Das Eis wird dünn...Verurteilung wegen KAUF eines geklauten Navis bei Ebay

"Ein Ebay-Käufer wurde wegen Hehlerei verurteilt – weil das vermeintliche Internet-Schnäppchen Diebesbeute war."

http://service.spiegel.de/digas/find?DID=53060222

Den kompletten Artikel gibts es leider nur im "Spiegel" oder als E-Paper.

Zusammengefasst ging es darum, dass jemand bei Ebay ein (geklautes) Navi als Ersatz für das ihm entwendete Navi gekauft hat. Im Juni wurde er wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 40 TS à 30 € verurteilt. Unter anderem wurde ihm vorgehalten, dass er bei dem geringen STartpreis (1 Euro), der großen Differenz zum Neupreis des Gerätes (800 Euro Auktionsbetrag <-> 2000 € Neupreis) sowie dem Umstand, dass der Verkäufer aus Polen stammt (!), hätte stutzig werden müssen. Er habe es "zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen,
dass es sich bei der Ware um Diebesgut handeln könnte".

Am Freitag steht die Berufungsverhandlung vor dem zuständigen LG an; diese Entscheidung könnte Präzedenzcharakter erlangen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Argumente des AG Pforzheim weiterhin Bestand haben...

Auf jeden Fall muss angesichts der immer größer werdenden Masse von Diebesgut (Navis, Spiegel, Xenonscheinwerfer usw.), die per Ebay verkauft wird, irgendwas passieren. Am Besten wäre natürlich eine drastische Reduzierung der Nachfrage.

grüße

43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Linus66


.....Ich meine, mal ehrlich, daß Hehlerware bei Ebay so einfach "öffentlich" angepriesen werden kann finde ich schon bedenklich. Zumindest bei teurer Ware. Und 2000€ halte ich für teuer.
Schließlich hängen letztlich auch unser aller Versicherungsprämien da dran.

Vollkommen richtig !!!!!

ABER:
Das man die Begründung daran fest macht das das Startgebot bei 1€ lag, der Ersteigerungserlös unter dem Markpreis liegt und der Verkäufer aus Polen kommt, das halte ich schon für reichlich dünn.
Da gehört nicht der Käufer angeklagt/bestraft sondern eBay.
Da könnte mal ein Urteil gesprochen werden, das die sich nicht immer rausreden "wir haben nix damit zu tun, wie sind ja nur die Plattform und haben keine Ahnung bezüglich der Produkte".
EBay sollte in die Verantwortung genommen werden zu prüfen ob sich da nicht fragwürdige Verkäufer tummeln und mal für ein bischen Ordnung "im Laden" sorgen.
DIe reagieren aber immer erst wenn sie eine Aufforderung der Statsanwaltschaft bekommen.
Ansonsten sitzen die nur rum und tun nix, klar, jeder der Ausgeschlossen wird sorgt nicht mehr für eBay Provisionen.
Das finde ich unhaltbar, denn schliesslich ist heutzutage jeder HobbyHomepagebastler in der Pflicht sich um die Inhalte seiner Seite (z.B. GB oder Forum) zu kümmern, an sonsten hat er ganz schnell eine Abmahnung am Hals.

Aber es ist ja wie es immer ist, die kleinen die sich nicht zu wehren wissen, die werden gemolken und beklagt. An die Grossen traut sich keiner heran.

Wers gehört hat: Heute kam das Urteil.
Nicht schuldig!

😉

Zitat:

Original geschrieben von haschee



Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer



Da steht nichts davon das dieses CD Radio ein Graphic Info Display haben soll. Von "Das Radio hat ein Color Info Display" steht da auch nix. Nicht was erfinden, sondern das lesen was dort steht.

Der Verkäufer geht davon aus, das die Person die das CD Radio kaufen will, diese Eigenheiten von Opel bekannt sind. Komisch nur das Du als Opel Fahrer das nicht weißt... Na ja man kann nicht alles wissen, aber richtig lesen sollte man schon können.
keine Sorge, ich weiß es.

aber lesen solltest auch du können.

aus der Überschrift:

Zitat:

Original geschrieben von haschee



Zitat:

CDC40 , Opera , CDC 40 , CDC 40 Opera , CID, Opel Radio

Klar, unten steht dann wieder ohne Display, aber so ist das zumindest nicht eindeutig und Keywordspamming. Von Ebay nicht gern gesehen. Nen Löschungsgrund sollten sie es merken oder sollte es gemeldet werden.
Obwohl, ich denke es ist eher eine irreführende Artikelbezeichnung.

Bestimmt nicht da im Text nicht die rede von einem CID ist. Wie gesagt, zum einem ist es bekannt das es OHNE ist zum anderen kann man es auf dem Bild erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix



Zitat:

Original geschrieben von Linus66


.....Ich meine, mal ehrlich, daß Hehlerware bei Ebay so einfach "öffentlich" angepriesen werden kann finde ich schon bedenklich. Zumindest bei teurer Ware. Und 2000€ halte ich für teuer.
Schließlich hängen letztlich auch unser aller Versicherungsprämien da dran.
Vollkommen richtig !!!!!

ABER:
Das man die Begründung daran fest macht das das Startgebot bei 1€ lag, der Ersteigerungserlös unter dem Markpreis liegt und der Verkäufer aus Polen kommt, das halte ich schon für reichlich dünn.
Da gehört nicht der Käufer angeklagt/bestraft sondern eBay.
Da könnte mal ein Urteil gesprochen werden, das die sich nicht immer rausreden "wir haben nix damit zu tun, wie sind ja nur die Plattform und haben keine Ahnung bezüglich der Produkte".
EBay sollte in die Verantwortung genommen werden zu prüfen ob sich da nicht fragwürdige Verkäufer tummeln und mal für ein bischen Ordnung "im Laden" sorgen.
DIe reagieren aber immer erst wenn sie eine Aufforderung der Statsanwaltschaft bekommen.
Ansonsten sitzen die nur rum und tun nix, klar, jeder der Ausgeschlossen wird sorgt nicht mehr für eBay Provisionen.
Das finde ich unhaltbar, denn schliesslich ist heutzutage jeder HobbyHomepagebastler in der Pflicht sich um die Inhalte seiner Seite (z.B. GB oder Forum) zu kümmern, an sonsten hat er ganz schnell eine Abmahnung am Hals.

Aber es ist ja wie es immer ist, die kleinen die sich nicht zu wehren wissen, die werden gemolken und beklagt. An die Grossen traut sich keiner heran.

Deiner Meinung. Sie sollten alle eBay-Plattformen nur auf die entsprechenden Länder zulassen. So z. B. eBay Deutschland nur für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Vom anderen Ausland darf nichts mehr verkauft werden. Ich denke mit der Kombination des PostIdentverfahrens sollte sich das weiter eingrenzen lassen.

Aber man sollte definitiv von War mit Standort Litauen die Finger lassen.

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Zitat:

Deiner Meinung. Sie sollten alle eBay-Plattformen nur auf die entsprechenden Länder zulassen. So z. B. eBay Deutschland nur für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Vom anderen Ausland darf nichts mehr verkauft werden. Ich denke mit der Kombination des PostIdentverfahrens sollte sich das weiter eingrenzen lassen.

Aber man sollte definitiv von War mit Standort Litauen die Finger lassen.

richtig. dann noch die grenzen wieder schließen, den internationalen warenverkehr durch import-/export, was noch alles für zölle einschränken und ein Reiseverbot für alle Menschen in andere Länder zu Urlaubszwecken. darüberhinaus eine gewaltige datenbank mit allen irgendwann gestohlenen artikeln. dazu müsste man natürlich erstmal alle waren mit eindeutigen, einmaligen identifikationsmerkmalen ausstatten (z.b. genmarker bei äpfeln, tieren, etc....) um den abgleich mit der datenbank zu ermöglichen.

und wenn wir dann schon ebay bestrafen wollen, dass sie uns ein privates angebot vermitteln, dann müssen wir natürlich auch Zeitungen, Schwarze Bretter in supermärkten, etc. auf Hehlerware genauestens überprüfen .... und dann noch die kleinen kiddies die aufn schulhof ihre pokemon-trading-cards handeln .... da ist hundert pro hehlerware mit dabei ... also alle verknacken und durch lizensierte einzelhändler ersetzen... jeder verkauf von privat an privat muss 100% unterbunden werden -.- .....

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze



Zitat:

Deiner Meinung. Sie sollten alle eBay-Plattformen nur auf die entsprechenden Länder zulassen. So z. B. eBay Deutschland nur für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Vom anderen Ausland darf nichts mehr verkauft werden. Ich denke mit der Kombination des PostIdentverfahrens sollte sich das weiter eingrenzen lassen.

Aber man sollte definitiv von War mit Standort Litauen die Finger lassen.

richtig. dann noch die grenzen wieder schließen, den internationalen warenverkehr durch import-/export, was noch alles für zölle einschränken und ein Reiseverbot für alle Menschen in andere Länder zu Urlaubszwecken. darüberhinaus eine gewaltige datenbank mit allen irgendwann gestohlenen artikeln. dazu müsste man natürlich erstmal alle waren mit eindeutigen, einmaligen identifikationsmerkmalen ausstatten (z.b. genmarker bei äpfeln, tieren, etc....) um den abgleich mit der datenbank zu ermöglichen.
und wenn wir dann schon ebay bestrafen wollen, dass sie uns ein privates angebot vermitteln, dann müssen wir natürlich auch Zeitungen, Schwarze Bretter in supermärkten, etc. auf Hehlerware genauestens überprüfen .... und dann noch die kleinen kiddies die aufn schulhof ihre pokemon-trading-cards handeln .... da ist hundert pro hehlerware mit dabei ... also alle verknacken und durch lizensierte einzelhändler ersetzen... jeder verkauf von privat an privat muss 100% unterbunden werden -.- .....

Schreib doch einfach, dass dir meine Meinung nicht gefällt, fertig. Du musst Zeit haben.

Ich weiß zumindest wo die ganzen geklauten Navis hingehen. Und wenn nächstes Jahr der Kriminalitätsbericht veröffentlicht wird, wird man schon sehen, was man zuerst von der letzten EU-Erweiterung (die ich allerdings in Grenzen schon für gut halte, aber es reicht jetzt) hat.

Solange gestohlene Ware hier ihre Abnehmer hat, wird auch fleißig das "Gewerbe" weiter betrieben. Ist ja auch nicht erst einmal vorgekommen, dass einer sein gestohlenes Gerät bei eBay wieder ersteigert 🙂

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Wers gehört hat: Heute kam das Urteil.
Nicht schuldig!

😉

Schade, das wäre mal ein Zeichen gewesen.

Ein Softwareingenieur, sicher nicht dumm und auf den Kopf gefallen.
IMHO hat er zumindest billigend in Kauf genommen,
dass das Gerät gestohlen sein könnte.

Und immer wieder nach den Regelungen des Staates zu rufen,
ebay solle doch alle Artikel kontrollieren ...
nein, hier ist jeder Käufer gefragt, seinen eigenen Kopf zu gebrauchen
und mal kritisch zu hinterfragen, ob sein kann was sein soll.
Und wer das nicht macht sollte gemaßregelt werden,
entweder wegen Dummheit oder Absicht.

Der Käufer ist in dem Fall immerhin insoweit getroffen, als daß er an dem gestohlenen Gegenstand kein Eigentum erwerben kann und somit sein Geld weg ist. Das muß aber auch reichen.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Der Käufer ist in dem Fall immerhin insoweit getroffen, als daß er an dem gestohlenen Gegenstand kein Eigentum erwerben kann und somit sein Geld weg ist. Das muß aber auch reichen.

Das kann er vom Käufer zurück verlangen. Also ganz hoffnungslos ist die Sache nicht. Schade das die ganze Sache so auf dünnen Eis stand, es wäre mal ein gutes Zeichen gewesen. Wer schon mal in der Form bestohlen wurde sieht die Sache mit dem "unwissendem Käufer" sicher etwas anders.

Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von meehster


Der Käufer ist in dem Fall immerhin insoweit getroffen, als daß er an dem gestohlenen Gegenstand kein Eigentum erwerben kann und somit sein Geld weg ist. Das muß aber auch reichen.
Das kann er vom Käufer zurück verlangen. Also ganz hoffnungslos ist die Sache nicht.

Meinst, daß da Chancen bestehen, das Geld zurückzubekommen? Ich glaube eher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer


Schade das die ganze Sache so auf dünnen Eis stand, es wäre mal ein gutes Zeichen gewesen. Wer schon mal in der Form bestohlen wurde sieht die Sache mit dem "unwissendem Käufer" sicher etwas anders.

Ich wurde auch schon ein paar Mal beklaut. Ich sehe die Verantwortung aber nicht bei den Käufern, die sich vielleicht in gutem Glauben meine alten HiFi-Bausteine aus nem Second-Hand-Laden gekauft haben, sondern bei den Dieben. Wenn meine alten Geräte bei irgendwelchen Endkunden wieder auftauchen, werde ich sie selbstredend zurückverlangen, denke aber, daß die Käufer auch in diesem Falle dadurch gestraft genug sind.

Ich habe da kein Mitleid. Im besagten Fall war klar das dieses Navi aus einem Diebstahl stammen musste, wie sollte der Verkäufer an das Teil gekommen sein wenn es nicht mal 700 Euro bringen soll? Ebay ist nun mal eine Drehscheibe für Diebe, ich kann nicht gesichert sagen wie viel da verkauft wird was gestohlen wurde, aber bei vielen Artikel habe ich meine Bedenken. Und gerade wenn ich diese habe, würde ich da NIE kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von os-m


[...]
Nochmal: Die genannten Indizien (Kaufpreis, 1-Euro Startgebot, Verkäufer in Polen) dienten hier ausdrücklich nicht als Beleg für den Diebstahl des Gerätes.

Richtig, sie dienten aber als Indiz dafür, dass der Käufer es hätte wissen müssen, dass es sich um Diebesgut handelt. Auf dieser Grundlage wurde er wegen Hehlerei verurteilt. Das halte ich für äusserst fragwürdig und zeugt von der weltfremdheit einiger Richter, die wohl noch nie im Internet geschweige denn bei ebay unterwegs waren.

Eniac

Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer


Ich habe da kein Mitleid. Im besagten Fall war klar das dieses Navi aus einem Diebstahl stammen musste, wie sollte der Verkäufer an das Teil gekommen sein wenn es nicht mal 700 Euro bringen soll?

Seit wann bestimmt der Verkäufer den Endpreis?

Zitat:

Gaga-Urteil kassiert: Wer bei eBay unbewusst Diebesware kauft, macht sich nicht automatisch strafbar. Das Landgericht Karlsruhe hat heute einen Spruch einer Amtsrichterin aufgehoben, die einen sparsamen eBayer als Hehler verurteilt hatte.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,508414,00.html

Am Ende siegt doch noch die Gerechtigkeit...

Eniac

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