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Dauercamping Räumung einer Parzelle?

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 16:41

Hallo,

ich wende mich hier mal an die Dauercamper bzw Juristen unter Euch;auch weiß ich das dieses Thema hier nicht unbedingt hingehört,aber vieleicht weiß ja jemand was dazu...

Also es interessiert mich mal wie es rein rechtlich aussieht,wenn jemand einen Dauercampingplatz gepachtet hat,über Jahre dort zu aller zufriedenheit campt.Nun trifft der Fall ein,das dieser gute Mann probleme mit dem genuß von Alkohol bekommt,seine Pacht nicht mehr zahlt und auch seine Platz bzw den Wohnwagen verwarlosen lässt.Auf mehrere Mahnungen seitens des Platzbetreibers reagiert er nicht.Logischerweise folgt die Platzkündigung,welche er aber ebenso ingnoriert.

Jetzt zur eigentlichen Frage,darf der Platzbetreiber nun beigehen,den Platz eigenhändig räumen zu lassen,den WoWa nebst Vorzelt und inventar zu verschrotten?

Das ganze hat sich im letzten Jahr auf unserem Platz abgespielt und dieses Thema sorgte am WE für reichlich gesprächsstoff unter uns-vieleicht kennt ja jemand nen ähnlichen Fall bzw weiß wie die Lage hier für beide Seiten rechtlich aussieht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ramdo0035 schrieb am 29. Dezember 2016 um 00:05:05 Uhr:

 

Ich schreibe dich privat an, da es zu viele Dummschwätzer gibt! ......:confused::confused:

Dinge abzuwehren, hatte Friseurgeschäfte, Hotel und Autohandel, sprich ein Tausendsassa :-)

Sorry, aber ich lache mich gerade krank ......:D:D:D

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Zitat:

Original geschrieben von Badyy

Vermieter haben leider wenig Rechte.

Deshalb lasse ich auch lieber leerstehen als zu vermieten.

Der Mieter muß keine Miete zahlen, darf erst nach langer Zeit zwangsgeräumt werden und als kleine Belohnung darf der Vermieter jegliche Kosten ( Umzug, Einlagerung der Möbel des "Mieters" und die Renovierung der Wohnung ) tragen.

Das erspare ich mir lieber.......

Meine Meinung: Wer vorsätzlich nicht zahlt und genügend Zeit hatte den Platz ( Wohnung ) zu räumen fliegt gnadenlos raus!!

Diese Geiz ist Geil Mentalität vieler Mieter ko*zt mich an.

Leider kommt so etwas immer mehr in Mode.

Und da der Platzmieter auf eine gütliche Lösung nicht reagiert hat finde ich die Räumung ok, obgleich wohl leider nicht ganz legitim wenn alles verschrottet wurde.

Du verwechselst das Mietrecht von Wohnraum mit einem Pachtvertragsverhältnis einer Campingplatzparzelle!

Hat mit Mietrecht nicht viel gemeinsam! Bei Nichtzahlung der Campingplatzmiete, kann ein sogenanntes Pfandrecht des Verpächters in Frage kommen. Dazu schreibe ich später mehr!

Ich bin kein Rechtsanwalt! Aber bei uns auf dem Campingplatz geht der Verpächter immer so vor! Er schreibt den säumigen Mieter an, er solle bis zum xyz.. seine Pacht überweisen. Ist die Frist verstrichen, macht er von seinem sogenannten Pfandrecht gebrauch. Er macht an die Hütte einen Zettel ,,Vermieterpfandrecht" mit der Aufforderung, keinerlei Gegenstände vom Grundstück wegzubringen. Nach einer gewissen Zeit bietet er die Hütte einfach zum Verkauf an. Ich denke der bricht auch das Schloss auf, sonst könnte er die Hütte ja keinem potenziellen Käufer anbieten! Sollte es sich um Wohnwagen handeln, räumt er die Parzelle und stellt den WoWa einfach außerhalb des Geländes auf angrenzendem Parkplatz! Dann bestellt er die örtliche Feuerwehr, die die alten Wohnwägen abbrennt (Brandlöschübung)! Ich denke, so hat er zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, er hat eine örtliches Organ auf seiner Seite und gleichzeitig Zeugen, die bestätigen können, sie hätten, einen völlig runtergekommenen, schrottreifen Wohnwagen abgebrannt! :-)

Leider hat man mit den Geschädigten Mietern keinen Kontakt, so dass ich nicht sagen kann, ob die sich dagegen erfolgreich zur Wehr setzten, oder nicht! Wie das Ganze aussieht stelle ich gleich hier einmal rein.

Da im Mietvertrag steht: Beide Seiten können ohne Angaben von Gründen kündigen, gehe ich davon aus, dass er zum Jahresende ordentlich mit Einhaltung der 3-Monatsfrist kündigt, seine Pacht verlangt und wenn nicht, macht der halt diesen gelben Zettel an die Hütte und wartet eine gewisse Zeit ab. Da er nun Mietoffenstände in der Regel von € 1000,- hat und die Wohnwägen bzw. Hütten meist schon älter sind rechnet der einfach die Miete dagegen auf. Ich habe heute Morgen an einem Wochenendhäuschen 2 Zettel gefunden, der eine wegen dem Pfandrecht, darüber ein 2.Zettel, dort bietet er das Haus für € 6500,- zum Kauf an!

Allerdings frage ich mich, ob diese Kündigungsklausel rechtskonform ist, nicht vielleicht sogar sittenwidrig, da der Mieter verhältnismäßig benachteiligt ist? Man käuft sich ein Wochenendhaus auf einem Mietgelände und geht bestimmt nicht davon aus, dass der 'Vermieter einem, ohne Angaben von Gründen, einfach so einmal, weil ihm viell. mein Gesicht nicht passt kündigen kann!? Dann einen Nachfolgemieter und Hauskäufer den ich bringen würde nicht akzeptiert und anbieten würde, ihm doch die Hütte für kleines Geld zu überlassen, um diese dann später um ein vielfaches weiterzu verkloppen? Diese gängige Praxis habe ich von anderen Campingplatzbetreibern schon in der Vergangenheit miterleben müssen, wo ich vorher mal einen Platz hatte. Auch dort stand der Kündigungssatz im Vertrag. Ich hänge den Vertragstext mal an!

Gruß ramdo0035

Pfandrecht-zettel-auf-campingplatz
Kündigungsklauselvertragstext

Zitat:

Original geschrieben von C.Melchers

Moin,

rechtlich ist es wie bei einer Mietwohnung:

ohne gerichtlichen Räumungsbeschluss und evtl. Umsetzung durch zugel. Gerichtsvollzieher ist es Hausfriedesbruch, Sachbeschädigung, Unterschlagung..... und was sonst noch an Straftatbeständen anfällt.

Zieht der Inhaber vor Gericht:

Schadenersatz & Rückkehr (evtl durch geldzahlung an Ihn abwendbar)

Wohnungsmiet und Campingplatz/Pacht-Mietrecht dürften zwei ganz unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben!

Das Wohnmietrecht ist sehr stark zum Schutze des Mieters ausgelegt, ein Pachtrecht dagen dürfte lockerer gestaltet sein und rechtlich sicher anders bewertet, als das Wohnmietrecht!? Bist Du Rechtsanwalt, oder so sachkundig um rechtssichere Auskunft erteilen zu können?

Mich würde interessieren, ob der Satz in dem Vertrag, betreff der Kündigung: Beide Seiten können ohne Angaben von Gründen kündigen, so rechtens ist?

Ich als Mieter bestimmt schon! Ich halte meine Kündigungszeiten ein und Gut ist,s!

Aber der Verpächter könnte einem ja schikanieren wollen, oder es darauf abzielen, mir eine teure Hütte zu verkaufen, dann paar Wochen später kündigt der mir ohne Angaben von Gründen und fordert, entweder die komplette Räumung der Parzelle mit Aufbauten, wie im Vertrag erwähnt, oder er bietet mir einen minderen Ankaufspreis an, der weit unter dem von mir erzielten freien Markt-Verkaufspreis liegt. Sollte ich inserieren und Käufer finden, lehnt er es ab mit denen ein Pachtvertrag abzuschließen, so dass ich mein Haus nicht verkaufen könnte. Wenn ich dann genervt genug bin, werde ich so seine Überlegung seinen Ankaufspreis akzeptieren und er käme so zu einer mördergünstigen Hütte zum gewinn-bringenden Weiterverkauf! Darin sehe ich eine ungleichmäßig verteilte Interessenskonflikt und damit dürfte dieser Satz in der Kündigungsklausel sittenwidrig sein, oder?

Gruß ramdo0035

Kündigungsklausel-vertragstext

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Pacelle

NICHT wohnung!!!!!

Lagerhalle / Garage Eingeschriebener Brief mit Ruckschein und der Androhung die Pacelle raumen zu lassen, gegen zusatzliche, kosten und die "wertsachen" zu Versteigern/Mullkippe.

angemessene Frist setzen.

Rudiger

Diese Ratschläge sind schon so i.O. und kommen der Wirklichkeit sehr nahe. Frist setzen, Aufforderung zur Zahlung bis zum xy. Termin, bei fruchtlosem verstreichen lassen, anmahnen der Kosten und gegen-aufrechnen! Man muss sich halt rechtssicher bewegen und kann dann auch unliebsame, säumige Mieter loswerden, wenn das Gegenüber sich nicht auskennt.

Ich hätte die Bude abgefackelt, und schon währe er "entpachtet "

Alles Andere währe Ressourcenvergeudung !

Ich denke mal, dass nach acht Jahren die Sache schon verjährt ist.

Ich bin selbst Nutzer eines Campinggeländes mit Haus drauf (mit Baugenehmigung). Bei uns macht der Betreiber folgendes, wenn einer länger nicht zahlt, den mahnt er an, seine säumige Pacht zu zahlen. Kommt nichts, macht der von seinem angeblichen Vermieterpfandrecht gebrauch. Der klebt denen an deren Hütten Zettel mit der Aufschrift, Vermieterpfandrecht, das Haus/Grundstück dürfte nicht mehr betreten werden, keine Gegenstände mehr vom Grundstück, oder Inhalt des Hauses entfernt werden und dann wartet der eine gewisse Zeit ab und dann bricht der die Hütte auf, baut neues Schloss rein und verkäuft es einfach an den Nächsten weiter! Bisher habe ich nichts gehört, ob das so rechtlich i.O. ist!?

Ist das von ihm ausgeübte Pfandrecht auch Bestandteil seiner Pachtverträge, d.h. läßt sich dieses mit der Vertragsunterschrift von seinen Pächtern zusichern?

Nein diese Klausel steht so nirgens im Vertrag. Wenn so ein Satz im Vertrag steht: es kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen 3 Monate vor dem Pachtende gekündigt werden. Aufbauten sind abzureisen und restlos zu entfernen! Dann solltet ihr vorsichtig sein. Diese Klauseln sind für reine Wohnwagen-Stellplätze so eventuell hinnehmbar, weil man schnell den Wohnwagen, das Vorzelt, den Vorzeltboden, den Gartenzaun, das kleine Gerätehaus mal eben schnell abbauen kann. Anders hingegen sieht es bei einem fest erbauten Wochenendhaus aus. Stellt euch vor, ihr habt an den Verpächter sagen wir man 30000,-€ bezahlt, dem seine Hütte abgekauft, aufwendig den Paltz und das Haus renoviert, eingerichtet und der Knabe schreibt euch 6 Monate später die Kündigung, ohne Angaben von Gründen? Das Haus sollt ihr bitteschön abreisen! Es stünde ja so im Vertrag!

In diesem Fall sofort der Kündigung widersprechen und wegen Sittenwidrigkeit und wegen des § 242 BGB Gegen Treu und Glauben der Kündigung widersprechen. Sollte der Verpächter weiterhin stur bleiben, hättet ihr noch die Möglichkeit eine Feststellungsklage einzureichen, wo eben bevor er die Räumungsklage einreicht, schon im Vorfeld festgestellt wird, ob diese Kündigung überhaupt rechtlichen Bestand hätte! Man kann natürlich auch abwarten, ob der Verpächter eine Räumungsklage einreicht und dann immer noch einen Anwalt einschalten, der der Räumungsklage widerspricht.

Wenn durch einen Vertrag die eine Partei übermäßig einseitig benachteiligt wird, ist so ein Vertrag in der Regel Sittenwidrig. Verstößt er dann auch noch gegen die guten Sitten und gegen den §242 BGB gegen Treu und Glauben, kann man diese willkürlich, einseitig benachteiligende Kündigung abwehren. Niemand würde mehrere tausend Euros in einer Mietparzelle investieren, ein teures Haus kaufen, im Glauben nach ein paar Monaten, oder ein paar Jahre später, einfach mal so, ohne Angaben von Gründen gekündigt zu bekommen und dann noch gezwungen werden, sein Haus abzureisen, statt es weiterzuverkaufen und dem Verpächter einen neuen Nachmieter für seine Parzelle zu bringen. Wenn man ordentlich gekündigt bekommt, geht man davon aus, sein Haus ordentlich verkaufen zu können und solange auch nutzen zu können, bis man einen Käufer gefunden hat. Davon geht "Jeder" aus und nicht vom willkürlichen Abriss mit zigtausenen Euro Verlusten! Deswegen verstößt diese Vertragsklausel ja gegen Treu und Glauben!

Zitat aus Jurawelten: die einen der beiden Vertragspartner ungewöhnlich stark belasten und das Ergebnis strukturell ungleicher Verhandlungsstärke sind. An die Stelle der unbilligen Regelung tritt auf Grund richterlicher Vertragsgestaltung die sachlich angemessene Regelung.

Wie du schon geschrieben hattest, wurde er ja bekanntlich mehrfach ermahnt und stört sich an nichts!

Denke der Verpächter hat ihn mehrfach Fristen gesetzt und darauf hingewiesen, das er die Parzelle räumt, die Kosten hierfür geltend machen würde, wenn er bis zum soundsovielten nicht endlich bezahlt und eben seine Parzelle räumt. Mit Ablauf der Frist erklärt sich der Pächter ausdrücklich damit einverstanden, das der Verpächter die Parzelle auf seine Kosten räumt und ihm gegebenenfalls die Kosten hierfür in Rechnung stellen würde. So würde ich es mit so einem Penner machen! Typisches Vogel Strauß verhalten, Kopf in den Sand stecken, Briefe nicht öffen, leck mich am Arschmenthalität an den Tag legen und sich dann wundern und angebliche Rechte einfordern wollen! So läuft das nicht! Den würde ich genau so anschreiben: wenn sie ihre Pacht bis zum xyz nicht bezahlen, ihre Parzelle nicht bis dahin geräumt haben, erklären sie sich mit einer Räumung zu ihren Lasten durch mich ausdrücklich einverstanden. Da solche Leute, solche Briefinhalte meist geistig eh nicht folgen können, diese genausowenig öffnen, geschweige denn beantworten, hat er durch seine Untätigkeit, dem Verpächter ja die Erlaubnis und sein stillschweigendes Einverständnis somit erklärt. Dumm gelaufen, lesen, kümmern und antworten ist das Gebot der Höflichkeit! :-))

@ralle2403 schrieb am 26. Februar 2006 um 17:41:34 Uhr:

Hallo,

ich wende mich hier mal an die Dauercamper bzw Juristen unter Euch;auch weiß ich das dieses Thema hier nicht unbedingt hingehört,aber vieleicht weiß ja jemand was dazu...

Also es interessiert mich mal wie es rein rechtlich aussieht,wenn jemand einen Dauercampingplatz gepachtet hat,über Jahre dort zu aller zufriedenheit campt.Nun trifft der Fall ein,das dieser gute Mann probleme mit dem genuß von Alkohol bekommt,seine Pacht nicht mehr zahlt und auch seine Platz bzw den Wohnwagen verwarlosen lässt.Auf mehrere Mahnungen seitens des Platzbetreibers reagiert er nicht.Logischerweise folgt die Platzkündigung,welche er aber ebenso ingnoriert.

Jetzt zur eigentlichen Frage,darf der Platzbetreiber nun beigehen,den Platz eigenhändig räumen zu lassen,den WoWa nebst Vorzelt und inventar zu verschrotten?

Das ganze hat sich im letzten Jahr auf unserem Platz abgespielt und dieses Thema sorgte am WE für reichlich gesprächsstoff unter uns-vieleicht kennt ja jemand nen ähnlichen Fall bzw weiß wie die Lage hier für beide Seiten rechtlich aussieht?

Wann sind Verträge sittenwidrig?

Wer einen Vertrag unterschreibt, muss sich klar machen, dass er diesen Vertrag auch erfüllen muss, und zwar nach Punkt und Komma. Wer also Klauseln unterschreibt, die er nicht erfüllen kann oder die ihn einfach nur Geld kosten, dem ist im wahrsten Sinne des Wortes nicht zu helfen: Er hat diesen Klauseln durch seine Unterschrift schließlich freiwillig zugestimmt.

Allerdings ist nicht jede Klausel, die zwei Vertragspartner unterschrieben haben, rechtsgültig. Vertragsklauseln können nichtig sein, weil sie gegen geltende Gesetze verstoßen, oder sie können sittenwidrig sein, weil der stärkere Verhandlungspartner dem anderen Vertragsbedingungen aufgezwungen hat, die diesen "in seiner unternehmerischen Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit übermäßig einschränken".

Hinweise auf einen solchen "Knebelungsvertrag" sind zum Beispiel

eine ungerechtfertigt lange Vertragsdauer,

starke Kontroll- und Eingriffsrechte in den Betrieb des Vertragspartners,

ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. ( genau hier ist der Knackpunkt!Hauskauf, hohe investition, Kündigungsklausel, ohne Angaben von Gründen und die Abrissklausel benachteiligen einseitig den Pächter)

Rechts- bzw. sittenwidrig sind etwa Vertragsklauseln, wie sie in der Praxis gar nicht selten sind, die

einen Urheber über viele Jahre an denselben Verlag oder einen Programmierer an dasselbe Softwareunternehmen binden, ohne dass ihm das gesetzliche Kündigungsrecht zugestanden wird ("Knebelverträge"),

besondere Urheberrechte wie den Anspruch auf ein angemessenes Honorar, das Rückrufrecht oder das Folgerecht außer Kraft setzen oder

unangemessen hohe Vertragsstrafen festlegen – siehe Beispiel im Kapitel "Wenn ich den Vertrag nicht erfüllen kann".

Ob in diesen Fällen der ganze Vertrag nichtig ist oder nur die rechts- bzw. sittenwidrige Bestimmung, hängt vom Einzelfall ab und muss notfalls von einem Gericht geklärt werden.

am 26. Mai 2015 um 14:13

Hallo,

ich habe auch mal eine Frage.

Vor ca 5 Jahren haben wir eine Parzelle von einer älteren Dame gekauft. Dort steht ein Mobilheim. Dieses ist zwar älter aber alles war i.o. Sie hatte Laminat verlegt. Wir dann neue Möbel und Gardinen usw. gekauft. Am Mobilheim ist ein Anbau ( war schon da als wir es gekauft haben) Dort haben wir eine neue Küche eingebaut. Also Geld damals bezahlt, Geld investiert. Pacht immer pünktlich bezahlt. Eine Dusche haben wir auch noch eingebaut. Jetzt habe ich dem Campingplatzbesitzer gesagt, daß wir unseren Platz aufgeben wollen weil er ja die neuen Pächter gerne kennenlernen möchte. Kann ich verstehen um auch wohl sicherzustellen, daß sie auch pünktlich bezahlen. Kann ich alles nachvollziehen. Jetzt hat er wohl irgendwas an den Verträgen oder so geändert und zwar schreibt er (wir haben nichts unterschrieben) Parzellebn die verwahrlost sind müssen aufgelöst werden und Parzellen die älter als 25 Jahre sind müssen auch aufgelöst werden. Unsere Parzelle ist bestimmt über 20 Jahre alt aber erst 5- 6 Jahre in unserem Besitz.

Er meinte heute na ja eure Parzelle ist ja bestimmt schon 30 Jahre alt und ich meinte , ja aber sie ist in einem guten Zustand wir haben ja viele 'sachen neu gemacht. Jetzt m eine Frage:

Kann er verlangen, daß wir die Parzelle auflösen? Ich hätte eigentlich sogar schon Interessenten die sie gerne übernehmen würden.

Ich habe auch erst später erfahren daß er da was geändert hat. Wir hätten ja ziemlichen Verlust. Geld investiert, Pacht bezahlt und noch Räumung????? Ist das überhaupt rechtens? Wenn wir das damals gewußt hätten hätten wir garnicht erst gekauft.

Viele viele Grüße

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