessel hat weiterfahren lassen. Unverantwortlich. Wenn der Kessel runterfliegt wissen wir hier ja wohl alle was passiert.

Also ein "Bild" Reporter hätte es auch nicht besser hingebracht. :D

Für solche "faktischen" Reportagen hat die DB früher Bargeld bezahlt :p

Was passiert wenn die Luft ausgeht? Die Ladung kommt nicht rechtzeitig an weil der LKW mitten auf der Kreuzung stehen bleibt...

Das Nennt sich Federspeicherbremse und wird schon seit dem 50ern eingebaut und zwar Gestetzesmässig....

Nicht jedes kaputte Leuchtbirnle am LKW erfordert sofortige Stillegung. Noch führt es zur Ausrottung ganzer Sippenschaften...

Aus den vorherigen Beiträgen wird klar, was wir ja schon wussten, das Polizisten auch nur Menschen sind.

Die Vorschriften sind zum Teil komplizierter als sie sein müssten und nicht jeder Fahrer passt auf Kleinigkeiten auf wie er sollte.

In den meisten Fällen ist eine Fahrt zur Werkstatt durchaus vertretbar, wenns sein muss mit Polizeibegleitung.

Oftmals sind die Beanstandungen nicht praktische Sicherheit sondern Verletzungen irgendeiner Vorschrift.

Dafür dürfte wohl ein Mangelschein ausreichen.

Ganz Nebenbei: Zwei Drittel aller Unfälle zwischen LKW und PKW werden vom PKW verursacht.

Mit anderen Worten der schnellste Weg gefährliche Unfälle zu verhindern wäre ein Totales PKW Verbot auf Öffentlichen Strassen.....

Gruss, Pete :)

Ach so und weil das so ungefährlich ist ist das dann wohl Geldmacherei vom TÜV bzw. der Dekra oder wie sie noch alle heißen, dass defekte Spannbänder als erhebliche Mängel eingestuft werden. Ich war der Meinung wenn der Kessel runterfliegt macht die Bremse zu. Da ich kein Mechaniker bin lasse ich mich da gerne korrigieren, aber wenn Du 80 fährst und auf einmal die Bremse zu macht könnt ich mir schon vorstellen, dass man da auch die Kontrolle verlieren kann.

mal andersrum gefragt habt ihr das schon mal mit erlebt wenn der lkw mit federspeicherbremse gebremmst wird??

Der Bremsweg ist deutlich länger ,vor allem bei den älteren modellen propiert es selbstmal, auf freier strecke am besten abgesperrt ,aus vollbeladen aus 90 und Handbremse ,

ihr werdet erstaunt sein warum diese spannbänder ein erheblicher Mangel sind mfg Hannes

Erstensmal ging es nicht nur um Spannbänder sondern alle möglichen "Mängel"

Zweitens behauptet ja auch niemand das das nicht ein erheblicher Mangel ist.

Drittens hab ich das schon gemacht, ist sehr spassig :)

Viertensmal wollte ich nur darauf hinweisen das Probleme nicht mit polemischer Panikmache gelöst werden,

sondern mit klaren Kopf bei Allen beteiligten.

Ein Polizist ( wie im Beitrag von Merando beschrieben) der eine LKW erlaubt mit provisorischen spannband zur nächsten Werkstatt zu fahren begeht nicht Beihilfe zum Massenmord.

Er hat einfach einen kühlen Kopf behalten.

Es wurde ja auch nicht erwähnt was für ein Strafzettel, Mangelliste oder was auch immer ausgeschrieben wurde.

Die Frage in dem Falle ist aber: Warum hat der Fahrer das Nicht bei der Morgenprüfung gesehen?

Wenn er es gesehen hat und es dem Chef gemeldet hat warum hat ihn der Chef nicht sofort zur nächsten Werkstatt geschickt? Hat der Chef ihn zur Werkstatt geschickt warum ist er nicht dahin gefahren?

Oder war er auf dem Weg zur Werkstatt und der Polizist hatte keine Lust alle Strassen zu sperren und ihn mit Blaulicht und Sirene dahin zu begleiten?

Für mich sind da viel mehr Fragen als wie nur loszulegen mit: Sollte, Hätte, Müsste....

Zitat:

Original geschrieben von Citymaus

@meramdo

Find ich krass das der Cop den Lkw mit zwei kaputten Spannbändern am Kessel hat weiterfahren lassen. Unverantwortlich. Wenn der Kessel runterfliegt wissen wir hier ja wohl alle was passiert.

Spanngurt rum und ab gehts in die Werkstatt, wo soll da das Problem sein? Wenn du 2 Spanngurte anstatt der Kesselbänder hin bindest hebt das genau so gut, ist besser als gar nichts, der Kessel fliegt deswegen nicht runter. Du willst ja nicht von Moskau nach Paris damit fahren, sondern auf direktem Weg in die nächste Werkstatt. Was willst du sonst machen wenn du mitten im Nirgendwo stehst? Notdienst rufen um die Kesselbänder zu wechseln? Der Bindet dir deinen Kessel genauso hoch und sagt fahr mir hinterher in die Werkstatt. Irgendwo drausen wechselt dir keiner die Kesselbänder. Oder bestellst du dann gleich einen Tieflader?

 

Wir haben da schon ganz andere Sachen gemacht. Radlagerschaden an einem Auflieger, voll ausgeladen, die Defekte Achse mit dem Flaschenzug hochgebunden und dann ging es ab in die Werkstatt. Die Polizei wollte gar nichts wissen, die fuhr vor uns her.

am 22. September 2008 um 18:08

convoybudy,

die geschichte ist keine autohof geschichte,

sondern von nem arbeitskollegen von meim dad wurde festgestellt das die 2. achse vom anhänger fast keine bremswirkung hat, der fahrer packt sein werkzeugkasten aus und stellt die bremsen nach, in der zeit entstempelt die polizei den anhänger, und läst ihn dann abschleppen, dann kam ne 2achs zm und zog den anhänger entstempelt durch berlin...

passierte vor 8 jahre,

achja, das unternehmen welchem der anhänger gehörte hat dannach geklagt, und hat recht bekommen 1. der fahrer ist gelernter mechaniker 2. darf der pozilist den anhänger gar nicht entstempeln 3. darf er ihn entstempelt nicht durch berlin ziehen lassen sondern muss auf ein tieflader geladen werden

am 22. September 2008 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von Citymaus

Ach so und weil das so ungefährlich ist ist das dann wohl Geldmacherei vom TÜV bzw. der Dekra oder wie sie noch alle heißen, dass defekte Spannbänder als erhebliche Mängel eingestuft werden. Ich war der Meinung wenn der Kessel runterfliegt macht die Bremse zu. Da ich kein Mechaniker bin lasse ich mich da gerne korrigieren, aber wenn Du 80 fährst und auf einmal die Bremse zu macht könnt ich mir schon vorstellen, dass man da auch die Kontrolle verlieren kann.

Selbst wenn wenn der Kessel von Kreis 3 abfliegt, wird beim Zugfahrzeug durch ein Rückschlagventil eine Bremsung durch den Federspeicher vehindert.

Auch ist es ein Unterschied ob ich einen erheblichen Mangel am Fahrzeug habe, (selbst mit dem darf ich fahren), oder ob unmittelbare Verkehrsgefädrung vorliegt.

 

 

Zitat:

Zitat von Jimlif:

mal andersrum gefragt habt ihr das schon mal mit erlebt wenn der lkw mit federspeicherbremse gebremmst wird??Der Bremsweg ist deutlich länger ,vor allem bei den älteren modellen propiert es selbstmal, auf freier strecke am besten abgesperrt ,aus vollbeladen aus 90 und Handbremse ,

ihr werdet erstaunt sein warum diese spannbänder ein erheblicher Mangel sind mfg Hannes

Das mag ja sein, aber was wenn es Nass ist und dein Fz. leer? Das würde ich dann doch liebernicht ausprbieren ;)

 

Das Rückschlagventil hat seine Berechtigung und dies wird nicht umsonst bei der HU und bei der SP geprüft.

Hallo Citymaus und Co.,

ich habe nicht nur einen SP Schein, sondern auch die Sachkundigen-Prüfung für einige Sachen, und ich denke ich habe nach fast 20 Jahren Schrauben genug Erfahrung zu entscheiden was geht und was nicht. Ich hatte schon LKW auf der Rolle, die von der Polizei auf den Hof gebracht wurden. Da gingen von 10 Bremsen nur noch eine richtig, zwei machten so bischen rum, und der Rest hatte gerade Pause. Da wird es einem dann anders, da ist ein runter hängender Luftkessel echt Pillepalle. Denn was soll da passieren? Solange er nicht auf der Straße schleift, die Leitungen noch dicht sind, wird die Bremsanlage nicht beeinträchtigt. Wenn er also mit einem Gurt hochgebunden wird, kann man beruhigt bis zur nächsten Werkstatt fahren, wenn nicht sogar bis auf den Hof.

Was das festhalten von auf dem Hof abgestellten Fahrzeugen betrifft, da sollte man die Hände ganz still halten. Der Fahrer kann, wenn er es will vom Hof fahren. Man kann nur die Polizei informieren. Anders ist es wenn das Fahrzeug verwahrt werden soll, dann ist man in der Pflicht. In dem Fall ist dann sicher aber auch das Fahrzeug gegen das Wegfahren entsprechend gesichert.

Gruß Ronald

Themenstarteram 23. September 2008 um 15:56

danke scho mal für die vielen infos. is echt gut sowas zu wissen:)

Nachdem ich hier einige Beiträge gelesen habe, kam ich nicht umhin mich anzumelden, um Antworten aus erster Hand zu geben.

Es ist völlig korrekt, dass die Polizei nicht aus freien Stücken Kennzeichen entstempeln darf. Eine solche Anordnung zu treffen liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der jeweiligen Zulassungsbehörden (§ 5 FZV = Fahrzeug-Zulassugsverordnung). Die Polizei darf hier nur im Rahmen der Amtshilfe tätig werden.

Völliger Quatsch ist, dass ein entstempeltes Fahrzeug nicht auf Anordnung der Polizei geschleppt werden darf, um es beispielsweise zu einem Sachverständigen zur Durchführung eines technischen Gutachtens zu verbringen.

Wann kann aber nun ein Fahrzeug stillgelegt werden?

Stilllegen bedeutet, dass die Weiterfahrt bis zur Behebung sicherheitsrelevanter Mängel untersagt werden kann oder aber im Rahmen eines einzuleitenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens die Sicherstellung/Beschlagnahme zur Erstellung eines technischen Gutachtens erfolgt. Nach der TechKontrollV ist es aber auch möglich den nächst geeigneten Prüfstützpunkt aufzusuchen, um dort eine Untersuchung nach § 29 StVZO durchführen zu lassen.

Selbstverständlich werdet ihr völlig verschiedene Vorgehensweisen antreffen, wenn es um die Art der Durchführung einer technischen Kontrolle, um die Intensität und um die Bewertung festgestellter Mängel und die sich daraus ergebenen Maßnahmen geht. Abhängig ist dies oftmals vom Wissensstand des Beamten, aber auch von den persönlichen Erfahrungen. Das ist genauso wie beim Berufsstand der Kraftfahrer, auch da gibt es erhebliche Unterschiede. So gibt es Kraftfahrer aus Leidenschaft, die ihren 40 Tonner hegen und pflegen, als wäre es ihr eigener und da gibt es Kraftfahrer, die nicht im Ansatz verstanden haben, welche Verantwortung sie mit ihrem Fahrzeug gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern haben und die nicht verstanden haben, dass das Fahrzeug ihr Arbeitsmittel ist, mit dem sie ihr Geld verdienen. Wenn ich Unternehmer wäre, würde ich Kraftfahrer, die sich nicht im Ansatz um ihr Fahrzeug kümmern, wieder entlassen. Sorry, wenn das hart klingt, aber bei dem was ich täglich erlebe musste sich zwangslüfig so eine Meinung herausbilden. Was mich auch immer wieder erschreckt, ist der oftmals ausgesprochen schlechte Wissensstand, was die Fahrzeugtechnik betrifft.

Einen wichtigen Punkt möchte ich hier unbedingt mal ins Feld führen. Ein Polizeibeamter unterliegt der Garantenstellung aus dem Strafgesetzbuch (§ 13 StGB), genauso wie eine Kindergärtnerin. Das bedeutet, würde eine Kindergärtnerin ihrer Aufsichtspflicht gegenüber der ihr anvertrauten Kinder nicht nachkommen und dem Kind passiert etwas, es verletzt sich oder kommt sogar zu tode, dann würde sie sich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung oder einer fahrlässigen Tötung, begangen durch Unterlassen, verantworten müssen. Wenn ein Polizsit ein Fahrzeug mit erheblichen technischen Mängeln weiter fahren lässt und es kommt beispielsweise wegen eines ausgefallenen ABS zu einem folgenschweren Verkehrsunfall, dann kann er deshalb haftbar gemacht werden. Immer wenn also ein Mangel vorliegt, der befürchten lässt, dass das Fahrzeug auch im Falle einer Gefahrenbremsung oder eines AUsweichmanövers in einen Unfall verwickelt werden könnte, ist die Weiterfahrt zu untersagen oder nur unter Auflagen zu gestatten, z. B. einen losen Druckluftbehälter mit Zurrgurten zu sichern.

Übrigens, wenn ich dazu komme, dass ein Kraftfahrer ein liegengebliebenes Fahrzeug versucht instandzusetzen, untersage ich ihm erst einmal jede weitere Handlung. Hintergrund ist, dass Notreparaturen an der Bremsanlage eben nur Notreparaturen sind und ein baldiger erneuter Ausfall nicht auszuschließen ist. Ich möchte mich als Spezialist auf diesem Gebiet schon gerne selbst überzeugen. Bisher habe ich ausschließlich unsachgemäße Instandsetzungsversuche feststellen müssen.

Das soll es erst einmal gewesen sein, leider ist das Thema nicht mit wenigen Worten umfassend zu erläutern.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Wenn die Polizei Technisches am Fahrzeug bemängelt, dann bedeutet das, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges verwirkt ist, da die entsprechenden technischen Voraussetzungen fehlen.

Hier muss ich nochmal nachsetzen. Nein, die Betriebserlaubnis ist nicht verwirkt, wenn die Polizei technische Mängel feststellt. Wann die Betriebserlaubnis erlöschen kann, ist abschließend in § 19 StVZO geregelt. Ein Erlöschen wegen technischer Mängel kann nur dann eintreten, wenn eine aktive Handlung zum technischen Mangel geführt hat, nämlich eine Änderung stattgefunden hat. Eine Änderung kann nur durch den Anbau, Abbau oder Umbau von Fahrzeugteilen vorliegen. Ich möchte diese komplizierte Rechtsmaterie hier nicht noch weiter vertiefen, werde aber versuchen dies an einem Beispiel zu verdeutlichen.

 

An Anhängern und Sattelanhängern > 3,5 t zGG müssen seit 01.10.1994 selbsttägig nachstellende Gestängesteller verbaut sein, so genannte automatische Gestängesteller. Nun ist immer wieder festzustellen, dass aus Kostengründen diese gegen manuelle Gestängesteller ausgetauscht werden. Es findet also eine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO statt. Ist deshalb schon die Betriebserlaubnis erloschen? Hier muss man wissen, dass es nunmehr drei Alternativen im § 19 Abs. 2 StVZO gibt, wann bei einer Änderung die Betriebserlaubnis erlöschen kann. Das sind

 

  1. die Veränderung der Fahrzeugart (Beispiel: Bus in Lkw)
  2. eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist (= zukünftig möglicher Schadenseintritt)
  3. eine Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens

 

Die 1. und 3. Alternative scheidet selbstredend aus, verbleibt die 2. Alternative. Ob die Betriebserlaubnis nun erloschen ist, hängt davon ab, ob die manuellen Gestängesteller regelmäßig und rechtzeitig vor Erreichen eines zu großen Kolbenhubes nachgestellt werden oder nicht. Werden sie nicht rechtzeitig nachgestellt, dann verändert sich neben dem Zeitverhalten der Bremsanlage (verlängerte Ansprechdauer der Radbremsen), u. Umständen auch die Bremsleistung oder die jeweiligen Radbremsen können bei Erwärmung der Bremstrommeln völlig ausfallen. Das Ergebnis kann nur lauten, werden die Bremsen regelmäßig und rechtzeitig fachgerecht nachgestellt, ist die Betriebserlaubnis nicht erloschen, es liegt aber ein unvorschriftsmäßiger Zustand vor, der mit 25 € geahndet werden kann. Findet keine Nachstellung statt, ist die Betriebserlaubnis erloschen, die Verkehrssicherheit ist wesentlich beeinträchtigt, es werden 100 € und 3 Pkt. fällig.

 

Sind automatische Gestängesteller verbaut, die Nachstelleinrichtung aber verschlissen und ohne Funktion, liegt zwar ein erheblicher Mangel vor, der sogar bis zur Verkehrsunsicherheit führen kann, die Betriebserlaubnis ist hiervon aber nicht berührt. Die Rechtsfolge bleibt die gleiche, 100 € und 3 Pkt. für den Fahrer, sofern er den Mangel bemerken kann.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Das Inbetriebsetzen von Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis stellt eine Straftat dar. Es kommen aber weitere Straftaten hinzu, wenn man andere dazu anstiftet oder nötigt, ein solches Fahrzeug in Betrieb zu setzen. Weiterhin fehlt jeglicher Versicherungsschutz, was auch eine Straftat darstellt. Da kommt also Einiges zusammen.

Nein, es liegt keine Straftat vor, es bleibt bei einer Ordnungswidrigkeit

Es kommen auch keine weiteren Straftaten hinzu, max. weitere Ordnungswidrigkeiten.

Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, lediglich eine Gefahrenerhöhung i. S. v. § 23 VVG (Versicherungs-Vertragsgesetz) kann vorliegen, was zu einer Leistungsbefreiung im Kaskaoschutz und zu einem Regressanspruch in der Haftpflichtversicherung führen kann.

am 17. November 2008 um 17:43

hi mängel spezi,

ich nehm mal an das du vom kontrollorgan bist wie man so schön sagt??

in letzter zeit hat es sich gehäuft das bremszylinder am anhänger kaputt gegangen sind (membran) und dadurch natürlich die luftabgehauen ist, wir haben 40t züge meist nur 1-2-3-4t ladung drauf und dann soll der fahrer mit 2-3 kabelbindern den bremsschlauch abbinden um noch an unserren standort zu kommen und da dann den bremszylinder wechseln zu können (direktfahrt also nicht noch zuerst entladen usw), da ist es doch nicht schlimm wenn 1bremse von 10 nicht funktioniert oder ???

Selbstverständlich ist es besser den Bremsschlauch abzuklemmen, um einem starken Druckverlust entgegenzuwirken, da somit nur eine Radbremse betroffen ist und nicht die gesamte Bremsanlage. Wenn allerdings ein Mangel festgestellt wird, so ist das Fahrzeug umgehend aus den Verkehr zu ziehen. Dies kann zum nahe gelegene Betriebssitz oder aber zur nahe gelegene Werksatt sein. In jedem Fall ist die Fahrgeschwindigkeit aber zu minimieren, d. h. das Fahrverhalten ist dem jeweiligen Mangelzustand anzupassen.

Würde aber ein Sattelzug auf der BAB mit 80 bis 90 km/h angetroffen und der Fahrer hat zuvor die Bremse notdürftig "instandgesetzt" wären die Folgen schon verheerend. Da hier Vorsatz vorliegt, würden 200 € und 3 Pkt. zu buche schlagen. 

Es geht hierbei auch nicht nur um die zu erreichende Abbremsung. Vielmehr sind weitere Umstände zu beachten.

  • ist eine gelenkte Achse betroffen? (= Eigenlenkverhalten durch einseitige Bremsung)
  • ist eine sensierte Achse betroffen (ABS/EBS) (= es fehlt die Sensierung des Rades wodurch die mitgeregelten Räder (2 Sensoren-Systeme) ebenfalls nicht geregelt würden.

Zu beachten ist auch, dass zum normalen Fahrbetrieb auch eine Gefahrenbremsung gehört. Jeder kann jederzeit in eine solche Situation geraten, auch wenn er schon 20 Jahre unfallfrei gefahren ist.

Ich kann also nur empfehlen, bei einer defekten Membrane die nächste Werkstatt aufzusuchen und nicht noch hunderte Kilometer bis zum Betriebssitz zu fahren. Man riskiert eine heftige Anzeige.

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