Darf man Polizei unter Blaulicht überholen?

Volvo S40 1 (V)

Folgendes ist mir vor ca. 1/2 Jahr passiert:

Ich fahre gemühtlich auf einer Autobahn mit 190 km/h, war fast nix los, aufeinmal sehe ich wie ein Polizeiwagen unter Blaulicht auf die Autobahn auffährt. Ich dachte schon ich habe was angestellt, aber es war freigegeben und mir konnte man nix anlasten. Ne Weile habe ich ihn auch nicht mehr gesehen, als ich dann hinter einem LKW hängen geblieben bin, holte er auf und ich habe ihn ganz brav vorbei gelassen. Jetzt kommt das Problem, die Kiste war ein alter Vectra und fuhr nur 180 km/h und ich hatte nun das Problem, ob ich ihn überholen darf. Ich bin lieber in 100m Abstand hinterher gefahren.

Nun mal zu meiner Frage hätte ich ihn überholen dürfen oder darf man das nicht?

mfg Alex

30 Antworten

Also nochmal:
ein Einsatzfahrzeug, das mit Sonderrechten unterwegs ist zu überholen, ist legal aber nicht legitim.
Es sollte nicht behindert werden.
Aus eigener Erfahrung im Rettungsdienst weiß ich, dass die überholenden Fahrzeuge nicht selten kurze Zeit später ein erneutes Hindernis darstellen. Bsp.: Rettungswagen fährt (mit 105 PS und max. zul. Ges.-Gew.) mit 70km/h den Berg hinauf, wird von mehreren schnelleren Autos überholt, die beim nächsten Nadelöhr (Ampel, Stau vor Unfall) erst wieder vom Einsatzfahrzeug überholt bzw. umschifft werden müssen.
Legal aber nicht legitim.
knarf-b

@knarf-b

und genau das habe ich gehabt, nur mit dem Unterschied, dass es wohl ein Krankentransport über die Autobahn war. Ich weiss nicht mehr genau wie schnell (bzw. langsam) er war. Es war aber erheblich langsamer als ich unterwegs war.
Habe dann zwar erst abgebremst (schlechtes Gewissen), als ich die Lage aber überblicken konnte das ich ihn nicht behindere habe ich dann doch überholt.

Gruss
Zwacke

Ich sehe das auch so, dass man in dieser Situation überholen darf, es aber evtl. trotzdem nicht sollte. Auf der Autobahn geht das sicher, ohne nachträglich ein Hindernis darzustellen. Aber auf allen anderen Straßen sollte man alle Blaulichtautos frei fahren lassen, ohne sich noch dran vorbei drücken zu müssen.

mfg
Lutz

Wenn die Polizei mit 180 (km/h LOL) unterwegs ist und du nur 190 schaffst, darfst du NICHT überholen, da man mindestens 20km/h schneller sein muss, als der zu Überholende.

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Was ich hier in den Staaten gelernt habe, und auserdem von nem Kumpel der Komisar ist weis:
Legal hin oder her, wenn es den Polizisten ankotzt was du machst, weil er villeicht grad nen schlechten Tag hat, weil er gestern keinen hoch gekriegt hat, wird er einen Weg finden es an dir auszulassen. Glaub mir, das ist es nicht wert. Bleibe defensiv😁

Ich schliesse mich dem Argument mit dem nötigen geschwindigkeitsüberschuß an.

Abstand halten empfielt sich allerdings schon. Sie könnten ja auch zu einem Einsatz wg eines Geisterfahrers unterwegs sein, das gabs auch schon. Einen Van mit Tempo 120 überhol ich auch - wenn viel Platz ist. Einen mit 180 ned.

Rapace

Im Prinzip darfst Du die Streife überholen. Je nach Situation kann das auch sinnvoll sein. Ob es aber wirklich heldenhaft ist, eine Streife, die mit 180 km/h entlangsondert, mit 190 zu überholen, sei dahingestellt.

Im Stadtbereich etc. ist es i. A. ziemlich idiotisch: Gerade die größeren Fahrzeuge des Rettungsdienstes bzw. der Feuerwehr kommen manchmal nicht sooo schnell von der Ampel weg (oder wollen nicht, damit der Patient nicht hinten von der Trage rutscht), die deswegen dann zu überholen, damit sie sich an der nächsten Ampel wieder an Dir vorbeiwurschteln dürfen, ist für alle Beteiligten ziemlich lästig und führt zu nichts.

So mancher ortskundiger und routinierter Fahrer eines Einsatzfahrzeuges antizipiert dieses Verhalten und setzt sich daher nach Ampeln gerne mal in die Mitte von zwei Spuren.

Manchmal ist auch etwas Geduld, Rücksicht und Mitdenken einfach hilfreich.

TobiV70

Zitat:

Original geschrieben von knarf-b


Also nochmal:
ein Einsatzfahrzeug, das mit Sonderrechten unterwegs ist zu überholen, ist legal aber nicht legitim.
Es sollte nicht behindert werden.
Aus eigener Erfahrung im Rettungsdienst weiß ich, dass die überholenden Fahrzeuge nicht selten kurze Zeit später ein erneutes Hindernis darstellen. Bsp.: Rettungswagen fährt (mit 105 PS und max. zul. Ges.-Gew.) mit 70km/h den Berg hinauf, wird von mehreren schnelleren Autos überholt, die beim nächsten Nadelöhr (Ampel, Stau vor Unfall) erst wieder vom Einsatzfahrzeug überholt bzw. umschifft werden müssen.
Legal aber nicht legitim.
knarf-b

Überholen darf man solange man durch den überholvorgang den einsatzwagen nicht behindert.

was danach passiert ergibt eine neue sitution und ist somit vom überholvorgang unabhängig.

Beispiel: du überholst jemanden, der dir dann an der nächsten ampel hinten drauf fährt. der kann dann auch nicht sagen "hättest du mich nicht überholt, wäre ich dir nich draufgefahren".

Krankenwagen und feuerwehr sollte man aber natürlich immer durchlassen und auf keinen fall irgendwie behindern, rein schon aus menschlichen gründen.

Also ich würde sagen man darf die überholen.

Bin selber mal im Zivi Rettungsdienst gefahren. Und unser Rettungswagen konnte auch nur bis max. 130 Km/h. Wäre schon schneller gegangen, bloss dann schaukelt die Karre wie ein Schiff bei jeder Windböe.

Wurde da logischerweise auch überholt.

In der DDR gab es ja wohl die Pflicht! einen im Einsatz mit Blaulicht fahrenden Einsatzfahrzeug durch Rechts ranfahren den Weg frei zu machen.

Blaulichteinsatz heisst im übrigen nichts anderes wie sich die Vorfahrt zu erbitten! Nicht zu zwingen. Weiterhin hat es rechtliche Funktion, dass z.B. bei Blitzern etc. die Fotos nachher nicht zu Anzeige kommen.

Wäre ja ganz traurig gewesen wenn die gesamte A29 mit 130 hinter mir herkriechen muss.

Gruss
Frank

Vorfahrt erbitten ist falsch: Horn und Blaulicht "ordnen an", daß der andere freie Bahn zu schaffen hat. (§38 StVO .de)

Nur freirammen darf er sich die Bahn nicht....

Zitat:

Original geschrieben von mr_freezze_2000


...aber wie ist es wenn sie mich behindern. Ich empfand es als Behinderung.

Da die Beamten in diesem Moment hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (und dies durch Sondersignale signalisieren) ist eine solche Behinderung vom Bürger hinzunehmen.

Das "Behindern" kann ja auch zum Einsatzauftrag gehören, z.B. vor einem Unfall auf der Autobahn aufstauen, damit nicht die Streife als erstes plattgemacht wird...

Abgesehen davon sollte der gesunde Menschenverstand doch zu einem Ergebnis kommen: Egal welche Behinderung von Notdiensten ausgeht, sie dient dem Gemeinwohl. Die Jungs nehmen Rücksicht wo sie können, aber manches ist einfach krank: Da fühlt sich Bürger X belästigt, weil ein Einsatzfahrzeug ihm zu langsam fährt, der andere beschwert sich, bei Nacht die Hörner tröten zu hören. Aber wenn's den dann mal selber trifft, dann kann's nicht schnell genug gehen... Wo sind wir nur hingekommen?

Fragt sich ein entsetzter TobiV70

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70


...manches ist einfach krank: Da fühlt sich Bürger X belästigt, weil ein Einsatzfahrzeug ihm zu langsam fährt, der andere beschwert sich, bei Nacht die Hörner tröten zu hören. Aber wenn's den dann mal selber trifft, dann kann's nicht schnell genug gehen... Wo sind wir nur hingekommen?

Das ist leider eine Folge der zunehmend egoistischen Einstellung unserer Gesellschaft...🙁

Ich fühle mich jetzt mal angesprochen und ich muss ehrlich sagen, ich bin alles andere als rücksichtslos. Ich wollte das einfach mal in den Raum werfen, weil mir es passiert ist und ich drüber nachgedacht habe. Ich habe auch die leute in grün, damals noch grün, in ruhe gelassen und blieb dahinter. Die mache auch nur ihre Arbeit und haben Vorrang, dass weiß ich. Es gibt aber auch eine ander Art von Behinderung, aber das ist ne andere Geschichte.

mfg Alex der artig auf der Bahn ist

Zitat:

Original geschrieben von mr_freezze_2000


Es gibt aber auch eine ander Art von Behinderung, aber das ist ne andere Geschichte.

Wenn's zum Thema paßt, dann erzähl und doch mal die Story.

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