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Darf man mit Noträdern regulär fahren?

Themenstarteram 3. Juli 2014 um 12:36

Hallo, eine etwas seltsame Frage: Mein Oldtimer (zul. Gesamtgewicht 600 Kg + Höchstgeschwindigkeit 45 Km/h) hat relativ ungewöhnliche Reifen: in Radial umgerechnet 115/80 R18.

Neupreis pro Reifen!!! im Oldtimerzubehör 300,- EUR.

Selbige Dimension als Notrad für moderne PKW: 60,- EUR.

Ist es zulässig, das Fahrzeug mit diesen Noträdern auszustatten? Die Traglast und Höchstgeschwindigkeit wird ja bauartbedingt auf alle Fälle eingehalten. Die Noträder haben als einzigen Nachteil relativ wenig Profil, trotzdem aber noch über der Toleranzgrenze.

Was meint Ihr? Ob sowas vom TÜV akzeptiert wird?

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26 Antworten

Nein

am 3. Juli 2014 um 12:49

Nein,das sagt doch schon der Name:Notrad.Laut Tüv Nord darf man nur bis zur nächsten Werkstatt damit fahren.

Themenstarteram 3. Juli 2014 um 12:58

Auf dem Reifen steht "Spare Tyre". Zu deutsch Ersatzrad. Mit einem Ersatzrad darf man sicher auch bloß bis zur nächsten Werkstadt?

am 3. Juli 2014 um 13:04

Zitat:

Original geschrieben von fun-a-holic

Auf dem Reifen steht "Spare Tyre". Zu deutsch Ersatzrad. Mit einem Ersatzrad darf man sicher auch bloß bis zur nächsten Werkstadt?

Ja

Doof, wenn man nicht die Antworten erhält, die man gerne gehört hätte, woll? Ist aber leider so.

Themenstarteram 3. Juli 2014 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Doof, wenn man nicht die Antworten erhält, die man gerne gehört hätte, woll? Ist aber leider so.

:( ja, leider.

Danke trotzdem an alle.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Doof, wenn man nicht die Antworten erhält, die man gerne gehört hätte, woll? Ist aber leider so.

Warum ist das so? Worin begründen sich die Aussagen?

Wenn Dimensionen, Traglast, Vmax den Vorgaben entsprechen, warum ist so ein Reifen nicht zulässig?

Wie definiert sich ein zulässiger Reifen? Ich dachte, ich kann auf meinem Auto jeden Reifen fahren, der in seinen Abmessungen, Vmax und Traglast den Vorgaben entspricht...

Ratlose Grüße

Moonwalk

Die geltenden Vorschriften geben Antwort, auf wieso, warum und weshalb.

am 3. Juli 2014 um 21:22

Ich würde es versuchen, da die meisten Noträder mit Geschwindigkeitsindex M versehen sind und keiner erkennen kann, wie weit damit gefahren wurde oder wird.

Der Traglastindex liegt deutlich über dem, was das Fahrzeug an Last auf die Räder bringt, sodass der Luftdruck nicht auf über 4bar getrieben werden muss..

Zur Not Metzeler Roadtec Z6 110/80 R18 58W aufzeihen.

Der Traglastindex ist weit mehr als nur ausreichend, und der Preis von rund 85Euro/Reifen ist auch ok.

am 3. Juli 2014 um 22:49

Ich finde die Überlegung nicht Verkehrt. Für die heutigen Fahrzeuge sind das natürlich Noträder, weil die Reifendimensionen verschieden sind. Als Beispiel: meine Serienbereifung ist 245/40/18 und mein Notrad hat 135/80/17, das ist natürlich ein gewaltiger unterschied, zumal das Notrad auch nur bis 80Km/h zugelassen ist. Für den Oldtimer wären es schon "Breitreifen"

Wenn jetzt bedenkt das das "Notrad" von der Reifendimension her die Reifengröße eines Oldtimerreifens gleicht und der Geschwindigkeitsindex und der Lastindex passt, warum sollte es nicht gehen.

Ich würde mir die Mühe machen und beim TÜV nachfragen.

Das Problem sind die max. 80 km/h.

Für Sommerreifen gibt es keine Ausnahmen wie beim Winterreifen bzgl. herabgesetztem Geschwindigkeitsindex

Zitat:

Original geschrieben von kc24

Das Problem sind die max. 80 km/h.

Wieso, wenn der Oldtimer eh nur 45 km/h fährt.

Zitat:

Original geschrieben von moonwalk

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Doof, wenn man nicht die Antworten erhält, die man gerne gehört hätte, woll? Ist aber leider so.

Warum ist das so? Worin begründen sich die Aussagen?

Wenn Dimensionen, Traglast, Vmax den Vorgaben entsprechen, warum ist so ein Reifen nicht zulässig?

Wie definiert sich ein zulässiger Reifen? Ich dachte, ich kann auf meinem Auto jeden Reifen fahren, der in seinen Abmessungen, Vmax und Traglast den Vorgaben entspricht...

Ratlose Grüße

Moonwalk

Wenn da Notrad draufsteht, dann ist es halt von der Gesetzgebung her so. Sinnfrei ja oder nein, es obliegt nicht unserem Handlungsspielraum.

Zitat:

Original geschrieben von P.anzer

Ich finde die Überlegung nicht Verkehrt. Für die heutigen Fahrzeuge sind das natürlich Noträder, weil die Reifendimensionen verschieden sind. Als Beispiel: meine Serienbereifung ist 245/40/18 und mein Notrad hat 135/80/17, das ist natürlich ein gewaltiger unterschied, zumal das Notrad auch nur bis 80Km/h zugelassen ist. Für den Oldtimer wären es schon "Breitreifen"

Wenn jetzt bedenkt das das "Notrad" von der Reifendimension her die Reifengröße eines Oldtimerreifens gleicht und der Geschwindigkeitsindex und der Lastindex passt, warum sollte es nicht gehen.

Ich würde mir die Mühe machen und beim TÜV nachfragen.

Auch solche Prüforganisationen können sich nicht über bestehende Gestze hinwegsetzen.

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