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Darf man sich Diffusor aufs Dach kleben?

Themenstarteram 28. Oktober 2022 um 23:28

Hallo.

Frage steht im Titel.

Ein Bild ist auch als Beispiel dabei (sind nicht die Schönsten, klar, sollen ja nur als Bsp. dienen).

Darf man sich solche Dinger einfach aufs Dach kleben? Die meisten kommen ja ohne ABE. Aber als Aufkleber gehen die Dinger auch nicht durch.

Oder gibt es extra auch Diffusor mit ABE, die man dann aufs Dach kleben darf? Ich finde da keine.

 

Danke im Voraus

Diffusor
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34 Antworten
Themenstarteram 29. Oktober 2022 um 7:23

Irgendwie finde ich hier die Leute bei Motortalk immer ein bisschen aufdringlich.

Meine Frage bezog sich auf die Betriebserlaubnis.

Ich habe nicht nach eurer Meining zu den Dingern gefragt.

Moinsen!

Es gibt im Wesentlichen 3 Möglichkeiten, die Strömungsverhältnisse an einem Fahrzeug zu beeinflussen:

Spoiler, also das, was die Diffusoren auf der Unterseite bewirken (Abtrieb) und technisch nichts anderes sind als umgedrehte Tragflächen eines Flugzeugs. Beides, Spoiler und Diffusoren bewirken eine bessere Bodenhaftung, haben aber auch den Nachteil eines höheren Luftwiderstandes und damit eines höheren Spritverbrauchs. Aerodynamisch betrachtet sind z. B. Formel-1-Boliden rollende Scheunentore (viel Abtrieb/viel Widerstand). ;)

Das zweite ist die Beeinflussung der Grenzschicht, um die laminare Strömung auf der Oberfläche über eine möglichst lange Anlaufstrecke zu erhalten und Einrichtungen, die laminare Strömung gezielt an einer bestimmten Stelle in eine turbulente zu wandeln (da diese aerodynamisch weniger schädlich ist als die Ablösung von Wirbeln). Im ersten Fall hilft Polieren, am besten in Strömungsrichtung, dem zweiten Fall müssten aerodynamische Untersuchungen vorangehen, zumal die richtige Position mit der Geschwindigkeit der Luftströmung wandert.

Das dritte wären technische Einrichtungen zur Minimierung der Wirbelbildung und Querströmung wir man es bei Flugzeugtragflächen u. a. durch das Anbringen von Winglets versucht.

Bis auf das Polieren der Oberfläche sind alle anderen Maßnahmen technische Veränderungen am Fahrzeug und damit Eingriffe in die StVZO und somit ohne ABE oder Einzelabnahme etc. zunächst einmal nicht erlaubt. Auch sind solche Bauteile ohne vorherige physikalische Untersuchungen eher fragwürdig, was eine mögliche Verbesserung der Fahreigenschaften betrifft.

Du siehst: diese "Finnen", an die Du gedacht hast, sind nicht viel mehr als optischer "Schnickschnack", die eher negativ als positiv wirken, zumindest aus aerodynamischer Sicht. Aber es gibt ja viele Möglichkeiten, Geld auszugeben!

Zitat:

@Feanix schrieb am 29. Oktober 2022 um 01:28:15 Uhr:

Darf man sich solche Dinger einfach aufs Dach kleben? Die meisten kommen ja ohne ABE.

damit hast du dir die Frage schon selbst beantwortet. Nein. Was willst du noch hören?

Zitat:

@Feanix schrieb am 29. Oktober 2022 um 01:28:15 Uhr:

Oder gibt es extra auch Diffusor mit ABE, die man dann aufs Dach kleben darf? Ich finde da keine.

dann wird das seine Gründe haben (mir fallen auch ein paar ein). Ich kenne auch nichts derartiges. Heißt zwar nicht viel, trotzdem mein Rat: vergiss diesen Unfug einfach.

Eigentlich könnte hier schnell zugemacht werden. Frage beantwortet.

Nein, darfst Du nicht. Verkleben bedeutet fest montiert, das würde eintragungspflichtig. Außerdem ändern sich die Fahrzeugmaße.

Es ist ja nun nicht so, dass gleich jede feste Anbringung von irgendwelchen Dingen eintragungspflichtig wäre...

Zum Thema der Fahrzeugmaße verweise ich auf die FZV, §13(1) Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 7 (ich gehe ja davon aus, dass es sich um einen PKW handelt).

Zitat:

@audijazzer schrieb am 29. Okt. 2022 um 09:39:29 Uhr:

Eigentlich könnte hier schnell zugemacht werden. Frage beantwortet.

Das entscheidet wer?

Zitat:

@Feanix schrieb am 29. Okt. 2022 um 01:28:15 Uhr:

Darf man sich solche Dinger einfach aufs Dach kleben?

So spitz, wie die aussehen, definitiv nein. Das birgt eine zu hohe Verletzungsgefahr, z. B. für Personen nach einem Unfall. Deshalb gibt es vermutlich auch keine mit ABE.

Das Problem auf dem Bild dürfte eher sein, dass die Teile nicht vernünftig verklebt sind.

So wie das aussieht sollte es bei der HU und bei jeder ernsthaften Verkehrskontrolle beanstandet werden. Dann hat man schnell das Problem, dass wegen "Gefahr des Lösens" eine Weiterfahrt u.U. nicht mehr zulässig ist.

Auch wenn ich vermute, dass das Tiefzieh-Kunststoff ist und deswegen das Gefährdungspotential eher überschaubar sein sollte. Fußgängerschutz und gefährliche Kanten sind auf dem Dach eigentlich nicht so das Thema.

Zitat:

@hk_do schrieb am 29. Oktober 2022 um 18:34:13 Uhr:

Es ist ja nun nicht so, dass gleich jede feste Anbringung von irgendwelchen Dingen eintragungspflichtig wäre...

Wenn sich dadurch die Maße des Fahrzeuges verändern, streng genommen schon. Einfach irgendwelche Kunststoffteile ans Auto kleben ist nicht.

Dann soll der TE die Dinger auf den Kofferraumdeckel kleben, dann ändern sich die Maße nicht ;)

Auf dem Dach wäre die Eintragung aufgrund der vergrößerten Höhe aber auch erst bei nächster Befassung erforderlich...

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 29. Oktober 2022 um 19:57:02 Uhr:

So spitz, wie die aussehen, definitiv nein. Das birgt eine zu hohe Verletzungsgefahr, z. B. für Personen nach einem Unfall. Deshalb gibt es vermutlich auch keine mit ABE.

Wenn ich jemand auf die Schüppe nehme, der in Folge dessen an die Teile kommt, hat sicher andere Sorgen als einen zus. blauen flecken.

Der Aspekt entschärft sich auch wenn die Diffusoren aus einem rel. weichen, splitterfreim, Material sind.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 30. Okt. 2022 um 13:53:38 Uhr:

Wenn ich jemand auf die Schüppe nehme, der in Folge dessen an die Teile kommt, hat sicher andere Sorgen als einen zus. blauen flecken.

Keine Frage. Nur sieht das der Gesetzgeber aus Gründen der Vorsorge vermutlich anders.

Das geht bis dahin, dass z.B. vorne keine Kennzeichenhalter zugelassen sind. Interessierten tut das zwar die meisten Händler nicht und sie schrauben die Teile dennoch an.

Hier ging es um die Frage der ABE und da sehe ich eben schwarz.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 30. Oktober 2022 um 14:02:47 Uhr:

Keine Frage. Nur sieht das der Gesetzgeber aus Gründen der Vorsorge vermutlich anders.

Das geht bis dahin, dass z.B. vorne keine Kennzeichenhalter zugelassen sind.

meines Wissens nach gibt es kein pauschales Kennzeichenträgerverbot für vorne. Es gibt aber bei einigen Fahrzeugen problem mit dem überbreiten Rahmen und der Funktion der Parksensorik.

Zitat:

Interessierten tut das zwar die meisten Händler nicht und sie schrauben die Teile dennoch an.

... und die HU-Prüfer hätten dann bei mir wohl mehrfach wegsehen müssen. Das bezweifel ich allerdings.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 30. Okt. 2022 um 14:33:14 Uhr:

meines Wissens nach gibt es kein pauschales Kennzeichenträgerverbot für vorne.

Hier ein Auszug der Serviceinformation für BMW Händler, die denen die Montage vorne untersagt. Mit Begründung.

 

Screenshot_20221030-175134_Samsung Internet.jpg

Zitat:

@Feanix schrieb am 29. Oktober 2022 um 09:23:03 Uhr:

Irgendwie finde ich hier die Leute bei Motortalk immer ein bisschen aufdringlich.

Meine Frage bezog sich auf die Betriebserlaubnis.

Ich habe nicht nach eurer Meining zu den Dingern gefragt.

Wenn du die schon immer aufdringlich gefunden hast, war doch beim stellen der frage schon klar, dass es jetzt genau so ist. :p

Ich würde es als Spoiler einstufen:

https://www.bussgeldrechner.org/tuning/spoiler.html

Zitat:

@FocusMk2 schrieb am 29. Oktober 2022 um 08:21:27 Uhr:

So etwas macht man sich ans Fahrzeug um mehr Aufmerksamkeit zu erhalten . Die bekommt man dann auch regelmäßig von der Rennleitung, da die häufig die Erfahrung macht, dass an solchen Fahrzeugen noch mehr seltsame Modifikationen zu finden sind. Ist wie mit blauem Abblendlicht oder mit Warnblinker fahren.

Die Dinger sind als Antenne einfach zu oft legal auf den Straßen unterwegs. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es damit keine Aufmerksamkeit gibt, auch nicht von der Rennleitung. Kaum einer kommt auf die Idee eine Antenne aufs Dach zu montieren, die nicht funktioniert.

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