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Dauercamping Räumung einer Parzelle?

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 16:41

Hallo,

ich wende mich hier mal an die Dauercamper bzw Juristen unter Euch;auch weiß ich das dieses Thema hier nicht unbedingt hingehört,aber vieleicht weiß ja jemand was dazu...

Also es interessiert mich mal wie es rein rechtlich aussieht,wenn jemand einen Dauercampingplatz gepachtet hat,über Jahre dort zu aller zufriedenheit campt.Nun trifft der Fall ein,das dieser gute Mann probleme mit dem genuß von Alkohol bekommt,seine Pacht nicht mehr zahlt und auch seine Platz bzw den Wohnwagen verwarlosen lässt.Auf mehrere Mahnungen seitens des Platzbetreibers reagiert er nicht.Logischerweise folgt die Platzkündigung,welche er aber ebenso ingnoriert.

Jetzt zur eigentlichen Frage,darf der Platzbetreiber nun beigehen,den Platz eigenhändig räumen zu lassen,den WoWa nebst Vorzelt und inventar zu verschrotten?

Das ganze hat sich im letzten Jahr auf unserem Platz abgespielt und dieses Thema sorgte am WE für reichlich gesprächsstoff unter uns-vieleicht kennt ja jemand nen ähnlichen Fall bzw weiß wie die Lage hier für beide Seiten rechtlich aussieht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ramdo0035 schrieb am 29. Dezember 2016 um 00:05:05 Uhr:

 

Ich schreibe dich privat an, da es zu viele Dummschwätzer gibt! ......:confused::confused:

Dinge abzuwehren, hatte Friseurgeschäfte, Hotel und Autohandel, sprich ein Tausendsassa :-)

Sorry, aber ich lache mich gerade krank ......:D:D:D

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94 Antworten
am 8. Juni 2015 um 11:33

Hallo,

jetzt weiß ich mehr.

Der Betreiber möchte die Käufer kennenlernen. Zukünftig muß eine Kaution von 1000,00 € hinterlegt werden damit er nicht bei be Aufgabe des Platzes auf die Kosten sitzenbleibt. Kann ich verstehen. Doof ist nur, daß ich jetzt wohl mit dem Preis runtergehen muß damit es für die Käufer auch noch interessant ist. Die Pacht ist auch schon in dem Verkaufspreis VB enthalten.

Meine Erfolgsgeschichte ist, das ich Widerspruch einlegte und mich auch an dem Schreiben, seitens des Campingplatzbetreibers Rechtsanwaltes, meine rechtlichen Auffassungen könnte er nicht zustimmen zurück schrieb, das ich auf meinem Standpunkt beharren würde, das ich im Recht sei und einer räumungsklage gelassen entgegensehen würde, der Paragraph von Treu und Glauben, § 242 BGB - Leistung nach Treu und Glauben - Gesetze - JuraForum. Nachzulesen eben dort greifen würde. Und außerdem der Vertrag Sittenwidrig sei, da er den Käufer einseitig benachteiligen würde. Greift § 138 BGB sittenwidrige Verträge im Rechtsgeschäft, ist ein Geschäft, das gegen die guten Sitten verstößt und somit nichtig ist, da kein Käufer ein Wochenendhaus von einem Campingplatzbetreiber, oder auch Pächter, in dem Glauben erwerben würde, wenn er davon ausgehen würde/müsste, das der Campingplatz-Parzellenvermieter den Vertrag ,wie in den meisten Vermietverträgen auf 1 Jahr, dann stillschweigend in die Verlängerung geht, wenn nicht vorher gekündigt werden würde. Es sei Sittenwidrig, einfach mal so, ohne Angaben von Gründen einseitig gekündigt zu bekommen.

Danach kam nichts mehr, ich war dann erstaunt, das der Verpächter mir wie gehabt,einfach die Platzmiete für,s nächst Jahr in Rechnung stellte. Natürlich habe ich sofort überwiesen, das kam ja einer Kapitulation gleich :-))

Gerade habe ich für 2016 ebenfalls überwiesen und der Campingplatzbetreiber ist auch wieder nett und Lieb, macht keinen Ärger mehr. Ich brauche dafür keinen Anwalt, ich besorg mir die Paragraphen im Internet und schreibe selbst meine Kampfbriefe. Auch mein Häuschenkäufer knickte ein und überwies mir mehrere tausende Euros, als Vertragsstrafe, damit ich ihn aus dem Vertrag ließ!

Und genau weil ein Käufer nicht davon ausgeht, das völlig willkürlich seine Parzellenvertrag vom Vermieter gekündigt werden wird, greift der §242 BGB von Treu und Glauben.

Niemand käuft ein Wochenendhaus für z.B. €20.000,- im Glauben, dieses nach einem Jahr (Vertragsende, wenn nicht eine von beiden Seiten innerhalb von 3 Mon. vor Vertragsende, ohne Angaben v. Gründen kündigt) mit solch einseitig benachteiligtem Vertragskonstrukt, man müsse auch noch das erworbene Haus abreisen!

Leider wissen Anwälte auch nicht immer eine Lösung, weil sie sich mit Campigrecht nicht auskennen und auch nicht unbedingt die passenden Paragraphen aus dem Ärmel schütteln! Ich wusste nur noch, das es da mal so einen §von Treu und Glauben gibt u. googelte danach, las ihn durch, erkannte, das passt genau auf meine Situation und schrieb die Gegenseite dementsprechend an, mit Erfolg!

Zitat:

@Lydifa schrieb am 8. Juni 2015 um 13:33:40 Uhr:

Hallo,

jetzt weiß ich mehr.

Der Betreiber möchte die Käufer kennenlernen. Zukünftig muß eine Kaution von 1000,00 € hinterlegt werden damit er nicht bei be Aufgabe des Platzes auf die Kosten sitzenbleibt. Kann ich verstehen. Doof ist nur, daß ich jetzt wohl mit dem Preis runtergehen muß damit es für die Käufer auch noch interessant ist. Die Pacht ist auch schon in dem Verkaufspreis VB enthalten.

Zukünftig muß eine Kaution von 1000,00 € hinterlegt werden

Ich kenne viele Campingplatzbetreiber, aber eine Kaution wollen von 20 Petreibern, höchstens 2-3 und wenn natürlich nicht so eine Hohe. Dort würde ich nicht mieten!

Auch eine Möglichkeit dich dazu zu bewegen, ihm die Hütte zu verkaufen, oder deine Kaufinteressenten abzuschrecken? Kundenfreundlich geht anders! Drum prüfe, wer sich ewig bindet? Den Campingplatz sollte man mal erwähnen, damit andere Interessenten gewarnt sind, vorher anrufen können um explitzit nachzufragen, zu welchen Bedingungen man anmieten kann? Wenn er genug Ablehnung empfängt, lässt er die Spielchen!Ist nur Wohnwagen drauf, kostet es viell. 200,-€ für die Platz Räumung. Jeder Campingplatzbetreiber hat schweres Gerät, Tracktor, oder ähnliches, der reißt einen Zaun in Windeseile ein u. ein Hilfsscheriff hat jeder Betreiber auf seinem Platz der den Vollstrecker spielt, sich als Adjudant aufspielt für 5,-€ Std.-Lohn :-) €1000,- ist nicht nachvollziehbar!

am 1. Juli 2016 um 18:02

Ein alter Wohnwagen ist Sondermüll.

Da sind 1000 € Kaution geschenkt.

Vorab kommen noch die Kosten des Rechtsweges.

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 1. Juli 2016 um 20:02:01 Uhr:

Ein alter Wohnwagen ist Sondermüll.

Da sind 1000 € Kaution geschenkt.

Vorab kommen noch die Kosten des Rechtsweges.

Sondermüll? UNser alter Campingplatzbetreiber ist ein alter Fuchs, der ruft die Feuerwehr aus dem Ort an, die machen damit eine Brandübung, so können alle Beteiligten, Zuschauer sehen, wie schnell so ein WoWa abbrennt und die machen eine Löschübung, nehmen die Überreste kostenlos mit :-)

Kosten für den Platzbetreiber null Euro!

Es gibt auch Campingplatzbetreiber, die reden nicht, die handeln einfach!

Meiner berief sich auf den Pachtvertrag, der aussagte, das der Vertrag zunächst für den Zeitraum von einem Jahr gültig sei und sich stillschweigend verlängert, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien, 3 Mon. vor Vertragsende kündigen.

Einen Kündigung sein ohne Angaben von Gründen möglich, der Platz muss vollständig geräumt werden.

Bei mir stand ein fest gebautes Wochenendhaus auf seinem Platz, ich musste nur die Platzmiete zahlen, jährlich. Diese Häuser haben alle eine Baugenehmigung, somit müßte bei Kündigung erst einmal eine Abrissgenehmigung von der Stadt beantragt werden. Der kündigte mir einfach, ohne Angaben von Gründen, auf meine Frage warum? verwies er einfach auf dem Vertrag. Der Platz liegt in Rüsselsheim-Bauschheim, Alter Mainzerw...! Ich habe dem einfach widersprochen auf den Paragraphen Treu und Glauben u. sittenwidrige Pachtverträge verwiesen, die neue Pacht hätte ich zur nächsten Fälligkeit einfach bezahlt und wäre vor Gericht gegangen. Der schaltete Anwalt ein, welcher natürlich meinte sein Klient sei im Recht, ich müsse mein Haus dem Erdboden gleich machen :-)

Ich schrieb den an, dass das seine Rechtsauffassung sei, meine sei eine andere, ich glaube, das die 2 § greifen und vor willkürlicher Kündigung schützen. Daraufhin kam nichts mehr, vom Herrn Rechtsanwalt!

Dafür die nächste Pachtrechnung, welche ich sofort überwies, das kommt einer Niederlage gleich, er knickte ein und ich war noch 2 Jahre dort, konnte in diesem Sommer sehr gut verkaufen:-)

Hey Leute,

auch ich bin fällig: Androhung einer Räumungsklage wegen "Kündigung ohne Begründung"!

In meinem Fall ohne das ich mir etwas habe zu Schulden kommen lassen. Sehr interessant.

Gerichtstermin voraussichtlich 2017. Wohne seit gut 10 Jahren auf dem Campingplatz "Meyer

zu Bentrup Campingplatz GmbH" in Bielefeld (Campingpark). Viele andere sind auch gekündigt.

Die Stimmung hier ist miserabel und nicht mehr zu ertragen. Viele sind verunsichert und haben

teilweise zigtausend Euros investiert. Nun wird alles vernichtet!

Berichte gerne weiter, wer Interesse hat: hoplar@web.de

Zitat:

@2Lac schrieb am 25. Dezember 2016 um 09:14:18 Uhr:

Hey Leute,

auch ich bin fällig: Androhung einer Räumungsklage wegen "Kündigung ohne Begründung"!

In meinem Fall ohne das ich mir etwas habe zu Schulden kommen lassen. Sehr interessant.

Gerichtstermin voraussichtlich 2017. Wohne seit gut 10 Jahren auf dem Campingplatz "Meyer

zu Bentrup Campingplatz GmbH" in Bielefeld (Campingpark). Viele andere sind auch gekündigt.

Die Stimmung hier ist miserabel und nicht mehr zu ertragen. Viele sind verunsichert und haben

teilweise zigtausend Euros investiert. Nun wird alles vernichtet!

Berichte gerne weiter, wer Interesse hat: hoplar@web.de

Ich schreibe dich privat an, da es zuviele Dummschwätzer gibt! Ich bin äußerst erfolgreich um solche Dinge abzuwehren, hatte Friseurgeschäfte, Hotel und Autohandel, sprich ein Tausendsassa :-)

Gerade habe ich erfolgreich eine nach meiner Meinung überteuerte Feuerwehrrechnug im Alleingang abgeschmettert, die wollten über € 700,- für eine angebliche von meinem Fahrzeug verursachte Ölverunreinigung, welche dann verringert in Benzinspur wurde.

Denen schrieb ich zwei drei Briefchen und Ruhe war. Da ich gezwungenermaßen micht seit über 30 Jahren mit Betrügern, Lügnern und anderen Geldabschneidern herumärgere, habe ich ungewöhnlich viele Gerichtstermine wahrgenommen. Ich verklagte jährlich mind. 2 Betrüger :-) (Tachodreh, Unfallfahrzeugschäden verschwiegen usw.) das war schon eine Art sportliche Übung für mich diese Übersee- Einreisenden zur Ordnung zu rufen, Vertragsstrafen einzuklagen :-)

Deshalb beanspruche ich für mich, ein nicht unerheblichen Wissensvorsprung zu haben, den ich dir gerne zuteil werden lassen möchte, auf deiner Mailadresse, weil diese dümmlichen Zwischenrufe brauche ich nicht!

Ich melde mich! versprochen!

PS: finde toll, das du den Platzabschneider beim Namen nennst, um andere zu informieren. So macht man das, Mutig sein und nicht so feige! Solange man die Wahrheit berichtet, hat keiner eine Chance, eine Verleumdnungsklage erfolgreich einzuleiten. Keine Beleidigungen schreiben, welche rechtliche Relevanz haben und gut ist,s! Schließlich schreibt die Lügenpresse auch der Herr Be.. nimmt Crystel Met, wurde erwischt, oder Pornopolitiker beim Namen. Es darf halt nur keine Verleumdnug sein.

am 31. Dezember 2016 um 11:47

Nur das die Presse eigene Anwälte haben und schon mal 250000 € AUF DEN TISCHLEGEN KÖNNEN wenn es hart auf hart kommt.

Ich hoffe das die Leute die deine fraglichen Tips in Anspruch nehmen auch dieses Kapital und,.... vor allem die Anwälte zur verfügung haben.

Dein Post erinnert mich an einen alten Lehrlingskollegen.

Der kam Montags zur Berufschule und behauptete er könne Kung Fu.

Auf unsere Nachfrage hin zog er sich das Hosenbein hoch, trat mit den Fuß 20 cm nach vorne und schrie hu jau.

Diese Fähigkeiten hatte er aus diversen Bruce Lee Filmchen.........................:D

Aber jeder wie er mag.;)

Zitat:

@ramdo0035 schrieb am 29. Dezember 2016 um 00:05:05 Uhr:

 

Ich schreibe dich privat an, da es zu viele Dummschwätzer gibt! ......:confused::confused:

Dinge abzuwehren, hatte Friseurgeschäfte, Hotel und Autohandel, sprich ein Tausendsassa :-)

Sorry, aber ich lache mich gerade krank ......:D:D:D

Beitrag wegen Beleidigung gelöscht

Scoty81

Team MT

am 5. Juli 2019 um 23:45

Darf eine Parzelle auch geräumt werden bei Stromrückstand

am 5. Juli 2019 um 23:47

Darf eine Parzelle auch wegen Stromrechnung geräumt werden und Strom gesperrt werden

Zitat:

@Bellw schrieb am 6. Juli 2019 um 01:47:14 Uhr:

Darf eine Parzelle auch wegen Stromrechnung geräumt werden und Strom gesperrt werden

wo lebst du denn? klar darf der strom gesperrt werden - geräumt wird sie wohl wegen fehlenden zahlungen die ich vermute, sonst käme so eine anfrage nicht.

willkommen im richtigen leben. du hast dafür zu zahlen, was du brauchst.

Lustige Beiträge hier, danke fürs wieder ausgraben.

Es gibt tatsächlich Menschen, die sich rühmen, jeden vor Gericht zu zerren?

„normal“ schönes Leben sieht wohl anders aus. Ich hab echtes Mitleid, wenn Leute ihre Lebenszeit mit Streitereien vergeuden.

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