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Das Auto als Zeuge der Anklage

Themenstarteram 11. August 2016 um 14:51

Ich habe gerade einen interessanten Bericht im Deutschlandfunk gehört.

Mit Hilfe der gespeicherten Daten aus einem Mietwagen wurde ein Student zu 33 Monaten verurteilt, da er einen Fahrradfahrer bei einem Unfall tödlich verletzt hat. Rechtlich noch Neuland, aber nicht mehr unmöglich.

Das eigene Auto hat als Zeuge ausgesagt.

Auf Grund der Tatsache, das gerade nach Unfällen viel gelogen, betrogen und verschleiert wird, die Wahrheit oft schwer zu beweisen ist und im Dunklen bleibt, Opfer auf ihren materiellen oder gar körperlichen Schäden sitzen bleiben, finde ich das ein Weg in die richtige Richtung.

Wie seht ihr das in Bezug auf die Verkehrssicherheit, wenn solche Daten vor Gericht offiziell zugelassen werden ?

Hier noch, Dank Kai R. , der richtige Link zum angesprochen Fall.

Beste Antwort im Thema

Spätestens an dem Tag, an dem eure Frauen auslesen können, wie und wo ihr die letzten drei Überstunden verbracht habt und wieso das Auto dabei gewackelt hat, werdet ihr euch etwas Datenschutz zurückwünschen.

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Ich will hinzufügen, dass das deutsche Justizsystem natürlich nicht fehlerfrei ist, man kann über eine ganze Menge Einzelheiten in Gesetzen diskutieren. Ich habe allerdings den - ganz groben - Eindruck, dass es im weltweiten Vergleich doch ganz gut und fair funktioniert.

am 21. August 2016 um 22:31

Für mich geht der Datenschutz vor. Es geht hier bei der Datensammlung nur um die Verfolgung von eigenem wirtschaftl. Interesse. Gern wird die Datensammlung als nützlich für alle verkauft, weil es auch Opfern im Strassenverkehr helfen könnte usw....

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. August 2016 um 11:12:45 Uhr:

Es ist nun mal ein Grundrecht, dass sich niemand selbst belasten muss. Dazu gehört auch, dass man nicht die Mittel zur Verfügung stellen muss, um sich zu belasten. Das ist kein Unrecht sondern ein vollkommen legitimes Interesse.

Das interessante Detail, dass hier bisher zu kurz gekommen ist, ist, dass das Fahrzeug dem Belasteten ja gar nicht gehört hat, sondern ein Drive-now-Fahrzeug war. Somit greift das zitierte Grundrecht nicht.

Niemand kann mich zwingen (war vor Jahren mal Thema) in mein eigenes Fahrzeug eine Blackbox einzubauen bzw. die Daten nach einem Unfall zur Verfügung zu stellen. Soweit ich weiß, haben diese UDS sogar einen Löschknopf den man nutzen kann, wenn man einen Unfall verschuldet hat. In meinen Dienstwagen könnte mein Arbeitgeber aber jederzeit einen Unfalldatenschreiber einbauen, ohne dass ich dagegen viel machen könnte. Es ist ja sein Auto. Im Falle eines Unfalls würde ich mich ja nicht selbst belasten, sondern er mich.

In vielen Fällen sind die Dinger doch mittlerweile verbaut, ohne dass die Nutzer des Fahrzeugs da Mitsprache haben: Streifenwagen, Rettungswagen etc. Wenn Du Dir einen Mietwagen nimmst, wird Deine Route mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls getrackt (und das Fahrzeug unter Umständen sogar ferngesteuert lahmgelegt, wenn Du z.B. vertragswidrig gewisse Staatsgrenzen überschreitest). Und frag mal die LKW-Fahrer bei denen das Telefon klingelt, sobald sie mal außerhalb der gesetzlichen Pflichtpausen zum Pinkeln anhalten...

Zitat:

@Sugar03 schrieb am 22. August 2016 um 00:31:59 Uhr:

Es geht hier bei der Datensammlung nur um die Verfolgung von eigenem wirtschaftl. Interesse.

Du unterstellst der ermittelnden Staatsanwaltschaft in diesem Fall ein wirtschaftliches Interesse? :confused:

Nicht dein Ernst, oder? :eek:

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