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Dauercamping Räumung einer Parzelle?

Hallo,
ich wende mich hier mal an die Dauercamper bzw Juristen unter Euch;auch weiß ich das dieses Thema hier nicht unbedingt hingehört,aber vieleicht weiß ja jemand was dazu...

Also es interessiert mich mal wie es rein rechtlich aussieht,wenn jemand einen Dauercampingplatz gepachtet hat,über Jahre dort zu aller zufriedenheit campt.Nun trifft der Fall ein,das dieser gute Mann probleme mit dem genuß von Alkohol bekommt,seine Pacht nicht mehr zahlt und auch seine Platz bzw den Wohnwagen verwarlosen lässt.Auf mehrere Mahnungen seitens des Platzbetreibers reagiert er nicht.Logischerweise folgt die Platzkündigung,welche er aber ebenso ingnoriert.

Jetzt zur eigentlichen Frage,darf der Platzbetreiber nun beigehen,den Platz eigenhändig räumen zu lassen,den WoWa nebst Vorzelt und inventar zu verschrotten?

Das ganze hat sich im letzten Jahr auf unserem Platz abgespielt und dieses Thema sorgte am WE für reichlich gesprächsstoff unter uns-vieleicht kennt ja jemand nen ähnlichen Fall bzw weiß wie die Lage hier für beide Seiten rechtlich aussieht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ramdo0035 schrieb am 29. Dezember 2016 um 00:05:05 Uhr:



Ich schreibe dich privat an, da es zu viele Dummschwätzer gibt! ......😕😕
Dinge abzuwehren, hatte Friseurgeschäfte, Hotel und Autohandel, sprich ein Tausendsassa :-)

Sorry, aber ich lache mich gerade krank ......😁😁😁

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Moin,

rechtlich ist es wie bei einer Mietwohnung:

ohne gerichtlichen Räumungsbeschluss und evtl. Umsetzung durch zugel. Gerichtsvollzieher ist es Hausfriedesbruch, Sachbeschädigung, Unterschlagung..... und was sonst noch an Straftatbeständen anfällt.

Zieht der Inhaber vor Gericht:

Schadenersatz & Rückkehr (evtl durch geldzahlung an Ihn abwendbar)

...ja,dieser Meinung bin ich auch,ohne Richterlichen beschluß geht eigentlich garnichts?!
Nur-angeblich-soll der Platzbesitzer unter der begründung das das an(aus)sehen des Platzes verunstaltet wird und das der Verkommene Wohnwagen Ungeziefer(Ratten)anzieht ,den Platz einfach geräumt.

.....ich als Besitzer der Pacht würde den Betrieber auf Schadenersatz usw. verklagen. Dem würden die Augen tränen wenn ich meine Rechnung für Ersatzbeschaffungen aufmache. Da wäre neben dem 52´´LCD-Fernseher, viel Bargeld usw.... vieles "on Bord" gewesen ;-)

Die Beweislast liegt beim "Entsorger" bzw. in diesem Fall beim DIEB/UNTERSCHLAGER

Jeder drittklassige Dorf-RA macht den nieder *gg*

PS. Ohne Gerichtsurteil (oder behördlicher Anordnung bei "Gefahr im Verzug"😉 = alles Illegal.

Vermieter haben leider wenig Rechte.
Deshalb lasse ich auch lieber leerstehen als zu vermieten.

Der Mieter muß keine Miete zahlen, darf erst nach langer Zeit zwangsgeräumt werden und als kleine Belohnung darf der Vermieter jegliche Kosten ( Umzug, Einlagerung der Möbel des "Mieters" und die Renovierung der Wohnung ) tragen.
Das erspare ich mir lieber.......

Meine Meinung: Wer vorsätzlich nicht zahlt und genügend Zeit hatte den Platz ( Wohnung ) zu räumen fliegt gnadenlos raus!!

Diese Geiz ist Geil Mentalität vieler Mieter ko*zt mich an.
Leider kommt so etwas immer mehr in Mode.

Und da der Platzmieter auf eine gütliche Lösung nicht reagiert hat finde ich die Räumung ok, obgleich wohl leider nicht ganz legitim wenn alles verschrottet wurde.

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das muss alles übers gericht laufen wen die sagen man darf den wohnwagen verschrotten dan kdarf man das aber das mit dem gericht dauerd meistens so 2 jahre

Pazelle

Die Pazelle ist nicht gleichzusetzen mit einer Wohnung, mehr mit einer Garage / Lagerhalle. Je nach Vertrag moglicherweise auch Untervermietung einer Garage / Lagerhalle.
Ohne den genauen Wortlaut / Vertrag zu haben kann keiner eine richtige Antwort geben.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Badyy


Diese Geiz ist Geil Mentalität vieler Mieter ko*zt mich an.
Leider kommt so etwas immer mehr in Mode.

Das ist wohl weniger eine Modeerscheinung als vielmehr eine Folge der gegenwärtigen allgemeinen Wirtschaftskrise.

Re: Pazelle

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger


Die Pazelle ist nicht gleichzusetzen mit einer Wohnung, mehr mit einer Garage / Lagerhalle. Je nach Vertrag moglicherweise auch Untervermietung einer Garage / Lagerhalle.
Ohne den genauen Wortlaut / Vertrag zu haben kann keiner eine richtige Antwort geben.

Rudiger

Das denke ich mir auch!

Der Lebensmittelpunkt des D.-Campers ist wahrscheinlich seine Wohnung.

Auch ein D.-Camper wird sich überlegen, ob er den Rechtsweg bechreitet, denn er hat möglicherweise nicht nur kein Geld (nicht, (bay.)), seine Pacht zu zahlen, sondern auch den Rechtsnawalt.

Also, räumen und sehn .... was .... passiert.

Re: Re: Pazelle

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Das denke ich mir auch!
Der Lebensmittelpunkt des D.-Campers ist wahrscheinlich seine Wohnung.
Auch ein D.-Camper wird sich überlegen, ob er den Rechtsweg bechreitet, denn er hat möglicherweise nicht nur kein Geld (nicht, (bay.)), seine Pacht zu zahlen, sondern auch den Rechtsnawalt.
Also, räumen und sehn .... was .... passiert.

Das ist irrelevant. Ob nun Miete (Wohnung) oder Pacht (Halle/Grund), rechtlich unbedeutend. Ohne behördliche Anordnung (Gefahr) oder rechtskräftigen (!!) Gerichtsbeschluss ist es unrechtmäßig und damit straf,.- bzw. ersatzpflichtig.

Und wenn er wirklich keine Kohle hat, um so besser für ihn: PKH ;-)) ..... ist RA´s Liebling!

Pacelle

NICHT wohnung!!!!!

Lagerhalle / Garage Eingeschriebener Brief mit Ruckschein und der Androhung die Pacelle raumen zu lassen, gegen zusatzliche, kosten und die "wertsachen" zu Versteigern/Mullkippe.
angemessene Frist setzen.
Rudiger

Wäre besser gewesen, du hättest bei Jura nicht immer die Vorlesungen geschwänzt ;-))

Deine Unwissenheit ist ja nahezu gefährlich !

Soviel Blödsinn habe ich nun wirklich selten gelesen. Untervermietung/Pacht...??!!

Selbst wenn der Pacht/Mietvertrag ein Kündigungsrecht vorsieht kannst du ,wenn der Pächter seinen Pflichten (Zahlung der Pacht) nicht nachkommt, das Vertragsverhältnis nur zum Ablauf kündigen. Unterjährige Kündigungen lassen solche Pachtverträge nicht zu, sie müssen sich am sogenannten "Kleingärtnergesetz" orientieren.

Sonderkündigungsrecht gilt für solche Verträge nur in sehr engen Grenzen zu. z.B. wäre das : tätige Angriffe auf Mitpächter. Nichtzahlung der Pacht reicht hier nicht.

Diese kannst du nur auf dem Rechtsweg geltend machen.

Kündigt man einen solchen Pachtvertrag fristgerecht, so ist der Pächter verpflichtet das Pachtgut zum Termin im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Tut er es nicht, sind mind. 2 Fristsetzungen nötig um rechtssicher "selbst handanlegen zu können". Aber selbst dann bist du als dann juristisch gesehen "Besitzer" der Güter zur Verwahrung gegenüber dem "Eigentümer" verpflichtet, wenn auch mit Kostenfreistellung.

Dies ließe sich noch verfeinert ausführen, hoffe aber das du einiger Maßen verstehst ......

Erstmal danke für die vielen Meinungen,also sehe ich das richtig,er (der Pächter)hätte gekündigt werden müssen mit friststellung seinen Platz zu räumen-da dies nicht geschehen ist,hätte der Platzbetreiber den Platz selber räumen können,die Sachen aber nicht verschrotten lassen dürfen sondern irgendwo Kostenpflichtig unterstellen müssen und dieses alles nur mit Richterlichem Beschluss?

@ralle2403
Ja. Genauso ist das zu verstehen.

danke nochmal für eure Tipps ,Ratschläge und Meinungen;
hatten das Thema am WE wieder und die Meinungen waren natürlich von "da hätte ich aber was rausgeschlagen" ,"das würde ne Klage geben bis zum ..."und "ist er doch selber schuld,warum zahlt er nicht,soll froh sein das das alles weg ist"
Wie das nun weiter geht bzw gegangen ist,werden wir wohl nie erfahren;der Platzbesitzer wird das wohl nicht ausposaunen...,
aber ich denke mal,wenn man in die Situation kommt,das man nicht bezahlen kann-jeder hat nen Mund und mann kann doch über alles reden-so long!

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