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Datum des Führerscheinerwerbs

Themenstarteram 29. September 2011 um 23:06

Guten Abend - möchte mit meinem ersten Beitrag in diesem Forum gleich eine oder mehrere Fragen in den Raum stellen.

Die Problemstellung ist folgende:

Ich habe etwa 1979 einen Führerschein während meiner Zeit bei der Bundeswehr erworben, dieser wurde ungefähr 1980/81 zur privaten Nutzung umgeschrieben. 1990 wurde der Führerschein eingezogen - zu viele Punkte in Flensburg gepaart mit einem persönlichen kleinen Anfall von Rebellion gegen die MPU, im Volksmund heißt das Idiotentest und da ich mich nie als "Idiot" empfunden habe sah ich keine Notwendigkeit mich auf Idiotie testen zu lassen........ ;0)

Seit ein paar Jahren gibt es die Möglichkeit sich seit langer Zeit eingezogene Führerscheine gegen eine recht geringe Gebühr wieder aushändigen zu lassen. Unter Nutzung dieser Möglichkeit bin ich nach 20 Jahren wieder in den Besitz meines Führerscheines gelangt.

Jetzt ist die Zeit für einen eigenen PKW gekommen und damit komme ich zum Titel dieses Themas:

Ein Kfz Versicherungsrechner im Internet fragt mich nach dem "Datum des Führerscheinerwerbs". Welches Datum kann/darf/muss ich denn da eintragen? Oder welches Datum ist für eine Versicherung relevant? Auf meinem "neuen" Führerschein steht unter Punkt 4a (Ausstellungsdatum) 20.05.10. Selbstverständlich möchte ich gerade bei der Versicherung den größtmöglichen Vorteil für mich herausholen und sollte das Datum vom "Erwerb" des Führerscheines auf die Versicherungsgebühren maßgeblichen Einfluss nehmen ist mein Interesse hoffentlich nachvollziehbar.

Da ich nicht mehr genau weiß wann ich den Führerschein erworben habe - wo bekomme ich diese Information her?

 

 

Gruß, Thomas

Beste Antwort im Thema

Du mußt das 2010 er angeben.

Die Versicherung hat das Recht eine Führerschein Kopie anzufordern, wie willst du ihnen dann erklären das ein anderes Datum draufsteht?

Die Frage lautet auch nach dem Ausstellungsdatum der Klasse B, das ist bei dir 2010.

 

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am 1. Oktober 2011 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Mit einer Kopie deines entwerteten alten FS!

Das ist nicht ernst gemeint, oder? :rolleyes:

DOCH!

Hast du dir etwa deinen alten FS nach der Umschreibung nicht entwertet mitgeben lassen?

Ich hab ihn noch irgendwo rumliegen und könnte also problemlos (wenn ich das Teil nach den bisherigen zwei Umzügen noch finde!) nachweisen, dass ich im Jahre 1990 den FS gemacht habe und nicht erst 200x!

Hinzu kommt bei mir dann noch der glückliche Umstand, dass mein Arbeitgeber die dumme Angewohnheit hat eigene FS auszustelle und in seinen Unterlagen ebenfalls eine Kopie meines alten FS hat.

Ich muss dann der VS nur noch plausibel erklären, dass ich den FS nie abgeben musste bzw. mir nie die FE entzogen war!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Hast du dir etwa deinen alten FS nach der Umschreibung nicht entwertet mitgeben lassen?

Nein, und Hand aufs Herz: das macht der normale Durchschnittsbürger auch nicht. Ich tausche etwas 1:1 um, da mach ich mir nicht ne "Kopie von der Kopie der Kopie". Und warum sollte man sich etwas altes entwertetes aushändigen lassen. Zum einrahmen ganz sicher nicht.

Moin,

 

ich habe mir den alten Grauen entwertet wiedergeben lassen, so als Erinnerung und vor allem wegen dem Foto.

Warum die Diskussionen?

Ein Versicherer der nach dem Führerschein fragt, will die gültige Fahrerlaubnis.

Egal ob zum berechnen der Prämie oder bei Rabatt Übertragung.

Hat jemand mal jemand länger den Führerschein weg gehabt dann hatte das seinen Grund, und es fehlt ihm auch die Fahr Praxis seither. Inzwischen hat sich in der Auto Welt einiges getan.

Oder es gibt Leute die erst den Lappen mit 30 machen, und auch wenig Erfahrung dadurch aufweisen können.

Und wie gesagt weil man nur mal erwischt wurde mit 60 in der 30er Zone hat man den Führerschein nicht solange weg das man ihn Neu ausgestellt bekommt also lagen oft gröbere Sachen vor.

Fakt ist, es wird gefragt was in der derzeitigen gültigen Fahrerlaubniss steht seit wann man welchen Führerschein hat. Und das ist anzugeben.

Wer hier betrügt und erwischt wird, taucht bestimmt mal wieder in einem Forum auf und bittet um Hilfe, was nun.

Wenn man Mist gebaut hat, warum auch immer, muß halt dafür gerade stehen.

 

 

 

 

am 1. Oktober 2011 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von Atze40

Fakt ist, es wird gefragt was in der derzeitigen gültigen Fahrerlaubniss steht seit wann man welchen Führerschein hat.

Es wird nach dem Datum des Erwerbs gefragt, was auf dem Lappen steht, kann allenfalls ein Beleg/Hinweis sein.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Atze40

Fakt ist, es wird gefragt was in der derzeitigen gültigen Fahrerlaubniss steht seit wann man welchen Führerschein hat.

Es wird nach dem Datum des Erwerbs gefragt, was auf dem Lappen steht, kann allenfalls ein Beleg/Hinweis sein.

Tja, da der Führerschein 2 mal "erteilt" wurde hilft hier wohl nur der Kontakt mit der Betreffenden Versicherung. Ein Formular im WWW wird dafür wohl nicht ausreichend sein.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

 

Das ist interessant.

Ich habe meinen FS vor 13 Jahren gemacht, damals gabs noch den rosa Lappen. Als der EU-FS eingeführt wurde, habe ich diesen umschreiben lassen (Dezember 2004). Dieses Datum steht bei mir unter 4a. Feld 10 ist leer. :confused:

Ich kann also aktuell nicht nachweisen, dass ich den FS bereits doppelt so lange besitze, wie angegeben. :eek:

Bei mir steht hinter der FS-Klasse "B" bzw. "BE" usw. das jeweilige Datum des Führerscheinerwerbs.

hmmmm...

Ist nicht mein Spezialgebiet, aber ich denke, man unterscheidet zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Einziehen des Führerscheins.

 

Letzteres ist nur das Dokument und ersteres die Berechtigung, im StV ein Fahrzeug zu führen.

 

Daher wird man wohl genauer wissen, was dem TE damals passiert ist.

 

Wenn die Fahrerlaubnis damals entzogen wurde (wofür einiges spricht), dann hatte er bis zur Wiedererteilung keine FE: weg ist weg.

 

Ohne FE gibt es aber auch keinen Führerschein.

 

Also kann er m.E. auf die Frage, wann er den FS erhalten hat, nicht das erste Datum, sondern nur das "letzte" Datum angeben.

Aus Versicherungssicht geht es ja um die Möglichkeit eines SF-Rabatts und den konnte er in der Zwischenzeit ja nicht erfahren, denn er hatte keine FE.

 

Ist aber nur meine Ansicht...

 

 

Wer kann dies rechtlich korrekt beantworten?

Rechtlich hilft da nicht weiter, es liegt an der Versicherung, ob sie die Zeiten vor dem Entzug anerkennt. Manche erkennen sie auch ohne Nachweis an, andere wollen einen Auszug aus dem Führerscheinregister

Und El Kawa, der TE, schweigt darüber beharrlich.....

Seit dem Anfangspost vor 8 Jahren kam da leider gar nix mehr.....

...

2011 könnte das so gewesen sein,mit 175%

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