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Das soll eine Grundstückszufahrt sein?

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 13:34

Hallo Leute,

neulich habe ich ein Ticket kassiert: "Parken im Bereich einer Grundstücksein- bzw. ausfahrt mit Behinderung (TBNR 112293, 15€).

Dort parkte ich nur, weil an diesem Tag das Parken auf dem Firmengelände nicht möglich war. Morgens war es noch dunkel, die Gartenpforte habe ich erkannt, davor befindet sich noch ein etwa 2m breiter Rasenstreifen bis zur Fahrbahn. Als ich nachmittags wieder zum Wagen kam, wurde ich übelst vom Anwohner, der auch das Ordnungsamt gerufen hatte, beschimpft. Er habe seine Mutter mit dem Rollstuhl nicht aus dem Grundstück herausbugsieren können.

Mein Kollege meinte, er würde nicht bezahlen und dagegen vorgehen, zumal eine VS-Rechtschutzversicherung besteht. Ich habe aber bezahlt, weil ich derzeit andere Probleme habe, als mich mit sowas herumzustreiten.

Hier die Fotos von der Situation, für mich ist das jedenfalls keine Grundstückszufahrt:

..
...
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ZiKla schrieb am 20. Oktober 2020 um 10:27:54 Uhr:

Hi!

Mir geht es hier gar nicht darum, anderen ein Ei zu legen, sondern mir generell kein Ei legen zu lassen.

Das Schild "Ausfahrt freihalten" bei einer 1m breiten Tür ist schon mal Käse und sicher ungültig.

Ein wichtiger Zugang ist nicht zu erkennen. Der Normalmensch erwartet hier eine Gartentür, einen Hinterausgang.

Dass das Ordnungsamt hier überhaupt tätig wurde, sehe ich als bedenklich an.

Wenn der Grundstückseigner hier Platz für den Rollstuhl benötigt, kann er entweder eine richtige Einfahrt bauen oder einfach ein Schild aufhängen, welches dies erklärt.

Niemand kann hier damit rechnen, dass ein Rollstuhlfahrer Platz vor diesem Tor braucht.

Für mich sieht das aus wie "Gelangweilter rentner will stets und ständig gerade aus aus seiner Tür auf die Straße gehen können, also hängt er ein Schild auf". So etwas ignoriere ich, wenn sonst kein Parkplatz vorhanden ist.

Wird jedoch auf einen Rollstuhlfahrer hingewiesen, parke ich selbstverständlich woanders.

Nun klar?

ZK

Nö. Ein Schild "Ausfahrt freihalten" ist nie "ungültig". Da es kein amtliches Verkehrszeichen ist, hat es immer nur den Charakter einer Bitte, gefälligst die StVO zu beachten. Ob der Zugang "wichtig" ist, spielt auch keine Rolle. Grundstücksein- und ausfahrten sind immer frei zu halten. Da muss der Grundstückseigentümer auch nicht lang und breit erklären, wann, weshalb und wofür er den Zuweg braucht. Deine Privat-StVO mag anders lauten, interessiert aber das Ordnungsamt nicht.

Dass du bei einem Hinweis auf Rollstuhlfahrer woanders parkst, ist natürlich sehr großzügig von dir. Wenn jemand durch das Tor mit seinem Motorrad muss, hat er deiner Meinung nach kein Recht dazu? Dreiste Einstellung! Nun klar?

Grüße vom Ostelch

 

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Zitat:

Der Begriff der Grundstücksein- und ausfahrt richtet sich nach den gesamten baulichen Umständen (KG Berlin VRS 68, 297)

Ergänzend hier noch der Hinweis zu dem Streetview-Bild, dass der TE vor einigen Seiten einstellte (da hatte er sich den Blockwart eingehandelt):

Die Grünfläche ist originär keine Solche, sondern ein mit einer ungebundenen Decke versehener Gehweg, wie er in einigen Gegenden Berlins typisch ist. Dieser führt zu einer links daneben liegenden Einmündung/Zuwegung. Warum dieser nun mit Gras bewachsen ist, darüber ließe sich nur spekulieren, jedoch ist der Untergrund im Grunde als tragfähig anzusehen.

Es wäre also zu bedenken, ob dem Rollstuhl-Schiebenden zuzumuten oder gar anzuraten ist, diesen Weg zu wählen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 27. Oktober 2020 um 12:35:21 Uhr:

 

Ergänzend hier noch der Hinweis zu dem Streetview-Bild, dass der TE vor einigen Seiten einstellte (da hatte er sich den Blockwart eingehandelt):

Die Grünfläche ist originär keine Solche, sondern ein mit einer ungebundenen Decke versehener Gehweg, wie er in einigen Gegenden Berlins typisch ist. Dieser führt zu einer links daneben liegenden Einmündung/Zuwegung. Warum dieser nun mit Gras bewachsen ist, darüber ließe sich nur spekulieren, jedoch ist der Untergrund im Grunde als tragfähig anzusehen.

Es wäre also zu bedenken, ob dem Rollstuhl-Schiebenden zuzumuten oder gar anzuraten ist, diesen Weg zu wählen.

Das mag für den Rollstuhlfahrer ein praktischer Hinweis sein, für die Frage, ob es sich bei dem von dem Tor gesicherten Zuweg um eine Grundstücksein- und -ausfahrt im Sinne der StVO handelt, ist das nicht von Bedeutung. Es geht nicht darum, ob es dem Grundstücksbesitzer möglich sein muss, irgendwie auf das Grundstück zu gelangen, sondern in direkter Linie von der Straße.

Da die StVO keine bestimmte Breite für eine von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO geschütze Grundstücksein- und -ausfahrt vorschreibt und die Rechtsprechung sich nicht einig ist, können wir hier noch bis zum St. Nimmerleinstag diskutieren, wer hier "recht hat". Vielleicht sollten wir es bis zur Entscheidung in solchen Zweifelsfällen einfach mit § 1 StVO versuchen.

Grüße vom Ostelch

Ihr könnt ja weiter rummeckern.

Da steht aber auf gelben Schild "Ausfahrt freihalten".

Also stellt man sich da als anständiger Mensch halt nicht so ab.

Ich muss zugeben, dass ich bis zum Lesen dieses Threads auch kein anständiger Mensch gewesen bin.

Nicht aus Ignoranz oder Bosheit.

Ich habe einfach nicht realisiert, dass hinter jedem Gartentörchen potentiell ein Rollstuhlfahrer residiert, der auch noch eine Großcousine bei der örtlichen Knöllchenbrigade hat, die auf Zuruf stantepede herbeieilt, um ihres denunziatorischen Amtes zu walten.

Asche auf mein Haupt!

Aber ich gelobe Besserung...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 27. Oktober 2020 um 19:01:46 Uhr:

Ich muss zugeben, dass ich bis zum Lesen dieses Threads auch kein anständiger Mensch gewesen bin.

Nicht aus Ignoranz oder Bosheit.

Ich habe einfach nicht realisiert, dass hinter jedem Gartentörchen potentiell ein Rollstuhlfahrer residiert, der auch noch eine Großcousine bei der örtlichen Knöllchenbrigade hat, die auf Zuruf stantepede herbeieilt, um ihres denunziatorischen Amtes zu walten.

Asche auf mein Haupt!

Aber ich gelobe Besserung...

Gib bitte auch noch zu, dass du diesen Thread nicht gründlich genug gelesen hast. Sonst wäre dir das entscheidende Detail nicht entgangen, dass es hier nicht um "jedes" Gartentörchen geht.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Oktober 2020 um 20:03:16 Uhr:

 

Gib bitte auch noch zu, dass du diesen Thread nicht gründlich genug gelesen hast. Sonst wäre dir das entscheidende Detail nicht entgangen, dass es hier nicht um "jedes" Gartentörchen geht.

Sicher?

Seit diesem Thread gelingt es mir nicht mehr unvorbelastet durch die Kommune zu fahren. Viele Grundstücke haben eine „Zufahrt“, etwa geeignet für einen PKW, und ein Gartentor.

Nach den hier geäußerten Positionen ist letzteres ja immer eine potentielle Zufahrt zum Grundstück.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 27. Oktober 2020 um 20:19:17 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Oktober 2020 um 20:03:16 Uhr:

 

Gib bitte auch noch zu, dass du diesen Thread nicht gründlich genug gelesen hast. Sonst wäre dir das entscheidende Detail nicht entgangen, dass es hier nicht um "jedes" Gartentörchen geht.

Sicher?

Seit diesem Thread gelingt es mir nicht mehr unvorbelastet durch die Kommune zu fahren. Viele Grundstücke haben eine „Zufahrt“, etwa geeignet für einen PKW, und ein Gartentor.

Nach den hier geäußerten Positionen ist letzteres ja immer eine potentielle Zufahrt zum Grundstück.

Was oder wer ist schon "sicher"? Das zeigen ja die Meinungen hier. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 31. Oktober 2020 um 21:14

Vielen Dank an alle Diskutanten, ich fühle mich geehrt. Die Kröte habe ich aber schon längst geschluckt und verdaut :-)

Themenstarteram 31. Oktober 2020 um 21:27

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 22. Oktober 2020 um 11:12:08 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 21. Oktober 2020 um 22:06:29 Uhr:

Hier noch mal ein älteres Bild von der Situation. Es scheint zum Zeitpunkt der Aufnahme (2008) ein Gartengrundstück gewesen zu sein und die Laube wurde danach zum Wohnen massiv ausgebaut. Zur Anlage einer rollstuhlgerechten Zuwegung hat das Geld dann aber wohl nicht mehr gereicht...

Na da ist wohl einer Blockwart?

Wenn Du das erste Foto aus meinem Eröffnungsbeitrag gaaanz genau anschaust (da steht was in der Ecke des Gartens), wirst Du auch wissen, WER :-)

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 31. Oktober 2020 um 22:27:31 Uhr:

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 22. Oktober 2020 um 11:12:08 Uhr:

 

Na da ist wohl einer Blockwart?

Wenn Du das erste Foto aus meinem Eröffnungsbeitrag gaaanz genau anschaust (da steht was in der Ecke des Gartens), wirst Du auch wissen, WER :-)

Ich seh da nichts und das Thema ist wohl auch durch.

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