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DDR Regelung

Themenstarteram 19. Juni 2012 um 18:28

Hallo Leute,

habe mal ein paar Fragen bezüglich der 60 km/h Regelung für die DDR Regelung:

Ich bin zurzeit auf der Suche nach einer Enduro 50 cm³ Crossmaschine und habe bald den Führerschein Klasse B.

 

1. WARUM ist diese Sonderregelung überhaupt eingeführt worden? Warum darf man also mit einer Maschine vor Bj. 1991, 60 km/h fahren und später 50 km/h bzw. 45 km/h ?

2. Gilt diese Regelung für Ausnahmslos ALLE Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ und nicht mehr als 5 PS Leistung oder nur die die damals in der DDR gebaut worden? (Natürlich mit deutscher Straßenzulassung)

3. Habe momentan 3 Favoriten: Die Beta RR 50, die Yamaha DT 50 und die Derbi Senda 50. Bis jetzt habe ich nur die Yamaha DT 50 vor Bj. '91 gefunden, aber mein erster Kandidat ist die Beta. Gibt es diese oder vergleichsweise Enduros auch vor Bj. '91? Wenn ja, wo? (Vorzugsweise, aber nicht unbedingt zwingend neu)

4. Gehören die Enduros zu den Kleinkrafträdern, bei denen das Motto "Draufsetzen, Losfahren" ist oder sind diese genauso Wartungsbedürftig die die etwas neueren Roller mit etwas älterem Baujahr?

5. Sind diese Ausnahmen gedrosselt? Kann ich also (ja, auf eigene Gefahr) diese Entdrosseln oder muss da Tuning ran?

Edit.: 6. Kann ich mit den Straßenreifen auch halbwegs gescheit durchs Gelände fahren oder bräuchte ich dafür richtige Stollenreifen?

 

Beim durchlesen habt ihr sicherlich gemerkt, dass ich noch etwas jünger bin und wenn ihr euch Fragt, warum ich mir nicht einfach einen Roller hole, gebe ich die Antwort, weil ich als 18 Jähriger nicht zu jung geschätzt werden möchte wenn ihr versteht was ich meine :D

Hoffe auf eure Antworten und Dankeschön schonmal im Vorraus

Gruß, FamouZz_Freak

Beste Antwort im Thema
am 20. Juni 2012 um 1:26

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich habe den Eindruck, dass hier etwas schief läuft (oder ich habe es nicht ganz erfasst).

Zunächst zur Frage, warum es diese DDR-Regelung gibt:

Das nennt sich "Besitzstandswahrung". In der DDR durften die Mopeds eben 60 km/h fahren. Nach der Deutschen Einheit galt auch auf dem Gebiet der DDR "Westrecht", d. h., die DDR-Mopeds hätten eigentlich nicht mehr mit dem Moped-Führerschein und Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, weil im "Westen" 50 km/h galt (bzw. jetzt 45 km/h mit 50 km/h-Regelung für Mopeds/Roller, die vor 2002 in Betrieb genommen wurden). Da wäre dann mindestens der Führerschein 1b (heute A1) erforderlich gewesen + großes Kennzeichen mit Anmeldung, regelmäßigen TÜV etc. - Viele ehemalige DDR-Bürger hätten also ihre Mopeds, die vor der Einheit gebaut worden sind, nicht mehr fahren dürfen; und davon gab es eine ganze Menge! Aus diesem Grund hat man also die DDR-Mopeds "legalisiert" und erlaubt, dass diese trotz 60 km/h weiter mit dem Mopedschein (heute Klasse M, bald AM) gefahren werden dürfen. Die DDR-Regelung gilt für Fahrzeuge, die bis zum 28.02.1992 in Betrieb genommen worden sind. 28. Februar 1992 wurde vermutlich gewählt, weil die Mopedfabrik Simson in der DDR weiterhin ihre alten Modelle produzierte und man einen fließenden Übergang in den Westmarkt ermöglichen wollte; insbesondere ist da an den Abverkauf des schon produzierten Lagerbestandes zu denken (nur meine Vermutung). Eine Drosselung der DDR-Fahrzeuge erfolgte nach meiner Kenntnis zu keiner Zeit. Drosselung ist eher ein Thema für Mofaroller oder 125er und eher erst ab Mitte der 1990er ein Thema geworden (Erhöhung von 80 ccm auf 125 ccm in 1996 mit Blick auf zukünftige EU-Führerscheine ab 1999; Zunahme von Mofarollern).

Die 45 km/h-Regelung wurde 2002 eingeführt. Ursache war hier eine Harmonisierung von EU-Recht. D. h., Deutschland hat sich an EU-Recht angepasst. Die Führerscheinklasse M darf man EU-weit ja nur noch bis 45 km/h fahren. Die Zeit zwischen Einführung der EU-Führerscheine 1999 und 2002 war eben auch wieder eine Übergangszeit.

Zum Thema "vor 1991":

Wie so eben dargelegt, gilt die DDR-Regelung für Fahrzeuge, die bis zum 28.02.1992 in Betrieb genommen wurden. Wenn man also nach 60 km/h-Maschinen sucht, sollte man nach Fahrzeugen "vor dem 28.02.1992" suchen. Die Maschinen dürfen also auch noch aus 1991 und Anfang 1992 sein. "Vor 1991" zu suchen macht demnach nur eingeschränkt Sinn.

Zum Thema Beta RR 50, Yamaha DT 50 und Derbi Senda 50:

Unabhängig von der Frage, ab wann diese Fahrzeuge gebaut wurden handelt es sich bei den genannten Zweirädern ausschließlich um "Westfahrzeuge" und keine alten DDR-Fahrzeuge.

Ich habe noch nie gehört, dass es "Westfahrzeuge" mit 60 km/h-Höchstgeschwindigkeit geben würde, die unter die alte DDR-Besitzstandsregelung fallen. Wie oben erwähnt, durften die 50-ccm-Zweiräder mit Versicherungskennzeichen im "Westen" 50 km/h fahren. Deshalb hat auch niemand ein Westzweirad mit 60 km/h in den Handel gebracht. Vielmehr war die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für die West-50er 50 km/h.

Ich weiß nicht, ob die theoretische Möglichkeit bestanden hätte, dass "West-Hersteller" in den Wirrungen der Wendezeit 1990 bis 1991 auch 60 km/h-Fahrzeuge auf den Markt bringen hätten können. Möglicherweise hat es das auch gegeben. Ich habe allerdings noch nie etwas davon gehört.

Zum Thema Neufahrzeug von (vor) 1991:

Selbst wenn sich so ein neuer Ladenhüter aus 1991 mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit finden lassen würde, würde das hier gar nichts bringen. Voraussetzung für die 60 km/h-Regelung ist, dass das Fahrzeug vor dem 28.02.1992 in den Verkehr gekommen ist; d. h. in Betrieb genommen wurde. Ein Ladenhüter bringt da nichts, weil er noch nie in Verkehr genommen wurde.

Darüber hinaus hätte so ein altes Neufahrzeug heute möglicherweise einen Sammlerwert, der entsprechend zu vergüten wäre. Ich vermute, dass es günstiger wäre, für das dann auszugebene Geld besser den Führerschein A1 zu machen und sich eine 125er zu kaufen. Dies wurde von meinem Vorredner auch schon angedeutet.

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Wie ich meinen Führerschein 1967 gemacht habe durften die 50ziger Moped/Mokicks nur 40km fahren. Die 50ziger mit großen Kennzeichen soviel wie ging. Dann kamen irgendwann die 80ziger=80km aber ist auch vergangenheit.

am 19. Juni 2012 um 19:21

Hallo!!

Da hat Ruedi1952 schon recht.

Zuerst war 40 Kmh, später hat ein einsichtiger Verkehrsminister die Geschw. auf 50Kmh erhöht, und zum Schluss ...Anfang 2002... wieder zurück auf 45 Kmh.

In der DDR war aber Tempo 60 erlaubt (50 BRD) deshalb durfen alle NOCH zu DDR-Zeiten gebauten DDR-Roller und Mopeds (50 ccm) 60 fahren.

Beim durchlesen .. ziemlich holperiges Deutsch ,ich will hoffen du verstehst es trotzdem.

Themenstarteram 19. Juni 2012 um 19:28

Heißt also, nur die in der DDR gebauten Maschinen dürfen 60 km/h fahren?

Punkt 8:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

Grund war natürlich der Einigungsvertrag BRD-DDR.

Strassenreifen und Gelände - es kommt drauf an. Trockenes festes Geläuf wie Schotterwege geht ganz ordentlich. Sand oder Schnee schon schlecht, es fehlt Traktion.

Im Matsch sind dagegen die kleinen Profilrillen ruckzuck zugesetzt, die Reifenoberfläche ist nur noch wie Schmierseife. Also absteigen und schieben. Dabei kann es sein, dass die Räder gar keine Lust haben zu drehen, so rutschig wurde ihre nunmehr zugesetzte/glatte Oberfläche, dass sie schon beim schieben aus dem Schlammloch blockieren.

Aber 50ccm sind eh wenig für's echte Gelände, da schiebt man schon weil es richtig steil wird.

am 19. Juni 2012 um 19:37

Richtig!!!

Das ist auch der Grund , warum hier so viele Schwalben (Roller) rumfahren.

Potthässliche Teile , ....aber eben 60 Kmh.

am 19. Juni 2012 um 19:45

3. Habe momentan 3 Favoriten: Die Beta RR 50, die Yamaha DT 50 und die Derbi Senda 50. Bis jetzt habe ich nur die Yamaha DT 50 vor Bj. '91 gefunden, aber mein erster Kandidat ist die Beta. Gibt es diese oder vergleichsweise Enduros auch vor Bj. '91? Wenn ja, wo? (Vorzugsweise, aber nicht unbedingt zwingend neu)

 

Hoffe auf eure Antworten und Dankeschön schonmal im Vorraus

Gruß, FamouZz_Freak

Hallo ich nochmal,

Ich war da (Absatz3) schon ein wenig verwundert. Du schreibst selber 'vor Bj. 91 aber möchtest VORZUGSWEISE so ein Teil NEU haben ....wie stellst du dir das den vor?.

Themenstarteram 19. Juni 2012 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Punkt 8:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

Grund war natürlich der Einigungsvertrag BRD-DDR.

Strassenreifen und Gelände - es kommt drauf an. Trockenes festes Geläuf wie Schotterwege geht ganz ordentlich. Sand oder Schnee schon schlecht, es fehlt Traktion.

Im Matsch sind dagegen die kleinen Profilrillen ruckzuck zugesetzt, die Reifenoberfläche ist nur noch wie Schmierseife. Also absteigen und schieben. Dabei kann es sein, dass die Räder gar keine Lust haben zu drehen, so rutschig wurde ihre nunmehr zugesetzte/glatte Oberfläche, dass sie schon beim schieben aus dem Schlammloch blockieren.

Aber 50ccm sind eh wenig für's echte Gelände, da schiebt man schon weil es richtig steil wird.

Nagut, ich denke unsere Meinungen von Gelände gehen dann doch etwas auseinander *g* Aber ich denke "mein" Gelände (Wiesen, etwas Wald) wird da locker gepackt werden :)

@lucky1956:

Habe natürlich nicht sehr viel Hoffnung, aber eine von 10.000 Händler hat evtl. seit 20 Jahren da was rumstehen. Ja, sehr unrealistisch, aber Theoretisch möglich unter Insidern.

am 19. Juni 2012 um 20:14

JAAAAAA MEHR wie unrealistisch

@lucky1956:

Habe natürlich nicht sehr viel Hoffnung, aber eine von 10.000 Händler hat evtl. seit 20 Jahren da was rumstehen. Ja, sehr unrealistisch, aber Theoretisch möglich unter Insidern.

Ja und wahrscheinlich dann sooo teuer das du den A + ein richtige Cross kaufen könntest^^

am 20. Juni 2012 um 1:26

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich habe den Eindruck, dass hier etwas schief läuft (oder ich habe es nicht ganz erfasst).

Zunächst zur Frage, warum es diese DDR-Regelung gibt:

Das nennt sich "Besitzstandswahrung". In der DDR durften die Mopeds eben 60 km/h fahren. Nach der Deutschen Einheit galt auch auf dem Gebiet der DDR "Westrecht", d. h., die DDR-Mopeds hätten eigentlich nicht mehr mit dem Moped-Führerschein und Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, weil im "Westen" 50 km/h galt (bzw. jetzt 45 km/h mit 50 km/h-Regelung für Mopeds/Roller, die vor 2002 in Betrieb genommen wurden). Da wäre dann mindestens der Führerschein 1b (heute A1) erforderlich gewesen + großes Kennzeichen mit Anmeldung, regelmäßigen TÜV etc. - Viele ehemalige DDR-Bürger hätten also ihre Mopeds, die vor der Einheit gebaut worden sind, nicht mehr fahren dürfen; und davon gab es eine ganze Menge! Aus diesem Grund hat man also die DDR-Mopeds "legalisiert" und erlaubt, dass diese trotz 60 km/h weiter mit dem Mopedschein (heute Klasse M, bald AM) gefahren werden dürfen. Die DDR-Regelung gilt für Fahrzeuge, die bis zum 28.02.1992 in Betrieb genommen worden sind. 28. Februar 1992 wurde vermutlich gewählt, weil die Mopedfabrik Simson in der DDR weiterhin ihre alten Modelle produzierte und man einen fließenden Übergang in den Westmarkt ermöglichen wollte; insbesondere ist da an den Abverkauf des schon produzierten Lagerbestandes zu denken (nur meine Vermutung). Eine Drosselung der DDR-Fahrzeuge erfolgte nach meiner Kenntnis zu keiner Zeit. Drosselung ist eher ein Thema für Mofaroller oder 125er und eher erst ab Mitte der 1990er ein Thema geworden (Erhöhung von 80 ccm auf 125 ccm in 1996 mit Blick auf zukünftige EU-Führerscheine ab 1999; Zunahme von Mofarollern).

Die 45 km/h-Regelung wurde 2002 eingeführt. Ursache war hier eine Harmonisierung von EU-Recht. D. h., Deutschland hat sich an EU-Recht angepasst. Die Führerscheinklasse M darf man EU-weit ja nur noch bis 45 km/h fahren. Die Zeit zwischen Einführung der EU-Führerscheine 1999 und 2002 war eben auch wieder eine Übergangszeit.

Zum Thema "vor 1991":

Wie so eben dargelegt, gilt die DDR-Regelung für Fahrzeuge, die bis zum 28.02.1992 in Betrieb genommen wurden. Wenn man also nach 60 km/h-Maschinen sucht, sollte man nach Fahrzeugen "vor dem 28.02.1992" suchen. Die Maschinen dürfen also auch noch aus 1991 und Anfang 1992 sein. "Vor 1991" zu suchen macht demnach nur eingeschränkt Sinn.

Zum Thema Beta RR 50, Yamaha DT 50 und Derbi Senda 50:

Unabhängig von der Frage, ab wann diese Fahrzeuge gebaut wurden handelt es sich bei den genannten Zweirädern ausschließlich um "Westfahrzeuge" und keine alten DDR-Fahrzeuge.

Ich habe noch nie gehört, dass es "Westfahrzeuge" mit 60 km/h-Höchstgeschwindigkeit geben würde, die unter die alte DDR-Besitzstandsregelung fallen. Wie oben erwähnt, durften die 50-ccm-Zweiräder mit Versicherungskennzeichen im "Westen" 50 km/h fahren. Deshalb hat auch niemand ein Westzweirad mit 60 km/h in den Handel gebracht. Vielmehr war die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für die West-50er 50 km/h.

Ich weiß nicht, ob die theoretische Möglichkeit bestanden hätte, dass "West-Hersteller" in den Wirrungen der Wendezeit 1990 bis 1991 auch 60 km/h-Fahrzeuge auf den Markt bringen hätten können. Möglicherweise hat es das auch gegeben. Ich habe allerdings noch nie etwas davon gehört.

Zum Thema Neufahrzeug von (vor) 1991:

Selbst wenn sich so ein neuer Ladenhüter aus 1991 mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit finden lassen würde, würde das hier gar nichts bringen. Voraussetzung für die 60 km/h-Regelung ist, dass das Fahrzeug vor dem 28.02.1992 in den Verkehr gekommen ist; d. h. in Betrieb genommen wurde. Ein Ladenhüter bringt da nichts, weil er noch nie in Verkehr genommen wurde.

Darüber hinaus hätte so ein altes Neufahrzeug heute möglicherweise einen Sammlerwert, der entsprechend zu vergüten wäre. Ich vermute, dass es günstiger wäre, für das dann auszugebene Geld besser den Führerschein A1 zu machen und sich eine 125er zu kaufen. Dies wurde von meinem Vorredner auch schon angedeutet.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Voraussetzung für die 60 km/h-Regelung ist, dass das Fahrzeug vor dem 28.02.1992 in den Verkehr gekommen ist; d. h. in Betrieb genommen wurde. Ein Ladenhüter bringt da nichts, weil er noch nie in Verkehr genommen wurde.

Aber da es bei Kleinkraftrad keine Zulassung oder auch nur zentrale Registrierung gibt, wäre die Behauptung, das Fahrzeug wurde schon in Betrieb genommen, nicht so einfach zu widerlegen.

Themenstarteram 20. Juni 2012 um 11:29

Vielen vielen dank für eine solch umfangreiche Antwort :)

Dann werde ich also mal nach (Höchstwarscheinlich) der Beta suchen, denn ich wüsste nicht von Straßencrossern aus der DDR :)

Dann wäre der größte Teil meiner Fragen geklärt, wobei eine allerdings noch offen ist, und zwar ob diese so Wartungs-und Reparaturbedürftig wie die Roller ?

Hallo,

doch die S51 gabs auch als Enduroversion.

Wartung und Pflege gehört bei allen Fahrzeugen dazu. Wie intensiv das ausfällt kommt darauf an was für Ansprüche/ Anforderungen du stellst. Im Gelände ist der Verschleiss nun mal größer als auf der Strasse und je nach deinen handwerklichen Fähigkeiten dann auch entsprechend teurer.

Durchs Gelände heizen ohne selbstschrauben und mit schmalem Geldbeutel wird auf Dauer nicht funktionieren,...

am 20. Juni 2012 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von FamouZz_Freak

(Wiesen, etwas Wald) wird da locker gepackt werden :)

Wenn die Wiese oder der Wald dir gehört (oder jemand, der dir die Erlaubnis gibt da rumzufahren) und für den öffentlichen Verkehr nicht zugänglich ist, darfst du da rumfahren mit was du willst und so schnell du willst. Für echtes Cross ist eine beschränkung auf eine Strassentaugliche 50ccm Maschine eh spassbremsend. Die DT50 ist z.b. schon eine "echte" Enduro Maschine, die auch im Matsch oder im Steinbruch gut aussieht - allerdings dann mit Tuning, das im Strassenverkehr nicht mehr zugelassen wäre.

Wenn die Wiese oder der Wald nicht dir gehört, darfst du da eh nicht rumfahren, denn irgendjemand gehört die und der hat oft wenig Verständnis, wenn man sein Eigentum umpflügt. Das kann teuer werden und Ärger geben.

Und ja, der Geländeeinsatz erhöht den Verschleiss auf jeden Fall. Staub & Matsch überall, da ist öfter Wartung angesagt (alles reinigen incl. Luftfilter, Vergaser, Rahmen - am besten Teilzerlegt, weil der Matsch sich gerne in unzugänglichen Ecken festsetzt und da anfängt zu schmoddern/rosten) - Steine/Steinschlag - es haut einen öfter mal auf die Fresse, da kann viel kaputt gehen.

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