ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Das richtige Vorgehen nach einem Unfall?

Das richtige Vorgehen nach einem Unfall?

Themenstarteram 19. Juni 2021 um 14:57

Hallo liebes Forum,

heute ist mir ein Motorrad hinten ins Auto gefahren. Es war der normal Verkehr, der Vordermann hat gebremst, dann ich, leider wollte das Motorrad hinter mir dies nicht.

Jetzt habe ich eine Delle im Heck und hinten links ist ein Teil der Beleuchtung beschädigt. Ich fahre einen Ford Focus Turnier, Baujahr 2018.

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, ich habe die gegnerische Versicherung kontaktiert und die Bilder per Mail an die Versicherung verschickt. Die gegnerische Versicherung hat mir auch paar Werkstätten mitgeteilt wo ich kostenlos einen Kostenvorschlag für sie machen kann. Ich würde gerne zum Ford Haus meines Vertrauens gehen und werde am Montag anrufen und um einen Termin bitten.

Das Auto ist ja jetzt ein Unfall Fahrzeug und hat dementsprechend an Wert verloren, gibt es eine Möglichkeit diesen Wertverlust vom Unfallverursacher bezahlt zu bekommen?

Mein Plan ist jetzt zum Ford Haus zu fahren und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zu erhalten und diesen an die gegnerische Verssicherung zu melden und dann würde ich warten bis diese den Kostenvoranschlag bestätigt und die Reparatur in Auftrag geben. Was gibt es noch zu beachten, wie würdet ihr weiter vorgehen und wie sieht es aus den Wertverlust erstattet zu bekommen?

Darf ich das Auto jetzt überhaupt waschen? Habe Angst das Wasser in die Beleuchtung eindringt.

Danke für die Antworten.

Ford Focus Turnier Heck Delle
Hinten Beleuchtung bechädigt
Ähnliche Themen
53 Antworten

Ich würde eine Gutachter meines Vertrauens beauftragen. Der berechnet den Schaden, und auch die Wertminderung durch den Unfall (erwarte Dir da aber nicht allzu viel). Die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Versicherung. Denk auch dran die Reparaturzeiten erfassen zu lassen, für die Dauer des Mietwagens. Wenn Dir das zu Unsicher ist, kannst Du den Schaden auch an Deine Werkstatt abtreten und die Regeln alles. Und Waschen wird ja jetzt nicht unbedingt sein müssen.

Der Schaden ist doch nur optisch, bzw. Wenig zu reparieren.

Richten lassen und gut ist! Wertausgleich nur nach Zeitwert.

Da kein Blech kaputt, ist doch nur Kunststoff?

Da geht man zu einem öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen der den Schaden und das ganze Drumherum genau bewertet. Dann ab zum Anwalt, der das dann alles durchsetzt. Mit der gegnerischen Versicherung sollte man selbst besser garnicht reden.

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 19. Juni 2021 um 17:04:43 Uhr:

Der Schaden ist doch nur optisch, bzw. Wenig zu reparieren.

Richten lassen und gut ist! Wertausgleich nur nach Zeitwert.

Da kein Blech kaputt, ist doch nur Kunststoff?

Da kann man sich trefflich täuschen - da kann unter der (in die Ursprungsform zurück geploppte) Plaste durchaus auch Blech betroffen sein.

Wenn man sich nicht sicher ist was man tun soll, sollte man das ganze an die Werkstatt abtreten.

Die werden sich um alles kümmern.

Besser nicht. Die Interessenlagen sind nicht identisch.

Auf keinen Fall auf die Vorschläge der gegnerischen Versicherung eingehen. Lass erst deinen FFH drüber gucken. Wenn der Schaden entsprechend hoch ist, wird der Dir ohnehin sagen, dass ein Gutachter ran muss. Der kann ruhig über den FFH geordert werden. Das Gutachten kann dann direkt zum Anwalt deines Vertrauens geschickt werden, du erhältst eine Kopie. Die gegnerische Versicherung muss den Anwalt bezahlen.

für so einen 08/15 Unfall braucht man doch keinen Anwalt einschalten.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 19. Juni 2021 um 17:46:03 Uhr:

für so einen 08/15 Unfall braucht man doch keinen Anwalt einschalten.

Grundsätzlich richtig aber heutzutage stellen sich die Versicherungen gerne quer und kürzen hier und da.

Man kann aber auch im späteren Verlauf immer noch zum Anwalt wenn die Versicherung Probleme macht.

Die passende Vorgehensweise wurde schon genannt.

Gehe zu deiner Werkstatt, die können beurteilen ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten erstellt werden muss, die grenze ist heutzutage schnell erreicht, ein neuer Stoßfänger reicht da meistens schon.

Also braucht du ein Gutachen, deine Werkstatt hat da welche an der Hand, kannst aber auch selbst einen suchen.

Das Gutachten schickt der an dich und direkt an die Versicherung, mit der rechnet der auch ab.

Im Gutachten steht auch die Wertminderung drin.

Dann lässt du das Auto reparieren, die Werkstatt rechnet auch mit der Versicherung ab und bekommst die Wertminderung ausgezahlt.

So ist zumindest der optimale Ablauf klappt leider nicht immer bei so klaren Sachlagen aber durchaus oft.

Ich würde direkt nach Ford gehen wegen dem Kostenvoranschlag..

Hatte so was ähnliches vor einigen Jahren..

Wollte es nicht reparieren lassen sondern nur das Geld, um es woanders günstig machen zu lassen.

Der Sachverständige vom Gutachter stellte mir den kostenlosen Kostenvoranschlag aus.. Die Summe erschien mir etwas gering..

Bin dann zu Mercedes und habe einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag erstellen lassen und siehe da; die Summe fiel diesmal um ein Drittel höher aus.

Diesen habe ich dann bei der gegnerischen Versicherung eingereicht und die Summe komplett erstattet bekommen. Sogar Geld für einen Leihwagen hatte ich erstattet bekommen obwohl ich keinen in Anspruch genommen hatte.

Nur mal so als Tipp; kommt nicht überall die gleiche Summe dabei raus.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2021 um 17:30:08 Uhr:

Besser nicht. Die Interessenlagen sind nicht identisch.

Zur eigenen Werkstatt natürlich.

Das ändert nichts.

Warum nicht?

Meine Werkstatt ist da ja bestimmt nicht die einzige.

Chef macht das Gutachten bzw einen Kostenvorschlag und regelt alles andere, mit der anderen Versicherung, Leihwagen gibt's auch von ihm, er repariert....

Wer langeweile hat, eine Beschäftigung und Probleme sucht kann versuchen mit den bisherigen Vorschlägen den Schaden zu regulieren.

Es gibt aber auch die Möglichkeit das Fahrzeug in die Fachwerkstatt zu bringen, den Schaden und die Abrechnung abzutreten. In diesem Fall übernimmt für dich die Firma und deren Rechtsanwalt die komplette abwicklung. Und du kannst nach wenigen Tagen deine Fahrzeug Instandgesetzt wieder abholen.

MfG kheinz

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Das richtige Vorgehen nach einem Unfall?