Darf man ohne Seitenscheiben fahren? (theoretisch)
Vorweg, Folgendes ist kein Plan und hat absolut keinen Hintergrund. Der Sinn steht auch nicht zur Frage. Es ist lediglich ein Gedanke, welcher mich nicht loslässt.
1. Wäre es legal die Seitenscheiben auszubauen und so zu fahren? Die Sicht dürfte nicht beeinträchtigt werden, sie sollten keine tragenden Teile sein und sie sind nicht vorgeschrieben.
2. Wäre der Scheibenausbau eintragunspflichtig?
3. Gibt es einen rechtlichen Unterschied zum Schiebedach, vorausgesetzt es ist kein tragendes Teil?
Danke für alle Antworten zu diesem nicht zu ernstzunehmenden Thema.
51 Antworten
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 3. April 2023 um 18:24:08 Uhr:
Es gibt auch Fahrzeuge die keine Sicherheitsgurte haben, und so auch im Straßenverkehr gefahren werden dürfen.
Weil die eine Betriebserlaubnis haben.
Jedoch vorhandene Sicherheitsgurte ohne Weiteres entfernen ist nicht zulässig.
Der Vergleich passt nicht. Dass Sicherheistgurte vorhanden sein müssen, ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben (und für Oldtimer gilt eine Ausnahme). Seitenscheiben sind aber gerade nicht ausdrücklich vorgeschrieben.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 3. April 2023 um 18:25:47 Uhr:
Mmmmh, dann sollte eigentlich das fahren ( und danach fragt der TE ja ) mit geöffneten / heruntergelassenen Seitenscheiben auch unzulässig oder sogar verboten sein .
Seitenscheiben herunterzulassen ist keine "Änderung" im Sinne des § 19 StVZO. Die Betriebserlaubnis erlischt nur bei "Änderungen".
Also mein alter 207 ist erst im zweiten Anlauf durch den TÜV gekommen weil ein Parksensor sich gehimmelt hat.
War verbaut, muss funktionieren, wurde mir erklärt.
Ich könnte mir vorstellen das das mit den Seitenscheiben auch so ist.
Zitat:
@Rockville schrieb am 03. Apr. 2023 um 18:32:21 Uhr:
Da sich die Vorschrift nicht nur auf andere Verkehrsteilnehmer bezieht, sondern auch für den Fahrer selbst gilt, könnte man sagen, dass bei fehlenden Seitenscheiben der Fahrer gefährdet oder belästigt werden kann (und sei es nur durch Regen) und dass bei einem Unfall Gegenstände in den Innenraum gelangen und den Fahrer verletzen könnten.
Rockville du merkst hoffentlich dass du da eindeutig "dünnes" geschrieben hast ???
Heruntergelassene Scheiben "schützen" ebensowenig wie fehlende .
Also Dummzeugs .
Zitat:
@Rockville schrieb am 3. April 2023 um 18:36:38 Uhr:
Der Vergleich passt nicht. Dass Sicherheistgurte vorhanden sein müssen, ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben (und für Oldtimer gilt eine Ausnahme).
Du hast es erfasst.
jedoch passt mein Vergleich.
Ein Beispiel:
Den Mercedes Strichacht (/8) gab es sowohl ohna als auch mit Sicherheitsgurten.
Hat man eines dieser Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten, darf man diese nicht ohne weiteres einfach ausbauen und sich darauf berufen dass es "das gleiche" Fahrzeug ohne Gurte gibt.
Das gilt ebenso für die Seitenscheibe. Wurde das Fahrzeug mit einer Seitenscheibe im Genehmigungsverfahren zugelassen, dann muss diese auch vorhanden sein.
Änderungen sind zulässig oder berdürfen einer Abnahme.
Wir verstehen uns?
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Zitat:
@ME1200 schrieb am 3. April 2023 um 18:59:47 Uhr:
Rockville du merkst hoffentlich dass du da eindeutig "dünnes" geschrieben hast ???
Heruntergelassene Scheiben "schützen" ebensowenig wie fehlende .
Also Dummzeugs .
Deine Wortwahl solltest du mal überdenken, vor allem wenn du auch noch inhaltlich daneben liegst. § 30 StVZO verlangt u.a. den Schutz, dass der Fahrer mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt wird. Dafür hatte ich ein ganz simples Beispiel gebracht, nämlich Regen. Heruntergelassene Scheiben kann man bei Regen einfach wieder hoch kurbeln. Fehlende Scheiben fehlen bei Regen immer noch.
Du solltest den Eröffnungsbeitrag beachten.
Es geht hier nicht um Zulassungen.
Es geht um bereits genehmigte Fahrzeuge.
Bleib beim Topic.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 3. April 2023 um 19:21:47 Uhr:
jedoch passt mein Vergleich.
Nein. Der Unterschied ist doch ganz einfach: Gurte sind vorgeschrieben, Seitenscheiben nicht.
Für Gurte gibt es also eine klar geregelte Ausrüstungspflicht in den nationalen Vorschriften (StVZO) und den EU- oder ECE-Richtlinien. Für Seitenscheiben gibt es in der StVZO keine Ausrüstungspflicht, eine solche lässt sich allenfalls indirekt herleiten, wie ich es oben beispielhaft mit § 30 StVZO gemacht habe. Ob es EU- oder ECE-Richtlinien gibt, nach denen Seitenscheiben verbindlich vorgeschrieben sind, weiß ich nicht und das habe ich auch nicht überprüft.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 3. April 2023 um 22:01:26 Uhr:
Du solltest den Eröffnungsbeitrag beachten.Es geht hier nicht um Zulassungen.
Es geht um bereits genehmigte Fahrzeuge.Bleib beim Topic.
Schreib das doch bitte jenen, die unpassende Vergleiche mit Sicherheitsgurten oder mit typzugelassenen Fahrzeugen ohne Seitenscheiben bringen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 3. April 2023 um 21:59:52 Uhr:
§ 30 StVZO verlangt u.a. den Schutz, dass der Fahrer mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt wird.
Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1.
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
Vom Fahrer lese ich da nichts.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 3. April 2023 um 23:10:40 Uhr:
Vom Fahrer lese ich da nichts.
Steht schon weiter vorne: "Da sich die Vorschrift nicht nur auf andere Verkehrsteilnehmer bezieht, sondern auch für den Fahrer selbst gilt ..."
Da steht nicht, dass "andere" nicht belästigt oder gefährdet werden dürfen, also gilt es für jeden.
Hört scih nach dem neuen Ford Bronco an
Fahren ohne Fenster & Türen
Zitat:
@Moers75 schrieb am 3. April 2023 um 17:57:39 Uhr:
Mein Auto hat ab Werk keine Seitenscheiben, und jetzt? 😕
Toller Einwand von dir 😕 Man merkt sofort dass Ferien sind
Wenn ein Auto ab Werk keine Seitenscheiben hat und zugelassen ist, ist es auch erlaubt.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 3. April 2023 um 18:09:56 Uhr:
Manche fahren sogar ohne Türen und haben eine Betriebserlaubnis.
https://de.wikipedia.org/.../DKW_Munga?...(2008-06-14).jpg
Der Munga hatte auch die Betriebserlaubnis dafür. (selbst lange gefahren)
Soviel ich weiß sind bei manchen Fahrzeugen (meist Cabrios oder Coupés) die Seitenscheiben sogar tragende Teile (wegen einknicken des Dachs bei Unfall) - da z.Teil keine B-Säule vorhanden...!
Also darf ich die nicht einfach mal ausbauen.
Zitat:
@1234auditt schrieb am 4. April 2023 um 08:19:14 Uhr:
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 3. April 2023 um 18:09:56 Uhr:
Manche fahren sogar ohne Türen und haben eine Betriebserlaubnis.
https://de.wikipedia.org/.../DKW_Munga?...(2008-06-14).jpgDer Munga hatte auch die Betriebserlaubnis dafür. (selbst lange gefahren)
--
Ist aber eine Kette (zur Sicherung wegen herausfallen) an Fahrer und Beifahrerseite Vorschrift.
Wenn ich mich nicht irre...?!?