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Das soll eine Grundstückszufahrt sein?

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 13:34

Hallo Leute,

neulich habe ich ein Ticket kassiert: "Parken im Bereich einer Grundstücksein- bzw. ausfahrt mit Behinderung (TBNR 112293, 15€).

Dort parkte ich nur, weil an diesem Tag das Parken auf dem Firmengelände nicht möglich war. Morgens war es noch dunkel, die Gartenpforte habe ich erkannt, davor befindet sich noch ein etwa 2m breiter Rasenstreifen bis zur Fahrbahn. Als ich nachmittags wieder zum Wagen kam, wurde ich übelst vom Anwohner, der auch das Ordnungsamt gerufen hatte, beschimpft. Er habe seine Mutter mit dem Rollstuhl nicht aus dem Grundstück herausbugsieren können.

Mein Kollege meinte, er würde nicht bezahlen und dagegen vorgehen, zumal eine VS-Rechtschutzversicherung besteht. Ich habe aber bezahlt, weil ich derzeit andere Probleme habe, als mich mit sowas herumzustreiten.

Hier die Fotos von der Situation, für mich ist das jedenfalls keine Grundstückszufahrt:

..
...
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ZiKla schrieb am 20. Oktober 2020 um 10:27:54 Uhr:

Hi!

Mir geht es hier gar nicht darum, anderen ein Ei zu legen, sondern mir generell kein Ei legen zu lassen.

Das Schild "Ausfahrt freihalten" bei einer 1m breiten Tür ist schon mal Käse und sicher ungültig.

Ein wichtiger Zugang ist nicht zu erkennen. Der Normalmensch erwartet hier eine Gartentür, einen Hinterausgang.

Dass das Ordnungsamt hier überhaupt tätig wurde, sehe ich als bedenklich an.

Wenn der Grundstückseigner hier Platz für den Rollstuhl benötigt, kann er entweder eine richtige Einfahrt bauen oder einfach ein Schild aufhängen, welches dies erklärt.

Niemand kann hier damit rechnen, dass ein Rollstuhlfahrer Platz vor diesem Tor braucht.

Für mich sieht das aus wie "Gelangweilter rentner will stets und ständig gerade aus aus seiner Tür auf die Straße gehen können, also hängt er ein Schild auf". So etwas ignoriere ich, wenn sonst kein Parkplatz vorhanden ist.

Wird jedoch auf einen Rollstuhlfahrer hingewiesen, parke ich selbstverständlich woanders.

Nun klar?

ZK

Nö. Ein Schild "Ausfahrt freihalten" ist nie "ungültig". Da es kein amtliches Verkehrszeichen ist, hat es immer nur den Charakter einer Bitte, gefälligst die StVO zu beachten. Ob der Zugang "wichtig" ist, spielt auch keine Rolle. Grundstücksein- und ausfahrten sind immer frei zu halten. Da muss der Grundstückseigentümer auch nicht lang und breit erklären, wann, weshalb und wofür er den Zuweg braucht. Deine Privat-StVO mag anders lauten, interessiert aber das Ordnungsamt nicht.

Dass du bei einem Hinweis auf Rollstuhlfahrer woanders parkst, ist natürlich sehr großzügig von dir. Wenn jemand durch das Tor mit seinem Motorrad muss, hat er deiner Meinung nach kein Recht dazu? Dreiste Einstellung! Nun klar?

Grüße vom Ostelch

 

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Bei uns in der Kommune hat es 6 Monate gedauert dem Personal der Ordnungsbehörde beizubiegen, dass sie auf privatem Grund keine Knöllchen verteilen dürfen. Soviel zur Arbeitsmoral ;)

Zitat:

@ZiKla schrieb am 20. Oktober 2020 um 02:25:13 Uhr:

Moin!

Angesichts der Beschaffenheit des Gartentürchens und des Bereiches davor hätte(!) ich persönlich(!) das Risiko genommen und die Sache vor Gericht durchgefochten.

ZK

Macht bestimmt Spaß, besonders, weil die viele RS-Versicherungen Owis im ruhenden Verkehr nicht übernehmen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 20. Oktober 2020 um 13:40:01 Uhr:

Bei uns in der Kommune hat es 6 Monate gedauert dem Personal der Ordnungsbehörde beizubiegen, dass sie auf privatem Grund keine Knöllchen verteilen dürfen. Soviel zur Arbeitsmoral ;)

Dem Foto nach steht das Fahrzeug aber auf öffentlichem Grund. Es versperrt aber den Zugang zum Grundstück.

Themenstarteram 21. Oktober 2020 um 19:22

Zitat:

@ZiKla schrieb am 20. Oktober 2020 um 10:27:54 Uhr:

[...] Dass das Ordnungsamt hier überhaupt tätig wurde, sehe ich als bedenklich an.

Es wurde vom Anwohner gerufen.

Zitat:

[...] Für mich sieht das aus wie "Gelangweilter rentner will stets und ständig gerade aus aus seiner Tür auf die Straße gehen können, also hängt er ein Schild auf". [...]

Diesen Eindruck hatte ich auch.

Themenstarteram 21. Oktober 2020 um 19:34

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Oktober 2020 um 12:35:00 Uhr:

[...] Offenbar ist die über die Grünfläche führende Strecke sogar mit Platten befestigt und wenn nicht, wäre es auch wieder kein Grund, die Zufahrt zu blockieren. [...]

Wie ich schon schrieb, sind vor dem Tor nur ein paar Platten privat verlegt worden (~1m²).

...mir persönlich wäre es vollkommen egal, ob das jetzt eine Zufahrt, eine Eingangstür oder was auch immer das ist.

Auch die rechtliche Lage wäre mir aber sowas von egal... allein nach meinem -hoffentlich- gesunden Menschenverstand heraus würde ich den Durchgang mindestens so breit wie die Tür freihalten.

Außerdem würde ich da locker noch den ein oder anderen Meter zugeben, weil ichs absolut nicht leiden kann wenn irgendwelche Leute mit allen möglichen Gerätschaften, wie Fahrrädern / Schubkarren aller Art / Rollstühlen / Kinderwägen / etc. etc. an der Fahrzeugfront oder am Heck entlang schrammen.

Ein paar Meter Platz / Abstand kosten praktisch nichts... vermeiden aber in mehrerer Hinsicht etliches an Ärger.

Themenstarteram 21. Oktober 2020 um 20:06

Hier noch mal ein älteres Bild von der Situation. Es scheint zum Zeitpunkt der Aufnahme (2008) ein Gartengrundstück gewesen zu sein und die Laube wurde danach zum Wohnen massiv ausgebaut. Zur Anlage einer rollstuhlgerechten Zuwegung hat das Geld dann aber wohl nicht mehr gereicht...

...

Es gibt auch Rollstuhlfahrer, die nicht auf einem Haufen Kohle sitzen. Und alles bezahlen die Kassen auch nicht.

Zudem: Wen interessiert es, was vor 12 Jahren war oder nicht war?

Gehts hier wirklich um jeden Strohhalm, um bloß ums Verrecken nicht einsehen zu müssen, daß man Mist gebaut hat?

Was wäre gewesen, wenn ein Rettungsdienst aufs Grundstück gemusst hätte. Zwischen den parkenden Autos wäre kein Platz gewesen.

Nach dem Vorfall, sollte der Baulasträger über ein Parkverbot auf der Straßenseite nachdenken. Dann bleibt auch die Bankette ansehnlicher.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Oktober 2020 um 09:17:00 Uhr:

Was wäre gewesen, wenn ein Rettungsdienst aufs Grundstück gemusst hätte. Zwischen den parkenden Autos wäre kein Platz gewesen.

Nach dem Vorfall, sollte der Baulasträger über ein Parkverbot auf der Straßenseite nachdenken. Dann bleibt auch die Bankette ansehnlicher.

Nu wird es aber langsam albern.

Denn wenn der Imaginäre RD nicht in der Lage wäre dort irgendwie auf das Grundstück zu gelangen dann kann man den Verein in die Tonne treten.

Was wird denn hier albern?

Ein Parker der sich für schlauer als den Rest hielt hat einen Strafzettel bekommen und seit 9 Seiten wird darüber schwadroniert wer das Recht hat diese Einfahrt als "wichtig" zu bezeichnen oder überhaupt als solche anzuerkennen und wer nicht.

Der Hinweis auf einen Rettungswagen passt hervorragend ins Bild.

Zumindest nicht weniger gut als die meisten der von den Parkbefürwortern in den Ring geworfenen "Argumente".

Parkt einfach ordentlich, dann kostet das auch nichts.

Wenn ihr sicher seid ungerecht behandelt worden zu sein, dann legt Widerspruch ein (mit allen Konsequenzen).

Zitat:

@ME1200 schrieb am 22. Oktober 2020 um 09:29:26 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Oktober 2020 um 09:17:00 Uhr:

Was wäre gewesen, wenn ein Rettungsdienst aufs Grundstück gemusst hätte. Zwischen den parkenden Autos wäre kein Platz gewesen.

Nach dem Vorfall, sollte der Baulasträger über ein Parkverbot auf der Straßenseite nachdenken. Dann bleibt auch die Bankette ansehnlicher.

Nu wird es aber langsam albern.

Denn wenn der Imaginäre RD nicht in der Lage wäre dort irgendwie auf das Grundstück zu gelangen dann kann man den Verein in die Tonne treten.

Mag sein das Du noch völlig gesund bist und es deshalb lächerlich findest, wenn jemand mit seinem Rollstuhl nicht vom Grundstück kommt.

Da ich aus eigener Erfahrung weiß,wie schnell sich ein Gesundheitszustand von tiptop in auf Hilfe angewiesen ändern kann, finde ich es erbärmlich,wie hier das Zuparken eines Grundstücks von einigen befürwortet wird.

Wenn man da zwingend parken muss, hätte man sich auch 1.50 weiter vor stellen können,dass man von der Gartenpforte direkt auf die Straße kommt. Dann hätte der Grundstückseigner auch nicht das OA angerufen.

Aber lieber zieht man die Gebrechen anderer ins lächerliche.

Aber es gibt ja auch genug Kunden,die neidisch auf die blaue Parkerleichterung sind, die man auch nur erhält,wenn man schon erheblich eingeschränkt ist.

 

Nachdem das Grundstück auch über eine richtige Pkw-Zufahrt verfügt, sollte das Pfortenproblem real eigentlich keines sein.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Oktober 2020 um 10:27:29 Uhr:

Nachdem das Grundstück auch über eine richtige Pkw-Zufahrt verfügt, sollte das Pfortenproblem real eigentlich keines sein.

Das ist die pragmatische Sicht. An den Regeln der StVO ändert sich deshalb nichts. Wenn das Tor eine Zufahrt im Sinne der StVO ist, ist davor Parkverbot. Noch einfacher wäre, wegen des Schildes "Ausfahrt freihalten" einfach etwas Platz zu lassen.

 

Grüße vom Ostelch

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