Deaktivierung des DPFs prüfen?
Hallo zusammen,
ich habe ein großes Problem und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann.
Mein Mann und ich haben eine Odysee an Reparaturen an unserem T5 Bus hinter uns.
Es wurde so ziemlich alles getauscht, vom AGR, Kupplung, DPF, Austauschmotor etc.
Auf Garantie wurde auch 4x der Turbolader getauscht, weil immer wieder Diesel ins Motoröl gelangt ist.
Der Bus ist nun abgemeldet...
Jetzt zu meiner Frage, sollte die Werkstatt den DPF deaktiviert haben, könnte man das herausbekommen?
Danke für Eure Infos!
76 Antworten
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. Januar 2020 um 16:06:32 Uhr:
Ich würde jetzt versuchen, auch den Gutachter in die Haftung zu bekommen.
Kurzes Update: wir haben den Werkstattleiter angerufen welcher beim Gutachten dabei war. Er hat gleich angegeben, dass der DPF aus dem Motorsteuergerät programmiert wurde. Sein Hinweis, dem Anwalt auf den Tisch legen, der wisse schon wie damit vorzugehen ist.
Also nachdem ich den Anhang gesehen habe: unter einem Gutachten verstehe ich etwas Anderes. Wie auch vorher schon gesagt, fehlt der wichtigste Teil.
Zitat:
@Ualbr schrieb am 21. Januar 2020 um 12:47:54 Uhr:
?
Ich habe bereits mit dem Gutachter Kontakt aufgenommen und schriftlich um Vervollständigung gebeten, besonders hinsichtlich der Schlussfolgerungen. Mündlich sprach er von Manipulation, die er aber nicht verschriftlichen wird, lt. eigener Aussage. Es ist tatsächlich so, dass über der Werkstatt, welche wir verklagen plötzlich ein großes Schild dieser Prüfstelle hängt. Also kommt Dir das auch alles komisch vor?
Wenn er unverkennbare Anzeichen einer Manipulation erkennt und diese nicht schriftlich niederlegen will, muss er seine Anerkennung als Gutachter abgeben. Er muss muss sich im Übrigen auch mal die Finger schmutzig machen oder das die Werkstatt machen lassen, wenn es zur Ergebnisfindung erforderlich ist, vor allem wenn es auch branchenüblich ist. Und maßgeblich wichtige Informationen des Meisters nicht wiederzugeben und schon gar nicht zu berücksichtigen legt schwer den Verdacht nache, dass er nicht neutral arbeitet, wozu vereidigte Gutachter verpflichtet sind, evtl. macht er sich sogar strafbar. Er weiß das natürlich, insofern kann es durchaus sinnvoll sein ihn noch einmal freundlich und bestimmt um ein diesmal "fachgerechtes" Gutachten zu bitten. Wenn er früh genug merkt, dass es für ihn nicht nur um viel Ärger, sondern auch um seinen Beruf gehen könnte, kommt ihr vielleicht doch noch ganz schnell an ein richtiges Gutachten.
Und um euch mal die scheinbar vorhandene Ehrfurcht zu nehmen:
Gutachter sind keine Götter, sondern lediglich Leute, die aufgrund ihrer Ausbildung das Recht zugesprochen bekommen, Gutachten zu erstellen. Nichts anderes als fachlich versierte Dienstleister also, die ihrererseit vor allem strengen Regeln der Neutralität unterworfen sind.
Zitat:
@Multilo schrieb am 21. Januar 2020 um 16:45:23 Uhr:
Und maßgeblich wichtige Informationen des Meisters nicht wiederzugeben und schon gar nicht zu berücksichtigen legt schwer den Verdacht nache, dass er nicht neutral arbeitet, wozu vereidigte Gutachter verpflichtet sind, evtl. macht er sich sogar strafbar.
Und was für die TE noch viel wichtiger ist: Er haftet für die Schäden, die aus diesem Verhalten resultieren.
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Man darf bei alledem aber nicht vergessen, dass solche Sachen sich vor deutschen Gerichten gerne mal über mehrere Jahre hinziehen kônnen, was viel Zeit, Geld und vor allem Nerven kostet. Und was am Ende raus kommt, ist auch nicht sicher, selbst wenn Änwälte gern so tun. Der Anwalt selbst "gewinnt" immer, auch wenn seine Klienten verlieren.
Deshalb kann es mitunter besser sein, eine möglichst schnelle und nötigenfalls dafür nicht ganz so gute Lösung in Kauf zu nehmen.
Ich habe bis jetzt alle Beiträge zu diesem Thema mit verfolgt und komme ,wie sicher alle anderen auch,nicht aus dem Kopfschütteln heraus!
Was mir absolut nicht in den Kopf geht,ist die Tatsache,warum man ein Steuergerät nach Motortausch umprogrammiert und da vmtl.,absichtlich oder durch Unwissen,den DPF ausgeladen hat!Wenn es ein baugleicher Motor ist,wäre diese Aktion also vollkommen unsinnig.Und da ja laut Protokoll der Differenzdruck gleich Null war/ist,muss also der Filter nicht zwingend leer sein,er wird von der Software einfach nicht mehr erkannt und das qualmen rührt dann sicher aus dem Kuddelmuddel von Motor und aktueller/falscher Software auf dem MSG her!Ich bin kein Motorspezialist,aber mein logisches Denkvermögen läßt mich zu dieser Aussage verleiten(für informative Tipps bin ich offen)!
Das einfachste wäre doch jetzt natürlich,softwareseitig alles auf original zu setzen,der Motor scheint ja offensichtlich i.O. zu sein!
Leider ist die ganze Sache nun ein Gerichtsfall und da muss alles so bleiben,wie im letzten Stadium begutachtet und das kann,wie schon erwähnt,dauern!Mein Streitfall ging 9 Monate!
Als äußerst fragwürdig sehe auch ich die Verbindung zwischen Werkstatt und Gutachter und der Umstand,das bei einer Probefahrt mit dem Werkstattleiter plötzlich alles o.k.war,häääh....????
Wie auch schon weiter oben erwähnt,ist also ein Gutachten zum Gutachten von einer 3.,unberührten und fachlich kompetenten Person notwendig,nur stellt sich da die Frage,wohin die Reise kostenmäßig noch gehen soll,was aber sicher Aufgabe der Gerichtsbarkeit ist,das festzustellen!
Und wenn er sauber raus programmiert wäre, sollte sich dass mit der Ölverdünnung durch den zusätzlich eingespritzten Diesel eigentlich erledigt haben. Allerdings ist dann der neue DPF sinnlos.
Und wenn ein neuer DPF verbaut wurde, warum wurde er dann raus programmiert?!
Da ist doch einiges nicht stimmig.
Zitat:
@Multivancfca schrieb am 21. Januar 2020 um 21:11:25 Uhr:
Ich habe bis jetzt alle Beiträge zu diesem Thema mit verfolgt und komme ,wie sicher alle anderen auch,nicht aus dem Kopfschütteln heraus!
Was mir absolut nicht in den Kopf geht,ist die Tatsache,warum man ein Steuergerät nach Motortausch umprogrammiert und da vmtl.,absichtlich oder durch Unwissen,den DPF ausgeladen hat!Wenn es ein baugleicher Motor ist,wäre diese Aktion also vollkommen unsinnig.Und da ja laut Protokoll der Differenzdruck gleich Null war/ist,muss also der Filter nicht zwingend leer sein,er wird von der Software einfach nicht mehr erkannt und das qualmen rührt dann sicher aus dem Kuddelmuddel von Motor und aktueller/falscher Software auf dem MSG her!Ich bin kein Motorspezialist,aber mein logisches Denkvermögen läßt mich zu dieser Aussage verleiten(für informative Tipps bin ich offen)!
Das einfachste wäre doch jetzt natürlich,softwareseitig alles auf original zu setzen,der Motor scheint ja offensichtlich i.O. zu sein!
Leider ist die ganze Sache nun ein Gerichtsfall und da muss alles so bleiben,wie im letzten Stadium begutachtet und das kann,wie schon erwähnt,dauern!Mein Streitfall ging 9 Monate!
Als äußerst fragwürdig sehe auch ich die Verbindung zwischen Werkstatt und Gutachter und der Umstand,das bei einer Probefahrt mit dem Werkstattleiter plötzlich alles o.k.war,häääh....????
Wie auch schon weiter oben erwähnt,ist also ein Gutachten zum Gutachten von einer 3.,unberührten und fachlich kompetenten Person notwendig,nur stellt sich da die Frage,wohin die Reise kostenmäßig noch gehen soll,was aber sicher Aufgabe der Gerichtsbarkeit ist,das festzustellen!
Guten Morgen und erstmal vielen Dank für die vielen Beiträge und Inputs! Ich sag einfach mal was ich als absoluter Laie denke:
Fakt ist, die Werkstatt hat nach umfassenden Reparaturen den Bus nicht instand setzen können. Auf meiner letzten Fahrt mit dem Bus leuchteten sowohl die Motorkontrollleuchte, der Vorglühdraht blinkte und der Motor ging in den Notlauf.
Danach bin ich mit dem Bus nicht mehr gefahren und habe mir einen Anwalt gesucht.
Mein Anwalt bat der Werkstatt noch einen letzten, wenn auch schon den 5. Nachbesserungsversuch, zu gewähren.
Aus dem Schreiben der Anwälte ist zu entnehmen, dass die Werkstatt als Fazit des Nachbesserungsversuch mitgeteilt hat, dass die Schwungscheibe (bisher nicht Bestandteil der Reparaturen) verschlissen sei. Weiterhin tauchten neue Fehlermeldungen nach Aussage der Werkstatt auf (Luftmassensensor und Saugrohrdrucksensor) welche zuvor auch noch nicht repariert wurde. Somit war der Nachbesserungsversuch abgeschlossen. Da nichts repariert wurde, müsste der Zustand ja derselbe sein, wie bei meiner letzten Fahrt.
Der Gutachter konnte während der Testfahrt keine aktiven Kontrollleuchten feststellen- komisch!
Das klingt jetzt vielleicht wie eine Verschwörungstheorie, aber wenn ich den DPF deaktiviere, habe ich doch dwn Nebeneffekt, dass die Motorkontrolleuchte und der Notlauf des Wagens verhindert wird. Wenn er dann einem Gutachter vorgeführt wird, womit ja zu rechnen war bei einem Gerichtsprozess- kann dieser natürlich meine Aussage mit den immernoch vorhanden aktiven Kontrollleuchten und dem Notlauf des Wagens nicht bestätigen. Da der Fehlerspeicher leer war, ist die Schlussfolgerung, dass meine Aussagen nicht bestätigt werden konnte. Das ist Stand jetzt.
Nun habe ich gestern noch einmal mit dem Werkstattleiter telefoniert, der bei dem Gutachten anwesend war. Dieses Telefonat habe ich aufgezeichnet (ich weiß das ist nicht legal), damit ich den genauen Wortlaut wiedergeben kann um den Gutachter schriftlich seine Aussage übermitteln zu können. Der Werkstattleiter ging natürlich davon aus, dass das auch so in dem Gutachten steht, er konnte ja nicht wissen, dass in dem Gutachten die Schlussfolgerungen ziemlich dürftig sind, da er es ja nicht zu lesen bekommt. Jetzt heißt es warten!
Ohne den überaus korrekten Teilinformationen der Vorschreiber ins Wort fallen zu wollen, ist IMHO die (juristische) Lösung viel einfacher :
Als Folge der Manipulation im Motorsteuergerät, die von dem verantwortlichen KFZ Meister gegenüber dem vom Gericht bestellten Sachverständigen bestätigt wurde, ist der Partikelfilter nicht mehr überwacht, das heisst es findet keinerlei Regeneration mehr statt. Unbeachtlich der technischen Folgen ( Verstopfung des DPF, steigender Abgasgegendruck, erhöhter Kraftstoffverbrauch, Ausfall aller Turbolader) ist der einfacher greifbare Sachverhalt doch folgender :
Die allgemeine Betriebserlaubnis des KBA dieses Fahrzeugs ist als Folge dieser Manipulation erloschen ! Somit ist der werksvertraglich geschuldete Zustand ( Fahrzeug, das fehlerfrei fährt und GESETZESKONFORM mit der Typzulassung beim KBA übereinstimmt ) schon einmal nicht erreicht und somit der Mangel sowie der daraus folgende Beseitigungsanspruch eindeutig.
Ich kann mir nicht vorstellen, das der Auftragnehmer ein Schreiben vorlegen kann, in dem sinngemäß steht
".... der Auftraggeber wünscht die Stilllegung des DPF bzw. der Regeneration desselben. Ihm Ist bekannt, das damit nicht nur die Typzulassung des Fahrzeuges erlischt, das Fahrzeug somit innerhalb der EU nicht mehr betrieben werden darf sondern auch, das technische Defekte als Folge des steigenden Abgasgegendrucks bis zu einem vollständigen Motor/DPF/Oxy-Katalysator/Turboladerdefekt möglich sind. Der Auftraggeber ist sich all dieser Folgen bewusst, beauftragt diese technische Veränderung trotzdem und stellt die Werkstatt vor allen Folgen dieses Auftrags frei ( keinerlei Garantie oder Sachmängelhaftung) …"
Ein Gerichts-Gutachter darf immer nur die gestellten Fragen beantworten, Ausforschungsgutachten sind nicht zulässig !
Sind die Fragen, die Ihm vom Gericht ( und / oder von den beiden Parteien des Gerichtsverfahrens) gestellt wurden, schlecht oder unvollständig formuliert, geht das gesamte Verfahren in die Hose !!!
Folgende Fragen würden möglichweise dem Juristen zu einer Entscheidungsfindung weiterhelfen, diese können von beiden Parteien ( ggf. kostenpflichtig) bis zur Vorlage des Gutachtens bei Gericht dem Gericht zur Weiterleitung an den Gutachter noch nachgereicht werden !
(a) ist es zutreffend, das der technisch verantwortliche KFZ Meister des Auftragnehmers während der Gutachtenerstellung dem Gerichts-Sachverständigen gegenüber die Deaktivierung der DPF Regeneration des streitgegenständlichen Fahrzeugs durch Ihn selbst bzw. durch Mitarbeiter der Werkstatt eingeräumt hat ?
(b) entspricht das Fahrzeug daher nach den Arbeiten des Auftragnehmers überhaupt noch der KBA Typenzulassung als Grundlage der Betriebsfähigkeit ?
(c) darf dieses Fahrzeug im aktuellen Zustand gesetzeskonform in der BRD betrieben werden ?
(d) wenn nicht, wer hat diesen Umstand/Mangel zu verantworten ?
(e) welche Maßnahmen gemäß VW TPI/Werksvorgaben sind erforderlich, um den geschuldeten rechtskonformen und mängelfreien Zustand wieder herzustellen ?
(f) welche Kosten einer VW Vertragswerkstatt sind zu der vollständigen Mängelbeseitigung erforderlich ?
Alle jetzt neu aufgetretenen angeblichen Defekte diverser Sensoren sind Grenzwertüberschreitungen der zulässigen Messwerte als Folge der Deaktivierung der DPF Regeneration. und des damit viel zu hohen Abgasgegendrucks, der zunächst eine Unterschreitung des tatsächlichen Ladedrucks im Motor trotz entsprechender Anforderungen durch das MSG hervorruft. Ein Turbolader kann verdichtungsseitig nur maximal die Verdichtungsarbeit leisten, die auf der Abgasseite als Energiedifferenz zwischen vor und nach Turbolader zur Verfügung steht. Steigt der Abgasgegendruck als Folge DPF Beladung, so sinkt entsprechend die entsprechende Arbeitsmenge im Turbolader.
Als Folge geht die tatsächliche Verbrennungsluftmasse soweit zurück, das diese ausserhalb der Kennfelder des MSG liegt. Da das MSG keinerlei (plausible) Erklärung hat, werden die Messwerte der Sensoren folglich als "falsch" und der entsprechende Sensor als defekt ausgewiesen : alles Unsinn !!!
Auch wenn das MSG eine DPF Regeneration nicht mehr ansteuert, sollte das Auslesen des entsprechenden Messwerteblocks im Motorsteuergerät bei laufendem Motor einen Rückschluß auf den aktuellen Beladungszustand ermöglichen. Dies ist aber eigentlich unnötig.
Wenn der Sattel am Fahrrad zu hoch ist, löst das Luftablassen aus den Reifen das Problem nicht wirklich !
Alle reden von künstlicher Intelligenz : ein wenig mehr natürliche Intelligenz würde manchmal schon reichen...
Grüße
Tron
@ualbr Sei vorsichtig was du hier über irgendwelche nicht erlaubten Aktionen von dir gibst. Auch wenn man schnell das Gefühl haben kann, wir wären hier unter uns: Hier kann jeder mitlesen!
Fakten und persönliche Meinungen sowie Vermutungen hier zu diskutieren ist ansonsten natürlich völlig legal, jedenfalls solange keiner verleumdet wird.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass der Gutachter vom Gericht bestellt worden ist?
Kann du nicht vielleicht einmal das KOMPLETTE Gutachten (vor allem die Fragestellung) einstellen? Namen usw. geschwärzt, wie gehabt.
OK : Ich bin von einem Gerichtsgutachter ausgegangen.... ein Privatgutachten ist vor Gericht ein Parteigutachten und daher nicht verwertbar !Ein solches Privatgutachten ist aber möglicherweise sinnvoll, um zusammen mit einem (hoffentlich kompetenten) Juristen das selbständige Beweisverfahren mit den richtigen Fragen soweit erfolgreich durchzuziehen, das das Hauptsacheverfahren, in dem es über die Schadenssumme und um die Zahlung an den Geschädigten geht, nur noch Formsache ist.
Manchmal lässt sich ein solches Hauptsacheverfahren vermeiden, da es vorkommt, das der Verursacher bereits nach dem Vorliegen des Beweisgutachtens zahlt um sich die Kosten des Hauptsacheverfahrens zu sparen.
Viel Erfolg
Tron
Zitat:
@AAM-Besitzer schrieb am 21. Januar 2020 um 09:11:11 Uhr:
Bild 11 sieht interessant aus.Hat denn nun schonmal jemand in den DPF reingeschaut?!
Wieso sieht es interessant aus? Weil man keine verschweisste Naht sieht?
Zitat:
@Ualbr schrieb am 26. Januar 2020 um 20:45:11 Uhr:
Zitat:
@AAM-Besitzer schrieb am 21. Januar 2020 um 09:11:11 Uhr:
Bild 11 sieht interessant aus.Hat denn nun schonmal jemand in den DPF reingeschaut?!
Wieso sieht es interessant aus? Weil man keine verschweisste Naht sieht?
Verschweißte Naht? Nee, eher wegen den Schläuchen, Adaptern und provisorisch angebrachten Sensoren.
Zitat:
@AAM-Besitzer schrieb am 26. Januar 2020 um 20:50:40 Uhr:
Zitat:
@Ualbr schrieb am 26. Januar 2020 um 20:45:11 Uhr:
Wieso sieht es interessant aus? Weil man keine verschweisste Naht sieht?
Verschweißte Naht? Nee, eher wegen den Schläuchen, Adaptern und provisorisch angebrachten Sensoren.
War auf einem falschen Bild, sorry!