Dashcam ("Russenkamera") anschließen
Liebe Gemeinde,
bitte mal um Tips zum Anschließen meiner neuen Kamera, die ich in der Nähe des Innenrückspiegels angebracht habe.
Ich benötige dazu ein Zündungsplus (oder oder alternativ Schlüsselplus) im Bereich des Innenrückspiegels/Schiebedachmotors.
Gibt es dort oben ein dazu verwertbarer Anschluß? Bei dem Motor und der Innenbeleuchtung würde ich mal vermuten dass nicht.
Allerdings hat der Rückspiegel Funktionen (automatisch Abblenden), die nach meiner Vermutung keiner externenen Steuerung über den Can-Bus bedürfen. Und vor allem hat der Rückspiegel an der Unterseite zwei rote Leuchtdioden, die die Mittelkonsole beleuchten.
Diese gehen simultan mit dem Zündschlüssel scheinbar verzögerungsfrei an und aus. Da habe ich die Hoffnung, dass diese, vermutlich mit dem kompletten Rückspiegel, direkt am Zündungsplus hängen.
Könnte da was dran sein? Falls ja, wie finde ich den richtigen Draht?
Danke für Hinweise dazu.
haku3
Beste Antwort im Thema
Stecker abziehen und Messen! Multimeter nehemen, einen Teil gegen Masse und dann die Pins bei Zündung durchprobieren wo 12V anliegen.
Aber nen Kabel runter zum Sicherungskasten is doch auch kein Problem. Kannst du einfach in den Himmel reinlegen-schieben und dann an der A Säule runter. So hab ich mein Mikrokabel von der FSE auch verlegt und da sieht ma ga nix!
32 Antworten
Wohldem der es selber kann oder einen 😁 der es machen kann.Ich hab oben genannte Kamera aber keinen 😁 der den Einbau machen möchte da am Spiegel kein Strom ist und das nicht gehen würde.😠
Die Kamera spart einem u.a. einen 15.000 Euro (9000 Pfund) Paintjob, siehe auch
http://www.bbc.com/news/uk-england-london-33967375
Muss dann allerdings auch im Standmodus ohne Motor aufzeichnen.
Ich wuenschte so Kameras waeren Serie, zusammen mit der Verkehrszeichenerkennung zum Beispiel
Hat vor Gericht keine Beweiskraft und wird nicht mal als Beweis zugelasse. Wenn man den Vogel kennt könnte man dann selber Hand anlegen was dann aber vor Gericht wiederum schlecht ist.😉
Zitat:
@es-el schrieb am 22. Januar 2016 um 11:25:43 Uhr:
Hat vor Gericht keine Beweiskraft und wird nicht mal als Beweis zugelasse. Wenn man den Vogel kennt könnte man dann selber Hand anlegen was dann aber vor Gericht wiederum schlecht ist.😉
Zum Glück entscheiden in der Realität die Richter ob ein Beweismittel zulässig ist oder nicht und nicht Ihr 😁.
Solange es kein Grundsatzurteil vom BGH gibt, gibt es für den AW immer noch die Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Was der Richter daraus macht steht auf einem anderen Papier.
In dem gezeigten Video geht es noch nicht einmal um Verkehrsüberwachung....
Ähnliche Themen
Zitat:
@testdriver590 schrieb am 21. Januar 2016 um 21:49:46 Uhr:
Die Kamera spart einem u.a. einen 15.000 Euro (9000 Pfund) Paintjob, siehe auch
http://www.bbc.com/news/uk-england-london-33967375Muss dann allerdings auch im Standmodus ohne Motor aufzeichnen.
Ich wuenschte so Kameras waeren Serie, zusammen mit der Verkehrszeichenerkennung zum Beispiel
wenn es wenigstens die Funktion als extra zu bestellen gäbe. Kamera ist ja oft beim Laneassi schon vorhanden..
Zitat:
@ma-kus schrieb am 22. Januar 2016 um 12:17:26 Uhr:
Zum Glück entscheiden in der Realität die Richter ob ein Beweismittel zulässig ist oder nicht und nicht Ihr 😁.Zitat:
@es-el schrieb am 22. Januar 2016 um 11:25:43 Uhr:
Hat vor Gericht keine Beweiskraft und wird nicht mal als Beweis zugelasse. Wenn man den Vogel kennt könnte man dann selber Hand anlegen was dann aber vor Gericht wiederum schlecht ist.😉
Solange es kein Grundsatzurteil vom BGH gibt, gibt es für den AW immer noch die Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Was der Richter daraus macht steht auf einem anderen Papier.
In dem gezeigten Video geht es noch nicht einmal um Verkehrsüberwachung....
Äh, Du weißt aber schon was es zum Thema Dashcam in Deutschland 2015 an Neuerrungen gab. Wenn nicht dann schnell schlau machen Herr hobby RA.😛
Zitat:
@es-el schrieb am 22. Januar 2016 um 13:30:16 Uhr:
Äh, Du weißt aber schon was es zum Thema Dashcam in Deutschland 2015 an Neuerrungen gab. Wenn nicht dann schnell schlau machen Herr hobby RA.😛
Meinst Du die nixaussagenden Meldungen von Gerichtentscheidungen in diversen Zeitungsberichten?
Mir ist weder eine Entscheidung des BGH noch eine Gesetzesvorlage bekannt. Einzigst die Absicht von Datenschützern.
Also bitte Quellen/fakten vorweisen und die Leute nicht "dumm" sterben lassen.
Falls Du videoüberwachung im öffentlichen Bereich meinst gab es da wohl vom EGH ein Witzurteil..
Gruß
Markus
@es-el
wenn Du schon so eine Behauptung aufstellst wäre es schön auch mit Infos zu glänzen 🙄
🙄Buschklopfer, schau morgen nach Goslar da wird das Aktuelle aktualisiert.😛
😕
Also war auch 2015 alles beim alten und wird auch vorerst bis zu einer BGH Entscheidung oder einer Gesetzesvorlage so bleiben (=offen)
Also war
Zitat:
Äh, Du weißt aber schon was es zum Thema Dashcam in Deutschland 2015 an Neuerrungen gab. Wenn nicht dann schnell schlau machen Herr hobby RA.😛
nur heiße Luft 🙄
Die Aufnahmen werden vor Gericht nicht zugelassen. Ist also unwichtig, ob eine Cam verbaut wurde oder nicht.
Das stimmt so nicht ganz.
Z.b.
https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/
Zitat:
@harryhirt schrieb am 28. Januar 2016 um 11:35:09 Uhr:
Die Aufnahmen werden vor Gericht nicht zugelassen. Ist also unwichtig, ob eine Cam verbaut wurde oder nicht.
schon wieder so ein schwachsinniges Statement
In welchem Falle nicht zugelassen?
In welchem Bundesland/Kreis?
Kennst Du den Richter?
Zur Klarstellung:
Das eine Aufnahme mit der Dashcam, in der mir ein anderer Verkehrsteilnehmer den Mittelfinger zeigt und ich Ihn daraufhin vor Gericht ziehe, nicht als Beweismittel taugt oder auch vom Richter nicht anerkannt wird steht ja hier nicht zur Debatte. Verkehrsüberwachung obliegt der Polizei.
Deswegen kauf ich mir keine Dashcam.
Ich spreche von Unfällen bei den Aussage gegen Aussage steht, bei dem nicht das eigene Ego verletzt wurde sondern Personen zum Schaden kommen, bei dem anhand eines Video der tatsächliche Unfallhergang bewertet werden kann. Bei dem ich mein Recht zum Beweis meiner Unschuld in Anspruch nehmen muss!
Ich hab kein Problem wenn jemand behauptet das solche Aufnahmen, je nach Inhalt, nicht anerkannt werden vor Gericht, aber alles generalisieren und nur nachplappern, da schwillt mir der Kamm...
Gruß
Markus
Zitat:
@ma-kus schrieb am 28. Januar 2016 um 12:32:02 Uhr:
schon wieder so ein schwachsinniges StatementZitat:
@harryhirt schrieb am 28. Januar 2016 um 11:35:09 Uhr:
Die Aufnahmen werden vor Gericht nicht zugelassen. Ist also unwichtig, ob eine Cam verbaut wurde oder nicht.
In welchem Falle nicht zugelassen?
In welchem Bundesland/Kreis?
Kennst Du den Richter?Zur Klarstellung:
Das eine Aufnahme mit der Dashcam, in der mir ein anderer Verkehrsteilnehmer den Mittelfinger zeigt und ich Ihn daraufhin vor Gericht ziehe, nicht als Beweismittel taugt oder auch vom Richter nicht anerkannt wird steht ja hier nicht zur Debatte. Verkehrsüberwachung obliegt der Polizei.
Deswegen kauf ich mir keine Dashcam.
Ich spreche von Unfällen bei den Aussage gegen Aussage steht, bei dem nicht das eigene Ego verletzt wurde sondern Personen zum Schaden kommen, bei dem anhand eines Video der tatsächliche Unfallhergang bewertet werden kann. Bei dem ich mein Recht zum Beweis meiner Unschuld in Anspruch nehmen muss!Ich hab kein Problem wenn jemand behauptet das solche Aufnahmen, je nach Inhalt, nicht anerkannt werden vor Gericht, aber alles generalisieren und nur nachplappern, da schwillt mir der Kamm...
Gruß
Markus
Was ist daran Schwachsiinig? Lese mal die verlinkte Seite durch! Wie willst Du beweisen, das Du die Cam nicht ständig benutzt hast? Lesen bildet.
Also wenn dann ist es vor Gericht eine 50/50 Chance, das die Aufnahmen berücksichtigt werden oder nicht!
Zitat:
@harryhirt schrieb am 28. Januar 2016 um 13:01:27 Uhr:
Was ist daran Schwachsiinig?
Deine generalisierte Aussage
Zitat:
Lese mal die verlinkte Seite durch! Wie willst Du beweisen, das Du die Cam nicht ständig benutzt hast?
Hast Du dich schon mal mit der Technik einer Dashcam beschäftigt? Ist der Speicher voll wird überschrieben, eine dauerhafte Datenspeicherung ist bei Benutzung nicht vorgesehen
Zitat:
Lesen bildet.
Das solltest Du mal tun, dann wüsstest Du dass gerade hier der Hund begraben liegt:
Es gibt keinen offiziellen Gesetzesentscheid über ein Verbot oder nicht Verbot von Dashcams und die Kameras können legal erworben werden , anderseits aber kollidiert die Technik mit der aktuellen Datenschutzgesetzgebung , welche generell das heutige potential der digitalen, optischen Erfassung überhaupt noch nicht berücksichtig (mit Handy an öffentlichen Plätzen zu filmen ist demnach ja auch nicht erlaubt).
Momentan gilt in Deutschland die "Duldung" der Dashcam.
Da es in Nachbarländern schon teilweise eine Pro Entscheidungen gibt, ist nicht damit zu rechnen das es bei uns anders aussieht.
Zitat:
Also wenn dann ist es vor Gericht eine 50/50 Chance, das die Aufnahmen berücksichtigt werden oder nicht!
Wie schon mal gesagt, es kommt auf den eigentlichen "Schadensfall" an. Bei Streitigkeiten wegen verbaler oder gestischen Entgleisungen schätze ich persönlich die Zulassung weitaus geringer ein als bei einem Personenschaden 8meine persönliche Meinung).
Ich habe seit 3 Jahren die Dashcam im Einsatz und mein Fazit ist dass man selber auch etwas zurückhaltener fährt, da man seine eigenen "Entgleisungen" ja auch aufzeichnet 😁