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Das soll eine Grundstückszufahrt sein?

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 13:34

Hallo Leute,

neulich habe ich ein Ticket kassiert: "Parken im Bereich einer Grundstücksein- bzw. ausfahrt mit Behinderung (TBNR 112293, 15€).

Dort parkte ich nur, weil an diesem Tag das Parken auf dem Firmengelände nicht möglich war. Morgens war es noch dunkel, die Gartenpforte habe ich erkannt, davor befindet sich noch ein etwa 2m breiter Rasenstreifen bis zur Fahrbahn. Als ich nachmittags wieder zum Wagen kam, wurde ich übelst vom Anwohner, der auch das Ordnungsamt gerufen hatte, beschimpft. Er habe seine Mutter mit dem Rollstuhl nicht aus dem Grundstück herausbugsieren können.

Mein Kollege meinte, er würde nicht bezahlen und dagegen vorgehen, zumal eine VS-Rechtschutzversicherung besteht. Ich habe aber bezahlt, weil ich derzeit andere Probleme habe, als mich mit sowas herumzustreiten.

Hier die Fotos von der Situation, für mich ist das jedenfalls keine Grundstückszufahrt:

..
...
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ZiKla schrieb am 20. Oktober 2020 um 10:27:54 Uhr:

Hi!

Mir geht es hier gar nicht darum, anderen ein Ei zu legen, sondern mir generell kein Ei legen zu lassen.

Das Schild "Ausfahrt freihalten" bei einer 1m breiten Tür ist schon mal Käse und sicher ungültig.

Ein wichtiger Zugang ist nicht zu erkennen. Der Normalmensch erwartet hier eine Gartentür, einen Hinterausgang.

Dass das Ordnungsamt hier überhaupt tätig wurde, sehe ich als bedenklich an.

Wenn der Grundstückseigner hier Platz für den Rollstuhl benötigt, kann er entweder eine richtige Einfahrt bauen oder einfach ein Schild aufhängen, welches dies erklärt.

Niemand kann hier damit rechnen, dass ein Rollstuhlfahrer Platz vor diesem Tor braucht.

Für mich sieht das aus wie "Gelangweilter rentner will stets und ständig gerade aus aus seiner Tür auf die Straße gehen können, also hängt er ein Schild auf". So etwas ignoriere ich, wenn sonst kein Parkplatz vorhanden ist.

Wird jedoch auf einen Rollstuhlfahrer hingewiesen, parke ich selbstverständlich woanders.

Nun klar?

ZK

Nö. Ein Schild "Ausfahrt freihalten" ist nie "ungültig". Da es kein amtliches Verkehrszeichen ist, hat es immer nur den Charakter einer Bitte, gefälligst die StVO zu beachten. Ob der Zugang "wichtig" ist, spielt auch keine Rolle. Grundstücksein- und ausfahrten sind immer frei zu halten. Da muss der Grundstückseigentümer auch nicht lang und breit erklären, wann, weshalb und wofür er den Zuweg braucht. Deine Privat-StVO mag anders lauten, interessiert aber das Ordnungsamt nicht.

Dass du bei einem Hinweis auf Rollstuhlfahrer woanders parkst, ist natürlich sehr großzügig von dir. Wenn jemand durch das Tor mit seinem Motorrad muss, hat er deiner Meinung nach kein Recht dazu? Dreiste Einstellung! Nun klar?

Grüße vom Ostelch

 

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208 Antworten

§ 12 StVO verbietet jedoch nur das Parken, nicht das Halten vor Grundstückszufahrten.

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 18:54

Zitat:

@Mario_at_Herne schrieb am 18. Oktober 2020 um 20:33:16 Uhr:

Hättest Du 1.5 m weiter vorne geparkt, dann wäre die ganze Diskussion nicht. [...]

Dann hieße meine Ordnungswidrigkeit wahrscheinlich: "Sie parkten ihr Fahrzeug an einer Einmündung weniger als 5m vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten entfernt" oder so ähnlich. Außerdem ist platzsparend zu parken. Und wie schon im Eingangsbeitrag geschrieben, war es morgens noch dunkel und ich habe die Gartenpforte nicht als Einfahrt wahrgenommen. Eher vermutete ich dahinter eine olle Gartenlaube, die bei trüben naßkaltem Wetter sowieso keiner aufsucht. Keinesfalls wollte ich Jemanden ärgern oder behindern.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Oktober 2020 um 20:50:41 Uhr:

§ 12 StVO verbietet jedoch nur das Parken, nicht das Halten vor Grundstückszufahrten.

Jep, ich habe es präzisiert.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Oktober 2020 um 20:54:14 Uhr:

Zitat:

@Mario_at_Herne schrieb am 18. Oktober 2020 um 20:33:16 Uhr:

Hättest Du 1.5 m weiter vorne geparkt, dann wäre die ganze Diskussion nicht. [...]

Dann hieße meine Ordnungswidrigkeit wahrscheinlich: "Sie parkten ihr Fahrzeug an einer Einmündung weniger als 5m vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten entfernt" oder so ähnlich. Außerdem ist platzsparend zu parken. Und wie schon im Eingangsbeitrag geschrieben, war es morgens noch dunkel und ich habe die Gartenpforte nicht als Einfahrt wahrgenommen. Eher vermutete ich dahinter eine olle Gartenlaube, die bei trüben naßkaltem Wetter sowieso keiner aufsucht. Keinesfalls wollte ich Jemanden ärgern oder behindern.

Das mag alles sein. Ändert aber nichts daran, dass du, wenn auch unwissentlich, eine Zufahrt zugeparkt hast. Vorsatz oder gar Absicht ist dazu bekanntlich nicht erforderlich.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 19:06

Zitat:

@MvM schrieb am 18. Oktober 2020 um 21:27:44 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Oktober 2020 um 20:32:18 Uhr:

 

Den befestigten Weg hast du gerade erfunden. Das Auto TE versperrt auch nicht den Zugang für zu Fuß laufende Personen zum Grundstück. Von dem Rollstuhl konnte der TE nichts wissen, aber so wie ich die Sache sehe, wäre mit gutem Willen auch hier kein Problem zu schaffen.

Du bist doch sonst so easy drauf.

Wenn ich mir die Bilder so angucke muss dort ein Weg zur Straße sein. Es sieht so aus, als wenn die Wiese auf gleicher Höhe zur Straße liegt. Das Gartentor liegt aber ein Stück tiefer. [...]

Also, ich kläre mal auf: es liegen ein paar nicht gerade fachmännisch verlegte Platten vor dem Tor, aber nicht bis zur Fahrbahn.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Oktober 2020 um 21:06:04 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 18. Oktober 2020 um 21:27:44 Uhr:

 

Wenn ich mir die Bilder so angucke muss dort ein Weg zur Straße sein. Es sieht so aus, als wenn die Wiese auf gleicher Höhe zur Straße liegt. Das Gartentor liegt aber ein Stück tiefer. [...]

Also, ich kläre mal auf: es liegen ein paar nicht gerade fachmännisch verlegte Platten vor dem Tor, aber nicht bis zur Fahrbahn.

Auch das dürfte für die Frage, ob man auf der Fahrbahn vor dem Tor parken darf, nicht relevant sein.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 19:13

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. Oktober 2020 um 07:12:05 Uhr:

[...] Das ist daher schon parken mit Behinderung und wäre eigentlich noch teurer. [...]

Die 15€ sind schon inkl. Behinderung.

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 19:34

Zitat:

@Ostelch schrieb am 19. Oktober 2020 um 20:15:21 Uhr:

[...] Wollen wir jetzt spekulieren, ob für das Tor eine Genehmigung vorliegt? Und ob sich aus einer fehlenden Genehmigung ergibt, dass das absolute Halteverbot der StVO nicht mehr gilt? [...]

Vor Grundstückszufahrten besteht meines Wissens nur eingeschränktes Haltverbot.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Oktober 2020 um 21:34:27 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 19. Oktober 2020 um 20:15:21 Uhr:

[...] Wollen wir jetzt spekulieren, ob für das Tor eine Genehmigung vorliegt? Und ob sich aus einer fehlenden Genehmigung ergibt, dass das absolute Halteverbot der StVO nicht mehr gilt? [...]

Vor Grundstückszufahrten besteht meines Wissens nur eingeschränktes Haltverbot.

Ja, das stimmt. da habe ich mich vertan.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 19:38

Zitat:

@Ostelch schrieb am 19. Oktober 2020 um 20:46:26 Uhr:

[...] Du hast das mit dem Freihalten von Einfahrten noch nicht ganz verstanden, oder? Vor der Zufahrt herrscht auf der Fahrbahn eingeschränktes Halteverbot. Die Entfernung zum Tor ist uninteressant.

Grüße vom Ostelch

Doch, doch. Ich hatte nur bisher nicht gewußt, daß eine Gartenpforte eine Grundstückszufahrt darstellt.

Warum war das überhaupt sp günstig?

15.- ist fast der billigste mögliche Tarif.

Das hätte ich bei Parken ohne Behinderung erwartet, aber wenn es extra heißt: "Mit Behinderung"

müsste es da nicht 25€ oder mehr kosten?

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 20:19

Zitat:

@MvM schrieb am 18. Oktober 2020 um 19:01:23 Uhr:

Bei der suche nach Informationen kam ein Treffer auf Motor-Talk. Habe nur keine Zeit mir die 12 Seiten durchzulesen. Vielleicht ist ja was interessantes dabei.

https://www.motor-talk.de/.../...e-abgesenkten-bordstein-t5274645.html

PS: Bitte nicht dort weiter diskutieren, sondern hier. ;)

[...]

Hihi, damals hatte ich etwas Stress mit @Dramaking :-) Die Situation im verlinkten Beitrag ist aber entschieden anders, weil sich dort das Personentor direkt hinter dem Bordstein befindet.

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 20:23

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 19. Oktober 2020 um 22:14:19 Uhr:

Warum war das überhaupt sp günstig?

15.- ist fast der billigste mögliche Tarif.

Das hätte ich bei Parken ohne Behinderung erwartet, aber wenn es extra heißt: "Mit Behinderung"

müsste es da nicht 25€ oder mehr kosten?

Nein. Ohne Behinderung hätte es nur 10€ gekostet.

am 20. Oktober 2020 um 0:25

Moin!

Angesichts der Beschaffenheit des Gartentürchens und des Bereiches davor hätte(!) ich persönlich(!) das Risiko genommen und die Sache vor Gericht durchgefochten.

ZK

Zitat:

@ZiKla schrieb am 20. Oktober 2020 um 02:25:13 Uhr:

Moin!

Angesichts der Beschaffenheit des Gartentürchens und des Bereiches davor hätte(!) ich persönlich(!) das Risiko genommen und die Sache vor Gericht durchgefochten.

ZK

Den Plan hatten andere auch schon, die in anderen Foren darüber berichtet haben. Nur scheint es bis jetzt kein einziger wirklich durchgezogen zu haben. In anderen Foren gab es ein Knölchen von 20 Euro, anstatt die günstigen 15.

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