Dauerleistung Q8 etron 50?

Audi Q8 e-tron GE

Da ja in Österreich ab 1.4. eine Steuer bei E-Autos fällig wird, würde mich interessieren was die „echte“ dauerleistung von E-Tron ist.
Lt Schein 158kw. Lt Audi Homepage 100kw - Technische Daten.
Der Unterschied wären ja über 300€ Steuer im Jahr.

Bzw. was habt ihr Schein stehen

45 Antworten

Zitat:

@Sahnisani schrieb am 19. März 2025 um 10:29:55 Uhr:


Woher kommst du damit? Wieso sollte Audi das tun?

LG

Batterieschonung? Ich habe gerade aktuell das Thema bezüglich Ladeleistung und Ladekurve.

Sollten die technischen Gründe in der Akkuschonung begründet sein, damit die Akkus die 8Jahre Garantie überstehen, liegt es nahe, dass auch die dauerhaft abrufbare Leistung und die Peak-Leistung vorzeitiger als bisher begrenzt werden.

Zitat:

@kappa9 schrieb am 19. März 2025 um 10:34:15 Uhr:


Batterieschonung? Ich habe gerade aktuell das Thema bezüglich Ladeleistung und Ladekurve.

Sollten die technischen Gründe in der Akkuschonung begründet sein, damit die Akkus die 8Jahre Garantie überstehen, liegt es nahe, dass auch die dauerhaft abrufbare Leistung und die Peak-Leistung vorzeitiger als bisher begrenzt werden.

In diesem Thread geht es darum, dass Audi unter Umstaenden im System die falschen Werte fuer die Dauerleistung angegeben hat, was einen Nachteil bei der Berechnung der neuen motorbezogenen Steuer mit sich bringt.

Ob jetzt Audi die abrufbare Leistung aus irgendwelchen Gruenden begrenzt finde ich fuer sehr weit hergeholt. Die Dauerleistung ist eine Kennzahl des Fahrzeugs die in den Papieren festgehalten wird.

Zitat:

@Sahnisani schrieb am 19. März 2025 um 10:42:33 Uhr:


In diesem Thread geht es darum, dass Audi unter Umstaenden im System die falschen Werte fuer die Dauerleistung angegeben hat, was einen Nachteil bei der Berechnung der neuen motorbezogenen Steuer mit sich bringt.

Ob jetzt Audi die abrufbare Leistung aus irgendwelchen Gruenden begrenzt finde ich fuer sehr weit hergeholt. Die Dauerleistung ist eine Kennzahl des Fahrzeugs die in den Papieren festgehalten wird.

…und die von vielen Dingen u.a. wie thermisch gesetzten Grenzen beeinflusst wird und durch einfache Codeänderung durch den Hersteller verändert (somit auch weiter herabgesetzt) werden kann, sofern der Hersteller das aus Haltbarkeitsgründen meint machen zu müssen.

Mein Einwand ging auch unter anderem in die Richtung, dass (frei übersetzt) andere ja nichts zu jammern hätten.
Im Gegenteil: woanders gibt es noch viel stärkere Einschränkungen.

Am Ende läuft es auf ähnliches hinaus: die Leute haben für etwas bezahlt (oder tun es dauerhaft wie bei Steuern), aber der Gegenwert ist nicht mehr der selbe, oder der Gegenwert ist von vorne herein strittig in der Bemessungsgrundlage.

Zitat:

@johro schrieb am 19. März 2025 um 10:03:43 Uhr:

Zitat:

Naja, du redest dich leicht weil es dich nicht betrifft, ich sehe es nicht ganz so easy, die Änderung für E-Autos sind massiv, auch die Dienstwagenregelung fällt. Bin gespannt wie der Aufschrei in D sein wird, wenn ähnliches kommt...

Was für eine Dienstwagenregelung soll da in Österreich noch entfallen? Mir ist bis jetzt nur die Steuer bekannt…

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Irgendwie hält sich mein Verständnis für dieses Gejammer hier in Grenzen.

Ich sehe keinen Grund, warum der 50er - bei identischen Motoren zum 55er - eine andere Dauerleistung habe sollte. Der 55er kann durch den größeren Akku einfach mehr Peak-Leistung liefern. Die restliche Hardware ist identisch.

Unabhängig davon, ist die Leistung der Fahrzeuge ist ja von Anfang an bekannt und steht auch so in den Zulassungsscheinen. Außerdem war auch klar, dass der Steuervorteil auch irgendwann fallen wird. Jetzt ist der Zeitpunkt eben da.

Und weil es plötzlich was kostet, über die Leistung zu maulen finde ich echt armselig.

Zitat:

@RobertP schrieb am 20. März 2025 um 08:45:03 Uhr:


Irgendwie hält sich mein Verständnis für dieses Gejammer hier in Grenzen.

Ich sehe keinen Grund, warum der 50er - bei identischen Motoren zum 55er - eine andere Dauerleistung habe sollte. Der 55er kann durch den größeren Akku einfach mehr Peak-Leistung liefern. Die restliche Hardware ist identisch.

Unabhängig davon, ist die Leistung der Fahrzeuge ist ja von Anfang an bekannt und steht auch so in den Zulassungsscheinen. Außerdem war auch klar, dass der Steuervorteil auch irgendwann fallen wird. Jetzt ist der Zeitpunkt eben da.

Und weil es plötzlich was kostet, über die Leistung zu maulen finde ich echt armselig.

Es geht nicht darum dass der 50 eine andere Leistung wie der 55 haben sollte. Es geht darum, dass in technischen Datenblaettern von Audi (siehe Post weiter oben) eine andere Dauerleistung angegeben ist wie in den Zulassungsscheinen, was einen massiven Unterschied bei der Berechnung der Steuer macht.

Weshalb nicht einfach mal beim ÖAMTC oder der Behörde nachfragen und die beiden Angaben mit Quelle dabei angeben?
Zumindest hat man dann vermutlich eine offizielle Aussage - auch wenn diese vielleicht nicht gefällt.

Der ÖAMTC wird da auch nichts ausrichten :-(
Anbei die Antwort die ich vom Audi Support erhalten habe. So schnell wie die geantwortet haben, haben sie das sicher schon als Textbaustein hinterlegt:

Sehr geehrter AchtungHupe_x,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Marke Audi.

Die Dauerleistung eines Fahrzeugs wird gemäß dem WLTP-Verfahren ermittelt. Dieser standardisierte Testzyklus berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Geschwindigkeit, Beschleunigung und Energieverbrauch des Fahrzeugs unter realitätsnahen Bedingungen, wodurch eine präzise Angabe zur Leistung ermöglicht wird.

In Österreich erfolgt die Ermittlung der Leistung und des Gewichts über eigene Faktoren, die unter anderem von der Serienausstattung beeinflusst werden. Daher können österreichische Werte von Angaben in anderen Ländern abweichen.

Durch diese standardisierten Verfahren bekommen wir den Wert für die Dauerleistung vorgegeben und können diese nicht eigenständig anpassen.

Für den Audi Q8 e-tron gelten daher die 158 kW Dauerleistung, die über offizielle österreichische Kanäle kommuniziert wird und in der Zulassung angeben ist. Im Audi-MediaCenter sind deutsche Werte angegeben.

Wir hoffen, dass diese Informationen zur Klärung beitragen und bitten um Ihr Verständnis.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns erneut zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Audi Team

Klingt sehr endgültig.

Also am Ende so wie ich bereits schrieb.
Gleiche Leistung, aber unterschiedliche Verfahren der Bemessung.
Da gibt es halt nichts zu rütteln. Es sei denn man erreichte eine Änderung der Messvorschriften und Methoden in Ö.
Andererseits kann einem Österreicher ja am Ende egal sein, wie andere Länder die Leistung ermitteln und besteuern. Ist ja umgekehrt und mit anderen Dingen auch so.

Hallo,

ich kann kappa9 nur zustimmen, wir sollten uns hier nicht gegenseitig etwas vorwerfen sondern zusammenhalten.

Es gibt genug Beispiele, wo Audi etwas verkauft hat, ich sage nur Dieselskandal und wir Kunden dann mit den Auswirkungen ihres Betruges zwangsweise leben mussten. Im Fall vom Dieselskandal, hatte ich ein Bi TDI, der anschließend mehr verbraucht hat (Diesel und AdBlue) und salopp gesagt scheiße lief.
In meinem Fall wurde dieses Gerichtlich bestätigt und entschieden, aber nicht jeder hat die Zeit oder das Geld, sich gegen diese Autoherstellerverbrecher zu wehren und diesen Weg zu gehen.
Es passiert ja nicht nur im E-Auto Bereich, das zum Beispiel durch solche steuerlichen Änderungen, Werte geprüft und in Frage gestellt werden.
Eine weitere Frage ist, wann kommen andere EU-Länder, auf die gleichen Ideen wie Österreich???

In Norwegen wird die Dauerleistung getrennt für Vorder- und Hinterachse pro 30 Minuten angegeben. Beispiele:

Modell – Vorderachse – Hinterachse
2019 e-tron 55 – 70 kW – 95 kW
2020 e-tron 50 – 70 kW – 95 kW
2021 e-tron 60S – 95 kW – 2 x 70 kW
2024 Q8 50 – 70 kW – 95 kW
2024 Q8 55 – 70 kW – 95 kW

Dies deutet hin, dass die Motorkühlung der limitierende Faktor ist und nicht die Batterie oder die Kühler.

Zitat:

@AchtungHuPe_x schrieb am 20. März 2025 um 15:13:09 Uhr:


Der ÖAMTC wird da auch nichts ausrichten :-(
Anbei die Antwort die ich vom Audi Support erhalten habe. So schnell wie die geantwortet haben, haben sie das sicher schon als Textbaustein hinterlegt:

Sehr geehrter AchtungHupe_x,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Marke Audi.

Die Dauerleistung eines Fahrzeugs wird gemäß dem WLTP-Verfahren ermittelt. Dieser standardisierte Testzyklus berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Geschwindigkeit, Beschleunigung und Energieverbrauch des Fahrzeugs unter realitätsnahen Bedingungen, wodurch eine präzise Angabe zur Leistung ermöglicht wird.

In Österreich erfolgt die Ermittlung der Leistung und des Gewichts über eigene Faktoren, die unter anderem von der Serienausstattung beeinflusst werden. Daher können österreichische Werte von Angaben in anderen Ländern abweichen.

Durch diese standardisierten Verfahren bekommen wir den Wert für die Dauerleistung vorgegeben und können diese nicht eigenständig anpassen.

Für den Audi Q8 e-tron gelten daher die 158 kW Dauerleistung, die über offizielle österreichische Kanäle kommuniziert wird und in der Zulassung angeben ist. Im Audi-MediaCenter sind deutsche Werte angegeben.

Wir hoffen, dass diese Informationen zur Klärung beitragen und bitten um Ihr Verständnis.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns erneut zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Audi Team

Klingt sehr endgültig.

ich habe gestern nochmal dorthin geschrieben, auch bei vielen andern Fahrzeugen stimmen die werte nicht. zb Golf.

kann ja nicht sein, dass ein Ö Auto mehr Leistung hat wie eines aus D, was ist wenn ich einen Q8 aus D importieren, wären dann ja nur 100kw im CoC Dokument?

Das Schreiben von Audi ist nicht entsprechend der Fragestellung, können ja erklären warum ich in Ö mehr Leistung haben soll und daher mehr zahlen soll, wie wenn das Auto aus D wäre.

Hätte jemand von euch aus D einen COC Auszug wo die 100kw Dauerleistung zu sehen sind?

Nö, bei meinem D COC stehen auch die 158kw drin (27.4.) - ist ein vFL 50 MJ21.

In meinem Q8 50 stehen auch die 158 drin….

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