Das Fehlen eines großen Diesel wird unerträglich
Liebe Mitstreiter,
beim E350 CDI wurde jetzt also die Leistung reduziert auf 252 PS. Das ist nun also das höchste der Gefühle.
Ein alter Hut ist inzwischen, dass BMW im 535d 313 PS, im D5 350 und im 550d 381 PS anbietet. Beim neuen X5 heißt die Palette jetzt auch direkt 258, 313, 381. Alles PS-Zahlen, die bei Daimler nicht vorkommen.
Porsche baut jetzt den Cayenne mit 382 Diesel-PS. Bei Audi gibt es 313, 350, 382 und 500.
Selbst Jaguar bietet als Diesel 275 PS.
Doch es wird noch besser: Das Unternehmen mit der super Dieselerfahrung Maserati kommt jetzt mit zwei Diesel auf den Markt mit 272 und 320 PS.
Range Rover bietet 272 und 313 PS.
Für den neuen BMW X4 gibt es 258 und 313 PS und zusätzlich wird es als Gegenstück zum Q5S noch 333 Diesel-PS geben.
Wer jetzt meint, PS würden ja nichts aussagen bei Dieseln, den darf ich auf die 850 Nm (!) des Porsche Cayenne Diesel und die 740 Nm des X5 verweisen.
Da hält der Dieselpionier Daimler doch super den Anschluss!?
Beste Antwort im Thema
Ich finde auch , daß es eine ungeheuerliche Zumutung ist , nicht in einem Mercedes V12 - Diesel mit 4 Turboladern ,
600 PS und 1200 Nm im Stau stehen zu dürfen !
1751 Antworten
Hallo zusammen,
könntet Ihr jetzt mal zum Thema zurückkommen. Die Beiträge der letzten Zeit passen hier nicht wirklich dazu.
Ich könnte jetzt (da ich als Steuerrechtler vom Fach bin) dazu zwar Einiges schreiben. Dies gehört hier jedoch nicht her, auch wenn es mich juckt, auf die - sorry - sehr polemischen und auch sachlich falschen Beiträge insbesondere eines Mitglieds zu antworten.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
@Holger: Wie arm ist Dein Verhalten denn bitte? Fühlst Du Dich jetzt besser, wenn Du andere persönlich diskreditierst? Ein wahrlich schändliches Verhalten! Doch zurück zur Sache. Du haust hier hin, es seinen keine Subventionen. Wie kommst Du darauf?
Werland, Stefan: Abbau von Subventionen als Instrument zur Steigerung der Ressourceneffizienz, FU Berlin im Auftrag des Umweltbundesamtes meint zum Thema Subventionen (mit weiteren Nachweisen) auf S. 1:
"Allgemein werden Subventionen als Leistungen aus öffentlichen Mitteln oder der Verzicht auf Steuern oder
Abgaben verstanden, von denen eine abgrenzbare Teilmenge gesellschaftlicher Akteure profitieren und für
die keine unmittelbare Gegenleistung gefordert wird (Bär, Jacob, Meyer, & Schlegelmilch, 2011: 7, Rave,
2005: 16). Im Konkreten ist allerdings häufig umstritten, welche Leistungen als Subvention einzuordnen
sind. So geht der Subventionsbericht der Bundesregierung von einem sehr engen Verständnis aus, das
lediglich budgetrelevante Subventionen, d.h. Finanzhilfen und Steuervergünstigungen umfasst
(Bundesministerium der Finanzen, 2012:8)."
Nach Ansicht der BReg und der einschlägigen Literatur handelt es sich mithin um Subventionen. Auch wenn der Begriff im Übrigen gerade auf europäischer Ebene hoch umstritten ist, gilt in Deutschland noch immer § 264 VII Nr. 1 StGB. Auch danach scheiden Firmenwagen in privater Nutzung als Subvention immer noch nicht aus!
Selbst die Presse geht von Subventionen aus:
http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-10/dienstwagen-subvention-umwelt
http://www.spiegel.de/.../...rderung-fuer-milliardengrab-a-760264.html
http://www.faz.net/.../...n-schwer-protzig-und-umstritten-1435709.html
http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...ention-unsinnig-3707086.html
@Peter: Es ist extrem schade, dass Du nicht das Rückrat hast mich hier direkt anzusprechen und dies stattdessen durch die Blume machst. Noch bedauerlicher finde ich allerdings, dass Du -da Du vom Fach bist- Dich in der Sache nicht einlässt. Der Thread ist sowieso tot, ist doch der 212er tot. Da kommt kein größerer Diesel mehr 😉
Ich diskreditiere Dich nicht persönlich. Das machst Du selbst, in dem Du wiederholt die Dinge nicht zu Ende denkst. Noch einmal: Es handelt sich um keine Subventionen, wenn Betriebsausgaben als solche anerkannt werden. Das ist einfach falsch und kann durch nichts belegt werden. Wenn man sich zu solchen Themen äußert, sollte man sich damit auch sauber auseinander setzen.
Du argumentierst nicht mit Fakten, sondern lässt Sprüche auf dem Niveau der Boulevardpresse ab. Ansonsten hättest Du Dich mit meinem Einwand beschäftigt, dass unsere Gesellschaft zu einem ganz erheblichen Maß der mittelständischen Unternehmer und deren Investitionen und Konsum abhängig ist. Außerdem lässt Du völlig außer acht, dass bei jedem Auto, das nicht ausschließlich beruflich genutzt wird, auch ein Privatanteil versteuert werden muss. Wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, liegt der Wert des Privatanteils in etwa in der Höhe der Leasingrate bzw. nur knapp unter dem Abschreibungssatz. Damit ist ein wesentlicher Teil der Kosten kompensiert.
Ähnliche Themen
Hallo zusammen,
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 20. November 2015 um 08:17:02 Uhr:
@Peter: Es ist extrem schade, dass Du nicht das Rückrat hast mich hier direkt anzusprechen und dies stattdessen durch die Blume machst.
dies habe ich jetzt als Mod auch noch nicht erlebt, dass man sich über eine sanfte Form der Moderation (nur der allgemeine Hinweis) beschwert. Mit fehlendem Rückrat hat dies grad mal gar nix zu tun. Glaub' mir, ich habe leider schon die ganze Palette der moderativen Maßnahmen anwenden müssen. Aber ich merke mir, dass Du offenbar in der Zukunft eine härtere moderative Gangart in Bezug auf Deine Person haben möchtest.
Zitat:
Noch bedauerlicher finde ich allerdings, dass Du -da Du vom Fach bist- Dich in der Sache nicht einlässt. Der Thread ist sowieso tot, ist doch der 212er tot. Da kommt kein größerer Diesel mehr 😉
Das Thema ist trotzdem noch, dass es um das Fehlen eines großen Diesels geht. Dennoch werde ich dazu - weil Du's unbedingt willst - auch noch was dazu schreiben. Ich muss mich dazu aber in die Details Deiner Äußerungen einlesen, nicht dass ich noch etwas vergesse.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
Hallo ins Forum,
auf besonderem Wunsch einer Person äußere ich mich auch zum Steuerthema, auch wenn dies eigentlich nicht in das Thema gehört. Ich möchte mir aber nicht vorwerfen lassen, mich einer Diskussion nicht zu stellen. Es soll aber auch nicht der Startschuss zu einer neuen OT-Runde für das Steuerthema sein.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 17. November 2015 um 15:26:59 Uhr:
Das klappt aber nur, wenn das Finanzamt mit der Nudelsuppe dahergeschwommen kommt. Um ein Kraftfahrzeug als Betriebsausgabe geltend machen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.I. Ausschließliche oder zumindest nachezu ausschließliche Betriebliche Nutzung
Wird ein Firmenwagen mehr als 50% betrieblich genutzt, so können die Ausgaben hierfür ohne Umschweife steuerlich geltend gemacht werden.II. gewillkürtes Betriebsvermögen
Wird der Wagen jedoch nur zwischen 10 und 50% betrieblich genutzt, so können die Kosten als gewillkürte Kosten abgesetzt werden.III. unter 10% betriebliche Nutzung
Der von Dir vorgestellte Fall von unter 10% betrieblicher Nutzung geht meiner Meinung nach nur über die 0,30 € Regel, d.h. das Fahrzeug wird privat gekauft und betriebliche Fahrten werden mit 0,30 € je -Entfernungs-Kilometer steuerlich berücksichtigt!Nach meiner Kenntnis prüfen die Finanzbehörden solche Dinge auch mal nach, vor Bewilligung von Fahrzeugen!
Beim Betriebsausgabenabzug muss man schauen, ob man notwendiges Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung >50%), gewillkürtes Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung 10-50%) oder notwendiges Privatvermögen (betriebliche Nutzung <10%) hat.
Bei letzterem ist ein Betriebsausgabenabzug schlicht ausgeschlossen, sondern es können nur die betrieblichen Kilometer mit dem Pauschalsatz (oder bei Führen eines Fahrtenbuchs mit den echten Kosten) angesetzt werden. Dies kann übrigens jeder Steuerpflichtige bei Nutzung des Privatfahrzeugs in steuerlichen Dingen (z.B. für Dienstreisen oder im Rahmen einer Vermietung) ebenso (dann als Werbungskosten) machen.
Beim gewillkürten Betriebsvermögen braucht’s ziemlich genaue Aufzeichnungen, damit die Anerkennung auch erfolgt. Ebenso sind für das notwendige Betriebsvermögen entsprechende Aufzeichnungen zum Erreichen der 50%-Grenze erforderlich. Für die Privatnutzung sind dann die pauschalen Sätze (1%, und – soweit vorliegend – auch zusätzliche Ansätze für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte oder bei einer doppelten Haushaltsführung) oder – soweit ein ordnungsgemäßes (klappt meist nie) Fahrtenbuch vorliegt – die echten Kosten angesetzt.
Übrigens ist die Unterscheidung oben nur für Personengesellschaften oder Einzelunternehmer relevant. Bei Kapitalgesellschaften gibt’s nur notwendiges Betriebsvermögen.
Ach ja, Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind immer im Blick der Prüfung, so dass dadurch schon sichergestellt ist, dass der Ansatz nur im Rahmen der geltenden Steuergesetze erfolgt.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 18. November 2015 um 12:34:48 Uhr:
Und genau bei diesem Volkssport Steuerhinterziehung muss eingeschritten werden. Ich rede gar nicht von Steuerstrafrecht sondern von einer Novellierung der Steuergesetzgebung. Warum sollten wir alle den Luxus von Selbstständigen subventionieren? Mehr noch: Warum subventioniert der Staat KFZ, selbst wenn sie einem verfassungsmäßigem Staatsziel -Umweltschutz- zuwiderlaufen?I. Bindung an CO2
Ich wäre im ersten Schritt dafür, dass nur noch Fahrzeuge als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, die die CO2-Ziele der Bundesregierung erfüllen. Damit dieser ganze AMG / M / RS / Porsche / Ferrari - Wahnsinn aufhört.II. KFZ als Betriebsausgabe nur noch bei überwiegender betrieblicher Nutzung
Im zweiten Schritt würde ich nur noch Fahrzeuge zulassen, die überwiegend (>50%) betrieblich genutzt werden. Im Gegenzug würde ich aber die Kosten eines Privatfahrzeugs (bei Erfüllung der CO2-Grenzwerte) zu 100% für jeden betrieblich gefahrenen km abrechenbar machen.Aber das sind nur meine politischen Ansichten und hat hier wenig zu suchen. Auf jeden Fall nimmt das in Deutschland langsam Auswüchse an...
Ganz dünnes Eis. Steuerhinterziehung kann nur bei einem Verstoß gegen geltende Steuergesetze vorliegen, nicht aber wenn die geltenden Gesetze eingehalten werden. Es gibt – schon nach der Definition – keine Subvention durch die Regelungen zu den Kraftfahrzeugen. Dazu kommt noch, dass jeder Steuerpflichtige die Wahl hat, welche Wirtschaftsgüter er von seinem versteuerten (!) Geld kauft. Es steht niemand zu, abstrakt zu entscheiden, ob es sich um überflüssigen Luxus handelt. Nach dem objektiven Nettoprinzip sind die Kosten – wenn sie steuerlich relevant sind – abzugsfähig.
Dazu kommt noch, dass steuerrechtliche Normen, die einen Lenkungszweck vorrangig verfolgen (was bei Deiner Ankopplung an den CO2-Ausstoß der Fall wäre), verfassungsrechtlich bedenklich sind. Steuernormen müssen das Ziel der Einnahme und dürfen eben keine vorrangige Lenkung des Verhaltens verfolgen. Warum wurde wohl eine solche Idee (die die Grünen schon länger haben) zu Zeiten der rot-grünen Regierung nicht umgesetzt? Es geht bei den geltenden steuerrechtlichen Prinzipien einfach nicht.
Ach ja, dem Ziel des Umweltschutzes würde es – sorry für die persönliche Anspielung – auch helfen, wenn Du nicht immer Vollgasaktionen machen würdest. Mit einem vorausschauenden Fahrstil kann man auch flott fahren ohne eine binäre Fahrweise auf die Straße zu hämmern oder dem Verzicht auf Beschleunigungsorgien würde man sehr viel weniger CO2 (und anderes) in die Luft pusten als es eine zu stark eingreifende Gesetzesnorm eh könnte.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 18. November 2015 um 15:35:33 Uhr:
Der Unterschied bei der CNC-Maschine ist: Hier findet keine (nennenswerte) private Nutzung statt. Beim PKW handelt es sich aber oftmals -wie auch hier im Thread dargestellt- um private Luxusgüter! Warum sollte die Allgemeinheit das mitbezahlen?Möglich ist übrigens alles. Man muss nur mal einen Blick in die Steuergesetzgebung anderer Länder werfen (z.B. Großbritannien). Mir geht jedenfalls das Messer in der Hose auf, wenn ich mit Freunden am Stammtisch sitze. Nicht selten sind das selbstständige Handwerksmeister / Akademiker (Ärzte / Anwälte) mit dickem V8 in der Garage. Genau die Leute jammern dann über Sozialleistungen, die irgendwelche armen Schlucker gezahlt bekommen, streichen aber selbst jede Subventionierung gerne ein. Um das mal plastisch zu machen: Nehmen wir mal eine E-Klasse mit einem Listenpreis von 70.000 €, so sind das ~700 € Leasingrate zzgl. sonstige Kosten landet man da ganz, ganz schnell bei monatlich 1.500 €, die vom Gewinn abgezogen werden. Bei einer Steuerquote von 50% könnte man noch immer 2 Hartz 4 Empfänger durchfüttern 😉
Noch einmal: Der Betriebsausgabenabzug (so er überhaupt geht) ist keine Subvention, sondern Ausfluss des normalen Nettoprinzips. Soll man den Arbeitnehmern vielleicht auch den Abzug der Entfernungspauschale streichen. Ist ja nach Deiner Logik auch eine Subvention für diejenigen, die billig im Grünen wohnen, aber in den Ballungsgebieten arbeiten und beim Pendeln auch die Umwelt durch Schadstoffausstoß schädigen.
Bei Deinem Beispiel vergisst Du übrigens mal eben die Gegenrechnung der Privatnutzung. Bei dem von Dir angenommenen BLP von 70 TEUR sind dies bei der pauschalen Rechnung gleich mal 700 EUR und dazu noch die Ansätze für Wohnung – Arbeitsstätte und/oder doppelter Haushaltsführung. Diese Ansätze sind insoweit gegenläufige Betriebseinnahmen, so dass im Saldo vielleicht 500-600 EUR als Betriebsausgaben übrig bleiben, die dann aber auch dem betrieblichen Nutzungsumfang entsprächen.
Der Vergleich mit den Steuergesetzen anderer Länder hinkt immer, weil man das gesamte System betrachten muss. Ich denke auch, dass das deutsche System einer Grundnovellierung bedarf, weil es viel zu kompliziert ist. Dies würde aber m.E. nie dazu führen, dass ein Ansatz von Betriebsausgaben unterbliebe. Jetzt eine Regelung eines anderen Landes isoliert herauszuziehen und diese mit der gesamten deutschen Regelung für einen Teilbereich zu vergleichen, ohne dass man die Einbettung im Gesamtsystem des anderen Landes betrachtet, ist nicht gerade ein realistischer Ansatz für einen Rechtsvergleich. Nicht umsonst ist das Gebiet der vergleichenden Rechtswissenschaft ein hoch komplexes Teilgebiet.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 19. November 2015 um 14:34:05 Uhr:
@GPX8888
Ich finde nicht, dass wir hier in eine Neid-Diskussion schlittern. Der hier im Thread aufgezeigte Missbrauch von Steuergeldern ist jedoch schlicht zu verurteilen. Der zweite Punkt, in wieweit sich die derzeitige Praxis der Betriebsausgaben überhaupt mit verfassungsmäßigen Staatszielen und vor allem auch erklärten Umweltzielen der EU noch vereinbaren lassen, ist ebenso legitim.
Du ziehst genau die pauschale Neidkarte: Warum kann der die Kosten des Fahrzeugs absetzen, was ich nicht kann? Dass dabei dann einige wichtige Details auf der Strecke bleiben, ist dann auch nicht verwunderlich.
Das objektive Nettoprinzip ist die Basis des deutschen Steuerrechts. An diese kann man nicht herangehen, ohne dass das ganze System geändert wird. Wie bereits oben geschrieben haben Steuernormen nichts mit Lenkungszielen zu tun.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 19. November 2015 um 15:35:17 Uhr:
Wir haben in Deutschland eine allgemeine Steuerpflicht. Wird einem eine Steuer also erlassen, so ist dies nichts anderes als eine Subventionierung. Wie man dies nun im Detail nennt lasse ich mal offen.Dein zweiter Punkt hört sich zunächst nicht schlecht an. Fraglich ist allerdings, ob hierbei nicht die Bedeutung des deutschen Marktes völlig überbewertet wird? Mercedes hat 2014 in Deutschland 272.566 PKW-Neuzulassungen erreicht. Insgesamt wurden im Vergleichszeitraum 1.722.600 PKW verkauft. Der deutsche Markt macht somit nicht mal 16% der Neuzulassungen aus.
Schauen wir auf die E-Klasse. Gut 1.200 E63 und E500 wurden in dem Zeitraum gebaut (übrigens überwiegend Eigenzulassungen). Hinzu kommt noch mal die gleiche Anzahl an E400 und gaaanz viele E320, E350 Diesel und Benziner. In Summe 11.973 Fahrzeuge. Diese machen immerhin 0,7% der Gesamtstückzahl aus! Würden die Motoren jenseits des 250iger also aus der steuerlichen Berücksichtigung wegbrechen, die Zukunft von Mercedes wäre wohl kaum gefährdet! Denn immerhin 32.499 Fahrzeuge 200-250 könnten in dem Zeitraum noch -unter Umweltgesichtspunkten- vom Typ E-Klasse geltend gemacht werden.
Abschließend glaube ich nicht, dass der E63 4maticS Kunde, der den Wagen heute über die Firma laufen lässt, morgen auf einen Kia Cee'd Diesel umsteigt, nur weil die Subventionierung wegfällt. Hier werden meiner Meinung nach Ängste geschürt, die so nie eintreten werden.
Du gehst auch hier wieder vom falschen Ansatz aus, dass der legitime Betriebsausgabenabzug eine Subvention sei. Auch ist es völlig egal, ob der Unternehmen einen „Buchhalter-200“ oder einen vollen 500er (oder losgelöst vom Fahrzeugthema eine billige Produktionsmaschine oder eben die große Luxusvariante davon) von seinem versteuerten (!) Geld kauft. Wenn das Wirtschaftsgut betrieblich genutzt wird, müssen die Kosten anerkannt werden.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 20. November 2015 um 08:17:02 Uhr:
@Holger: Wie arm ist Dein Verhalten denn bitte? Fühlst Du Dich jetzt besser, wenn Du andere persönlich diskreditierst? Ein wahrlich schändliches Verhalten! Doch zurück zur Sache. Du haust hier hin, es seinen keine Subventionen. Wie kommst Du darauf?Werland, Stefan: Abbau von Subventionen als Instrument zur Steigerung der Ressourceneffizienz, FU Berlin im Auftrag des Umweltbundesamtes meint zum Thema Subventionen (mit weiteren Nachweisen) auf S. 1:
"Allgemein werden Subventionen als Leistungen aus öffentlichen Mitteln oder der Verzicht auf Steuern oder
Abgaben verstanden, von denen eine abgrenzbare Teilmenge gesellschaftlicher Akteure profitieren und für
die keine unmittelbare Gegenleistung gefordert wird (Bär, Jacob, Meyer, & Schlegelmilch, 2011: 7, Rave,
2005: 16). Im Konkreten ist allerdings häufig umstritten, welche Leistungen als Subvention einzuordnen
sind. So geht der Subventionsbericht der Bundesregierung von einem sehr engen Verständnis aus, das
lediglich budgetrelevante Subventionen, d.h. Finanzhilfen und Steuervergünstigungen umfasst
(Bundesministerium der Finanzen, 2012:8)."Nach Ansicht der BReg und der einschlägigen Literatur handelt es sich mithin um Subventionen. Auch wenn der Begriff im Übrigen gerade auf europäischer Ebene hoch umstritten ist, gilt in Deutschland noch immer § 264 VII Nr. 1 StGB. Auch danach scheiden Firmenwagen in privater Nutzung als Subvention immer noch nicht aus!
Selbst die Presse geht von Subventionen aus:
http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-10/dienstwagen-subvention-umwelt
http://www.spiegel.de/.../...rderung-fuer-milliardengrab-a-760264.html
http://www.faz.net/.../...n-schwer-protzig-und-umstritten-1435709.html
http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...ention-unsinnig-3707086.html
Eine Subvention ist im Regelfall die Leistung aus dem Staatshaushalt direkt oder der Verzicht auf zu zahlenden Beträge. Subventionen sind im EU-Bereich auch melde- und zulassungspflichtig. Ein Betriebsausgabenabzug kann dies schon von der Definition her nicht sein.
Du zitierst die Dinge auch aus dem Zusammenhang heraus. Die Bundesregierung geht im Übrigen mitnichten davon aus, dass der Betriebsausgabenabzug für betrieblich genutzte Fahrzeuge eine Subvention ist oder sonst wie problematisch ist. Da hilft auch die Verlinkung auf Berichte der Presse nicht, die letztlich die komplexe Rechtsvergleiche auch nicht machen kann (oder will), zumal plakative Aussagen eher Auflage bringen. Dies ändert an der Grundstruktur des Steuerrechts und dem danach berechtigten Betriebsausgabenabzug nichts.
Viele Grüße
Peter
PS: Ich kenne Deinen beruflichen Hintergrund nicht, aber ich beschäftigte mich nach einem langen Studium (Regelzeit 4 Jahre) und einem daran anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienst sowie noch zig weiteren Fortbildungen tagtäglich mit dem Steuerrecht. Daher denke ich schon, dass ich die Dinge durchaus beurteilen kann.
Danke, Peter. Besser hätte man es nicht darstellen können.
Ach ja: Ich bin seit 30 Jahren in verschiedenen Funktionen auf dem Gebiet der Steuerrechtspflege tätig.
Jmg - ich verstehe nicht warum du gegen diesen " amg, rs, porsche " wahnsinn hetzt ? Du faehrst 2 500 er und baust an deinem e500 eine moechtegern soundanlage damit er wie ein amg bruellt ? Hat das geld nicht gereicht fuer den echten ? Ich liebe sowas " wasser predigen ind wein saufen. Zumal du ja selbst mal geschrieben hast du fuehrst fahrtenbuch fuer das finanzamt - wieso predigst du hier was ueber co2 werte fuer firmenwagen , die das finanzamt nicht akzeptieren soll und faehrst 2 500er ? Und wie ist das eigentlich mit deinen beschleunigungsvideos etc ? Das widerspricht sich alles bei dir ? Und hast du keine subventionen fuer die jeweils neuen 500er bekommen ? Was sagt denn dein chef dazu, dass du auf den unternehmern rumhakst, die dir ermoeglichen so einen wagen ueber die firma zu fahren? Wurdest bestimmt gezwungen einen zu nehmen... Gott wie peinlich alles
Zitat:
@phosyl schrieb am 21. November 2015 um 09:31:50 Uhr:
Und hast du keine subventionen fuer die jeweils neuen 500er bekommen ?
Ich meine mich zu erinnern, dass es jeweils Jahreswagen waren, was gegen Subvention und Co spricht.
Weiterhin möchte ich hier erinnern, dass sich -bei aller Kritik und vielleicht auch Widersprüchlichkeit- der Teilnehmer JMG mit vielen hilfreichen Beiträgen mehr als verdient gemacht hat! Selbst hier hat er sich bemüht Quellen nachzuweisen, die seine Theorien stützen. Wie so oft im Leben gibt es immer jmd., der hierzu eine fundierte und professionelle Expertise hat und das ist auch gut so, solange da nicht allzu sehr eine Überheblichkeit durch Überlegenheit durchscheint. Wir greifen alle daneben und wer legt Bitteschön kein etwas schizophrenes Verhalten an den Tag, wenn es um Spass versus Vernunft geht?
Ich freue mich über einen weiterhin fairen Umgang, in dem man auch nicht immer gleicher Meinung und sich auch nicht für die gleichen Dinge begeistern muss.
Danke an @2012059 Peter für Deine perfekten Erläuterungen. Nachdem es hier schon lange nicht mehr um den Diesel geht und jemand, der hier neu im Forum ist, das gar nicht mehr nachvollziehen kann und sicher nach zwei Seiten erschrocken aufgibt, sollte m.E. der Thread geschlossen werden. Der Diesel erledigt sich in einigen Jahren sowieso und durch den VW Skandal jetzt noch ein wenig schneller.
Danke, Peter. Wie immer sehr fundiert und sachlich. Ansonsten stimme ich zusätzlich aber ausdrücklich auch Keepsake zu was die Ausführungen zu J.M.G. betrifft!
Nun ja, wenn man in einer Sache nicht so recht Bescheid weiß, sollte man sich aber etwas vorsichtiger ausdrücken und nicht anderen, die offensichtlich besser informiert sind, armes und schändliches Verhalten vorwerfen.
Was ich von jemandem halte, der hier Links zu Videos postet, in denen er durch Tiefgaragen rast, werde ich hier lieber nicht zum Ausdruck bringen.
Das verstehe ich und zu der Aktion habe ich jetzt auch meine Meinung gepostet, dennoch lese ich die Beiträge von JMG (wenn es nicht um Soundtuning und Beschleunigungstests geht, da mich das absolut nicht interessiert) gerne und ich kann mich nur wiederholen, dass er ein sehr hilfsbereiter Forumsteilnehmer ist, der im Gegensatz zu manch anderen hier auch über den Tellerrand schauen kann.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 21. November 2015 um 19:36:13 Uhr:
Nun ja, wenn man in einer Sache nicht so recht Bescheid weiß, sollte man sich aber etwas vorsichtiger ausdrücken und nicht anderen, die offensichtlich besser informiert sind, armes und schändliches Verhalten vorwerfen.Was ich von jemandem halte, der hier Links zu Videos postet, in denen er durch Tiefgaragen rast, werde ich hier lieber nicht zum Ausdruck bringen.
1. Seltsam das die ganzen U-Berater (SAP-Heinis) die ich kenne nur die teuersten Kisten fahren! Leider kenne ich so einen Fall aus der Familie. Erst 5er neu für > 70K nach 1,5 Jahren musste 6er GrandCoupe her (>90K). Da kann mir einer erklären was er will, die Steuer wurde beschissen.
2. Tja Holgernilsson, muss ja nicht jedermanns Geschmack sein durch ne TG zu knallen mit V8. Den Spruch hättest Dir m.E. sparen können.
Und ja. Ich oute mich mal: Ich bin ein FAN von JMG - und das ist auch Gut so. 😁
Grund:
1. Unglaublich viel Tipps hier und per PN hinsichtlich des M273/E500 allgemein
2. Wer hat mir 650 Reifenkosten erspart, weil er mich ermutigte die SR vom Verkäufer zu reklamieren? (Danke nochmal Johannes - für die gesparten 350 Tacken geb ich nochmal einen aus)
3. Als mein Scheiterhaufen 50km vor Berlin verreckt ist, hab ich JMG angetextet. Der hat mir den Schrecken genommen und gesagt auf was es ankommt. Auch weiterhin dann wie ich mit dem Salzufer verhandle.
......
Leider haben wir beide zu viel zu tun, aber irgendwann wirds was - und dann braten wir mal zu Zweit durch ne TG. 😁
LG Andy