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Das Auto als Zeuge der Anklage

Themenstarteram 11. August 2016 um 14:51

Ich habe gerade einen interessanten Bericht im Deutschlandfunk gehört.

Mit Hilfe der gespeicherten Daten aus einem Mietwagen wurde ein Student zu 33 Monaten verurteilt, da er einen Fahrradfahrer bei einem Unfall tödlich verletzt hat. Rechtlich noch Neuland, aber nicht mehr unmöglich.

Das eigene Auto hat als Zeuge ausgesagt.

Auf Grund der Tatsache, das gerade nach Unfällen viel gelogen, betrogen und verschleiert wird, die Wahrheit oft schwer zu beweisen ist und im Dunklen bleibt, Opfer auf ihren materiellen oder gar körperlichen Schäden sitzen bleiben, finde ich das ein Weg in die richtige Richtung.

Wie seht ihr das in Bezug auf die Verkehrssicherheit, wenn solche Daten vor Gericht offiziell zugelassen werden ?

Hier noch, Dank Kai R. , der richtige Link zum angesprochen Fall.

Beste Antwort im Thema

Spätestens an dem Tag, an dem eure Frauen auslesen können, wie und wo ihr die letzten drei Überstunden verbracht habt und wieso das Auto dabei gewackelt hat, werdet ihr euch etwas Datenschutz zurückwünschen.

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Du hast glaube ich den falschen Link verwendet. Ich glaube, Du meintest diesen hier.

Interessant vor allem vor dem Hintergrund, dass DriveNow (BMW) hier Daten herausgegeben hat, die sie nach eigener Aussage gar nicht hatten.

Themenstarteram 11. August 2016 um 15:07

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. August 2016 um 17:03:24 Uhr:

Du hast glaube ich den falschen Link verwendet. Ich glaube, Du meintest diesen hier.

Interessant vor allem vor dem Hintergrund, dass DriveNow (BMW) hier Daten herausgegeben hat, die sie nach eigener Aussage gar nicht hatten.

Danke, ich nehme Deinen Link als Ergänzung.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. August 2016 um 16:51:04 Uhr:

 

Wie seht ihr das in Bezug auf die Verkehrssicherheit, wenn solche Daten vor Gericht offiziell zugelassen werden ?

Warum sollte man nicht auf diese Daten zugreifen ? Schliesslich könnten die mich im Zweifelsfall auch entlasten.

Im Flugverkehr gibts das schon lange (BlackBox). Da hat sich noch keiner drüber aufgeregt.

Was aus dem Artikel (leider) nicht hervorgeht, welche der erhobenen Daten en-detail zur Verurteilung geführt haben (oder ich überlese das gerade irgendwie).

Eigentlich wäre es doch auch völlig unerheblich gewesen, ob da nun Daten erhoben werden oder nicht.

Für eine (rechtssichere) Verurteilung hätte es IMHO doch auch ausgereicht, auf die "klassischen" Daten zuzugreifen.

- Wer hat das Auto wann gemietet (und bewegt)?

- Wie ist der Unfall zustande gekommen? }> Unfallspuren-Analyse

- Ist "überhaupt" was passiert? }> Ja, weil z. B. das Fahrrad noch in der Windschutzscheibe steckt, der Radler tot neben dem Auto liegt und der Fahrzeugführer geschockt noch im Auto sitzt.

Ok, der letzte Punkt ist bewusst übertrieben dargestellt - aber mal ehrlich. Warum war es in diesem Fall ausschlaggebend, dass der Wagen Daten gespeichert hatte?

Spätestens an dem Tag, an dem eure Frauen auslesen können, wie und wo ihr die letzten drei Überstunden verbracht habt und wieso das Auto dabei gewackelt hat, werdet ihr euch etwas Datenschutz zurückwünschen.

Das war es dann wohl mit zwei Grundrechten des "Rechtsstaates" - sich selbst nicht belasten zu müssen und das Selbstbestimmungsrecht bzgl. der eigenen Daten. Zukunft, mir graust vor dir.

Das hat wie aklles zwei Seiten: einmal ist es natürlich fein, wenn du als Opfer eines Verkehrsunfalles nachweisen kannst, dass der Gegner zb zu schnell war oder nicht geblinkt hat. BMW war auch fein raus, als es Opfer eines Betrugsversuches wurde, nachdem sich gerausgestellt hat das ein Cabriobesitzer sein raklamiertes kaputtes Dach bei deutlich über dem erlaubten Limit geöffnet hat.

Andererseits: niemand darf gezwungen werden sich selbst zu belasten. Man kann die Aussage verweigern. Bedenklich ist es aber, wenn man ihn zwingt sich durch Herausgabe von Daten selbst zu belasten. Leider gibt es nicht die Möglichkei.t, die Erhebung dieser (Auto-)Daten zu vermeiden. Von daher ist der Fahrer eines modernen Fahrzeuges im Vergleich zu dem eines älteren Modells benachteiligt. Ich denke mal, dass das Bundesverfassungsgericht irgendwann mal ein Urteil zu dieser Ungleichbehandlung und fehlender "Chancengleichheit" sprechen wird, wie immer das auch ausfallen mag.

Letztlich ist es aber kein rechtliches Neuland, auch heute werden schon Daten erhoben, Telefon, Internet, Bankdaten (wo wurde die Girocard eingesetzt), auch wenn es dazu eines richterlichen Beschlusses bedarf.

Keinesfalls darf die Polizei massenhaft Daten erheben, schon gar nicht vorauseilend.

Stell dir vor, es geschieht ein Attentat und man schaut, welche Autos in der Gegend waren. Wehe dein Auro fällt zufällig zweimal auf. Utopie? Keineswegs! In der RAF Zeit durfte mal ein Geschäftsmann nicht in die USA einreisen. Später hat man herausgefunden dass sein Auto notiert wurde, weil es wegen eines Besuches zufällig mehrmals in der selben Straße stand, in der ein RAF Sympathisant vermutet wurde. Und das damals noch mit echten Polizisten mit Kuli und Karteikarten....

Heute reicht eine Kamera mit Kennzeichenerkennungssoftware dahinter, und man weiss in 10 sekunden wo du bist oder warst. Gut wenn man Aurodiebe erwischen will, schlecht in einer Polizeistaat, wenn jemand wegen abweichender politischer Meinung gesucht werden soll..

Wie gesagt: es hat wie alles zwei Seiten. Solange es nicht mißbraucht wird ist es OK. Mein BMW schickt ja eh schon dauernd Daten zu Mama .....

Nachtrag @PeterBH

Per richterlichem Beschluss können heute schon praktisch alle Daten erhoben werden, siehe oben: Bank, Telefon. Internet. Da kommt also nichts prinzipiell neues dazu. Denk dran dass du auch Opfer sein kannst und der Verursacher sich nicht mit irgendwas rausreden kann (Aussage gegen Aussage). Und wenn er dir reingefahren ist weil er nicht geblinkt hat? Normalerweise hast du keine Chance, im Fall der Datenerhebung aus seinem Bordcomputer ist es kein Problem für dich Recht (!) zu bekommen....

am 11. August 2016 um 16:16

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. August 2016 um 17:03:24 Uhr:

 

Interessant vor allem vor dem Hintergrund, dass DriveNow (BMW) hier Daten herausgegeben hat, die sie nach eigener Aussage gar nicht hatten.

Das ist allerdings nicht ganz richtig.

Zitat:

BMW betonte, dass in normalen BMWs diese Daten nicht gespeichert werden. „Die BMW Group erhebt und speichert keine Bewegungsprofile ihrer Kunden”, erklärte eine Sprecherin gegenüber heise online. Es handele sich um besondere Module, die ausschließlich in den Car-Sharing-Modellen des Herstellers eingebaut seien. Das Car-Sharing-Modul (CSM) speichere während der Fahrt bestimmte Daten zum Fahrzeugzustand und -betrieb.

Diese Daten „werden ausschließlich von der BMW Group und nur im Einzelfall zu konkreten Supportzwecken bei Kundenrückfragen, Beschwerden oder technischen Problemen abgerufen”, erklärte die Sprecherin. Die Daten für das Verfahren in Köln seien "nach behördlicher Aufforderung” aus dem CSM abgerufen worden. „Dieser Datensatz wurde aufgrund einer staatsanwaltlichen und gerichtlichen Anforderung an das Landgericht Köln herausgegeben”, betonte die Sprecherin. Es bestehe keine Verknüpfung mit den Vertragsdaten des Kunden des Car-Sharing-Anbieters, diese sei erst vor Gericht erfolgt.

http://www.heise.de/.../...-Datenprofile-seiner-Kunden-an-3277430.html

Heisst also, die waren nicht personenbezogen. Wir haben uns aus Spass mal in einem Nachtdienst auf der Wache die Begründung gezogen und diskutiert. Der Fahrer wurde nicht alleine aufgrund der Daten des Autos identifiziert, sondern erst die Verknüpfung mit den Standortdaten seines Handys hat dann sein Alibi zerschossen und die Verurteilung möglich gemacht. Nichtsdestotrotz ein hochinteressantes Urteil. Dass da die üblichen Verdächtigen (selbsternannte Datenschützer) wieder aufheulen, war auch klar.

Aber mal davon abgesehen, ist das Auslesen von Navi- und Steuergerätsdaten von KfZ durch einen bestellten Sachverständigen, wenn es Schwere des Falles erfordert, bereits seit Jahren Standart. Nur Mercedes mauert da, wenn ich das Recht in Erinnerung habe. Muss ich mal bei unserem Verkehrsdienst nachfragen...aber davon ab, wir stellen bei hinreichendem Tatverdacht mittlerweile die (Mobil-)navis und Mobiltelefone regelmäßig sicher und die Zahlen steigen - aber "meine" Staatsanwaltschaft spielt da auch zum Glück mit.

Zu diesem Fall gibt es hier bei MT übrigens auch schon einen News-Thread:

http://www.motor-talk.de/.../...-gericht-bewegungsprofil-t5759590.html

Zitat:

@f355 schrieb am 11. August 2016 um 17:46:18 Uhr:

Spätestens an dem Tag, an dem eure Frauen auslesen können, wie und wo ihr die letzten drei Überstunden verbracht habt und wieso das Auto dabei gewackelt hat, werdet ihr euch etwas Datenschutz zurückwünschen.

Dafür brauche ich kein Auto... Das Smartphone, mit dem dazugehörigen Betriebssystem-Passwort, reicht dank Ortungsdienste vollkommen aus. So kann ich den Postboten nach Hause schicken, bevor mein Mann kommt. :D

Und wo ich gerade dabei bin... Das Handy ist in einigen Fällen als Zeuge zugelassen, warum soll die Autoelektronik nicht zugelassen sein? Immerhin trifft hier das Fernmeldegeheimnis nicht zu...

http://www.ksta.de/.../...olizei-das-handy-beschlagnahmen-sote-1421360

Der Kanckpunkt ist dabei, dass hier nicht der Staat die Daten erhebt und speichert. Das macht das Fahrzeugsystem, mithin der Eigentümer vom Fahrzeug / Navi / Handy. Die Daten werden staatlicherseits nur beschlagnahmt und dann ggf. ausgewertet. Insofern nichts anderes als eine beschlagnahmte Wafffe, Kontoauszug oder Festplatte. Interessanter ist eigentlich die Frage, ob beim Carsharing eine Einwilligung in diese Datenerhebung gegeben ist, bzw. wenn Fahrer = Halter = Eigentümer ob überhaupt bekannt ist, dass die Datenerhebung und -speicherung stattfinden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. August 2016 um 18:47:11 Uhr:

Interessanter ist eigentlich die Frage, ob beim Carsharing eine Einwilligung in diese Datenerhebung gegeben ist...

Hinweise dazu sind in den AGB zu finden. Die sollte der Nutzer logischerweise auch lesen.

Und für den Regelfall (Fahrer=Halter=Eigentümer). Woher weiß der von der Datenerhebung und Speicherung der Fahrzeugsysteme? Unter Allgemeinwissen würde ich das nicht verbuchen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. August 2016 um 18:57:12 Uhr:

Und für den Regelfall (Fahrer=Halter=Eigentümer). Woher weiß der von der Datenerhebung und Speicherung der Fahrzeugsysteme? Unter Allgemeinwissen würde ich das nicht verbuchen.

Das steht in der regel immer irgendwo im Handbuch des Fahrzeugs...

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